Bürgermeister Jochen Stobbe bleibt im Amt
„Ich arbeite gerne für Schwelm, in guten und in schlechten Tagen!“
[Schwelm, 29.Nov.2013] Bürgermeister Jochen Stobbe hat sich entschieden, bis zum Ende seiner Wahlzeit im Jahr 2015 im Amt zu bleiben.
Jochen Stobbe: „Ich arbeite gerne als Bürgermeister für diese Stadt, ,in guten und in schlechten Tagen‘. Wir haben in Schwelm eine intakte soziale Struktur, eine starke Wirtschaft, einen attraktiven Einzelhandel, unzählige im Ehrenamt engagierte Bürgerinnen und Bürger.
Wir haben aber nur wenig finanziellen Spielraum und müssen uns in allem jedem nach der Decke strecken. Dafür haben wir in unserer Stadt Engagement, Kraft und Gestaltungskompetenz.
In einer Ratsperiode können wir einige unserer Projekte entwickeln und abschließen, andere nur planen und anschieben. Wir haben einiges erreicht, anderes will zeitnah verwirklicht werden.
Ich erfahre als Bürgermeister Zuspruch und Kritik, und freue mich sehr, gerade in den letzten Monaten vor der Frage „2014 oder 2015“ ehrliche, gute Worte gehört zu haben, die mir Rückenwind geben. Vielen Dank dafür!
Gemeinsam mit allen guten Kräften unserer Stadt – und wir sind eine starke Bürgerschaft – können wir Schwelm weiter entwickeln. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen, auch zusammen mit allen politischen Kräften unserer Stadt, denn: Wir haben mehr Gemeinsames als Trennendes. Lassen Sie uns auch im Stadtrat zusammenrücken! Schwelm braucht Gemeinsamkeit!“
[jpg] Damit legen weder der Landrat Dr. Arnim Brux, noch der Bürgermeister von Ennepetal, Wilhelm Wiggenhagen, und jetzt auch nicht der Bürgermeister von Schwelm, Jochen Stobbe, ihre Ämter nieder um eine Zusammenlegung der Kommunal- und Bürgermeisterwahl möglich zu machen. Die vorzeitige Niederlegung bedeutet für eine Gemeinde höhere Pensionskosten für 1 1/2 Jahre, die dann aufgebracht werden müssten. Dem stehen die eingesparten Kosten der Zusammenlegung der beiden Wahlen gegenüber. Per Saldo ist es kostengünstiger die beiden Wahlen getrennt abzuhalten. Bürgermeister Claus Jacobi hat sich noch nicht entschieden, er will sich Zeit bis zum Ende der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Frist am 30.11.2013 lassen. Die Landesregierung NRW hatte dieses Niederlegungsrecht im Gesetz zur „Stärkung der kommunalen Demokratie Vom 9. April 2013“ für Bürgermeister (Hauptverwaltungsbeamte) geschaffen. Das Niederlegungsrecht ist ein Recht und keine Pflicht. Tatsächlich werden auf jeden Fall die Kommunalwahl und die Bürgermeisterwahl 2020 wieder zusammengelegt, so die Zielsetzung.
Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik
Update 02.Dez.2013
[jpg] Nun hat auf der SPD Mitgliederversammlung in Gevelsberg Bürgermeister Claus Jacobi sein Amt fristgerecht vorzeitig niedergelegt damit die Kommunal- und Bürgermeisterwahl am 25.Mai 2014 zusammen abgehalten werden können (Die Niederlegung war durch die Landesregierung NRW geschaffen worden um die Kommunal-und Bürgermeisterwahl wieder zusammen abzuhalten)