Osterfeuer: Nicht überall und nur bei Einhaltung von Vorgaben möglich!

Das Sachgebiet Ordnung der Stadtverwaltung Schwelm weist darauf hin, dass das Abbrennen der Osterfeuer 2010 nicht überall und nur unter Einhaltung von Vorgaben möglich ist. Die Behörde wird auch für das Jahr 2010 auf die Durchführung förmlicher Genehmigungsverfahren für Osterfeuer verzichten, wenn die nachfolgend dargestellten Vorgaben eingehalten werden:

                                          

Ein Osterfeuer wird

  • von einer gesellschaftlichen Organisation oder einem Verein durchgeführt und ist als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich,
  • der Stadtverwaltung spätestens bis zum 12.03.2010 unter Verwendung des Anzeigeformulars angezeigt,
  • am Ostersamstag nicht vor 18 Uhr entzündet und bis spätestens 24 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht,
  • ediglich mit den im Merkblatt aufgeführten Materialien entzündet und unter Beachtung der dort aufgeführten Sorgfaltsmaßnahmen und
  • unter Einhaltung der im Merkblatt aufgeführten Abstände zur nächsten Wohnbebauung, zu Waldflächen und Verkehrswegen abgebrannt.

Ein Merkblatt und ein entsprechender Vordruck zur Anzeige eines Osterfeuers können auf der Internetseite der Stadt Schwelm unter www.schwelm.de/ heruntergeladen werden. Weiterhin kann das Merkblatt beim Bürgerbüro und im Sachgebiet Ordnung, Moltkestraße 24, abgeholt werden. Die Anzeige kann im Bürgerbüro erstattet werden. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros (Tel. 02336/801-255) sowie des Sachgebietes Ordnung (Tel. 02336/801-261) gerne zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Feuerstellen in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr kontrolliert werden. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben wird die Behörde das Abbrennen untersagen, bzw. bereits entfachte Feuer auf Kosten des Verursachers von der Feuerwehr löschen lassen. Kontrollen werden auch am Osterwochenende durchgeführt.

Ziel ist die Eindämmung der Abfallbeseitigung durch Osterfeuer. Verstöße können nach dem Landesimmissionsschutzgesetz oder den abfallrechtlichen Vorschriften mit Geldbußen geahndet werden.

Schwelm, den 22. Februar 2010

ANLAGE Merkblatt als PDF

Antragsformular für 2010 als PDF

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