Breaking News 1.9.2015: Wahlen in Ennepetal evtl. schon vorher ungültig
Ennepetaler Wahlen evtl. im Vorfeld ungültig!
[jpg] Das ist ein Hammer. Ennepetal ist immer für eine Überraschung gut. Die von Ennepetal verschickten Wahlzettel entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die für die anstehende Landrats- und Bürgermeisterwahl am 13. September 2015 erstellten Wahlscheine hätten nach Wahlgesetz unterschiedliche Farben und nach Wahlart getrennt sein müssen. Haben sie jedoch nicht. Heute früh 4:30 AM/PM stellte das Bürgermeisteramt diesen fatalen Fehler fest. Nach Rückfrage war das allerdings 16:30 Uhr. Tatsächlich waren jedoch schon bis zu 2.000 Stimmzettel abgegeben worden. Die genaue Zahl ist jedoch unbekannt, da die Briefwahlurnen nicht geöffnet werden durften/konnten. Nach Rückfrage mit dem Kreis, der ja auch betroffen ist, kam man überein die Wahlscheine/Stimmzettel auszutauschen. Diese Aktion ist jedoch rechtlich sehr problematisch. Denn bei der Zusendung dieser Stimmzettel sind Fristen zu beachten, auch der Austausch der schon abgegebenen Stimmen ist rechtlich sehr fragwürdig.
Denn der Wähler muss terminlich in die Lage versetzt werden, seine persönliche zeitliche Lebensplanung auf diesen Termin auszurichten. Beispielsweise muss der Wähler nach abgegebener Briefwahlstimme nicht damit rechnen, dass seine Stimme für ungültig erklärt oder nicht gezählt wird. Abgesehen davon kann eine Stimme, die rechtlich in gutem Glauben abgegeben wurde, nicht einfach für ungültig erklärt werden.
Wie dem auch sei, ab sofort steht den betroffenen WählerInnen der Klageweg offen um gegen diese Wahl grundsätzlich auf Ungültigkeit zu klagen. Der zuständige Fachbereichsleiter Herr Langhard meinte jedoch, dass eine Klage erst nach der Gültigkeitserklärung durch den Wahlleiter erfolgen kann. Der Gesetzgeber schreibt jedoch nach unserer Kenntnisnahme „Ab Kenntnisnahme“ des Rechtsfehlers in der Regel eine Frist zur Klageerhebung vor. Und Kenntnisnahme haben wir mit der Veröffentlichung der Stadtverwaltung JETZT. In den nächsten Tagen wird die Stadtverwaltung anders farbige und getrennte Wahlscheine dem Wähler zwecks Austausch zuschicken und hofft damit, es könnte dieser Fehler geheilt werden. Und keiner möge „in unserem schönen Ennepetal“ vor Gericht ziehen und klagen. Grundsätzlich ist das freie Wahlrecht ein hohes Recht in unserer Demokratie und verpflichtet die Verwaltung außerordentlich. Wenn der Wähler dieses Wahlrecht aus einem von ihm nicht zu vertretenen Grund nicht ausüben kann, so ist die Wahl „im Zweifelsfall“ zu wiederholen oder es muss ein anderer Termin angesetzt werden. Die Stadtverwaltung meint jedoch mit dem Austausch der Wahlscheine wäre die ganze Sache erledigt. Diese Einstellung ist eine sehr bequeme Einstellung, die einen Richter nicht die Bohne interessiert. Wer kann nun klagen: Alle Betroffenen können klagen. Das sind alle zugelassene Parteien, alle Kandidaten, alle Wähler und alle Politiker im Rat der Stadt Ennepetal. Eine Klage kann auch zur Niederschrift erklärt werden, falls sich jemand keinen Rechtsanwalt leisten kann. In jedem Gericht gibt es Rechtspfleger.
Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Ennepetal