Schwelmer Bürgerbegehren zum Standort des neuen Rathauses

Welches Rathaus? Collage: Linde Arndt

Welches Rathaus? Collage: Linde Arndt

[jpg] Ein Bürgerbegehren ist eigentlich ein gutes demokratisches Instrument mit welchem der Souverän, also das Volk, die Legitimation die er an die Politik vergeben hat temporär  außer Kraft setzt. Er will über einen bestimmten Vorfall selber und zwar direkt entscheiden und nicht abwarten bis Fakten geschaffen wurden, die er nicht mehr einholen kann. Die Wahlen sind in weiter Ferne, um eine andere politische Konstellation zu wählen, die seine Interessen nach vorne bringen. Ein Bürgerentscheid ist also Demokratie pur. Damit aber nicht wegen jeder Bagatelle ein Bürgerentscheid durchgeführt wird, hat der Gesetzgeber hohe Hürden vorgeschrieben.

In Schwelm geht es um den Standort des neuen Rathauses. Geht es nach dem Willen der politischen Allianz von CDU, FDP, Bündnis90/Die Grünen, BfS/SWG (FWE), so soll das neue Rathaus in der dann renovierten Gustav-Heinemann-Schule untergebracht werden.  Also im Außenbereich von Schwelm, ohne Verkehrsanbindung. Geht es nach dem Willen der Initiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“, so soll das neue Rathaus mitten in der Stadt an der Moltke-/Schillerstraße erbaut werden. Macht Sinn. Für die Innenstadt wäre dies sicher eine Belebung die man als Argument  nicht beiseite schieben kann. Nun wurden die Unterschriftenlisten ausgelegt und es sieht so aus als wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Unterschriften schon zusammen gekommen wären. Allerdings macht die Initiative mit der Unterschriftensammlung vorbeugend weiter, weil evtl. Duplikate die Anzahl der Unterschriften mindern könnten.

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Auf einmal sehen sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ einem Gesprächsangebot von Bürgermeisterin Gabriele Grollmann ( Die von der Allianz ins Amt gebracht wurde.) gegenüber und parallel beantragt der „Führer“ der Allianz, Oliver Flüshöh (CDU) das Bürgerbegehren formal überprüfen zu lassen. Flüshöh (CDU) zweifelt in seinem Schreiben an die Bürgermeisterin und äußert erhebliche Bedenken. Klar nur um der Initiative zu helfen, versteht sich und nicht um diese zum Scheitern zu bringen.
Man darf an dieser Doppelstrategie allerdings selber seine Zweifel haben; denn die Initiative war von Anfang an offen auf die Stadtverwaltung zu gegangen, wobei die Stadtverwaltung keine Bedenken hinsichtlich des Bürgerbegehrens hatte.

Aber wir wollen den Leser selber entscheiden lassen was für ein „Spiel“ in diesem Zusammenhang gespielt wird, deshalb veröffentlichen wie die Originaltexte, so wie sie uns vorliegen.

Zuerst das Schreiben des Allianzführers Oliver Flüshöh (CDU):

(Wie bekannt sein dürfte, Herr Flüshöh ist Jurist bei der Kommunalpolitische Vereinigung NRW, Bildungswerk e. V.)

„An die
Bürgermeisterin der Stadt Schwelm
Frau Gabriele Grollmann
Rathaus – Hauptstraße 14
58332 Schwelm 16. Mai 2016

Sehr geehrter Frau Grollmann,

Oliver Flüshöh [CDU] Foto: (c) Linde Arndt

Oliver Flüshöh [CDU] Foto: (c) Linde Arndt

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwelm bittet Sie, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Standort eines künftigen Rathauses unter der Annahme prüfen zu lassen, dass die Initiatoren die für eine Zulässigkeit erforderlichen Unterschriften in ausreichender Zahl erhalten und vorlegen werden.
Begründung:
Die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass gefasste Beschlüsse des Rates dauerhafte Bestandkraft erzeugen und umgesetzt werden. In bestimmten Fällen dürfen Ratsbeschlüsse allerdings durch Bürgerbegehren angegriffen werden. Die Durchführung eines Bürgerbegehrens ist aus Gründen der Fairness, Transparenz und Rechtssicherheit jedoch an strenge Regeln gebunden.
1. Hierzu gehört es zunächst, dass die zur Entscheidung zu bringende Fragestellung mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.
Kritisch ist dies in Bezug auf das konkret vorliegende Bürgerbegehren jedenfalls insofern zu sehen, als die darin zur Entscheidung gebrachte Frage zwei Teile enthält. Zum einen die Frage nach dem Standort Moltkestraße, zum anderen die Inanspruchnahme angrenzender Flächen. Derartige Doppelfragen sind dann zulässig, wenn die beiden Fragen sachlich denselben Gegenstand betreffen, wenn die Frageteile gleichsam in einem Verhältnis von Seite und Kehrseite stehen. Zulässig wäre danach zum Beispiel eine Fragestellung, ob ein bestimmter Beschluss zum Ausbau einer Straße aufgehoben werden soll, verbunden mit der ausdrücklichen Entscheidung darüber, bestimmte Ausbaumaßnahmen nicht vorzunehmen. Ein derartiges Verhältnis von Seite und Kehrseite dürfte hier jedenfalls mehr als kritisch zu sehen sein. Beim vorliegenden Bürgerbegehren könnten Bürgerinnen und Bürger ihre Zustimmung zum Standort Moltkestraße geben wollen, aber verbunden mit der Ablehnung einer Inanspruchnahme sämtlicher oder – als weitere Variante – nur bestimmter abgrenzender Flächen. Eine eindeutige Beantwortung der zur Entscheidung gebrachten Frage mit „Ja“ oder „Nein“ ist daher kaum annehmbar.
2. Ferner ist bei der Formulierung der Fragestellung besonders darauf zu achten, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Unterschrift leisten, wissen, wofür sie unterschreiben. Außerdem muss die Verwaltung im Falle eines erfolgreichen Bürgerbegehrens oder Bürgerentscheides konkrete Handlungsaufträge aus der Fragestellung ableiten können. Zu unbestimmt und damit unzulässig ist eine Fragestellung unter anderem dann, wenn sie Raum für unterschiedliche Interpretationen lässt.
Insbesondere die jüngsten Presseberichterstattungen und die darin enthaltenen Verlautbarungen der Initiatoren des Bürgerbegehrens lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung dieses Bestimmtheitserfordernisses und damit an der Zulässigkeit des Begehrens entstehen. So wird zum Beispiel in der Reaktion auf die Ergebnisse der Klausurtagung der Fraktionen von CDU, B´90, FDP sowie SWG/BfS der Eindruck erweckt, als komme für die Initiatoren die Einbeziehung des Wilhelmparks für ein neues Rathaus nicht in Betracht.
Die Fragestellung konkretisiert die ggf. einzubeziehenden, angrenzenden Flächen jedoch nicht weiter. Im Gegenteil wird diese Unbestimmtheit durch die nur exemplarische und nicht konkretisierende Aufzählung in der Begründung des Begehrens noch verstärkt. Die Fragestellung lässt damit Raum für unterschiedliche Interpretationen, die es in der Öffentlichkeit inzwischen gibt. Im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids dürfte sich wohl eine weitere Diskussion in Bürgerschaft, Politik und Verwaltung anschließen, welche Flächen nun für ein Rathaus in Anspruch genommen werden müssen, können oder dürfen. Die Bestimmtheit der Fragestellung ist insofern ebenfalls kritisch zu sehen.
3. Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel an der Konkretheit der Fragestellung in Bezug auf den zugrundeliegenden Ratsbeschluss mit seinen einzelnen Beschlussteilen.
Der Rat hat in seiner Sitzung nicht alleine eine Entscheidung zu einem Standort getroffen, sondern auch weitergehende inhaltliche Aspekte für die Gestaltung eines künftigen Rathauses vorgegeben. Zu erwähnen sind hier die Zielwerte hinsichtlich der Bruttogeschossfläche, einzubindende zukunftsweisende Arbeitsformen, der Kostenrahmen, der Zeitplan oder auch die Einbindung von Fördermitteln. Es bleibt bei der dem Bürgerbegehren zugrundliegenden Frage vollkommen unklar, wie mit diesen Teilen des Ratsbeschlusses umgegangen werden soll, ob sie Bestand haben, ersatzlos aufgehoben oder geändert werden sollen, welche Handlungsanweisung sich aus einem erfolgreichen Bürgerentscheid an die Verwaltung mithin richtet.
Die CDU-Fraktion beurteilt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bereits unter den zuvor beschriebenen Aspekten sehr kritisch.
Um aber gleichwohl eine objektive Entscheidungsgrundlage zu erhalten, bitten wir Sie, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens von Dritten rechtlich bereits jetzt prüfen zu lassen.
Dies bietet unter Umständen die Möglichkeit, auch den Initiatoren noch entscheidende Hinweise vor Ablauf der Frist zu geben.“

Unschwer ist aus diesem Schreiben zu entnehmen: Herr Flüshöh will den angestrebten Standort nicht.

Bürgerinitiative / Foto-Collage (c) Linde Arndt

Bürgerinitiative / Foto-Collage (c) Linde Arndt

Darauf antwortet nun die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ mit Schreiben an Bürgermeisterin Grollmann:

„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

uns ist ein Antrag der CDU vom 16.05.2016 betreffend die Überprüfung der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens zur Kenntnis gelangt.
Die darin aufgezeigten, angeblichen Bedenken gegen die Zulässigkeit teilen wir – auch unter Berücksichtigung der zwischen uns geführten Korrespondenz im Vorfeld – ausdrücklich nicht. Im Einzelnen:
1.
Soweit aus Sicht der CDU die Fragestellung im Hinblick auf eine angebliche Doppelfrage kritisch gesehen wird, trifft dies in mehrfacher Hinsicht nicht zu:
Es liegt schon gar keine Doppelfrage vor, da mit dem Bürgerbegehren nur der zukünftige Standort eines zentralen Rathauses im Bereich der Moltkestraße 24 festgelegt wird, ohne zugleich die konkrete bauliche Ausgestaltung zu regeln.
Dies ist dem Vorgehen des Rates geschuldet, der die Standortfrage vorgezogen hat, ohne dieser Frage zwei beschlussreife Planungen zugrunde zu legen. Auch ein Ratsbeschluss, an dessen Stelle ein erfolgreiches Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid treten würde, hätte bei einer Entscheidung zugunsten der Moltkestraße lediglich einen Standort auf dem Grundstück Moltkestraße 24 – unter Einbeziehung erforderlichenfalls angrenzender weiterer Flächen – festlegen können und müsste sich anschließend mit der konkreten Ausgestaltung befassen.
Die bauliche Ausgestaltung eines neuen Rathauses wird durch das Bürgerbegehren nicht festgelegt, sodass die diesbezüglichen Beschlüsse – im Nachgang der Festlegung eines Standorts – im Rahmen der in der Gemeindeordnung vorgesehenen Instrumente getroffen werden müssen. Unabhängig davon, ob dieses Vorgehen aus Sicht des Einzelnen wünschenswert sein mag, muss es einem Bürgerbegehren möglich sein, über die Standortfrage isoliert zu entscheiden, wenn der Rat sich auf diese Vorgehensweise festgelegt hat.
In der Sache greift unsere Formulierung im Übrigen die von Ihnen erteilen Hinweise in Ihren Schreiben vom 10.03.2016 und 11.04.2016 auf, wonach bei einer Zentralisierung der Verwaltung am Standort Moltkestraße 24 eine Einbeziehung angrenzender Flächen erforderlich werden kann. Durch die Fragestellung wird – Ihren Hinweisen folgend – jedem Unterzeichner verdeutlicht, dass bei einer Entscheidung zugunsten des Standorts Moltkestraße möglicherweise auch angrenzende Flächen einbezogen werden müssen.
2.
Soweit die CDU die Bestimmtheit der Fragestellung rügt, ist – unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen – dem entgegenzuhalten, dass die Fragestellung bewusst keine Festlegungen zur baulichen Ausgestaltung trifft.
Einem Bürgerbegehren bleibt – wie auch dem Rat – die Reichweite der in einem einzelnen Beschluss getroffenen Festlegungen freigestellt. Unser Bürgerbegehren überlässt die bauliche Ausgestaltung – dem Vorgehen des Rates folgend – der weiteren Beschlussfassung. Dies ist jedem Unterzeichner deutlich und fließt in die Entscheidung, ob das Bürgerbegehren unterstützt wird oder nicht, zwingend mit ein.
Die Richtigkeit unserer Rechtsauffassung wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass die Standortentscheidung des einzelnen Bürgers von zahlreichen Faktoren abhängen kann. Denkbar wäre beispielsweise, dass ein Bürger nur für den Standort Moltkestraße ist, sofern das neue Rathaus eine bestimmte Fassadenfarbe oder bauliche Gestaltung (z.B. gläserne Fassade oder eine bestimmte Anzahl an Stockwerken) aufweist. Wenn derartige Festlegungen zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht getroffen werden sollen, muss er sich entscheiden, ob er dennoch für oder im Zweifel gegen den Standort (bzw. gar nicht) stimmt.
3.
Soweit aus Sicht der CDU schließlich der zugrundeliegende Ratsbeschluss in seinen Beschlussteilen nicht hinreichend bezeichnet ist, nehmen wir Bezug auf unsere Korrespondenz im Vorfeld des Bürgerbegehrens. Wir hatten insoweit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht nur die Entscheidungen von der kassatorischen Wirkung umfasst sind, die unmittelbar die Frage des Standortes (Moltkestraße oder Gustav-Heinemann-Schule mit Bürger-Service-Center betreffen). Außerdem hatten wir darauf hingewiesen, dass die kassatorische Wirkung von Gesetzes wegen eintritt, wenn und soweit das Bürgerbegehren im Widerspruch zu Beschlüssen des Rates steht, und insofern von uns im Text des Bürgerbegehrens weder bestimmt werden kann noch muss. Diesen Rechtsauffassungen waren Sie beigetreten.
Wir gehen davon aus, dass Sie insofern – in Übereinstimmung mit der bisher zwischen uns geführten Korrespondenz – unser Bürgerbegehren für rechtlich zulässig erachten und bitten Sie, dies auch hinreichend deutlich klarzustellen.
Abschließend möchten wir unser Befremden über den Antrag der CDU-Fraktion ausdrücken, mit dem die Unterzeichner während eines noch laufenden Bürgerbegehrens verunsichert werden sollen. Der große Zuspruch für unser Begehren in den vergangenen Wochen lässt ein erfreuliches Engagement der Bürgerschaft bei der aktiven Mitgestaltung unserer Stadt erkennen. Der Versuch, dieses Engagement auf Rechtsweg zu behindern, kann der demokratischen Kultur in einer Stadt nicht förderlich sein.“

Es ist schon ein zweifelhaftes Demokratieverständnis der Schwelmer Allianz unter Oliver Flüshöh (CDU) was hier zum Vorschein kommt. Und es drängt sich einem die Frage auf: Warum das Ganze? Die Kosten der beiden Gebäude sind sicher bei näherer Betrachtung gleich. Das nun per Antrag einzuholende Rechtsgutachten belastet den Schwelmer Haushalt unnötig. Da Schwelm im Haushaltssicherungsverfahren ist, sollten unnötige Kosten doch vermieden werden. Aber bei Eitelkeiten, wie es hier offensichtlich der Fall ist, sind einem die städtischen Finanzen egal.
So wie es aussieht, läuft dieser Fall auf eine Klärung vor Gericht hinaus. Denn die Allianz unter ihrem „Führer“ Oliver Flüshöh (CDU) wird sicher das Bürgerbegehren mit fragwürdigen Mitteln versuchen zu Fall zu bringen.
Aus diesem Grunde sieht sich die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ veranlasst vorsorglich einen Spendenaufruf zu tätigen.

So führt die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ weiter aus:

„Die CDU Schwelm versucht in das laufende Bürgerbegehren einzugreifen.

Wir werden als Bürgerbegehren in Kürze die ersten 2000 Unterschriften zur Prüfung vorgelegt haben. Offensichtlich Grund genug für die CDU Fraktion, gezeichnet von Herrn Flüshöh (CDU), einen solchen Antrag bei der Bürgermeisterin vorzulegen. Es befremdet uns sehr, dass die CDU Fraktion während eines noch laufenden Bürgerbegehrens einen Antrag auf Prüfung der Zulässigkeit stellt, mit dem die Unterzeichner während des noch laufenden Bürgerbegehrens verunsichert werden sollen.
Der große Zuspruch für unser Begehren in den vergangenen Wochen lässt ein erfreuliches Engagement der Bürgerschaft bei der aktiven Mitgestaltung unserer Stadt erkennen. Der Versuch, dieses Engagement auf dem Rechtsweg zu behindern, kann der demokratischen Kultur in einer Stadt nicht förderlich sein.
Auch am kommenden Samstag dem 21. Mai 2016 werden wir am Bürgerplatz informieren. Da sich bereits jetzt, durch den Antrag der CDU abzeichnet wie man mit dem Bürgerbegehren umzugehen gedenkt, werden wir auf die finanzielle Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen sein. Daher sei hier noch einmal auf unser Spendenkonto hingewiesen.

Bürgerbegehren-Schwelm IBAN: DE53 4545 1555 0012 1180 14 BIC: WELADED1SLM“

.

Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm

.

.