Ingo Mehner erläutert seine Position in der Causa Wiggenhagen.

[jpg] Nun ist es recht ungewöhnlich wenn ein Pressetermin über das Internet veröffentlicht wird, zumindest für die Stadt Ennepetal in der alles seine Ordnung haben muss. Es hat sich eben alles so über Jahrzehnte eingespielt, nichts sollte und soll sich ändern; denn, da könnte ja jeder kommen.

So lud der am Vortag durch den Wahlausschuss abgelehnte Bürgermeisterkandidat Dr.jur. Mehner hinsichtlich seiner Äußerungen im Zusammenhang mit dem Brandhaus, ehemals Fischer, zu einer Pressekonferenz ein, um seine Sicht der Dinge zu erläutern. Es kam Bernd Hohlweck, sowie ein Redaktionsmitglied von en-mosaik.

Unser Interesse war groß, sind wir doch an einer Aufklärung hinsichtlich der Aussagen des ersten Beigeordneten der Stadt Ennepetal, dem Gevelsberger Wilhelm Wiggenhagen, sehr interessiert. Denn die Attraktivität unserer Stadt liegen unseren Usern aber auch anderen Bürgern doch sehr am Herzen.
Gem. Herrn Dr. Mehner war die einstweilige Verfügung eingegangen, jedoch hatte der zuständige Richter Herrn Dr. Mehner aufgetragen am gleichen Tage noch Stellung zu nehmen. Heißt, der Erlass der einstweiligen Verfügung war noch nicht rechtskräftig. Denn letztendlich kann Herr Dr.Mehner diese einstweilige Verfügung mittels geeigneter Rechtsmittel noch abwehren, so dass diese als Klage in einer Hauptverhandlung geführt wird.

Herr Mehner zeigte nunmehr den Bebauungsplan 15, den mit einer Änderung, Verbot des Betriebes einer Spielhalle. Da die Spielhalle jedoch vor dem Verbot ihren Betrieb aufgenommen hatte, genießt sie Bestandsschutz. Auf Befragung, bejahte Herr Dr.Mehner, dass in dem in Frage kommenden Bereich sogar ein Sanierungsgebiet vorliegt, was ein weiteres Interesse der Stadt dokumentierte.
Als seinerzeit das Gebäude veräußert werden sollte, saßen der Spielhallenbetreiber, der Herrn Dr. Mehner als Rechtsbeistand bei sich hatte, als auch Herr Wiggenhagen als Vertreter der Stadt an einem Tisch.

Uns ist auch bekannt, dass der Rat der Stadt die Stadtverwaltung beauftragt hatte, dieses Gebäude nebst Grundstück zu kaufen. Es existierte sogar ein Gutachten, so wir gehört haben, über Eur 205.000,– welcher Wertansatz, ob Verkehrswert, Zeitwert oder sonstiger Wertansatz zu Grunde lag, konnten wir nicht erfahren.

Nun lag das Haus, durch den Brand in Schutt und Asche. Es existierte auch eine Forderung gegenüber einer Versicherung, die auch verrechnungsmäßig mit in die Verhandlung einfließen sollte, was die Sache etwas komplizierter machte.

Fakt war jedoch, so Herr Dr. Mehner, die Stadt hatte einesteils durch den gültigen Bebauungsplan 15 als auch durch die Ausweisung dieses Gebietes als Sanierungsgebietes ein sogar doppeltes Vorkaufsrecht.
Ein Vorkaufsrecht kann aber nur mittels einer rechtsgültigen Erklärung des jeweiligen Vertreters der Stadt Ennepetal ausgeübt werden. Diese Erklärung hatte der Vertreter der Stadt  Herr Wiggenhagen, während dieser Verhandlung niemals abgegeben. Darüber bestand noch eine Forderung der Familie Fischer die ehemaligen Eigentümer dieser Immobilie, diese Immobilie der Stadt vorrangig zum Kauf anzudienen.

Die Verhandlung gestalteten sich schwierig, indem die Forderung an die  Feuerversicherung Gegenstand der Verhandlung waren. Die Feuerversicherung sollte mit Zeitwert abgerechnet und dem Eigentümer überwiesen werden. Diese Forderung war aber noch nicht gestellt, so dass eine nicht im Betrag festgelegte Forderung von dem Erwerber der Immobilie abgetreten werden sollte. Dies wurde von dem Vertreter der Stadt, Herrn Wiggenhagen abgelehnt. Die Verhandlungen über die Höhe des Preises gestalteten sich nunmehr schwieriger. Der Hinweis, ob er denn nicht sein Vorkaufsrecht erklären wolle, wurde nicht bejaht.

Die Verhandlung wurde ohne positives Ergebnis, sprich den Erwerb der Immobilie, für die Stadt abgebrochen.
Nun hätte die Stadt noch 2 Monate Zeit gehabt, ihr Vorkaufsrecht zu erklären, diese Frist verstrich ohne diese Erklärung. Danach ging die Immobilie in das Eigentum des derzeitigen Spielhallenbesitzers über.

Zurück zu der Frage des Herrn Heinz, welche man auf einen klaren Nenner bringen kann, nämlich,
"Warum habt ihr diese Immobilie nicht gekauft?"
Dies nun damit zu beantworten, die Stadt kann ein Vorkaufsrecht nicht ausüben, wenn kein gültiger Bebauungsplan vorliegt, ist zwar richtig, trifft jedoch den Kern der Frage nicht. Denn dies war ja nicht die eigentliche Frage.

Tatsächlich kann man aus dieser Schilderung entnehmen, dass Herr Wiggenhagen

a)    den Verkaufsverhandlungen irgendwie nicht gewachsen war
b)    eine Abwägung hinsichtlich der Bedeutung im Zusammenhang mit der Attraktivität der Stadt Ennepetal nicht statt gefunden hatte.
c)    Herr Wiggenhagen, wenn er den Sachverhalt dezidiert geschildert hätte, sein Versagen öffentlich gemacht hätte.

Man könnte also sagen, wenn diese Schilderungen zutreffen, Herr Wiggenhagen hat durch bewusste Hinweglassungen, den Vorwurf der Lüge durch einen Teilnehmer der Verhandlung sogar provoziert, da er ja an den Verhandlungen teilgenommen hatte und damit allumfassend informiert war.

Letztendlich meine ich, sollte der Gevelsberger Herr Wiggenhagen sich nun  aufraffen, seinerseits über sein Internetportal wiggenhagen (Dot) de dementsprechende Aufklärung geben. Tut er das nicht, so zweifelt er die Ernsthaftigkeit um das Bemühen der Attraktivität der Stadt Ennepetal, eines Herrn Heinz und der Teilnehmer des SIHK Forum, an.

Wir verfolgen diesen Sachverhalt weiter; denn uns liegt die Attraktivität unserer Stadt mit allen unseren Usern doch sehr am Herzen.

Jürgen Gerhardt

4 Kommentare
  1. Avatar
    Dr. Ingo Mehner sagte:

    Ein bisschen sehr kompliziert formuliert, J.G. Das versteht keiner.
    Also meinetwegen fortan „causa Wiggenhagen“.
    1. Der Sanierungsbebauungsplan Nr. 15 „Statdkern Milspe“ reicht von Strohmeyer bis zur Fuhr und in der Tiefe von der Voerder Straße bis zur Ennepe. Die Brandruine liegt mitten drin.
    2. Dieser Bebauungsplan hätte der Stadt Ennepetal erlaubt, das gesetzliche Vorkaufsrecht auszuüben. Gemeinwohlinteressen gab es zur Genüge. Die Stadt hätte sogar zum Verkehrswert kaufen können, hat aber ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht ausgeübt, meines Wissens gegen ausdrücklichen Ratsbeschluss. Die Politiker wollten die Brandruine und mit ihr die missliebige Spielhalle beseitigen.
    3. Wiggenhagen hat verschwiegen, dass die Erbengemeinschaft Fischer der Stadt das Grundstück vorher sogar zum freihändigen Erwerb angeboten, die Stadt das Angebot aber ausgeschlagen hat. Wiggenhagen (Liegenschaften und Wirtschaftsförderung) und der Bürgermeister wollten nicht. Gründe unbekannt.
    4. Auf die Frage von Klaus Heinz
    „Weshalb hat die Stadt das Grundstück nicht schon längst gekauft?“
    hätte korrekt geantwortet werden müssen:
    „Die Stadt wollte nicht..“
    Und auf die Anschlussfrage: „Warum nicht.?“ hätte W. getrost sagen dürfen, „Fragen Sie den Bürgermeister und Herrn Faupel. Ich war damals noch nicht Chefplaner.“

    Aber das hätte nicht in den Wahlkampf gepasst. Und so werden statements geboren, von denen jeder Wähler sagt, dass die Frage eines Bürgers nicht wahrheitsgemaß und vollständig beantwortet worden ist.
    Dr. jur. Ingo Mehner

  2. Avatar
    Jan.Nik sagte:

    Zitat Kommentar I.M.:
    „Und auf die Anschlussfrage: “Warum nicht.?” hätte W. getrost sagen dürfen, “Fragen Sie den Bürgermeister und Herrn Faupel. Ich war damals noch nicht Chefplaner.”“

    Herr Dr. Mehner, soll Herr Wiggenhagen allen ernstes so kurz ver deren Rente die beiden von Ihnen genannten so bloß stellen ?
    Wäre es Ihnen Recht, wenn Ihre Tochter diese Art in einem Fall vor Gericht so sagen würde, sorry, habe ich von meinem Vater übernommen, das kann ich so nicht aufrecht erhalten.
    Ich finde, dass ist keine Art und Weise. Also hat Herr Wiggenhagen das gemacht, was jeder Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer erwartet, sich, wie immer, loyal gezeigt und einfach (in Ihren Augen wesentliche) Dinge verschwiegen (ich kann mir dazu kein Urteil erlauben, bin weder Jurist noch Betriebswirt und auch mit dem Thema nicht bis ins Deteil vertraut).
    Also, was soll´s, das hat in diesem Zusammenhang doch schon vieles, auch für die Zukunft, geklärt. Loyal.
    Den Rest der Deutung überlasse ich jetzt Ihnen Beiden als versierte Studierte 😉

    Jannik

  3. Redaktion
    Redaktion sagte:

    Zitat:“Ein bisschen sehr kompliziert formuliert, J.G. Das versteht keiner.
    Also meinetwegen fortan “causa Wiggenhagen”.

    Bei den Formulierungen, wollte ich einmal so gut sein wie ein Einser Jurist.
    Causa Wiggenhagen, nun ich wollte der Eitelkeit des Bürgermeisterkandidaten Vorschub leisten. „Wilhelm das Brot“ wie er hier oben in Voerde genannt wird, ist mehr dem trokenem Humor der Voerder geschuldet.

    Im übrigen bin ich in Hinsicht der Verantwortlichkeiten mit Ihnen nicht einer Meinung. Verantwortlich ist in der Industrie immer der Verhandlungsführer, er ist ja nicht nur ein dumpfer Erfüllungsgehilfe der Geschäftsleitung.
    Dann das Umgehen mit Fehlern, die immer mal wieder gemacht werden.Zu Fehlern zu stehen, heißt, ich kann noch lernen, stehe ich nicht zu meinen Fehlern habe ich meine Lernfähigkeit eingebüßt. Führen heißt ja nicht, dass ich abgehoben auf einem imaginären Feldherrenhügel meine für Andere nicht nachvollziehbaren Entscheidungen verkünde.

  4. Redaktion
    Redaktion sagte:

    @Jan.Nik
    Der Rat der Stadt und letztendlich Wir sind seine Arbeitgeber.

    Und wie gesagt, er war der Verhandlungsführer, der einen Ratsbeschluss in der Tasche hatte, dass Objekt zu erwerben. Hätte er es teuerer erworben, so hätte er das dem Rat erklären müssen. Die Erkärung hätte lauten können: Das war mir die Attraktivität der Stadt wert! Sowas hätte aber eine starke und souveräne Persönlichkeit gemacht.

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