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Stadtverwaltung Schwelm zieht den Eilantrag auf einstweilige Anordnung zurück

v.l.: Rainer Zachow , Dr. Ilona Kryl und Norbert Meese Foto: Linde Arndt

v.l.: Rainer Zachow , Dr. Ilona Kryl und Norbert Meese Foto: Linde Arndt

[Schwelm] Mit Schreiben vom 23.09.2016 hat die Stadt den am 23.08.2016 gestellten Antrag, die Klage des Bürgerbegehrens abzuweisen und im Wege einer einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung festzustellen, wieder zurückgezogen.
In der Begründung für ihren Antrag reklamierte die Schwelmer Stadtverwaltung ein Schutzbedürfnis dahingehend, nicht zu haushaltswidrigem Verhalten gezwungen werden zu können. Weiter führte die Verwaltung aus, dass die Klage des Bürgerbegehrens offensichtlich keine Erfolgsaussichten haben kann.
Nun zieht die Stadt Schwelm ihren Antrag ohne Begründung zurück. Das Gericht beschließt daher am 26.09.2016: Das Verfahren (der Antrag auf einstweilige Anordnung/d.Redaktion) wird eingestellt. Der Antragsteller (Die Stadt Schwelm/d.Redaktion) trägt die Kosten.
Dies wird sicherlich auch unter dem Eindruck der stichhaltig begründeten Erwiderung der Initiatoren des Bürgerbegehrens erfolgt sein. Einen ablehnenden Bescheid und die damit verbundene negative öffentliche Wahrnehmung wollte man wohl vermeiden.
Was bleibt, ist der Eindruck, dass die Stadtverwaltung einen externen Berater bezahlt, der scheinbar der Aufgabe nicht gewachsen ist.
Hätte man von Anfang an der Expertise aus dem eigenen Haus mehr Vertrauen geschenkt, wäre es sicherlich nicht zu den zahlreichen Fauxpas in der Kommunikation mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens gekommen.
Somit ist ein weiteres Mal ein Gericht mit einem Schriftsatz beschäftigt gewesen und ein Prozess ohne vernünftigen Grund erneut in die Länge gezogen worden.
Es bleibt festzustellen, dass die Verwaltungsspitze und die sie unterstützende Parteienallianz mit der Zustimmung zu einem Ratsbürgerentscheid leider nicht auf eine breite, mehrheitsfähige Kompromisslinie eingeschwenkt sind. Somit muss die demokratische Bürgerbeteiligung über ein Gericht eingeklagt werden.
Wir erwarten nun die Terminanberaumung zur Eröffnung des Verfahrens und sehen diesem optimistisch entgegen.

Norbert Meese, Dr. Ilona Kryl und Rainer Zachow für das Bürgerbegehren

[jpg] So weit so gut. Im Hinblick darauf, dass sich die Situation in der Schulpolitik signifikant geändert hat sollte man die Investition,um eine Fehlinvestition zu vermeiden, der Gustav-Heinmann-Schule neu überdenken. Denn durch den Zuzug von Flüchtlingen und Asylanten besteht ein Bedarf an Schulen, die qualitativ anders ausgerichtet, die aber erst bedarfsgerecht umgebaut werden müssen.
Dadurch sollte die Diskussion um das neue Rathaus breiter angelegt und daher neu belebt werden. Vielleicht könnte die Politik und die Verwaltung ihre Eitelkeiten beiseite legen um letztlich eine optimale Ratshauslösung zu finden.

Jürgen Gerhardt für die Redaktion