Zwischenfall am 27.6.2010 im „Schwimm in“ Gevelsberg

Bürgermeister Jacobi hatte in obiger Angelegenheit zur Pressekonferenz ins Rathaus Gevelsberg geladen. Hierbei wurden folgende Fakten bekannt gegeben:

Am gestrigen Sonntag haben Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 11 und 15 Jahren, die den Rutschenturmbereich des Schwimm in genutzt haben, über Reizungssymptome geklagt. Daraufhin wurde unter dem Verdachtsmoment möglicherweise erhöhter Chlorgaskonzentrationen unverzüglich und prophylaktisch Alarm ausgelöst, der zu einem sofortigen Großeinsatz der Gevelsberger Feuerwehr und des Rettungsdienstes sowie der Polizei und einiger Hilfsorganisationen geführt hat.

Es wurden unverzüglich sämtliche der 81 im "Schwimm in" befindlichen Badegäste einer medizinischen Erstuntersuchung unterzogen; parallel dazu wurden durch die Gevelsberger Feuerwehr fortlaufende Messungen der Chlorgaskonzentration im Badluftbereich durchgeführt. Diese Messungen ergaben Chlorgaskonzentrationen  im Atemluftbereich zwischen 0,25 und 0,2 ppm (parts per million), die allesamt deutlich unterhalb des MAK-Grenzwertes von 0,5 ppm lagen. Der MAK-Grenzwert beschreibt die sogenannte "Maximale Arbeitsplatzkonzentration", der ein Mitarbeiter innerhalb einer 40-Stunden-Woche bis zu acht Stunden täglich ausgesetzt sein darf, ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen befürchten zu müssen. Grundlage für diesen Grenzwert ist die Unfallverhütungsvorschrift "Chlorung  von Wasser", die auf den MAK-Wert Bezug nimmt

Trotz dieser Messergebnisse wurden auf ausdrücklichen Wunsch des Bürgermeisters, des Geschäftsführers der Schwimm in Betriebs GmbH und des Stadtbrandmeisters alle vierzehn Kinder, die über Reizungssymptome geklagt hatten, in die vorsorgliche ärztliche Beobachtung benachbarter Krankenhäuser überstellt. Nach heutiger telefonischer Abfrage geht es allen Kindern gut, sie verbleiben jedoch zumindest bis zum Ende des 24-stündigen Beobachtungszeitraumes in den Krankenhäusern.

Die Geschäftsführung der Schwimm in Betriebs GmbH hat im Einvernehmen mit der Stadt Gevelsberg als ihrer Gesellschafterin ab dem Einsatzzeitpunkt sämtliche Abläufe innerhalb des Tagesbetriebes des 27. Juni 2010 nachvollzogen. Daraus ergibt sich, dass gestern Nachmittag die Badbelüftungsanlage kurzzeitig ausgefallen ist, was in Verbindung mit der in jedem Schwimmbetrieb durch Wasserbewegungen stets stattfindenden Chlorgasverflüchtigungen zu einem räumlich begrenzten reizungsrelevanten Anstieg der Chlorgaskonzentration unterhalb gesundheitsschädlicher Grenzwerte geführt haben dürfte. Die Geschäftsführung der Schwimm in Betriebs GmbH nimmt dieses Ereignis zum Anlass, die erst vor drei Monaten vom TÜV Nord geprüfte Belüftungsanlage heute erneut vom TÜV Nord überprüfen zu lassen. Aus Gründen höchster Vorsicht wird heute auch die Chlorgasanlage, die nach allen bisherigen Erkenntnissen als Ursache der Reizungssymptome ausscheidet, ebenfalls einer unabhängigen TÜV-Kontrolle unterzogen.

Sämtliche technischen Untersuchungen finden in enger Abstimmung mit dem Amt für Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung Arnsberg statt, dessen Mitarbeiter schon heute vor Ort ist. Erst nach Freigabe durch die beteiligten Prüfinstitutionen wird der Tagesbetrieb im Schwimm in und im Freibad wieder aufgenommen.

Die Stadt Gevelsberg und die Schwimm in Betriebs GmbH danken allen Einsatz- und Hilfskräften, die gestern für einen vorbildlichen Ablauf des Einsatzgeschehens unter dem Anspruch höchster Prävention und Sicherheit für die Badegäste gesorgt haben.

 

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