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Breaking News / Auch Ennepetal verliert beim Landesverfassungsgerichtshof in Münster

Kämmerer Dieter Kaltenbach Collage: Linde Arndt

Kämmerer Dieter Kaltenbach Collage: Linde Arndt

[jpg] Die von der Stadt Ennepetal und anderen Kommunen* eingereichte Verfassungsbeschwerde, bei dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster gegen den Stärkungspakt Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz), Aktenzeichen: VerfGH 34/14, wurde nach der mündlichen Verhandlung vom 26. Juli 2016, heute durch die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Dr. Ricarda Brandts  zurück gewiesen.

 

Ennepetal hatte sich als „reiche Stadt“ (abundante Kommune) gegen eine Umlage für ärmere Städte (Solidaritätsumlage) mit einer Beschwerde in Münster zur Wehr gesetzt.

Argumentativ meinte Ennepetal, durch die Umlage, die 2014 ~1,3 Millionen betrug, sah sich Ennepetal in seiner verfassungsrechtlich zugesicherten Finanzhoheit beeinträchtigt. Da diese Finanzhoheit Bundesrecht ist war das Landesrecht der NRW Regierung nicht befugt hierzu andere Vorschriften zu erlassen. Andererseits sah sich Ennepetal gegenüber anderen Kommunen ungleich behandelt indem Ennepetal zahlen sollte und andere Kommunen nicht.

 

Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Dr. Ricarda Brandts sah den Art. 106 Abs.5 bis 6 des Grundgesetzes über die kommunale Finanzausstattung nicht beeinträchtigt. Mit der Solidaritätsumlage wird bei den Kommunen nicht auf bestimmte Steuerbeträge zu gegriffen, sondern diese Solidaritätsumlage müsse aus dem Gesamthaushalt entnommen werden.

Die Ausgleichsumlagen seien zwar problematisch, sie sind aber aufgrund der hohen Defizite zahlreicher nordrhein-westfälischer Kommunen sogar zum Schutz der Finanzhoheit der gesamten NRW Kommunen notwendig um einen Domino Effekt von Überschuldungen zu vermeiden.

Auch das kommunale Gleichbehandlungsgebot sieht die Präsidentin nicht verletzt.

 

Damit steht eindeutig fest, Ennepetal muss zahlen und zwar für 2016 Euro 942 Tausend, wobei, wenn man die Zahl „richtig“ verbucht, kommt die Nachbargemeinde Schwelm in den Genuss dieses Betrages. Wie war das mit den gutnachbarschaftlichen Beziehungen?

 

Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Münster

 

*Beschwerdeführerinnen waren die Städte Attendorn, Bad Honnef, Blomberg, Borgholzhausen, Drolshagen, Düsseldorf, Elsdorf, Ennepetal, Erwitte, Espelkamp, Frechen, Freudenberg, Grevenbroich, Gronau, Haan, Halle (Westf.), Harsewinkel, Hilchenbach, Hilden, Kempen, Kreuztal, Langenfeld (Rheinland), Lennestadt, Linnich, Meckenheim, Meerbusch, Meinerzhagen, Monheim, Neuenrade, Neuss, Oelde, Olsberg, Plettenberg, Ratingen, Rheda-Wiedenbrück, Rheinberg, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Sendenhorst, Stadtlohn, Straelen, Verl, Wermelskirchen, Werther (Westf.), Wetter, Wiehl, Willich, Wülfrath sowie die Gemeinden Alpen, Altenberge, Burbach, Ense, Erndtebrück, Everswinkel, Heek, Herzebrock-Clarholz, Hövelhof, Inden, Jüchen, Kirchhundem, Kirchlengern, Langenberg, Neunkirchen, Odenthal, Rödinghausen, Roetgen, Schalksmühle, Steinhagen, Wachtberg, Wachtendonk, Wenden und Wilnsdorf.