Wir diskutieren noch oder sind im Gespräch
[jpg] Ennepetaler Briefwahlscheine sind ungültig. So teilte der Ennepetaler Wahlleiter Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen mit. Unsere Redaktion berichtete sofort in Form einer „Breaking News“ in journalistisch richtiger Form. Denn eine Wahl, sei es auch auf kommunaler Ebene, ist ein existenzielles Grundrecht unserer Demokratie. Und wo ein Recht ist, ist auch eine Pflicht. Und in der Pflicht sind auf allen Ebenen die Organe des Staates.
Nun hat der Staat einen Fehler gemacht. Und wie das so ist bei Fehlern, gibt es immer eine saubere Lösung um den Fehler zu beseitigen. Während Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen mit seiner lokalen Heimatpresse damit beschäftigt war, sich ins rechte Licht zu rücken, er musste sich ja noch mit seiner „Büroleiterin“ Frau Velten Franke öffentlich wirksam ablichten lassen. Gnadenlos muss da erst geschminkt werden, mindestens ein Zettel muss in die Kamera gehalten werden und, nicht zu vergessen, ein freundliches Lächeln. Mit Photoshop wird das Bild evtl. nachbearbeitet, denn die Botschaft, Piep, piep, piep, wir haben uns ja alle lieb, muss klar rüber kommen.
Das es hier um eine ernsthafte Sache, nämlich den evtl. Entzug des verfassungsrechtlich garantiert verbrieften Wahlrechtes geht, ist bei den Verursachern dieses Fehlers nicht zu erkennen.
He, wir sind doch in der Spaßgesellschaft, was soll´s, könnte man meinen. Dem Ernst der Situation angemessen, wäre ein ernsthaftes Bild des Bürgermeisters hinter seinem Schreibtisch, ernste Mimik und gerade Haltung – ohne wenn und aber.
Es geht aber noch weiter mit diesem Ennepetaler Chaos. Denn die Parteien wollen sich mit ihrer Verwaltung auch noch profilieren.
Nochmals zwischendurch – die sauberste Lösung dieses Problem wäre, die Wahl für den 13. September 2015 abzusagen und einen neuen Termin anzusetzen. Wenn, wie die Ennepetaler Wahlleitung zur Zeit favorisiert, die Wahl nur durch den Austausch der falschen Wahlscheine weiter fortgesetzt wird, hat diese Entscheidung erhebliche organisatorische und rechtliche Risiken, die im Moment unüberschaubar sind. Der „worst case“ wäre, die Wahl wird abgehalten, es wird geklagt und das Landesverfassungsgericht Münster erkennt, dass die Wahl wiederholt werden muss. Der Klageweg bis zum Landesverfassungsgericht Münster wird jedoch zeitlich erst in zwei Jahren erreicht werden können. Bis dahin würde sowohl ein Landrat als auch ein Ennepetaler Bürgermeister die Amtsgeschäfte führen. Und dann? Die jetzt neue Wahl führt zu einem anderen Ergebnis! Und jetzt? Beim schminken durch die Journalisten der lokalen Heimatzeitung, scheinen irgendwelche Drogen ins Spiel gekommen zu sein.
Die CDU Kandidatin Imke Heymann schreibt denn auch, zuerst soll die Briefwahl neu durch geführt werden und dann soll die gesamte Wahl verschoben werden.
Die SPD Kandidatin Anita Schöneberg äußert sich über ihren Fraktionsführer Volker Rausleff, auch bei ihr wird die Verschiebung des Wahlganges angeregt.
Im Rat der Stadt wurde am Donnerstag debattiert und der Bürgermeister wurde dann beauftragt, der Kreis möge die Wahl verschieben, ansonsten würde man den Klageweg beschreiten. Was hat der Rat der Stadt damit zu tun?
Das ist wieder mal typisch für Ennepetal nur die halbe Wahrheit.
Tatsächlich und richtiger weise, fand nur eine Erörterung mit der Kreisdirektorin Iris Pott, die die Wahlleiterin des Kreises ist, statt. Hat die Stadt Ennepetal offensichtlich die formal rechtliche Würdigung dieses Vorganges nicht vorgenommen?
Rechtlich ist der Ennepetaler Wahlleiter, und das ist zur Zeit Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen, „Herr des Verfahrens“. Das heißt Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen muss/soll/darf entscheiden.
Und diese Entscheidung hat er der übergeordnenden Stelle, also dem Kreis, mitzuteilen. Wie der Kreis auf Nachfrage unserer Redaktion jedoch mitteilt, liegt keine Meldung von Seiten des Ennepetaler Wahleiters ( Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen ) vor. Die Nachfrage bei der Landeswahleiterin Ministerialdirigentin Helga Block aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen ergab auch keine Meldung über eine Ennepetaler Wahlverschiebung. Was heißt das jetzt?
Der Ennepetaler Wahlleiter Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen, hätte formal den Wahltermin 13. September bei Kreisdirektorin Iris Pott aus der Kreisverwaltung des EN-Kreises absagen müssen. Die hätte sich mit der Landeswahleiterin Ministerialdirigentin Helga Block aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen besprochen und abgestimmt und dem Ennepetaler Wahlleiter Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen einen neuen Wahltermin mit geteilt. So einfach kann Verwaltung sein.
Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen als Wahlleiter hat aber bis heute 4. September 2015| 14:40 Uhr die Wahl für den 13. September nicht abgesagt. Das der Rat der Stadt Ennepetal das mit sich machen lässt, schadet seiner politischen Reputation erheblich. Er hätte dem Bürgermeister in seiner Mehrheit eine Rüge wegen Untätigkeit aussprechen müssen – mehr nicht.
Wann sagt der Ennepetaler Wahlleiter nun die Wahl ab um eine saubere Lösung zu erreichen?
Sorry, das EN-Mosaik Ennepetal wieder schlecht geredet hat, wo wir doch nur ein schönes Ennepetal haben (mea maxima culpa).
Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Ennepetal
Update 07.09.2015
Wie das Büro des Bürgermeisters uns auf Anfrage heute mittag telefonisch mitteilte, wird die Wahl am 13. September 2015 durchgeführt. Eine Absage des Wahltermins ist damit vom Tisch. Die Briefwahlscheine müssten inzwischen die Wähler in den Händen haben.
Wiggenhagen will mal wieder mit dem Kopf durch die Wand.
Der pokert, ob einer das Wahlergebnis vom 13.09.2015 anfechtet.
Order bis dahin: Aussitzen. Soll der doofe Rat doch fordern was er will.
Für die der Rechtmäßigkeit der Wahl des Bürgermeisters gilt nach § 65 GO.NW das KommunalwahlG.
Wenn die Wahl nicht abgesagt und am 13.09.2015 durchgeführt wird, hat der Wahlausschuss unter dem Vorsitz Wiggenhagens das (rechnerische) Wahlergebnis und den Wahlsieger festzustellen.
Gegen diese Feststellung kann dann nach § 39 KWahlG Einspruch eingelegt werden.
Anfechtungsgründe:
§ 40 Abs. 1 lit. c: Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk entscheidendem Einfluss gewesen sein können.
Dann ist die Wahl vom Wahlausschuss für ungültig zu erklären und dementsprechend eine Wiederholungswahl anzuordnen.
Wie wird der Ausschuss unter Wiggenhagen Vorsitz abstimmt ? Der Mann ist für alles gut. Der meint ja immer noch: Ennepetal hat alles richtig gemacht.
Richtige Anwort wäre aber gewesen: Ennepetal hat in den letzten sechs Jahren alles falsch gemacht (größter Fehler: die Wahlentscheidung vom 30.08.2009).
Gegen die Kommunalwahlprüfungsentscheidung des Wahlausschusses ist die Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht (Arnsberg) und gegen dessen Urteil eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster möglich.
Dauer: 2-3 Sommerschlussverkäufe im Kaufhof
Das Landesverfassungsgericht, der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster würde sich allenfalls mit dem Ergebnis der Landtagswahl befassen.
Was wird Wiggenhagen dazu sagen: Ich bin dann mal weg – und zwar mit meiner dicken B 5-Pension
Sie vergessen bitte nicht den Art. 38 (Wahlrecht) unseres Grundgesetzes. Dieses Wahlrecht gilt nicht nur für den Bundestag.
Nabend.
Was bis heute Abend nicht mitgeteilt worden ist sind doch folgende Fakten :
Wie viele Anträge sind eingegangen und wurden bearbeitet. ?
Wie viele Wahlbriefe sind zurück als Wahlentscheidung in der Urne ?
Wie viel Anträge konnten im Nachgang durch das zeitige Eingreifen noch geheilt werden ?
Können diese Wahlbriefe mit den Wahlentscheidung die unsachgemäß für den Gesetzgeber sind, separiert werden .?
Wenn angeblich zweitausend Anträge eingegangen sind, zwecks Briefwahl, heißt dass doch nicht das auch zweitausend Anträge in das Leere laufen ?.
Das werden Fragen sein die der Wahlleiter der Stadt Ennepetal der vorgesetzten Behörde erklären und belegen muss, bevor eine Entscheidung für die Wahl der Stadt Ennepetal gefällt werden wird.
Auch beim Verstoß gegen Verfassungsrechte ist erst der „normale“ Rechtsweg auszuschöpfen, der Verstöße gegen Verfassungsrechte mit beurteilt. Klagen zum Verfassungsgerichtshof und zum Bundesverfassungsgericht sind nur dann zulässig, wenn zuvor der ordentliche Rechtsweg erfolglos ausgeschöpft wurde.
Na ja, ganz so ist es doch nicht. Aber, Sie haben „normal“ in Anführungszeichen gesetzt.
wenn ich als Neubürger der Stadt Ennepetal miterlebe, wie unser Grundrecht „freie und geheime
Wahl“ in Köln und natürlich in Ennepetal mit Füßen getreten wird, kann ich nur sagen:
Es ist ein offenes Geheimnis, daß es einen „kölschen Klüngel“ gibt. (man kennt sich:man hilf sich)
Nach den Ereignissen zur Bürgermeisterinnenwahl in Ennepetal liegt es wirklich nahe:
„Ennepetaler Klüngel“ ist auch hier nicht von der Hand zu weisen.
Wilhelm Wiggenhagen bleibt sich treu. Er will die Verantwortung für die anstehende Entscheidung nicht übernehmen und schiebt alles auf den Kreis, Rechtsanwälte oder andere nette Menschen.
Wenn es schief geht, kann er immer sagen, ich habe nur das gemacht was man mir sagte.
Wilhelm Wiggenhagen war für diesen Job bis zu letzt ungeeignet. In 50 Jahren wird man sicher sagen, diese Zeit war die Zeit einer schwachen Verwaltung, die mit dem damaligen Bürgermeister großen Schaden angerichtet hatte.
Die Wähler hatten aber keine Chance, denn es standen nur unqualifizierte KandidantInnen zur Verfügung. Sachkompetenz gab es nicht.
Tach.
Jetzt neigt sich der Wahlkampf doch dem Ende zu, an einen absoluten Gleichstand glaubt man ja doch nicht.
Viel Wind im und um das Rathaus zu Ennepetal.
Hoffentlich bleibt der Wind nach der Wahl und wird nur entsprechend kanalisiert.