Gemeinsame Gestaltung des ÖPNV im EN-Kreis

[Ennepetal]  Fortsetzung der Gespräche zur gemeinsamen Gestaltung des ÖPNV im Ennepe-Ruhr-Kreis

Bereits Ende letzten Jahres wurden erste Gespräche zwischen Vertretern des Ennepe-Ruhr-Kreises (EN-Kreis), der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA) und der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER) hinsichtlich möglicher Kooperationsfelder geführt – mit dem Ziel einer Optimierung des Verkehrsangebotes im EN-Kreis. Die VER fährt heute annähernd 60 Prozent der Gesamt-Verkehrsleistungen im EN-Kreis und die BOGESTRA mehr als 30 Prozent. Inzwischen werden die Gespräche konkreter und die erste gemeinsame Arbeitsgruppe „Strategie und Vertragsgestaltung“ startet zeitnah für die Detailplanungen.

Ausgangslage:
Der EN-Kreis hat die ihn bedienenden Verkehrsunternehmen im Rahmen einer Bestandsbetrauung bis Mitte 2019 mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen beauftragt. Nach Ablauf dieser Betrauung hat der EN-Kreis die Vorgaben der EU-VO 1370 unmittelbar anzuwenden. Vor diesem Hintergrund wurde 2013 ein Gutachten beauftragt, um die möglichen Optionen zur Ausgestaltung des ÖPNV auszuarbeiten. Ziel ist es, den ÖPNV auf mittlere Sicht wirtschaftlich und zukunftsfähig zu gestalten.
Hinzu kommt, dass das kreiseigene Unternehmen VER seit einiger Zeit unter hohem Kostendruck steht und der Zuschussbedarf für die Erbringung der Verkehrsleistung ständig steigt.
Angesichts des Handlungsbedarfs sind seitens des Ennepe-Ruhr-Kreises im Rahmen des Gutachtens vier mögliche Optionen zur Konsolidierung der VER untersucht worden. Als Optionen werden auf Basis des Gutachtens seitens des Kreises eine sogenannte VERneu mit einer Beteiligung der BOGESTRA oder ein Zusammenschluss beider Unternehmen präferiert. Aus Sicht der BOGESTRA ist eine engere Verflechtung möglich, auch unter dem Gesichtspunkt dass die BOGESTRA bereits einen Betrieb in Witten unterhält und durch den starken verkehrlichen Bezug wirtschaftliche Vorteile für beide Unternehmen zu erzielen sind.
Nachdem der Kreistag des EN-Kreises Ende März 2015 den Wunsch zu einer engeren Zusammenarbeit der VER und der BOGESTRA einstimmig ausgedrückt hat, haben die beiden Partner in den zurückliegenden Wochen erste Detaillierungsgespräche aufgenommen. Klar ist bereits heute, dass gemeinsam eine Projektstruktur aufgebaut wird, um die Felder einer Kooperation bzw. Fusion von BOGESTRA und VER näher auszuloten sowie die Möglichkeiten einer gesellschaftsrechtlichen und personellen Verflechtung auszuarbeiten und zu bewerten.

Heute: Anfang April erfolgte die beidseitige Unterzeichnung eines Letter of Intent (Absichtserklärung). Weiterhin wurde vereinbart, dass die Projektleitung durch Herrn Philipp Welsch, einem langjährigen Mitarbeiter der BOGESTRA, übernommen wird. Angedacht sind derzeit mehrere Arbeitsgruppen, die sich aus den jeweils fachlich zuständigen Führungskräften beider Unternehmen sowie Vertretern beider Betriebsräte zusammensetzen werden. Das Projekt BOGESTRA / VER startet in Kürze mit einer Ist-Analyse der vorhandenen Strukturen. Nach der Ist-Analyse erstellt eine Arbeitsgruppe dann Themen und Arbeitsaufträge für das weitere Vorgehen. Hierfür ist eine Zeitkette von voraussichtlich drei Monaten vorgesehen.
Mitte bzw. Ende April sind die Aufsichtsräte der BOGESTRA und der VER über die bisher geführten Gespräche informiert worden. Beide Aufsichtsräte haben der Fortsetzung der Gespräche zugestimmt, mit dem Ziel eine konsensfähige Lösung zur gemeinsamen Gestaltung des ÖPNV im Ennepe-Ruhr-Kreis zu finden. Jedoch darf ein mögliches Engagement der BOGESTRA im Ennepe-Ruhr-Kreisgebiet bzw. als Gesellschafter der VER keine Mehrbelastung für die Städte Bochum und Gelsenkirchen mit sich bringen. Außerdem ist im Rahmen einer Direktvergabe eine auskömmliche Finanzierung des betrauten Unternehmens sicherzustellen.
Zukünftig: Auf Grundlage der Arbeitsergebnisse soll bis spätestens Ende 2016 gemeinsam mit allen Gesellschaftern von BOGESTRA und VER eine Entscheidung über die genaue Ausgestaltung der Kooperation zwischen BOGESTRA und VER getroffen werden. Dies betrifft nicht nur die Kooperationsfelder, sondern auch einen politischen Beschluss über die Gesellschafterstruktur und Managementverantwortung des neuen Unternehmens.
Dies ist bis Ende 2016 erforderlich, da der Kreis bzw. der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) in der ersten Jahreshälfte 2017 eine EU-weite Vorabbekanntmachung im Hinblick auf den im Jahr 2019 zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag veröffentlichen muss. Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan und Standards sollen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans formuliert werden, die ebenfalls Ende 2016 abgeschlossen sein soll.

Bochum/ Ennepetal Juni 2015

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