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Schwelmer „Accept it or forget it“

Ratssitzung 27.04.2017 in Schwelm Foto: (c) Linde Arndt

[jpg] Zwei Themen hatte der Schwelmer Stadtrat auf der Agenda. Das Brauerei Gelände (schon wieder), damit das neue Rathaus und den Sportplatz „An der Rennbahn“. An beiden Themen kann man die Schwelmer Provinzialität festmachen, die der Entwicklung der Kreisstadt im Wege steht.

 

Die Schwelmer Brauerei

Sieben Jahre sind in der Stadt Schwelm vergangen als die ehemalige Schwelmer Brauerei, die übrigens ein Aushängeschild der Stadt Schwelm war, ins Trudeln geriet und letztendlich ohne zielführende Bemühungen in die Insolvenz ging. Anfangs wollte die Politik die Brauerei noch unterstützen, nur, mangels Ideen und Konzepten gab man von Seiten des Rathauses schnell auf. In der zweiten Phase machte man dem Eigentümer der Immobilie, dem alteingesessenen Unternehmer Burkhard Pass das Leben schwer, indem man immer wieder seine Investitionsbemühungen in die Brauerei Immobilie zu behindern wusste. Es kam wie es kommen musste Burkhard Pass gab genervt auf, riss die Brauerei ab und veräußerte die Immobilie an die Euroconcept Group in Zug, Gesellschaft für Immobilienentwicklung und Investment und deren Tochter Euroconcept Development GmbH in Konstanz. Mit Pauken und Trompeten wurde die Realisierung einer Investition von Euroconcept angekündigt, die die Mitte von Schwelm in neuem Glanz erscheinen lassen sollte. Nebenan sollte das Kaufhofgebäude aufgewertet werden, so dass man schon von der „Neuen Mitte“ Schwelm schwärmte. Der Potsdamer Platz in Berlin, der die „Neue Mitte“ Berlins symbolisiert und den Aufbruch nach 1989 darstellte, war nichts gegen die „Neue Mitte“ in Schwelm. „Hochmut kommt vor dem Fall“, so ein geflügeltes Wort. Und die angestrebten Investitionen stürzten wie Kartenhäuser zusammen. Kolportiert wurde, man sah keine vernünftige Kosten-Nutzen-Relation der Investitionen von Seiten der Investoren. Wahrscheinlich fanden sich keine Mieter die diesen Mietpreis zu zahlen bereit waren.

Wie dem auch sei, Schwelm hatte mitten in der Stadt eine riesengroße „Wunde“, die selbst für den hartgesottenen Schwelmer Provinzialismus unerträglich war. Man suchte eine Lösung und fand sie auch.

 

Das neue Rathaus

Michael Schwunk (FDP)
Foto: (c) Linde Arndt

Rund 60 Jahre ist das Rathaus Schwelm jetzt alt, es war das ehemalige Kreisgebäude und ist in die Jahre gekommen. Kein Wunder wenn hier und dort schon mal die Decke runterkam oder die Feuchtigkeit statt aus dem Wasserhahn  die Wände runter lief. Energetisch ist das Schwelmer Rathaus mit seinen breiten Fluren, seinen Geschosshöhen oder seinen Isolierungen ein Gebäude welches nur dem Energielieferanten ein auskömmliches Leben ermöglicht. Auch hat die Verwaltung sich über mehrere Stellen in Schwelm ausgebreitet, was einen nicht unerheblichern Kostenfaktor der Verwaltung darstellt. Es war Zeit über ein anderes Rathaus nachzudenken, jenseits der immer währenden Sparvorschläge eines Michael Schwunk für den das Sparen einen Selbstzweck darstellt.

Nachdenken heißt aber nicht, dass man nur von der Seite der Kosten nachdenkt, vielmehr sollte man auf einem Tableau die Anforderungen erstellen die man unter bestimmten Gesichtspunkten haben möchte. Es kann sein, dass sich mit einer Shoppingmall die Finanzierung des Rathauses ganz anders, nämlich positiver, darstellt. Es lohnt sich also etwas Gehirnschmalz aufzuwenden.

Zu Anfang holte die Verwaltung sich Angebote herein, die in ihrer Summe nicht ganz so weit auseinander lagen. Nach kurzer Diskussion legte die Verwaltung sich auf einen Neubau auf dem Gelände der derzeitigen Verwaltungsgebäude Moltke/Schillerstraße fest. Aber Schwelm, wäre nicht Schwelm, wenn der Stadtrat nicht sofort ganze Haarbüschel aus der Suppe fischen würde.

Die Gustav-Heinemann-Schule sollte nach einem Umbau das neue Rathaus abbilden. Man rechnete schnell und die Stadtverwaltung sah den Rathausbau Gustav-Heinemann-Schule „billiger“ vor sich. Was in einem Deutschland mit den Investitionen der Elbphilharmonie, des Berliner Hauptstadt Flughafen BER, Stuttgart 21 oder bei den Wuppertalern Nachbarn der Umbau des Döppersberg immer demonstriert wurde, die Deutschen ( das Land von Carl Friedrich Gauß), können nicht rechnen. Die Anfangskalkulationen wurden immer um ein vielfaches überschritten, was in Deutschland den Alltag darstellt. In der Regel schaffte die Politik diese krassen Fehlkalkulationen.

Die beiden Bauten, Moltke/Schillerstraße und Gustav-Heinemann-Schule stellten sich in der Diskussion als unüberbrückbar dar. Wobei die Gruppe Moltke/Schillerstraße ein schlagendes Argument hatte. Dieses Rathaus wäre, wenn es denn gebaut würde, in der Mitte der Stadt angesiedelt und könnte die kurzen Wege der Verwaltungen ergänzen.

Nun Deutsche können nicht diskutieren, als „Herrenvolk“ lieben sie es anzuordnen und sich unterzuordnen. So votierte der Stadtrat unter der Ägide von Oliver Flüshöh (CDU) für einen Neubau in der kernsanierten Gustav-Heinemann-Schule nebst einem Bürgerbüro in der Innenstadt.

 

Das Bürgerbegehren: „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“

An und für sich könnte die Story hier zu Ende sein. Die demokratische Mehrheit im Stadtrat hat obsiegt, das war es.

Unsere Demokratie hält aber noch weitere Werkzeuge bereit um eine evtl. Fehlentwicklung zu verhindern. So gingen zwei Schwelmer und eine Schwelmerin her und initiierten ein Bürgerbegehren nach § 26 GO NRW. Und sie hatten Erfolg, innerhalb kürzester Zeit bekamen die Initiatoren die erforderlichen Unterschriften zusammen, mehr noch, es kamen 1.300 Unterschriften mehr zusammen, gem. der amtlichen Auszählung durch die Verwaltung. Damit war abzusehen, dass das Rathaus nunmehr an der Schiller/Moltkestraße entstehen konnte. Der Rat hätte sich also nochmals damit befassen müssen oder einen Bürgerentscheid durchführen müssen.

Jetzt wurde es allerdings etwas unfair und nicht mehr so demokratisch; denn der Rat lies eine Expertise anfertigen in der die Fragestellung des Bürgerbegehrens als unklar erkannt wurde. Die Expertise wurde denn auch von der Kommunalpoltischen Vereinigung der CDU des Landes Nordrhein-Westfalen e. V ausgefertigt und dort ist Oliver Flüshöh (CDU) Stv. Landesgeschäftsführer des Bildungswerkes. Interessenkonflikten? Bei Bedarf legt ein „guter“ Demokrat so was beiseite.

Es wurde ziemlich unappetitlich gearbeitet, seriös war das alles nicht.

Der Stadtrat mit seiner Mehrheit von |CDU | FDP | Bündnis90/Die Grünen | SWG/BfS | hatte aber nicht damit gerechnet, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens konsequenterweise eine Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg einreichen würde. Und diese Klage brachte die Verwaltung und |CDU | FDP | Bündnis90/Die Grünen | SWG/BfS | vor der Schwelmer Bevölkerung in ernsthafte Schwierigkeiten. Denn die Klage hatte gute Aussichten erfolgreich für die Initiatoren des Bürgerbegehrens beschieden zu werden.

Wie konnte man die „Kuh jetzt vom Eis bekommen“ oder anders wie konnte man unter Gesichtswahrung aller Beteiligten eine tragfähige Lösung erreichen?

 

Bürgermeisterin Grollmanns „Accept it or forget it“

1. Beigeordneter Ralf Schweinsberg
Foto: (c) Linde Arndt

Das mitten in der Stadt Schwelm gelegenen Brauereigelände war eine aufgerissene Wunde in der Stadt Schwelm. Der Investor Euroconcept Development GmbH in Konstanz konnte für die geplante Investition keine Mieter generieren. Also entschloss man sich das Grundstück so zu lassen wie es ist und auf gutes „Wetter“ zu hoffen. Und das gute Wetter kam mit der Stadt Schwelm die der Euroconcept Development GmbH in Konstanz das Grundstück zurückkaufen wollte.

Die Verträge waren flugs geschrieben und man war sich über die Kaufsumme von 5 Millionen Euro, minus einem „Schnaps von 50.000,– Euro“, einig. Einzige Bedingung der Stadtrat musste diesem Vertrag noch zustimmen, ansonsten würde bei fehlender Zustimmung der Vertrag zum 4.5.´17 nicht wirksam werden. Es musste also am 27.April ´17 (Ratssitzung) die mehrheitliche Zustimmung des Rates herbei geführt werden.

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann
Foto: (c) Linde Arndt

Es wurde in der Ratssitzung spannend, denn die FDP versuchte mit einem Fragenkatalog eine Abstimmung zum Kauf zu verhindern. Die Herren Beckmann und Schwunk (Beide FDP) sahen den Kaufpreis als zu hoch an. Die Verwaltung mit der Bürgermeisterin und dem Beigeordneten hielten den Gegnern dieses Antrages ein klares „Accept it or forget it“ entgegen. Herr Kranz von der | SWG/BfS | versuchte verzweifelt diese Abstimmung zu verhindern. Zuletzt beantragte Herr Schwunk (FDP) eine Vertagung durchzudrücken, was allerdings misslang; der Antrag wurde abgelehnt.

Der Antrag das Brauereigelände zu kaufen, wurde mit 24 Ja Stimmen und 8 Nein Stimmen in namentlicher Abstimmung durchgeführt.

Der Weg ist jetzt frei für ein Schwelmer Rathaus, welches mitten in der Stadt als repräsentativer Bau die Stadt Schwelm abbilden könnte. Könnte, wohlgemerkt, könnte.

 

Epilog

Politisch gesehen ist diese Geschichte eine Geschichte die einen an unserer Demokratie verzweifeln lässt. Unsere Redaktion ist alleine fast 10 Jahre mit diesem Thema beschäftigt. Eine gradlinige Diskussion wurde nie geführt, es wurde immer mit Finten, Halbwahrheiten und sonstigen Widrigkeiten gearbeitet. Wobei, im Grunde waren und ist sich der Stadtrat von Anfang an einig über ein neues Rathaus, wenn nicht die Eitelkeit oder die Profilierungsneurosen so groß gewesen wären.

Und was noch schlimmer war, es wurde sehr viel intransparent gearbeitet, so dass der Schwelmer sich nie richtig informiert sah. Die ewigen Polarisierungen,  die alle vor eine emotionale permanente Zerreißprobe stellten. Wenn man den Schwelmer Stadtrat nur in diesem einzigen Fall betrachtet, kann man schon verstehen, wenn der Wähler sich den Populisten zuwendet.

Einziger Lichtblick waren die Schwelmer Dr. Ilona Kryl, Norbert Meese und Rainer Zachow, die mit klarem Blick auf die demokratischen Spielregeln ein Bürgerbegehren konsequent verfolgten, welches zum Ziel hatte, eine langfristige Entscheidung, nämlich den Rathausbau, in die Entscheidungsgewalt des Souveräns zu legen. Das Dr. Ilona Kryl, Norbert Meese und Rainer Zachow politisch eingefärbt sind, ist nicht wesentlich, wesentlich ist das, wie sie eine Entscheidung herbeigeführt haben.Nämlich mit den Mitteln der Demokratie konsequent und gradlinig und immer transparent.
Zu erwähnen bleibt noch, es scheint das Frau Grollman mit ihrer Forderung nach einem respektvollem Umgang im Stadrat, die Gemüter etwas gezäumt zu hat. Zu wünschen wäre es zumindest.

Flash-Lights der Ratssitzung Foto; (c) Linde Arndt

Bleibt die Frage, ob das der letzte Akt in der Causa „Rathausbau“ war? Zu wünschen wäre es. Aber Schwelm wäre nicht Schwelm, wenn sie morgen in ihrer Stadt etwas beschlossenes umsetzen würden. Der Schwelmer Stadtrat beschäftigt sich gerne mit sich selber und dafür haben die Schwelmer sie ja auch gewählt.

 

Die anschließende Abstimmung über den Sportplatz „Rennbahn“ wurde per Antrag verschoben, auch hier ging es um eine Millioneninvestition.

 

Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm.

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Die Klage zum Ratshausneubau ist eingereicht!

Rathaus in der Mitte Collage: Linde Arndt

Rathaus in der Mitte Collage: Linde Arndt

[Schwelm] Die Initiatoren des Bürgerbegehrens

Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!

haben fristgerecht Klage gegen die vom Rat der Stadt Schwelm am 30. Juni 2016 getroffene Entscheidung auf Erklärung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingereicht.
Zur Erinnerung sei noch einmal erwähnt, dass auf sämtliche, auch auf politischer Ebene, angebotenen Kompromisse, wie den Antrag auf Ratsbürgerentscheid von der Verwaltungsspitze und der sie unterstützenden Parteienallianz nicht eingegangen wurde. Somit sind die Initiatoren konsequent ihrer Ankündigung gefolgt und haben die Klageschrift dem Verwaltungsgericht vorgelegt.
Ziel der Klage ist, das sei an dieser Stelle noch einmal deutlich gemacht, in dieser für die Stadt Schwelm bedeutenden und das Stadtbild auf Jahrzehnte prägenden Entscheidung, den Bürger mit einzubeziehen und auf diesem Weg eine breite Zustimmung für, die aus Sicht der Initiatoren beste Lösung, zu erreichen.

„Wenn ein Rathaus für 80 Jahre geplant wird, sollte es anständig gemacht werden.“

 

 

 

 

Ein schwarzer Tag für Schwelm?

Im Vordergrund von links: Rainer Zachow, Dr.Ilona Kryl und Norbert Meese Foto: (c) Linde Arndt

Im Vordergrund von links: Rainer Zachow, Dr.Ilona Kryl und Norbert Meese Foto: (c) Linde Arndt

[Schwelm] Wir sind weit gekommen und möchten den über 3138 Bürgerinnen und Bürgern danken. Gemeinsam haben wir unser Unverständnis über die Entscheidung im Rat am 26. Januar 2016 eindrucksvoll deutlich gemacht. Doch wie erwartet haben die Allianzfraktionen mit ihrer Stimmenmehrheit die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht anerkannt. Die Überraschung bei den Initiatoren und ihren Unterstützern hielt sich in Grenzen, die Enttäuschung, vor allem über den Stil in der Debatte, konnten sie allerdings nicht verhehlen.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens werden nun die schriftliche Beschlussmitteilung der Verwaltung abwarten, die Begründung prüfen und zeitnah die Klageschrift an das Verwaltungsgericht auf den Weg bringen.
Somit hält sich die Schwärze des Tages bzgl. der Ratsentscheidung vom 30. Juni 2016 noch in einem tristen Grau, lässt sich die Angelegenheit doch noch richterlich klären.
Was nachhaltig wirken wird und schwarze Wolken aufziehen lässt, ist der Auftritt einiger Protagonisten des Rates, die wie Herr Kranz (SWG) die ganze Tiefe ihrer intellektuellen Bescheidenheit offenbaren und sich zu Recht einen Ordnungsruf der Vorsitzenden einhandelten. Seinen Wortbeitrag damit beginnend, den Initiatoren bewusste Täuschung der Einwohner/innen vorzuwerfen, ist nicht nur ein starkes Stück, sondern entbehrt jeglicher Grundlage und macht die ganze Hilflosigkeit und Verstrickung in eigenen Argumentationswidersprüchen deutlich.
Sein Rats- und Fraktionskollege Herr Dr. Bockelmann (BfS), genau wie Herr Schwunk von der FDP waren sich nicht zu schade, der Öffentlichkeit, die zahlreich anwesend war, zu verdeutlichen, dass sie nicht verstanden haben, warum sie von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden sind. So wollten sie nicht akzeptieren, dass bei Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und einem anschließenden Votum pro Moltkestraße die Politik über die Ausgestaltung der Bauausführung diskutieren und entscheiden muss. Dies müssen sie allerdings auch bei der Gestaltung des Umbaus der Gustav-Heinemann-Schule und sie verdrängen den Umstand, dass sie jedes der Projekte europaweit ausschreiben müssen.
Die fürs Studium erstellte Arbeit ist kein Auftrag der Stadt gewesen. Und daher nicht nutzbar. Offensichtlich haben die Herren da erheblichen Nachholbedarf bei ihrem Demokratie- und Mandatsverständnis.
Herr Kirschner (SPD) selbst Volljurist, hat mit seiner sehr gut strukturierten Rede den Damen und Herren des Rates die rechtliche Ausgangslage, damit die Interpretationsspielräume sehr anschaulich verdeutlicht und klargemacht, dass es sehr wohl möglich ist, dem Bürgerbegehren die Zulässigkeit zuzusprechen.
Die Krokodilstränen über die angeblich falsche Fragestellung waren gerade getrocknet, da öffnete ihnen der Antrag der Fraktionen SPD, Die Bürger und Die Linke auf einen Ratsbürgerentscheid die Tür für einen gesichtswahrenden Kompromiss. Doch selbst die Grünen, für die basisdemokratische Beteiligung sonst eine heilige Kuh ist, haben eben diese zur Schlachtbank geführt und den Antrag abgelehnt. So wurde unter der Führung von Herrn Flüshöh (CDU) deutlich, dass keine demokratische Entscheidung der Bürger gewollt ist.
Am Donnerstag, den 30. Juni 2016 haben die Vertreter der in der Allianz vereinten Parteien ihre Grundwerte mit Füßen getreten und nebenbei in der politischen Debatte Anstand und Stil vergessen und die Ratssitzung zu einer Farce verkommen lassen.

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Das war tatsächlich ein schwarzer Tag für Schwelm und ein Tiefpunkt in der Führung politischer Auseinandersetzungen.

Norbert Meese   |    Dr.Ilona Kryl   |     Rainer Zachow

Britische Verhältnisse in Schwelm – demokratische Kultur perdue

Ratssitzung 30.06.2016 Schwelm Foto: (c) Linde Arndt

Ratssitzung 30.06.2016 Schwelm Foto: (c) Linde Arndt

Der Hintergrund

[jpg] Worum geht es in Schwelm noch einmal? Es geht um ein neues Rathaus indem alles unter einem Dach vereint ist. Da ist die Verwaltung, die Musikschule oder die Stadtbücherei die dem Schwelmer jetzt in einem Gebäude ihr Dienste anbieten sollen. Durch die Musikschule und die Stadtbücherei hätte das neue Rathaus einen größeren Publikumsverkehr in einem Gebäude. Außerdem würden durch Events die Öffnungszeiten des neuen Rathauses ausgeweitet. Ob das nun Lesungen, Buchvorstellungen oder Konzerte sind, sie alle brauchen Räumlichkeiten für Publikum und Personal. In der Diskussion standen letztendlich zwei Standorte, die Gustav­Heinemann­Schule (GHS) und das derzeitige Grundstück auf dem die Verwaltungsgebäude II und III stehen. In weiteren Diskussionen wurde die Option GHS mit einem Bürgerbüro in der Innenstadt erweitert. Die Kosten der GHS wurden nur „oberflächlich“ durch die Firma Drees & Sommer nach der Verfügbarkeit der Daten kalkuliert. Das heißt, die Anforderungen an das neue Rathaus wurde von Seiten der Stadt nicht bis ins Detail aufgegeben. Man kann also die beiden Optionen des Rathausneubaus kostenmäßig nicht vergleichen. So kam denn auch der Rat am 5.11.2015 zum einstimmigen Beschluss:

Die Bürger und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden in zwei Schritten in den weiteren Prozess eingebunden:

  1. Vor der Standortentscheidung bezüglich Neubau an der Moltkestraße oder Umbau der Gustav-Heinemann-Schule zum Rathaus
  2. Nach dem Standortbeschluss für die weitergehende Planung   

 

Man beachte hierbei das Wort „Prozess eingebunden“. Schon hier wollte der Rat keine echte Mitbestimmung zulassen, lediglich eine Mitwirkung. Mitte Dezember im Rahmen einer Bürgerversammlung entschieden sich die Bürger und die städtischen Mitarbeiter für die Option des Rathausneubaus Moltkestraße/Schillerstraße. Die Bürgermeisterin ignorierte die Willensbekundungen der Bürgerversammlung und entschied sich für die GHS. In der Folge wurde die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ gegründet, die ein Bürgerbegehren nach § 26 GO NRW auf den Weg brachte. Die geforderten Unterschriften wurden durch die Initiative mit 3.138 Unterschriften übererfüllt. Da das Bürgerbegehren letztendlich im weiteren Prozedere, bei nicht beitreten des Rates, zu einem Bürgerentscheid mit ungewissem Ausgang führen konnte, griffen die Bürgermeisterin als auch der Fraktionsvorsitzende der CDU Oliver Flüshöh in die juristische „Trickkiste“. Beide griffen das Bürgerbegehren formaljuristisch an, indem sie sich auf ein bestelltes Gutachten des Städte­- und Gemeindebundes Nordrhein­Westfalen e.V., welches Frau Dr.Cornelia Jäger Dezernat I angefertigt hatte, bezogen.  Wenn das Bürgerbegehren nicht formaljuristisch angegriffen worden wäre, hätte der Stadtrat dem Bürgerbegehren beitreten können oder es ablehnen können. Dann wären die Schwelmer insgesamt an die Wahlurnen zur Abstimmung gerufen worden. Eine formaljuristische Ablehnung deutet immer auf eine Angst vor dem Wähler hin. So weit der Sachverhalt bis zur Ratssitzung vom 30. Juni 2016

Ratssitzung vom 30.Juni 2016, die Filibusterei und Wegfall der demokratischen Kultur

Oliver Flüshöh [CDU] Foto: (c) Linde Arndt

Oliver Flüshöh [CDU] Foto: (c) Linde Arndt

Lassen wir uns die Sitzung von hinten aufzäumen, denn Oliver Flüshöh (CDU), der Schwelmer Napoleon und Anführer einer Partei­Allianz die mehr oder weniger politisch kastriert ist, hat die Stichworte für dieses Bubenstück geliefert. Flüshöh erwähnte in seiner Erwiderungsrede einen Vergleich zwischen dem beantragten Schwelmer Bürgerbegehren auf der einen Seite und dem direktdemokratisch umgesetzten Sankt Gotthard Tunnel in der Schweiz und dem Referendum in Großbritannien welches zum „Brexit“ führte. Abgesehen davon, überschüttete Flüshöh   die drei Initiatoren mit einer Häme ohne Gleichen. Kommen wir zu dem Vergleich den Flüshöh bemühte. Die Schweizer Direktdemokratie mit der Schwelmer Demokratie zu vergleichen verbietet sich doch von selber wenn man die Schweizer Verhältnisse einmal bewundern durfte. Der 57 km lange Tunnel wurde von den Schweizern mehrfach abgesegnet und zwar auf allen politischen Ebenen, also von der Gemeinde über den Kanton bis zum Bund. Die Schweizer wurden aufgerufen über die anstehenden Vorhaben abzustimmen. Alle Informationen die ihnen dabei vorgelegt wurden, z.Bsp. die Kosten, wurden zu Beginn auf 12 Milliarden Franken kalkuliert und wurden auch (Nach 17 Jahre) eingehalten, über die sie abstimmen sollten, konnten jederzeit von jedem Schweizer nachvollzogen werden. Erst nachdem das Ja der Schweizer eingeholt war, rückten die Bohrmaschinen an. Der Sankt Gotthard Basistunnel ist ein demokratisches Vorzeigeprojekt und eine demokratische Blaupause. Wobei die technische weltmeisterliche Leistung des 57,1 km langen Tunnels nicht unerwähnt bleiben sollte. Da verbietet sich wohl ein Vergleich mit der demokratischen Leistung im Zusammenhang mit dem Schwelmer Ratshausprojekt. Eher der Vergleich mit dem britischen Referendum würde man als passend durchgehen lassen. Die drei Führer dieses Referendums, Farage, Cameron und Johnson haben mit ihrem Verhalten ein ganzes Volk buchstäblich zerrissen. Während des Wahlkampfes wurde von allen der Parteien gelogen, verdreht, gehetzt oder manipuliert, belastbare Informationen suchte man vergeblich. Vor der Wahl hatten die Briten noch Vertrauen zu ihren Politikern. Als der Brexit durch war, stellte man (Die Briten) mit Entsetzen fest, wir wurden getäuscht und haben aufgrund dieser Täuschung gewählt. Wollte Oliver Flüshöh (CDU) den Schwelmern  damit sagen, die Schwelmer Bürger könnten nicht über das Rathausprojekt entscheiden, weil es keine belastbaren Informationen dazu gibt –  ­ alles erstunken und gelogen? Hat ihn also sein Gewissen geplagt? Man weiß es nicht. Zum Beispiel das Argument, die Regierungspräsidentin hätte sich für die GHS aus Kostengründen ausgesprochen, wer auch immer das von der Allianz durchsteckte ist falsch, vielmehr drängt die Bezirksregierung auf eine Zusammenlegung der einzelnen Verwaltungsgebäude, weil sie darin eine Kosteneinsparung sieht. Von den Standorten wurde nicht einmal gesprochen. Nicht nur die Häme war es die einem demokratisch gewählten Politiker schlecht ansteht, vielmehr war es die Arroganz der Macht die Flüshöh in ein juristisches Mäntelchen kleidete die ihn in ein anderes System beförderte. Nein, ein Demokrat ist Oliver Flüshöh wirklich nicht. Und ein Jurist? Nun, er hat sich noch nie in der Realität beweisen müssen, er hat sich lediglich auf einem bequemen Sessel in einer Organisation wie der Kommunalpolitischen  Vereinigung der CDU des Landes Nordrhein­Westfalen e. V. als Referatsleiter niedergelassen und fristet dort sein Dasein. An der Weiterentwicklung des deutschen Rechtssystems, sind eher die anderen Juristen, wie praktizierende Rechtsanwälte, Richter oder Staatsanwälte in allen Fachbereichen und auf allen Ebenen beteiligt. Zunehmend lässt die Politik ihre Gesetze durch die Verfassungs- ­ oder Verwaltungsgerichte klären, was nicht gerade für den Juristen und Lokalpolitiker Flüshöh spricht. Die Frage ist: Fehlte es den Initiatoren des Bürgerbegehrens an politischer Unterstützung?

Viele interessierte Bürger waren zur Ratssitzung am 30.6.2016 gekommen. Foto: (c) Linde Arndt

Viele interessierte Bürger waren zur Ratssitzung am 30.6.2016 gekommen.
Foto: (c) Linde Arndt

Jaein. So hatte die SPD zur Sitzung den Antrag auf einen Ratsbürgerentscheid vorgelegt, der allerdings eine Zweidrittelmehrheit verlangt, was unrealistisch bei den bekannten Mehrheitsverhältnissen im Rat war. Letztendlich wurde dieser Antrag mit der Mehrheit der Allianz niedergestimmt. Während der Debatte, stellte Jürgen Feldmann (Die Linke) einen Antrag auf geheime Abstimmung, dadurch hätten  die Gegner der Partei Allianz den Antrag „Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens“ ablehnen können. Aber auch dieser Antrag fand keine Mehrheit. Die politischen Kastraten der Allianz, Marcel Gießwein (Bündnis90/Die Grünen), Michael Schwunk (FDP), Jürgen Kranz (SWG jetzt FWE), Dr. Christian Bockelmann (BfS jetzt FWE) brachten noch nicht einmal im Ansatz ein Argument welches für einen vernünftigen und tragbaren Abschluss gesehen werden konnte. Im Gegenteil, Jürgen Kranz warf den Initiatoren bewusste Täuschung der Schwelmer vor, eine Projektion die auf die Allianz zurückfiel. Das war es aber auch schon an herausragenden Äußerungen. Jürgen Feldmann (Die Linke) und später Johanna Burbulla (Die Bürger) beantragten die Schließung der Rednerliste – es hatte keinen Zweck mehr. Es wäre allerdings ungerecht wenn man dieser Sitzung nichts abgewinnen könnte, was zumindest ansatzweise der Schwelmer Demokratie zur Ehre gereichte.

Dr. Ilona Kryl Foto:(c) Linde Arndt

Dr. Ilona Kryl Foto:(c) Linde Arndt

Da ist die engagierte und emotionale Rede von Dr. Ilona Kryl, sie appellierte an den Stadtrat, frei vom parteipolitischen Taktieren zu entscheiden. Naiv? Ja, bei solchen Politikern, die ihr Gewissen an den Fraktionvorsitzenden abgeben, ist das vielleicht naiv. Und sie appellierte, das Rathaus im langfristigen Sinne zu betrachten, wonach jede Stadt seine Mitte mit einem Rathaus „schmückt“. Und weiter, wenn sie als Parteien nicht für ein Bürgerbegehren stimmen können, so unterlassen sie doch zumindest die juristischen Fehleinschätzungen, denn bei einer Klage verlieren wir alle in Schwelm.

Und dann war da noch Thorsten Kirschner (SPD), er analysierte das Gutachten der Stadtverwaltung indem er sich in die Rolle eines Verwaltungsrichters versetzte.

Thorsten Kirschner [SPD] Foto: (c) Linde Arndt

Thorsten Kirschner [SPD] Foto: (c) Linde Arndt

Kirschner, selber Richter, sieht da erheblichen Spielraum für eine Entscheidung zugunsten des Bürgerbegehrens; denn die Stadt selber hat ja ziemlich schwammig formuliert, verlangt aber von den Initiatoren eine Eindeutigkeit die sie selber nicht bereit ist zu geben. Auch er appelliert an die Verpflichtung, eine positive demokratische Kultur in Schwelm aufrechtzuerhalten. Sein Credo, und das ist es was beeindruckt, ihm als Stadtrat wäre nicht wohl dabei, wenn er für die Schwelmer eine Entscheidung treffen würde, die die Schwelmer 80 Jahre bindet. Er, Kirschner, würde es lieber sehen die Schwelmer würden über ihr Rathaus selber bestimmen können. Und die Schwelmer Bürgermeisterin Gabriele Grollmann? Nun, sie hielt sich zur Gänze aus den Beiträgen heraus. Wo war die Bürgermeisterin die für sich eine gemeinsame Politik einsetzen wollte? Heißt gemeinsame Politik eine Politik der CDU und die anderen werden ausgegrenzt?

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Sie hat zumindest tatenlos zugesehen, dass das Tischtuch in Schwelm zerrissen wurde, ohne warnend einzugreifen. Vielleicht dachte sie aber auch über den Beschluss der versprochenen Teilhabe der Schwelmer nach „Vor der Standortentscheidung bezüglich Neubau an der Moltkestraße oder Umbau der Gustav­Heinemann­Schule zum Rathaus“  Für die Zukunft wird sie sich sicher zurückhaltener äußern. Dabei wäre alles ziemlich einfach. Das Bürgerbegehren wäre durchgegangen, der Stadtrat hätte es ablehnen können, danach hätte die Stadtverwaltung einen Bürgerentscheid der Schwelmer organisiert. An das Ergebnis  hätten sich alle halten können. Und der Frieden wäre gewahrt worden. Wie sagt Wilhelm Tell in Schillers gleichnamigen Drama dem Feldschützen Stüssi: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“

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Jürgen Gerhardt für EN­Mosaik aus Schwelm

Nichts spricht gegen eine Zustimmung zum Bürgerbegehren!

v.l.Norbert Meese, Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow Fotocollage: Linde Arndt

v.l.Norbert Meese, Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow Fotocollage: Linde Arndt

[Schwelm 2016-06-28]  3138 Unterschriften sind ein respektables Ergebnis.
Am Donnerstag, den 30. Juni 2016 ist es soweit!

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause entscheidet der Rat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!
Nachdem es den Initiatoren mit ihren Unterstützern gelungen ist, 3138 gültige Unterstützungsunterschriften vorzulegen, ist der Druck auf die Allianz spürbar gestiegen. Durch die Unterschriften wird eine heftige Empörung über den gefassten Beschluss deutlich. Der Rat wird dieses eindeutige Votum bewerten müssen. Nach Auffassung der Initiatoren sollte der Rat es respektieren und den Bürgerinnen und Bürgern die Chance geben über den Standort abzustimmen. Vor dieser demokratischen Abstimmung muss niemand Angst haben.

Den Initiatoren ist zur Kenntnis gelangt, dass die SPD Fraktion einen erneuten Antrag auf Ratsbürgerentscheid zur Diskussion stellen will, wenn das Bürgerbegehren abgelehnt werden sollte.

Grundsätzlich begrüßen Norbert Meese, Dr. Ilona Kryl und Rainer Zachow die Initiative der SPD, sie gehen aber davon aus, dass dem Bürgerbegehren zugestimmt werden kann.

Wenn der zweite Weg notwendig wird und sich die Fraktionen auf diesem Wege, auf eine, auch für die Initiative akzeptable Fragestellung einigen sollten und dem Bürger das angestrebte Mitspracherecht ermöglichen, könnte der von den Initiatoren im Vorfeld angekündigte Klageweg vermieden werden.
Es ist also die Frage zu beantworten, ob der Politik hier der große Wurf gelingt oder ob man die Entscheidung, den Bürger teilhaben zu lassen, Gerichten überlässt.

Dies wäre aus Sicht der Initiatoren und ihrer Unterstützer das falsche Signal und würde der demokratischen Kultur in der Stadt Schaden zufügen und vorhandene Gräben weiter aufreißen.
Meese, Kryl und Zachow weisen als parteilose Initiatoren darauf hin, dass man sich auch in den Fraktionsgesprächen für ein Miteinander eingesetzt hat und dabei insbesondere die Einwohner/innen mit einbeziehen möge. Mit Spannung wird nun erwartet, ob der Bürgerwille Berücksichtigung findet.

Norbert Meese, Dr. Ilona Kryl und Rainer Zachow

3000er Marke deutlich überschritten

mitte-der-stadt[Schwelm] Am Samstag, den 18. Juni war es soweit, das Bürgerbegehren „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ erhielt die 3000ste Unterschrift. An dieser Stelle danken wir allen Bürgerinnen und Bürgern, die damit eindrucksvoll ihre Meinung zum Standort des Rathauses demonstriert haben.
Viviane Götzen war die Glückliche, mit deren Unterschrift wir die 3000er Marke erreicht haben, zum Dank überreichten wir ihr einen Blumenstrauß. Allein am Samstag wurden 220 Unterschriften am Infostand abgegeben. Trotz des schlechten Wetters und des ungewohnten Standortes konnten abschließend 3200 Unterschriften gezählt werden. Nun obliegt es der Verwaltung, die Unterschriften zu prüfen. Auch Nicht-Schwelmer waren daran interessiert, ihre Unterschrift zu leisten, leider mussten wir ihnen mitteilen, dass sie sich nicht beteiligen dürfen.
Am 22. Juni läuft die Frist für die Einreichung der Unterschriften ab.
Die Sammlung von Unterschriften wird bis zum letzten Tag aktiv fortgeführt. So konnten schon am Sonntag bei Hausbesuchen weitere fast 100 Unterstützungsunterschriften gewonnen werden.
Mittlerweile steht das Bürgerbegehren auf der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 30. Juni. Zulässig oder unzulässig? Dies ist die Fragestellung, über die der Rat entscheiden muss und auf deren Beantwortung die Einwohner/innen mit Spannung warten. Wir hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger das Recht bekommen, über diese wichtige Frage abstimmen zu können. Allen die uns so eindrucksvoll unterstützt haben, sei versichert, wir lassen uns in dieser Frage nicht beirren.

 

Schwelmer Omerta oder diffuse Entscheidungen

Bürgerbegehren „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“, Collage: Linde Arndt

Bürgerbegehren „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“, Collage: Linde Arndt

[jpg] Es geht um das schöne Wetter, welches wir Journalisten verbreiten sollen. EN-Mosaik hat sich noch nicht dem Verlautbarungsjournalismus angeschlossen und bevorzugt weiterhin eine eigene Meinung.

Politisch steht Schwelm durchwachsen da, finanziell geht es der Stadt ziemlich schlecht. Trotz einer finanziellen Misere leistete sich Schwelm eine Dreifeldsporthalle die rund 400.000,– Euro im Jahr kostet. Um nur mal einen Widerspruch aufzuzeigen. Die Basketballer, die einmal diese Halle mit ihren Siegen ehren sollten, steigen in die Regionalliga ab. Jetzt reichte eine ganz normale Turnhalle mit einem Spielfeld und zwei Körben. Das nur am Rande.

Allerdings geht es um eine Investition für das neue Rathaus. Dieses Rathaus soll alle Gebäude in sich vereinen. Unendliche Streitereien zogen eine Entscheidung in die Länge. Es verblieben 2 Optionen für ein neues Rathaus, einmal die Heinemann Schule plus einem Bürgerbüro in der Innenstadt und zum zweiten die derzeitigen Verwaltungsgebäude an der Moltke- und Schillerstraße. Die Heinemann Schule sollte par ordre du mufti durchgedrückt werden; denn die neue Bürgermeisterin sah keine Beteiligungsnot- wendigkeit in dieser Entscheidung. Dagegen regte sich erheblicher Widerstand, Frau Grollmann entschied sich denn zu einer Bürgerversammlung.
Auf dieser Bürgerversammlung entschieden die Bürger sich für die Option Moltke- und Schillerstraße. Da Bürgermeisterin Grollmann sich für die Teilhabe der Bürger an den Entscheidungen der Stadtverwaltung als auch des Stadtrates ausgesprochen hatte, wäre ab diesem Zeitpunkt alles klar gewesen.

Erstaunt rieben sich die Beteiligten die Augen als die Entscheidung Heinemann Schule hieß.

Kein Wunder, dass jetzt ein Bürgerbegehren „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“ auf den Weg gebracht wurde und relativ schnell die notwendigen Unterschriften zusammen kamen.

Kurz danach kam eine Expertise von Stadtrat Oliver Flüshöh (CDU) ins Spiel, der dem Bürgerbegehren formell die Berechtigung absprach und empfahl dieses Bürgerbegehren rechtlich zu überprüfen. Die Kosten sollte logischerweise die Stadt bezahlen. Die Bürgermeisterin meldete nun auch ihre Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieses Bürgerbegehrens an. Ein angesetztes Gespräch zwischen den Initiatoren des Bürgerbegehrens „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“ brachte keine Annäherung, eher das Gegenteil. Von der Stadtverwaltung wurden falsche Informationen in die Öffentlichkeit gesetzt um die Bürger zu manipulieren.

EN-Mosaik begleitete dieses Bürgerbegehren „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“, der letzte Artikel betrübte die CDU wohl zu sehr.

Heinz Joachim Rüttershoff (CDU) unterstellte unserer Redaktion als Kommentator in unserem Artikel, wir würden der neuen Bürgermeisterin grollen und würden die demokratische Wahl von Gabriele Grollmann nicht akzeptieren. Wir sind keine Verlautbarungsjournalisten oder Hofberichterstatter und sind nur einem verpflichtet, der Wahrheit und dem gesunden Menschenverstand.

Auf Facebook wurde unser Artikel von einem Ralf Books breit kommentiert, wobei er die beiden Investitionen gegenüberstellt und zugunsten der Heineman Schule als die billigere Lösung plädierte. Das mag ja alles richtig sein, nur, wenn von den beiden Optionen nur eine kalkuliert und die andere mehr oder weniger geschätzt wurde ist das wohl nicht ganz seriös. Diese Handlungsweise entspricht aber einer immer wieder gängigen Vorgehensweise um bestimmte Investitionen durchzudrücken. Man nimmt zwei Projekte und kalkuliert eines ganz billig und das andere etwas teurer um letztendlich das billigere durchzudrücken. Dem Bürger stellt man diese (billigeren) Projekte als alternativlos hin. Wenn nach 5 oder 10 Jahren das ganze Projekt doppelt so teuer wurde, liegt es an dem Bürger selber der irgendeinen Frosch geschützt sehen wollte. Aktuell: Stuttgart 21 sollte im Jahre 2009 maximal 4, 5 Milliarden Euro kosten, die letzte Meldung der Bahnhof kostet nun 6,5 Milliarden Euro. Grund für die Kostensteigerung wurde den Naturschützern in die Schuhe geschoben, die einen Juchtenkäfer geschützt sehen wollten.

Rüttershoff (CDU) und Books argumentieren unredlich und das bewusst.

Warum sollte das Rathaus nicht in der Mitte der Stadt angesiedelt werden, wo einige hundert Mitarbeiter der Stadtverwaltung auf die Schnelle einkaufen, bummeln oder eine Mittagspause einnehmen könnten. Wohin gegen die Holthauser Straße mit der Heinemann Schule weitab vom „Schuss“ liegt. Und das Argument die Bezirksregierung in Arnsberg würde die billigere Lösung vorziehen, stimmt nicht. Die Bezirksregierung sieht in der Zusammenlegung der fünf Standorte eine nicht zu übersehende signifikante Einsparmaßnahme.

Da ist noch ein anderes moralisches Problem in der Stadtverwaltung sichtbar geworden, die Initiatoren wurden versucht mit Falschbehauptungen einzuschüchtern. Eine Unterschriftenliste die nie angekommen war, konnte nachweislich mit Eingangsvermerk von den Initiatoren des Bürgerbegehrens als eingegangen dargestellt werden.

Dann läuft in der Stadtverwaltung durch die nicht gerade freundliche Presse von EN-Mosaik eine Diffamierungsaktion, in der behauptet wird in der Redaktion von EN-Mosaik wären keine Journalisten. Wir sind zwar keine Hofberichterstatter, sind aber bis hinauf zum Bundespräsidialamt oder bei der europäischen Kommission zugelassene Journalisten. Unsere Reputation ist hier doch weitaus besser als die der lokalen Kollegen.

Um auf die in der Stadtverwaltung aufgebaute Parteien – Hierarchie zu kommen, wird doch nach kolportierter Meinung so verfahren: Die Allianz mit CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SWG/BfS (FWE) ist fest in der Hand von Oliver Flüshöh (CDU), nichts geht ohne ihn. Die anderen Parteien dürfen lediglich eigenständig den Antrag auf einen neuen Kanaldeckel in irgendeiner Straße stellen. Mehr ist nicht.

Oliver Flüshöh (CDU) gibt seine ganzen Anweisungen an Ralf Schweinsberg weiter, der wiederum die Bürgermeisterin auf den Weg schickt, die diese Anweisungen in der Öffentlichkeit vertreten muss. Frau Grollmann vertritt diese Anweisung als eigene Anweisung mit dem für sie in der Öffentlichkeit notwendigem Lächeln. Wie gesagt, wurde dies alles aus der Stadtverwaltung kolportiert. Flüshöh, Schweinsberg und Grollmann spüren natürlich die undichten Stellen in der Stadtverwaltung, können diese aber nicht schließen.

Bekannt wurde uns auch, dass das Bürgerbegehren mit der Mehrheit der Allianz von CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SWG/BfS (FWE) abgewiesen werden soll, so dass es zu einem Bürgerentscheid kommen wird oder kommen könnte.

Unsicher ist nur noch inwieweit Flüshöh eine für ihn genehme juristische Einschätzung aus dem Hut zaubern kann um das ganze Bürgerbegehren zu Fall zu bringen. Die Partei „Die Bürger“ kann hier von einer unangenehmen Erfahrung im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren über die Schwelmer Schulen berichten.

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Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm

 

 

Update vom 7. Juni 2016 per email von den Initiatoren des Bürgerbegehren „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“ , welches wir ungekürzt nachfolgend veröffentlichen.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens lassen sich nicht von ihrem Weg abbringen!

Die Einschätzung der Verwaltung und des Städte- und Gemeindebundes wird von den Initiatoren des Bürgerbegehrens und ihrem Rechtsbeistand nicht geteilt.
Die Zweifel, die bzgl. der Zulässigkeit geäußert werden und sich vornehmlich auf die Fragestellung be-ziehen, ist aus Sicht des Bürgerbegehrens nur ein weiterer Versuch, die Initiatoren und deren Unterstützer zu verunsichern.
Sollte bei den politisch Handelnden nicht ein Umdenken einsetzen, dass Bürgerbegehren nicht um je-den Preis von Gerichten beurteilen zu lassen sind, wäre das für Schwelm und seine Bürgerinnen und Bürger ein fatales Signal und würde den Unmut gegenüber der Politik weiter verstärken. Es findet keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema statt, es geht scheinbar um Formalien, die geeignet sind, das Verfahren zu stoppen. Empathie ist so nicht zu erkennen.
Das teilweise unprofessionelle Agieren der Verwaltungsspitze, das durch den geführten Schriftverkehr mehr als deutlich wird, stößt zunehmend auch in der Bevölkerung auf Unverständnis und harsche Kritik und führt dazu, dass der Kreis der Unterstützer des Bürgerbegehrens immer größer wird.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens fühlen sich ermutigt und bestätigt in ihrem Handeln und werden auch weiterhin den Bürgerinnen und Bürgern zum Informationsaustausch zur Verfügung stehen und danken auch auf diesem Weg für die mannigfaltige Unterstützung.
Wenn der Weg zum Gericht aus Sicht der Verwaltung und Teilen der Politik ein Teil des Weges zu einem Bürgerentscheid sein muss, brauchen wir sicher noch die finanzielle Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.
Hier zur Information noch einmal die Konto Nr. IBAN: DE53 4545 1555 0012 1180 14 BIC: WELA-DED1SLM , für diejenigen, die dem Bürgerbegehren für die kommenden Aufgaben notwendige Mittel zur Verfügung stellen möchten.

 

mit freundlichen Grüßen

 

Die Unterzeichner:  Norbert Meese, Dr.Ilona Kryl und Rainer Zachow

 

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Schwelmer Bürgerbegehren zum Standort des neuen Rathauses

Welches Rathaus? Collage: Linde Arndt

Welches Rathaus? Collage: Linde Arndt

[jpg] Ein Bürgerbegehren ist eigentlich ein gutes demokratisches Instrument mit welchem der Souverän, also das Volk, die Legitimation die er an die Politik vergeben hat temporär  außer Kraft setzt. Er will über einen bestimmten Vorfall selber und zwar direkt entscheiden und nicht abwarten bis Fakten geschaffen wurden, die er nicht mehr einholen kann. Die Wahlen sind in weiter Ferne, um eine andere politische Konstellation zu wählen, die seine Interessen nach vorne bringen. Ein Bürgerentscheid ist also Demokratie pur. Damit aber nicht wegen jeder Bagatelle ein Bürgerentscheid durchgeführt wird, hat der Gesetzgeber hohe Hürden vorgeschrieben.

In Schwelm geht es um den Standort des neuen Rathauses. Geht es nach dem Willen der politischen Allianz von CDU, FDP, Bündnis90/Die Grünen, BfS/SWG (FWE), so soll das neue Rathaus in der dann renovierten Gustav-Heinemann-Schule untergebracht werden.  Also im Außenbereich von Schwelm, ohne Verkehrsanbindung. Geht es nach dem Willen der Initiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“, so soll das neue Rathaus mitten in der Stadt an der Moltke-/Schillerstraße erbaut werden. Macht Sinn. Für die Innenstadt wäre dies sicher eine Belebung die man als Argument  nicht beiseite schieben kann. Nun wurden die Unterschriftenlisten ausgelegt und es sieht so aus als wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Unterschriften schon zusammen gekommen wären. Allerdings macht die Initiative mit der Unterschriftensammlung vorbeugend weiter, weil evtl. Duplikate die Anzahl der Unterschriften mindern könnten.

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Auf einmal sehen sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ einem Gesprächsangebot von Bürgermeisterin Gabriele Grollmann ( Die von der Allianz ins Amt gebracht wurde.) gegenüber und parallel beantragt der „Führer“ der Allianz, Oliver Flüshöh (CDU) das Bürgerbegehren formal überprüfen zu lassen. Flüshöh (CDU) zweifelt in seinem Schreiben an die Bürgermeisterin und äußert erhebliche Bedenken. Klar nur um der Initiative zu helfen, versteht sich und nicht um diese zum Scheitern zu bringen.
Man darf an dieser Doppelstrategie allerdings selber seine Zweifel haben; denn die Initiative war von Anfang an offen auf die Stadtverwaltung zu gegangen, wobei die Stadtverwaltung keine Bedenken hinsichtlich des Bürgerbegehrens hatte.

Aber wir wollen den Leser selber entscheiden lassen was für ein „Spiel“ in diesem Zusammenhang gespielt wird, deshalb veröffentlichen wie die Originaltexte, so wie sie uns vorliegen.

Zuerst das Schreiben des Allianzführers Oliver Flüshöh (CDU):

(Wie bekannt sein dürfte, Herr Flüshöh ist Jurist bei der Kommunalpolitische Vereinigung NRW, Bildungswerk e. V.)

„An die
Bürgermeisterin der Stadt Schwelm
Frau Gabriele Grollmann
Rathaus – Hauptstraße 14
58332 Schwelm 16. Mai 2016

Sehr geehrter Frau Grollmann,

Oliver Flüshöh [CDU] Foto: (c) Linde Arndt

Oliver Flüshöh [CDU] Foto: (c) Linde Arndt

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwelm bittet Sie, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Standort eines künftigen Rathauses unter der Annahme prüfen zu lassen, dass die Initiatoren die für eine Zulässigkeit erforderlichen Unterschriften in ausreichender Zahl erhalten und vorlegen werden.
Begründung:
Die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass gefasste Beschlüsse des Rates dauerhafte Bestandkraft erzeugen und umgesetzt werden. In bestimmten Fällen dürfen Ratsbeschlüsse allerdings durch Bürgerbegehren angegriffen werden. Die Durchführung eines Bürgerbegehrens ist aus Gründen der Fairness, Transparenz und Rechtssicherheit jedoch an strenge Regeln gebunden.
1. Hierzu gehört es zunächst, dass die zur Entscheidung zu bringende Fragestellung mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.
Kritisch ist dies in Bezug auf das konkret vorliegende Bürgerbegehren jedenfalls insofern zu sehen, als die darin zur Entscheidung gebrachte Frage zwei Teile enthält. Zum einen die Frage nach dem Standort Moltkestraße, zum anderen die Inanspruchnahme angrenzender Flächen. Derartige Doppelfragen sind dann zulässig, wenn die beiden Fragen sachlich denselben Gegenstand betreffen, wenn die Frageteile gleichsam in einem Verhältnis von Seite und Kehrseite stehen. Zulässig wäre danach zum Beispiel eine Fragestellung, ob ein bestimmter Beschluss zum Ausbau einer Straße aufgehoben werden soll, verbunden mit der ausdrücklichen Entscheidung darüber, bestimmte Ausbaumaßnahmen nicht vorzunehmen. Ein derartiges Verhältnis von Seite und Kehrseite dürfte hier jedenfalls mehr als kritisch zu sehen sein. Beim vorliegenden Bürgerbegehren könnten Bürgerinnen und Bürger ihre Zustimmung zum Standort Moltkestraße geben wollen, aber verbunden mit der Ablehnung einer Inanspruchnahme sämtlicher oder – als weitere Variante – nur bestimmter abgrenzender Flächen. Eine eindeutige Beantwortung der zur Entscheidung gebrachten Frage mit „Ja“ oder „Nein“ ist daher kaum annehmbar.
2. Ferner ist bei der Formulierung der Fragestellung besonders darauf zu achten, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Unterschrift leisten, wissen, wofür sie unterschreiben. Außerdem muss die Verwaltung im Falle eines erfolgreichen Bürgerbegehrens oder Bürgerentscheides konkrete Handlungsaufträge aus der Fragestellung ableiten können. Zu unbestimmt und damit unzulässig ist eine Fragestellung unter anderem dann, wenn sie Raum für unterschiedliche Interpretationen lässt.
Insbesondere die jüngsten Presseberichterstattungen und die darin enthaltenen Verlautbarungen der Initiatoren des Bürgerbegehrens lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung dieses Bestimmtheitserfordernisses und damit an der Zulässigkeit des Begehrens entstehen. So wird zum Beispiel in der Reaktion auf die Ergebnisse der Klausurtagung der Fraktionen von CDU, B´90, FDP sowie SWG/BfS der Eindruck erweckt, als komme für die Initiatoren die Einbeziehung des Wilhelmparks für ein neues Rathaus nicht in Betracht.
Die Fragestellung konkretisiert die ggf. einzubeziehenden, angrenzenden Flächen jedoch nicht weiter. Im Gegenteil wird diese Unbestimmtheit durch die nur exemplarische und nicht konkretisierende Aufzählung in der Begründung des Begehrens noch verstärkt. Die Fragestellung lässt damit Raum für unterschiedliche Interpretationen, die es in der Öffentlichkeit inzwischen gibt. Im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids dürfte sich wohl eine weitere Diskussion in Bürgerschaft, Politik und Verwaltung anschließen, welche Flächen nun für ein Rathaus in Anspruch genommen werden müssen, können oder dürfen. Die Bestimmtheit der Fragestellung ist insofern ebenfalls kritisch zu sehen.
3. Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel an der Konkretheit der Fragestellung in Bezug auf den zugrundeliegenden Ratsbeschluss mit seinen einzelnen Beschlussteilen.
Der Rat hat in seiner Sitzung nicht alleine eine Entscheidung zu einem Standort getroffen, sondern auch weitergehende inhaltliche Aspekte für die Gestaltung eines künftigen Rathauses vorgegeben. Zu erwähnen sind hier die Zielwerte hinsichtlich der Bruttogeschossfläche, einzubindende zukunftsweisende Arbeitsformen, der Kostenrahmen, der Zeitplan oder auch die Einbindung von Fördermitteln. Es bleibt bei der dem Bürgerbegehren zugrundliegenden Frage vollkommen unklar, wie mit diesen Teilen des Ratsbeschlusses umgegangen werden soll, ob sie Bestand haben, ersatzlos aufgehoben oder geändert werden sollen, welche Handlungsanweisung sich aus einem erfolgreichen Bürgerentscheid an die Verwaltung mithin richtet.
Die CDU-Fraktion beurteilt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bereits unter den zuvor beschriebenen Aspekten sehr kritisch.
Um aber gleichwohl eine objektive Entscheidungsgrundlage zu erhalten, bitten wir Sie, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens von Dritten rechtlich bereits jetzt prüfen zu lassen.
Dies bietet unter Umständen die Möglichkeit, auch den Initiatoren noch entscheidende Hinweise vor Ablauf der Frist zu geben.“

Unschwer ist aus diesem Schreiben zu entnehmen: Herr Flüshöh will den angestrebten Standort nicht.

Bürgerinitiative / Foto-Collage (c) Linde Arndt

Bürgerinitiative / Foto-Collage (c) Linde Arndt

Darauf antwortet nun die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ mit Schreiben an Bürgermeisterin Grollmann:

„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

uns ist ein Antrag der CDU vom 16.05.2016 betreffend die Überprüfung der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens zur Kenntnis gelangt.
Die darin aufgezeigten, angeblichen Bedenken gegen die Zulässigkeit teilen wir – auch unter Berücksichtigung der zwischen uns geführten Korrespondenz im Vorfeld – ausdrücklich nicht. Im Einzelnen:
1.
Soweit aus Sicht der CDU die Fragestellung im Hinblick auf eine angebliche Doppelfrage kritisch gesehen wird, trifft dies in mehrfacher Hinsicht nicht zu:
Es liegt schon gar keine Doppelfrage vor, da mit dem Bürgerbegehren nur der zukünftige Standort eines zentralen Rathauses im Bereich der Moltkestraße 24 festgelegt wird, ohne zugleich die konkrete bauliche Ausgestaltung zu regeln.
Dies ist dem Vorgehen des Rates geschuldet, der die Standortfrage vorgezogen hat, ohne dieser Frage zwei beschlussreife Planungen zugrunde zu legen. Auch ein Ratsbeschluss, an dessen Stelle ein erfolgreiches Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid treten würde, hätte bei einer Entscheidung zugunsten der Moltkestraße lediglich einen Standort auf dem Grundstück Moltkestraße 24 – unter Einbeziehung erforderlichenfalls angrenzender weiterer Flächen – festlegen können und müsste sich anschließend mit der konkreten Ausgestaltung befassen.
Die bauliche Ausgestaltung eines neuen Rathauses wird durch das Bürgerbegehren nicht festgelegt, sodass die diesbezüglichen Beschlüsse – im Nachgang der Festlegung eines Standorts – im Rahmen der in der Gemeindeordnung vorgesehenen Instrumente getroffen werden müssen. Unabhängig davon, ob dieses Vorgehen aus Sicht des Einzelnen wünschenswert sein mag, muss es einem Bürgerbegehren möglich sein, über die Standortfrage isoliert zu entscheiden, wenn der Rat sich auf diese Vorgehensweise festgelegt hat.
In der Sache greift unsere Formulierung im Übrigen die von Ihnen erteilen Hinweise in Ihren Schreiben vom 10.03.2016 und 11.04.2016 auf, wonach bei einer Zentralisierung der Verwaltung am Standort Moltkestraße 24 eine Einbeziehung angrenzender Flächen erforderlich werden kann. Durch die Fragestellung wird – Ihren Hinweisen folgend – jedem Unterzeichner verdeutlicht, dass bei einer Entscheidung zugunsten des Standorts Moltkestraße möglicherweise auch angrenzende Flächen einbezogen werden müssen.
2.
Soweit die CDU die Bestimmtheit der Fragestellung rügt, ist – unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen – dem entgegenzuhalten, dass die Fragestellung bewusst keine Festlegungen zur baulichen Ausgestaltung trifft.
Einem Bürgerbegehren bleibt – wie auch dem Rat – die Reichweite der in einem einzelnen Beschluss getroffenen Festlegungen freigestellt. Unser Bürgerbegehren überlässt die bauliche Ausgestaltung – dem Vorgehen des Rates folgend – der weiteren Beschlussfassung. Dies ist jedem Unterzeichner deutlich und fließt in die Entscheidung, ob das Bürgerbegehren unterstützt wird oder nicht, zwingend mit ein.
Die Richtigkeit unserer Rechtsauffassung wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass die Standortentscheidung des einzelnen Bürgers von zahlreichen Faktoren abhängen kann. Denkbar wäre beispielsweise, dass ein Bürger nur für den Standort Moltkestraße ist, sofern das neue Rathaus eine bestimmte Fassadenfarbe oder bauliche Gestaltung (z.B. gläserne Fassade oder eine bestimmte Anzahl an Stockwerken) aufweist. Wenn derartige Festlegungen zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht getroffen werden sollen, muss er sich entscheiden, ob er dennoch für oder im Zweifel gegen den Standort (bzw. gar nicht) stimmt.
3.
Soweit aus Sicht der CDU schließlich der zugrundeliegende Ratsbeschluss in seinen Beschlussteilen nicht hinreichend bezeichnet ist, nehmen wir Bezug auf unsere Korrespondenz im Vorfeld des Bürgerbegehrens. Wir hatten insoweit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht nur die Entscheidungen von der kassatorischen Wirkung umfasst sind, die unmittelbar die Frage des Standortes (Moltkestraße oder Gustav-Heinemann-Schule mit Bürger-Service-Center betreffen). Außerdem hatten wir darauf hingewiesen, dass die kassatorische Wirkung von Gesetzes wegen eintritt, wenn und soweit das Bürgerbegehren im Widerspruch zu Beschlüssen des Rates steht, und insofern von uns im Text des Bürgerbegehrens weder bestimmt werden kann noch muss. Diesen Rechtsauffassungen waren Sie beigetreten.
Wir gehen davon aus, dass Sie insofern – in Übereinstimmung mit der bisher zwischen uns geführten Korrespondenz – unser Bürgerbegehren für rechtlich zulässig erachten und bitten Sie, dies auch hinreichend deutlich klarzustellen.
Abschließend möchten wir unser Befremden über den Antrag der CDU-Fraktion ausdrücken, mit dem die Unterzeichner während eines noch laufenden Bürgerbegehrens verunsichert werden sollen. Der große Zuspruch für unser Begehren in den vergangenen Wochen lässt ein erfreuliches Engagement der Bürgerschaft bei der aktiven Mitgestaltung unserer Stadt erkennen. Der Versuch, dieses Engagement auf Rechtsweg zu behindern, kann der demokratischen Kultur in einer Stadt nicht förderlich sein.“

Es ist schon ein zweifelhaftes Demokratieverständnis der Schwelmer Allianz unter Oliver Flüshöh (CDU) was hier zum Vorschein kommt. Und es drängt sich einem die Frage auf: Warum das Ganze? Die Kosten der beiden Gebäude sind sicher bei näherer Betrachtung gleich. Das nun per Antrag einzuholende Rechtsgutachten belastet den Schwelmer Haushalt unnötig. Da Schwelm im Haushaltssicherungsverfahren ist, sollten unnötige Kosten doch vermieden werden. Aber bei Eitelkeiten, wie es hier offensichtlich der Fall ist, sind einem die städtischen Finanzen egal.
So wie es aussieht, läuft dieser Fall auf eine Klärung vor Gericht hinaus. Denn die Allianz unter ihrem „Führer“ Oliver Flüshöh (CDU) wird sicher das Bürgerbegehren mit fragwürdigen Mitteln versuchen zu Fall zu bringen.
Aus diesem Grunde sieht sich die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ veranlasst vorsorglich einen Spendenaufruf zu tätigen.

So führt die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ weiter aus:

„Die CDU Schwelm versucht in das laufende Bürgerbegehren einzugreifen.

Wir werden als Bürgerbegehren in Kürze die ersten 2000 Unterschriften zur Prüfung vorgelegt haben. Offensichtlich Grund genug für die CDU Fraktion, gezeichnet von Herrn Flüshöh (CDU), einen solchen Antrag bei der Bürgermeisterin vorzulegen. Es befremdet uns sehr, dass die CDU Fraktion während eines noch laufenden Bürgerbegehrens einen Antrag auf Prüfung der Zulässigkeit stellt, mit dem die Unterzeichner während des noch laufenden Bürgerbegehrens verunsichert werden sollen.
Der große Zuspruch für unser Begehren in den vergangenen Wochen lässt ein erfreuliches Engagement der Bürgerschaft bei der aktiven Mitgestaltung unserer Stadt erkennen. Der Versuch, dieses Engagement auf dem Rechtsweg zu behindern, kann der demokratischen Kultur in einer Stadt nicht förderlich sein.
Auch am kommenden Samstag dem 21. Mai 2016 werden wir am Bürgerplatz informieren. Da sich bereits jetzt, durch den Antrag der CDU abzeichnet wie man mit dem Bürgerbegehren umzugehen gedenkt, werden wir auf die finanzielle Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen sein. Daher sei hier noch einmal auf unser Spendenkonto hingewiesen.

Bürgerbegehren-Schwelm IBAN: DE53 4545 1555 0012 1180 14 BIC: WELADED1SLM“

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Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm

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Weiterhin viel Erfolg, ich habe schon unterschrieben.

 Bürgerbegehren Foto-Collage: Linde Arndt

Bürgerbegehren Foto-Collage: Linde Arndt

Die Schwelmer Initiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ teilte uns folgenden Stand des Bürgerbegehrens bis gestern mit:

[Schwelm] Sehr häufig hörten die Initiatoren und Unterstützer des Bürgerbegehrens am Samstag an ihrem Infostand: „Weiterhin viel Erfolg, ich schicke Ihnen noch meinen Mann/meine Frau zum Unterschreiben“. Damit zeichnet sich die Arbeit der letzten drei Wochen aus, in denen die ersten 1400 Unterschriften gesammelt werden konnten. Wir erleben eine angenehme Gesprächskultur, so Norbert Meese, als einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Viele Bürgerinnen und Bürger kommen gezielt zum Infostand, um ihre Unterschrift leisten zu können. Dr. Ilona Kryl brachte am Samstag 300 Unterschriften mit, die bei ihr abgegeben wurden oder persönlich mit weiteren Unterstützern gesammelt werden konnten. Sehr häufig wurde nach leeren Unterschriftenlisten gefragt, um sie in der Hausgemeinschaft, im Freundeskreis oder im Verein auslegen zu können. Es entwickelt sich, auch gerade bei den Hausbesuchen, ein zunehmendes Interesse an der Standortfrage des Rathauses. So hat allein am vergangenen Sonntag ein Unterstützter des Bürgerbegehrens 130 Unterschriften bei Hausbesuchen gesammelt.

Die „Allianz“ (CDU,FDP,Bündnis90/Die Grünen und FWE, die Redaktion) entdeckt Gemeinsamkeiten mit dem Bürgerbegehren.
Mit Freude haben die Initiatoren gelesen, dass der Wilhelmpark nicht bebaut werden soll. Nach Untersuchung der Verwaltung, vorgestellt auf der Bürgerinformationsveranstaltung, so Rainer Zachow, reicht der vorhandene Platz in der Moltkestraße für das Rathaus völlig aus. Damit wird aber auch den Planern von Wohnbebauung am Standort der Moltkestraße deutlich gemacht, dass der Wilhelmpark für Ihre Bauvorhaben nicht zur Verfügung steht. Die bauliche Entwicklung der Innenstadt, mit Hilfe von Fördermitteln, ist ein weiteres gemeinsames Ziel von Politik und den Initiatoren des Bürgerbegehrens. Somit ist neben der pflichtgemäßen Akzeptanz des Bürgerbegehrens, doch Einiges an Übereinstimmung festzustellen.
Wer das Bürgerbegehren unterstützen möchte, kann sich dort über das Kontaktformular oder über info@buergerbegehren-schwelm.de melden.

Der nächste Infostand “In die Mitte der Stadt“ wird am 14. Mai 2016 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr auf dem Bürgerplatz stattfinden. Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern sind in diesem Zusammenhang herzlich willkommen.

 

Die Schwelmer Initiative erhält breite Unterstützung durch den Einzelhandel!

v.l. Dr. Ilona Kryl, Norbert Meese, Rainer Zachow Foto: (c) Linde Arndt

v.l. Dr. Ilona Kryl, Norbert Meese, Rainer Zachow Foto: (c) Linde Arndt

[Schwelm] Der Informationsstand der Initiative „Unser Rathaus ! Unsere Entscheidung ! Unsere Zukunft !“ war durchgehend, trotz der kühlen Witterung, gut besucht. Über 400 Bürgerinnen und Bürger kamen gezielt zum Stand, um mit ihrer Unterschrift die Initiative für ein Rathaus in der Mitte zu unterstützen.

„Das wurde aber auch endlich Zeit, dass es losgeht“,

so der einheitliche Tenor vieler Besucher.
Insbesondere die breite Unterstützung durch den Einzelhandel in der FuZo hat die vielen Helfer und Unterstützer des Bürgerbegehrens darin bestärkt mit ihrem Einsatz auf dem richtigen Weg zu sein, stößt doch die Entscheidung des Rates bei vielen der alteingesessenen Händler auf Unverständnis.
Zur Stärkung der vielen Helfer gab es von der Metzgerei Ranft eine leckere Bratwurst, die bei den niedrigen Temperaturen dankbar angenommen wurde.

Interessierte Bürger bei der Infoveranstaltung Foto: (c) Linde Arndt

Interessierte Bürger bei der Infoveranstaltung Foto: (c) Linde Arndt

Die Initiative zum Rathausstandort wird an den nächsten Samstagen zum Informationsaustausch den Bürgerinnen und Bürgern, jeweils von 10.30 Uhr bis 13.00 Uhr am Bürgerplatz zur Verfügung stehen.
Der breite Unterstützerkreis wird in den nächsten Wochen auch von Haustür zu Haustür gehen, um für das Anliegen zu werben und Gelegenheit zur Unterschrift zu geben.
Die Initiatoren bedanken sich auch auf diesem Wege sehr herzlich für die Resonanz und die positive und auch kritische Begleitung dieses demokratischen Prozesses, zeigen doch die Reaktionen, dass Schwelm lebt und die Bürgerinnen und Bürger sich nicht politikverdrossen zurückziehen.