Beratung Sucht- und Drogenkranker
Beratung Sucht- und Drogenkranker: Kreis und Träger schließen Vertrag
(pen) Die Beratung von sucht- und drogenkranken Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis wird von 2010 bis 2013 weiterhin von Mitarbeitern der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas und des Diakonischen Werkes übernommen. Einen entsprechenden Vertrag unterzeichneten jetzt die Geschäftsführer Jochen Winter, Friedhelm Jansen und Dirk Bobe gemeinsam mit Landrat Dr. Arnim Brux.
„Unser Ziel bleibt es, den Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis flächendeckend Beratung und Vorbeugung anbieten zu können. Erreichen wollen wir nicht nur Drogen- und Suchtkranke sondern auch deren Angehörige sowie Suchtgefährdete. Außerdem geht es um die Betreuung der Drogenabhängigen, die Ersatzstoffe wie Methadon erhalten“, machte Brux deutlich.
Grund für die Vertragsunterzeichnung war das Auslaufen bestehender Vereinbarungen. Bereits 2008 hatte die Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich dem Kreis ein bedarfsgerechtes Beratungs- und Hilfsangebot bescheinigt. „Mit den neuen Verträgen setzen wir die bewährte Zusammenarbeit mit Trägern fort, die seit Jahrzehnten Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt haben“, unterstrich Dr. Hans-Joachim Boschek, zuständiger Fachbereichsleiter der Kreisverwaltung.
Beratungsstellen gibt es in Hattingen, Herdecke, Schwelm, Wetter und Witten. Dort werden insgesamt 15 Mitarbeiter eingesetzt, die sich um rund 2.000 Menschen kümmern, die Probleme mit legalen und illegalen Drogen haben. Auch Angehörige von Suchtkranken finden in den Beratungsstellen Gehör. Das Tätigkeitsfeld der Beratungsstellen ist breit gefächert. Es reicht von Veranstaltungen im Bereich der Suchtvorbeugung über die Schulung und Beratung von Multiplikatoren und die Präventionsberatung von Unternehmen und Institutionen bis hin zur Einzelfallberatung, Notfallhilfe und Vermittlung in Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe. Neu ist ab 2010 eine spezielle Beratungsstelle für Essgestörte.
Die jährlichen Kosten für die Sucht- und Drogenberatung liegen bei rund 1,4 Millionen Euro. Davon trägt das Land Nordrhein-Westfalen rund 100.000 Euro, gut 62.000 Euro bringen die Träger der Beratungsstellen auf.
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