Updated 31.10.2010 / In der Ennepetaler Stadtverwaltung liegen die Nerven blank

[jpg] Es waren exakt 29 Minuten im "Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung" vom 28.Oktober vergangen als der Leiter und persönliche Referent des Bürgermeisters Cosimo Palomba (CDU) und der Leiter des Bauamtes Rainer Peuser an den Ausschussvorsitzenden Bernhard Mielchen (CDU) herantraten um ihm etwas zuflüsterten.

  Der A.-vorsitzende unterbrach sofort die Sitzung und forderte die Ausschussmitglieder auf den Raum zu verlassen. Wir, Hans-Jochem Schulte von der Westfälischen Rundschau und ich von EN-Mosaik, schauten uns fragend an, wobei der gerade noch vortragende Architekt Peter Hauck erstaunt in die Runde sah.

Ihm wurde förmlich das Wort abgeschnitten. Es musste etwas Fürchterliches passiert sein, so unser gemeinsamer Eindruck.

Bernhard Mielchen (CDU) Rainer Peuser (Stadtverwaltung)    

Eine Bombe? Ein Mensch der vor dem Rathaus zu Tode gekommen war? Als alle den Saal verlassen hatten kam Herr Peuser herein und bat mich als Vertreter der Presse ihm zu folgen. Draußen standen die Ratsmitglieder etwas ratlos herum. Die Herren Mielchen (CDU), Peuser und Palomba (CDU) forderten mich auf ihnen zu folgen. Frau Schöneberg (SPD) reihte sich irgendwie ein und ich folgte der Gruppe in einen Raum der der Ablage diente. Nun folgte etwas, was man so von totalitären Systemen, wie etwa der ehemaligen DDR, dem Iran Regime oder dem Nordkorea Regime kennt. Palomba der  im Auftrag des Bürgermeisters agiert, fragte sofort: Haben sie etwa die Ausschusssitzung mitgeschnitten? Was ich natürlich bejahte. Dann: Das dürfen sie nicht, das wäre unfair!!!!  Ich bestand aber auf dem  Recht der Presse alle öffentlich gemachten Äußerungen in einer öffentlichen Sitzung mitschneiden zu dürfen. Meine Frage, auf welcher Rechtsgrundlage Palomba mir denn den Mitschnitt verbieten wolle, beantwortete Palomba damit, es gäben Bundesverwaltungsgerichtsurteile. Diese Urteile vermochte Palomba jedoch nicht zu benennen, vielmehr merkte er nur an, ich solle sie mir selber raussuchen. Das Gespräch eskalierte und wurde etwas lauter. Palomba und Mielchen überboten sich in der Lautstärke mich niederzuschreien. Es war wie in einem schlimmen Film indem zwei Regimeanhänger versuchten einen Kritiker zum Geständnis zu bringen. Was fehlte sind noch Handgreiflichkeiten. Herr Mielchen assistierte indem er mir vorwarf das Aufnahmegerät versteckt im Sitzungssaal angestellt zu haben. Das Gerät lag jedoch für jeden sichtbar auf dem Tisch, wie diverse Fotos belegen können. Letztendlich griff Herr Peuser von der Stadtverwaltung ein indem er den Vorschlag machte den vortragenden Herrn Hauck zu fragen ob er gegen diesen Mitschnitt etwas habe. Herr Mielchen wollte aber sein Hausrecht angewendet haben, Rauswurf wenn ich das Gerät nicht abstellte. Kurz, entweder ich schalte das Gerät ab oder er würde mich des Hauses verweisen. Daraufhin schaltete ich das Gerät ab.
Als ich danach im Sitzungsaal den Architekten Hauck fragte, ob er etwas gegen einen Mitschnitt seines öffentlichen Vortrages habe, verneinte er. Herrn Mielchen interessierte das jedoch nicht mehr.
Ich habe nunmehr umfangreiche Gespräche geführt und will den Rechtsbruch als Tathandlung der beiden CDU Mitglieder einmal darlegen.
Wir haben das von Palomba zitierte Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen und um Stellungnahme gebeten. Fazit: Es gibt kein Urteil in diesem Zusammenhang.
Wir haben das Landesverfassungsgericht in Münster angerufen und um Stellungnahme gebeten. Fazit: Auch hier gibt es kein Urteil in diesem Zusammenhang.
Dann haben wir unseren Verband per email angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Fazit:…… Der Einsatz von Voice-Geräten ist Standard ……….
Dann haben wir noch das Innenministerium und die Staatskanzlei angerufen. Fazit: Man verwies auf das Landespressegesetz NRW von 1966. Im Übrigen wäre der Einsatz von audiovisuellen Geräten in  den öffentlichen Sitzungen ein nicht mehr wegzudenkendes Instrumentarium der Presse.
 Dann haben wir in den Gesetzestexten rumgestöbert.

Das Strafgesetzbuch kennt den § 201 welches das "vertrauliche Wort" regelt.

§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

    1.      das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
    2.   eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

   
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

  1.   das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
  2,   das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Ich habe mal das wesentliche dieser Rechtvorschrift fett gemacht. Es betrifft nur das nichtöffentliche Wort. Die Sitzung war aber öffentlich, also ist auch das was dort gesprochen wurde öffentlich.
Dann ist da noch das Landespressegesetz NRW von 1966 zuletzt geändert 2008.
Und da steht ganz klar:
§ 1
Freiheit der Presse

(1) Die Presse ist frei. Sie ist der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet.
(2) Die Freiheit der Presse unterliegt nur den Beschränkungen, die durch das Grundgesetz unmittelbar und in seinem Rahmen durch dieses Gesetz zugelassen sind.
(3) Sondermaßnahmen jeder Art, die die Pressefreiheit beeinträchtigen, sind verboten.
(4) Berufsorganisationen der Presse mit Zwangsmitgliedschaft und eine mit hoheitlicher Gewalt ausgestattete Standesgerichtsbarkeit der Presse sind unzulässig.
§ 3
Öffentliche Aufgabe der Presse

Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, daß sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.
§ 4
Informationsrecht der Presse

(1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.
(2) Ein Anspruch auf Auskunft besteht nicht, soweit
1. durch sie die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder
2. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder
3. ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder
4. deren Umfang das zumutbare Maß überschreitet.
(3) Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an die Presse überhaupt, an diejenige einer bestimmten Richtung oder an ein bestimmtes periodisches Druckwerk verbieten, sind unzulässig.
(4) Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behörden verlangen, daß ihm deren amtliche Bekanntmachungen nicht später als seinen Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden.

Und jetzt wird es schwierig für die Palomba und Mielchen von der CDU.

Es geht um die Informationsbeschaffung. Und da wäre es solchen Leuten lieber, sie könnten die Artikel diktieren. Und weil das nicht geht, soll zumindest nur das Stenogramm Bestand haben. Denn dann kann man hinterher sagen, so habe ich das aber nicht gesagt.
Aber auch hier sagt das Landespressegesetz NRW etwas und zwar in § 7.
….
(1) Druckwerke im Sinne dieses Gesetzes sind alle mittels der Buchdruckerpresse oder eines sonstigen zur Massenherstellung geeigneten Vervielfältigungsverfahrens hergestellten und zur Verbreitung bestimmten Schriften, besprochenen Tonträger, bildlichen Darstellungen mit und ohne Schrift, Bildträger und Musikalien mit Text oder Erläuterungen.
(2) Zu den Druckwerken gehören auch die vervielfältigten Mitteilungen, mit denen Nachrichtenagenturen, Pressekorrespondenzen, Materndienste und ähnliche Unternehmungen die Presse mit Beiträgen in Wort, Bild oder ähnlicher Weise versorgen. Als Druckwerke gelten ferner die von einem presseredaktionellen Hilfsunternehmen gelieferten Mitteilungen ohne Rücksicht auf die technische Form, in der sie geliefert werden.

Und da dieses Gesetz aus 1966 ist und den technischen Neuerungen Platz ließ, kann man unschwer erkennen, dass sowohl die Begriffe "ähnliche Weise"  und "technische Form" Platz für einen Voice Tracer lassen. Man stellt dieses Gerät ein lässt die öffentliche Sitzung mit laufen und schreibt hinterher danach seinen Artikel.
Und weil wir im Online Bereich sind, haben wir einen weiteren Vorteil. Online vereinigt nämlich Wort, Ton, Bild und Bewegtbild in einem Medium. Ohne Problem können wir nämlich wie das im Rundfunk Alltag ist einen Zuschnitt einer Sitzung mittels Audiofile ins Netz setzen. Also die Radioreportage im klassischen Sinne. Der WDR aber auch alle privaten kleineren Sender machen es jeden Tag vor. Da hört man: Hören wir doch einmal in die Sitzung rein, im Moment spricht gerade der Ratsherr Mustermann zu diesem Thema. Oder eine andere Form: Aus dem Mitschnitt werden wesentlich Teile zusammengeschnitten die das Thema des Journalisten verdeutlichen soll.

Und überhaupt. In unserem Gerät haben schon Rüttgers (CDU), Kraft (SPD), Uhlenberg(CDU), Jäger (SPD), also Ministerpräsidenten und Minister reingesprochen. Aber nicht nur das, vielmehr wurden eine Vielzahl von Sitzungen, Gespräche oder Veranstaltungen mit diesem Gerät mitgeschnitten. Daraus wurden Artikel gefertigt, mit Audiofile aber auch ohne. Keiner der Personen hat sich bisher daran gestört, im Gegenteil.  
Unnötige Rückfragen wurden dadurch vermieden, für alle Beteiligten ein Segen.   Der Stein des Anstoßes, ein Voice-Tracer

Da bleibt noch die Hauptsatzung der Stadt Ennepetal. Aber auch hier keine Restriktion der Informationsbeschaffung oder -transportmittel. Einzig wird in der Hauptsatzung das Amtsblatt erwähnt. Wie denn auch. Denn die Hauptsatzung kann und darf Recht und Gesetz des Landes nicht außer Kraft setzen, sie ist daran gebunden.

Was bleibt?

Cosimo Palomba (CDU) der persönliche Referent des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzende Bernhard Mielchen (CDU) haben bewusst oder unbewusst die Gesetze des Landes NRW aber auch das Grundgesetzes missachtet. Sie haben einen Pressevertreter genötigt seine gesetzlichen Rechte aufzugeben indem sie ihm Sanktionen androhten die die Ausübung seines Berufes unmöglich machen sollten.

  Aber auch noch etwas anderes haben sie getan. Sie haben die Würde des Rates beschädigt indem sie mit einer Dramatik ohne gleichen ohne Rücksicht auf Personen einen Vorgang auslösten der genau so gut in Ruhe und sachlich in einem vier Augen Gespräch geführt werden konnte.

Durch das Zitieren von angeblichen Urteilen haben sie weiterhin die Vertrauensbasis der Stadtverwaltung beschädigt. Ich verstehe nicht was der Bürgermeister damit erreichen will.

Will er damit das letzte Quäntchen seiner wie auch immer gearteten Kompetenz in Frage stellen? Denn eines ist sicher, ein persönlicher Referent des Bürgermeisters handelt immer im Auftrag des Bürgermeisters.

Wiggenhagen (BM), Palomba (CDU)

   

EN-Mosaik hat kein Interesse eine persönliche Vendetta mit der Stadt Ennepetal auf leben zu lassen. Wir wollen nur eines eine unabhängige freie Berichterstattung und keine Haus- und Hofberichterstattung. Wir sind nicht die Büttel einer Stadtverwaltung und seiner Ratsmitglieder. Vielleicht besinnen sich die Herren Wiggenhagen, Palomba, Mielchen
einmal und bekennen sich auch zu unserem Grundgesetz und den nachfolgenden Gesetzen. Von anderen Gesetzestreue zu verlangen ist eine Sache, sie selber einzuhalten aber eine andere.
Es scheint nicht so rund zu laufen bei der Stadt, die Erfolge bleiben aus. Da liegen die Nerven doch richtig blank.

Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Ennepetal

29. Oktober 2010

 


Updated 31. Oktober 2010

 

Einer unserer User hat uns auf folgendes Video aufmerksam gemacht. Wir finden es so treffend zu obigem Thema und Ennepetal, dass wir es hier auf diese Seite einstellen

 Viel Spass beim vergleichen!