Künstliche Hindernisse beim Schwelmer Bürgerbegehren

Initiatoren des Schwelmer Bürgerbegehrens v.l. Rainer Zachow und Norbert Meese, Foto: (c) Linde Arndt

Initiatoren des Schwelmer Bürgerbegehrens v.l. Rainer Zachow und Norbert Meese, Foto: (c) Linde Arndt

[jpg] Seit 1994 haben die Bürger* innen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen. Sie können sich damit direkt in die Kommunalpolitik einmischen, also an der Politik teilhaben. An und für sich ist das ein einfacher Vorgang, ähnlich der Kommunalwahlen. Stellt nun ein (e) Bürger*In den Antrag auf ein Bürgerbegehren, so hat die Kommune diesen Antrag umgehend zu prüfen und die Kosten für dieses Bürgerbegehren dem Antragsteller mit zuteilen. Gegebenenfalls werden sich Bürgermeister*In und Antragsteller nochmals zu einem Gespräch zusammenfinden um das Bürgerbegehren abzuwenden indem man einen Kompromiss aushandelt. Stadt und Bürger sind ja keine Feinde und sollten es auch nicht werden. Nun ist das in Schwelm anders – wie so oft. Das Bürgerbegehren wurde am 15.Februar von der Gruppe „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ kaum eingereicht, erschien in einigen Blättern der Funke Mediengruppe (Westfälische Rundschau und Westfalenpost) eine Kostenschätzung von 70.000,–Euro. Ob diese Kostenschätzung von der Stadtverwaltung lanciert wurde, war nicht auszumachen, ist aber wahrscheinlich. Denn durch die Höhe von 70.000,– soll die Unangemessenheit dieses Bürgerbegehrens suggeriert werden. Tatsächlich hat zum Beispiel die Stadt Solingen 2014 eine Kostenschätzung für ihre Stadt bei einem Bürgerentscheid rund 35.000,– Euro angegeben (Vorlagennr.3517). Solingen hat rund 160.000 Einwohner und ist also fast sechs mal so groß wie Schwelm. Ob die Journalisten hier Partei für die Bürgermeisterin und die sie unterstützende Allianz von CDU,FDP,FWE,Bündnis90|Die Grünen ergriffen haben, ist hier sicher eine berechtigte Frage. Fakt ist aber auch, dass Bürgermeisterin Gabriele Grollmann eine Politik der Offenheit und Teilhabe versprochen hat. Im Falle des Schwelmer Rathauses wurden zwar die Bürger befragt, nur die Entscheidungen der Bürger wollte man so nicht hinnehmen. Stattdessen wurde die Entscheidung des Bürgermeisteramtes den Schwelmern übergestülpt. Von den letztendlich zur Entscheidung anstehenden zwei Rathausprojekten, Umbau der Gustav-Heinemann-Schule und Neubau des Rathauses auf dem Gelände Moltkestraße/Schillerstraße, wurde von Anfang an der Umbau Gustav-Heinemann-Schule durchgezogen.

Nun ist noch ein zweiter Aspekt zu erkennen; denn die Initiatoren der Bürgerinitiative müssen sich seit der Einreichung des Bürgerbegehrens Fragen der Schwelmer stellen, die sich in dem vergangenen Entscheidungsprozess nicht gestellt hatten. Das wirft die Frage auf, hat sich die Stadt die Entscheidung nicht zu leicht gemacht?

Trotz allem ist die Frist für die Kostenschätzung oder aber eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens überfällig. Vertrauensvoll sollte die Zusammenarbeit zwischen Bürger und Stadt sein, Eitelkeiten sollten einem professionellem Umgang weichen.

So schreibt die Bürgerinitiative:

So haben sich unsere Aktivitäten in den letzten Wochen auf vorbereitende Maßnahmen konzentriert. Es war eine sehr gute und innovative Zeit. Sicherlich konnten wir bereits einige Fragestellungen sammeln, die die Bürgerinnen und Bürger brennend interessieren, mit deren Beantwortung wir aber noch warten müssen, bis wir eine Antwort der Verwaltung bekommen haben. So freuen wir uns auch auf das noch ausstehende Gespräch mit der Bürgermeisterin und der Verwaltung. Wir haben in unserem Schreiben um Unterstützung und Hilfe gebeten und gehen davon aus, dass wir sie erhalten werden.“

Und weiter:

Ein neues Gebäude wird uns mind. 80 Jahre den Rahmen für ein vielfältiges Zusammenleben bieten. Daher ist für uns ein Rathaus kein bloßes Bürogebäude einer Verwaltung, sondern zentraler Bestandteil des Lebens in einer Kommune.“

 

Diesen Argumenten sollten doch zumindest schon längst Gespräche gefolgt sein, zumal die Ansprechpartner in ihrer angemessenen Wortwahl sicher der Stadt nicht feindselig gegenüberstehen. Und den Beschluss im Stadtrat kann man nicht als überzeugend einordnen, sondern nur als ein mehrheitlicher Beschluss der durch die vorgenannte Allianz nebst Bürgermeisterin getragen wird.

Nochmals mit dem Kopf durch die Wand sollte man bei diesem Vorgang, der ja eine Auswirkung von bis zu 80 Jahren hat, nicht gehen.

 

Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm

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