Die Klage zum Ratshausneubau ist eingereicht!
[Schwelm] Die Initiatoren des Bürgerbegehrens
Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!
haben fristgerecht Klage gegen die vom Rat der Stadt Schwelm am 30. Juni 2016 getroffene Entscheidung auf Erklärung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingereicht.
Zur Erinnerung sei noch einmal erwähnt, dass auf sämtliche, auch auf politischer Ebene, angebotenen Kompromisse, wie den Antrag auf Ratsbürgerentscheid von der Verwaltungsspitze und der sie unterstützenden Parteienallianz nicht eingegangen wurde. Somit sind die Initiatoren konsequent ihrer Ankündigung gefolgt und haben die Klageschrift dem Verwaltungsgericht vorgelegt.
Ziel der Klage ist, das sei an dieser Stelle noch einmal deutlich gemacht, in dieser für die Stadt Schwelm bedeutenden und das Stadtbild auf Jahrzehnte prägenden Entscheidung, den Bürger mit einzubeziehen und auf diesem Weg eine breite Zustimmung für, die aus Sicht der Initiatoren beste Lösung, zu erreichen.
„Wenn ein Rathaus für 80 Jahre geplant wird, sollte es anständig gemacht werden.“