Schwelmer Bürgerbegehren zum Standort des neuen Rathauses

Welches Rathaus? Collage: Linde Arndt

Welches Rathaus? Collage: Linde Arndt

[jpg] Ein Bürgerbegehren ist eigentlich ein gutes demokratisches Instrument mit welchem der Souverän, also das Volk, die Legitimation die er an die Politik vergeben hat temporär  außer Kraft setzt. Er will über einen bestimmten Vorfall selber und zwar direkt entscheiden und nicht abwarten bis Fakten geschaffen wurden, die er nicht mehr einholen kann. Die Wahlen sind in weiter Ferne, um eine andere politische Konstellation zu wählen, die seine Interessen nach vorne bringen. Ein Bürgerentscheid ist also Demokratie pur. Damit aber nicht wegen jeder Bagatelle ein Bürgerentscheid durchgeführt wird, hat der Gesetzgeber hohe Hürden vorgeschrieben.

In Schwelm geht es um den Standort des neuen Rathauses. Geht es nach dem Willen der politischen Allianz von CDU, FDP, Bündnis90/Die Grünen, BfS/SWG (FWE), so soll das neue Rathaus in der dann renovierten Gustav-Heinemann-Schule untergebracht werden.  Also im Außenbereich von Schwelm, ohne Verkehrsanbindung. Geht es nach dem Willen der Initiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“, so soll das neue Rathaus mitten in der Stadt an der Moltke-/Schillerstraße erbaut werden. Macht Sinn. Für die Innenstadt wäre dies sicher eine Belebung die man als Argument  nicht beiseite schieben kann. Nun wurden die Unterschriftenlisten ausgelegt und es sieht so aus als wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Unterschriften schon zusammen gekommen wären. Allerdings macht die Initiative mit der Unterschriftensammlung vorbeugend weiter, weil evtl. Duplikate die Anzahl der Unterschriften mindern könnten.

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Auf einmal sehen sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ einem Gesprächsangebot von Bürgermeisterin Gabriele Grollmann ( Die von der Allianz ins Amt gebracht wurde.) gegenüber und parallel beantragt der „Führer“ der Allianz, Oliver Flüshöh (CDU) das Bürgerbegehren formal überprüfen zu lassen. Flüshöh (CDU) zweifelt in seinem Schreiben an die Bürgermeisterin und äußert erhebliche Bedenken. Klar nur um der Initiative zu helfen, versteht sich und nicht um diese zum Scheitern zu bringen.
Man darf an dieser Doppelstrategie allerdings selber seine Zweifel haben; denn die Initiative war von Anfang an offen auf die Stadtverwaltung zu gegangen, wobei die Stadtverwaltung keine Bedenken hinsichtlich des Bürgerbegehrens hatte.

Aber wir wollen den Leser selber entscheiden lassen was für ein „Spiel“ in diesem Zusammenhang gespielt wird, deshalb veröffentlichen wie die Originaltexte, so wie sie uns vorliegen.

Zuerst das Schreiben des Allianzführers Oliver Flüshöh (CDU):

(Wie bekannt sein dürfte, Herr Flüshöh ist Jurist bei der Kommunalpolitische Vereinigung NRW, Bildungswerk e. V.)

„An die
Bürgermeisterin der Stadt Schwelm
Frau Gabriele Grollmann
Rathaus – Hauptstraße 14
58332 Schwelm 16. Mai 2016

Sehr geehrter Frau Grollmann,

Oliver Flüshöh [CDU] Foto: (c) Linde Arndt

Oliver Flüshöh [CDU] Foto: (c) Linde Arndt

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwelm bittet Sie, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Standort eines künftigen Rathauses unter der Annahme prüfen zu lassen, dass die Initiatoren die für eine Zulässigkeit erforderlichen Unterschriften in ausreichender Zahl erhalten und vorlegen werden.
Begründung:
Die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass gefasste Beschlüsse des Rates dauerhafte Bestandkraft erzeugen und umgesetzt werden. In bestimmten Fällen dürfen Ratsbeschlüsse allerdings durch Bürgerbegehren angegriffen werden. Die Durchführung eines Bürgerbegehrens ist aus Gründen der Fairness, Transparenz und Rechtssicherheit jedoch an strenge Regeln gebunden.
1. Hierzu gehört es zunächst, dass die zur Entscheidung zu bringende Fragestellung mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.
Kritisch ist dies in Bezug auf das konkret vorliegende Bürgerbegehren jedenfalls insofern zu sehen, als die darin zur Entscheidung gebrachte Frage zwei Teile enthält. Zum einen die Frage nach dem Standort Moltkestraße, zum anderen die Inanspruchnahme angrenzender Flächen. Derartige Doppelfragen sind dann zulässig, wenn die beiden Fragen sachlich denselben Gegenstand betreffen, wenn die Frageteile gleichsam in einem Verhältnis von Seite und Kehrseite stehen. Zulässig wäre danach zum Beispiel eine Fragestellung, ob ein bestimmter Beschluss zum Ausbau einer Straße aufgehoben werden soll, verbunden mit der ausdrücklichen Entscheidung darüber, bestimmte Ausbaumaßnahmen nicht vorzunehmen. Ein derartiges Verhältnis von Seite und Kehrseite dürfte hier jedenfalls mehr als kritisch zu sehen sein. Beim vorliegenden Bürgerbegehren könnten Bürgerinnen und Bürger ihre Zustimmung zum Standort Moltkestraße geben wollen, aber verbunden mit der Ablehnung einer Inanspruchnahme sämtlicher oder – als weitere Variante – nur bestimmter abgrenzender Flächen. Eine eindeutige Beantwortung der zur Entscheidung gebrachten Frage mit „Ja“ oder „Nein“ ist daher kaum annehmbar.
2. Ferner ist bei der Formulierung der Fragestellung besonders darauf zu achten, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Unterschrift leisten, wissen, wofür sie unterschreiben. Außerdem muss die Verwaltung im Falle eines erfolgreichen Bürgerbegehrens oder Bürgerentscheides konkrete Handlungsaufträge aus der Fragestellung ableiten können. Zu unbestimmt und damit unzulässig ist eine Fragestellung unter anderem dann, wenn sie Raum für unterschiedliche Interpretationen lässt.
Insbesondere die jüngsten Presseberichterstattungen und die darin enthaltenen Verlautbarungen der Initiatoren des Bürgerbegehrens lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung dieses Bestimmtheitserfordernisses und damit an der Zulässigkeit des Begehrens entstehen. So wird zum Beispiel in der Reaktion auf die Ergebnisse der Klausurtagung der Fraktionen von CDU, B´90, FDP sowie SWG/BfS der Eindruck erweckt, als komme für die Initiatoren die Einbeziehung des Wilhelmparks für ein neues Rathaus nicht in Betracht.
Die Fragestellung konkretisiert die ggf. einzubeziehenden, angrenzenden Flächen jedoch nicht weiter. Im Gegenteil wird diese Unbestimmtheit durch die nur exemplarische und nicht konkretisierende Aufzählung in der Begründung des Begehrens noch verstärkt. Die Fragestellung lässt damit Raum für unterschiedliche Interpretationen, die es in der Öffentlichkeit inzwischen gibt. Im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids dürfte sich wohl eine weitere Diskussion in Bürgerschaft, Politik und Verwaltung anschließen, welche Flächen nun für ein Rathaus in Anspruch genommen werden müssen, können oder dürfen. Die Bestimmtheit der Fragestellung ist insofern ebenfalls kritisch zu sehen.
3. Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel an der Konkretheit der Fragestellung in Bezug auf den zugrundeliegenden Ratsbeschluss mit seinen einzelnen Beschlussteilen.
Der Rat hat in seiner Sitzung nicht alleine eine Entscheidung zu einem Standort getroffen, sondern auch weitergehende inhaltliche Aspekte für die Gestaltung eines künftigen Rathauses vorgegeben. Zu erwähnen sind hier die Zielwerte hinsichtlich der Bruttogeschossfläche, einzubindende zukunftsweisende Arbeitsformen, der Kostenrahmen, der Zeitplan oder auch die Einbindung von Fördermitteln. Es bleibt bei der dem Bürgerbegehren zugrundliegenden Frage vollkommen unklar, wie mit diesen Teilen des Ratsbeschlusses umgegangen werden soll, ob sie Bestand haben, ersatzlos aufgehoben oder geändert werden sollen, welche Handlungsanweisung sich aus einem erfolgreichen Bürgerentscheid an die Verwaltung mithin richtet.
Die CDU-Fraktion beurteilt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bereits unter den zuvor beschriebenen Aspekten sehr kritisch.
Um aber gleichwohl eine objektive Entscheidungsgrundlage zu erhalten, bitten wir Sie, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens von Dritten rechtlich bereits jetzt prüfen zu lassen.
Dies bietet unter Umständen die Möglichkeit, auch den Initiatoren noch entscheidende Hinweise vor Ablauf der Frist zu geben.“

Unschwer ist aus diesem Schreiben zu entnehmen: Herr Flüshöh will den angestrebten Standort nicht.

Bürgerinitiative / Foto-Collage (c) Linde Arndt

Bürgerinitiative / Foto-Collage (c) Linde Arndt

Darauf antwortet nun die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ mit Schreiben an Bürgermeisterin Grollmann:

„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

uns ist ein Antrag der CDU vom 16.05.2016 betreffend die Überprüfung der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens zur Kenntnis gelangt.
Die darin aufgezeigten, angeblichen Bedenken gegen die Zulässigkeit teilen wir – auch unter Berücksichtigung der zwischen uns geführten Korrespondenz im Vorfeld – ausdrücklich nicht. Im Einzelnen:
1.
Soweit aus Sicht der CDU die Fragestellung im Hinblick auf eine angebliche Doppelfrage kritisch gesehen wird, trifft dies in mehrfacher Hinsicht nicht zu:
Es liegt schon gar keine Doppelfrage vor, da mit dem Bürgerbegehren nur der zukünftige Standort eines zentralen Rathauses im Bereich der Moltkestraße 24 festgelegt wird, ohne zugleich die konkrete bauliche Ausgestaltung zu regeln.
Dies ist dem Vorgehen des Rates geschuldet, der die Standortfrage vorgezogen hat, ohne dieser Frage zwei beschlussreife Planungen zugrunde zu legen. Auch ein Ratsbeschluss, an dessen Stelle ein erfolgreiches Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid treten würde, hätte bei einer Entscheidung zugunsten der Moltkestraße lediglich einen Standort auf dem Grundstück Moltkestraße 24 – unter Einbeziehung erforderlichenfalls angrenzender weiterer Flächen – festlegen können und müsste sich anschließend mit der konkreten Ausgestaltung befassen.
Die bauliche Ausgestaltung eines neuen Rathauses wird durch das Bürgerbegehren nicht festgelegt, sodass die diesbezüglichen Beschlüsse – im Nachgang der Festlegung eines Standorts – im Rahmen der in der Gemeindeordnung vorgesehenen Instrumente getroffen werden müssen. Unabhängig davon, ob dieses Vorgehen aus Sicht des Einzelnen wünschenswert sein mag, muss es einem Bürgerbegehren möglich sein, über die Standortfrage isoliert zu entscheiden, wenn der Rat sich auf diese Vorgehensweise festgelegt hat.
In der Sache greift unsere Formulierung im Übrigen die von Ihnen erteilen Hinweise in Ihren Schreiben vom 10.03.2016 und 11.04.2016 auf, wonach bei einer Zentralisierung der Verwaltung am Standort Moltkestraße 24 eine Einbeziehung angrenzender Flächen erforderlich werden kann. Durch die Fragestellung wird – Ihren Hinweisen folgend – jedem Unterzeichner verdeutlicht, dass bei einer Entscheidung zugunsten des Standorts Moltkestraße möglicherweise auch angrenzende Flächen einbezogen werden müssen.
2.
Soweit die CDU die Bestimmtheit der Fragestellung rügt, ist – unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen – dem entgegenzuhalten, dass die Fragestellung bewusst keine Festlegungen zur baulichen Ausgestaltung trifft.
Einem Bürgerbegehren bleibt – wie auch dem Rat – die Reichweite der in einem einzelnen Beschluss getroffenen Festlegungen freigestellt. Unser Bürgerbegehren überlässt die bauliche Ausgestaltung – dem Vorgehen des Rates folgend – der weiteren Beschlussfassung. Dies ist jedem Unterzeichner deutlich und fließt in die Entscheidung, ob das Bürgerbegehren unterstützt wird oder nicht, zwingend mit ein.
Die Richtigkeit unserer Rechtsauffassung wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass die Standortentscheidung des einzelnen Bürgers von zahlreichen Faktoren abhängen kann. Denkbar wäre beispielsweise, dass ein Bürger nur für den Standort Moltkestraße ist, sofern das neue Rathaus eine bestimmte Fassadenfarbe oder bauliche Gestaltung (z.B. gläserne Fassade oder eine bestimmte Anzahl an Stockwerken) aufweist. Wenn derartige Festlegungen zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht getroffen werden sollen, muss er sich entscheiden, ob er dennoch für oder im Zweifel gegen den Standort (bzw. gar nicht) stimmt.
3.
Soweit aus Sicht der CDU schließlich der zugrundeliegende Ratsbeschluss in seinen Beschlussteilen nicht hinreichend bezeichnet ist, nehmen wir Bezug auf unsere Korrespondenz im Vorfeld des Bürgerbegehrens. Wir hatten insoweit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht nur die Entscheidungen von der kassatorischen Wirkung umfasst sind, die unmittelbar die Frage des Standortes (Moltkestraße oder Gustav-Heinemann-Schule mit Bürger-Service-Center betreffen). Außerdem hatten wir darauf hingewiesen, dass die kassatorische Wirkung von Gesetzes wegen eintritt, wenn und soweit das Bürgerbegehren im Widerspruch zu Beschlüssen des Rates steht, und insofern von uns im Text des Bürgerbegehrens weder bestimmt werden kann noch muss. Diesen Rechtsauffassungen waren Sie beigetreten.
Wir gehen davon aus, dass Sie insofern – in Übereinstimmung mit der bisher zwischen uns geführten Korrespondenz – unser Bürgerbegehren für rechtlich zulässig erachten und bitten Sie, dies auch hinreichend deutlich klarzustellen.
Abschließend möchten wir unser Befremden über den Antrag der CDU-Fraktion ausdrücken, mit dem die Unterzeichner während eines noch laufenden Bürgerbegehrens verunsichert werden sollen. Der große Zuspruch für unser Begehren in den vergangenen Wochen lässt ein erfreuliches Engagement der Bürgerschaft bei der aktiven Mitgestaltung unserer Stadt erkennen. Der Versuch, dieses Engagement auf Rechtsweg zu behindern, kann der demokratischen Kultur in einer Stadt nicht förderlich sein.“

Es ist schon ein zweifelhaftes Demokratieverständnis der Schwelmer Allianz unter Oliver Flüshöh (CDU) was hier zum Vorschein kommt. Und es drängt sich einem die Frage auf: Warum das Ganze? Die Kosten der beiden Gebäude sind sicher bei näherer Betrachtung gleich. Das nun per Antrag einzuholende Rechtsgutachten belastet den Schwelmer Haushalt unnötig. Da Schwelm im Haushaltssicherungsverfahren ist, sollten unnötige Kosten doch vermieden werden. Aber bei Eitelkeiten, wie es hier offensichtlich der Fall ist, sind einem die städtischen Finanzen egal.
So wie es aussieht, läuft dieser Fall auf eine Klärung vor Gericht hinaus. Denn die Allianz unter ihrem „Führer“ Oliver Flüshöh (CDU) wird sicher das Bürgerbegehren mit fragwürdigen Mitteln versuchen zu Fall zu bringen.
Aus diesem Grunde sieht sich die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ veranlasst vorsorglich einen Spendenaufruf zu tätigen.

So führt die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ weiter aus:

„Die CDU Schwelm versucht in das laufende Bürgerbegehren einzugreifen.

Wir werden als Bürgerbegehren in Kürze die ersten 2000 Unterschriften zur Prüfung vorgelegt haben. Offensichtlich Grund genug für die CDU Fraktion, gezeichnet von Herrn Flüshöh (CDU), einen solchen Antrag bei der Bürgermeisterin vorzulegen. Es befremdet uns sehr, dass die CDU Fraktion während eines noch laufenden Bürgerbegehrens einen Antrag auf Prüfung der Zulässigkeit stellt, mit dem die Unterzeichner während des noch laufenden Bürgerbegehrens verunsichert werden sollen.
Der große Zuspruch für unser Begehren in den vergangenen Wochen lässt ein erfreuliches Engagement der Bürgerschaft bei der aktiven Mitgestaltung unserer Stadt erkennen. Der Versuch, dieses Engagement auf dem Rechtsweg zu behindern, kann der demokratischen Kultur in einer Stadt nicht förderlich sein.
Auch am kommenden Samstag dem 21. Mai 2016 werden wir am Bürgerplatz informieren. Da sich bereits jetzt, durch den Antrag der CDU abzeichnet wie man mit dem Bürgerbegehren umzugehen gedenkt, werden wir auf die finanzielle Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen sein. Daher sei hier noch einmal auf unser Spendenkonto hingewiesen.

Bürgerbegehren-Schwelm IBAN: DE53 4545 1555 0012 1180 14 BIC: WELADED1SLM“

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Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm

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Weiterhin viel Erfolg, ich habe schon unterschrieben.

 Bürgerbegehren Foto-Collage: Linde Arndt

Bürgerbegehren Foto-Collage: Linde Arndt

Die Schwelmer Initiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ teilte uns folgenden Stand des Bürgerbegehrens bis gestern mit:

[Schwelm] Sehr häufig hörten die Initiatoren und Unterstützer des Bürgerbegehrens am Samstag an ihrem Infostand: „Weiterhin viel Erfolg, ich schicke Ihnen noch meinen Mann/meine Frau zum Unterschreiben“. Damit zeichnet sich die Arbeit der letzten drei Wochen aus, in denen die ersten 1400 Unterschriften gesammelt werden konnten. Wir erleben eine angenehme Gesprächskultur, so Norbert Meese, als einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Viele Bürgerinnen und Bürger kommen gezielt zum Infostand, um ihre Unterschrift leisten zu können. Dr. Ilona Kryl brachte am Samstag 300 Unterschriften mit, die bei ihr abgegeben wurden oder persönlich mit weiteren Unterstützern gesammelt werden konnten. Sehr häufig wurde nach leeren Unterschriftenlisten gefragt, um sie in der Hausgemeinschaft, im Freundeskreis oder im Verein auslegen zu können. Es entwickelt sich, auch gerade bei den Hausbesuchen, ein zunehmendes Interesse an der Standortfrage des Rathauses. So hat allein am vergangenen Sonntag ein Unterstützter des Bürgerbegehrens 130 Unterschriften bei Hausbesuchen gesammelt.

Die „Allianz“ (CDU,FDP,Bündnis90/Die Grünen und FWE, die Redaktion) entdeckt Gemeinsamkeiten mit dem Bürgerbegehren.
Mit Freude haben die Initiatoren gelesen, dass der Wilhelmpark nicht bebaut werden soll. Nach Untersuchung der Verwaltung, vorgestellt auf der Bürgerinformationsveranstaltung, so Rainer Zachow, reicht der vorhandene Platz in der Moltkestraße für das Rathaus völlig aus. Damit wird aber auch den Planern von Wohnbebauung am Standort der Moltkestraße deutlich gemacht, dass der Wilhelmpark für Ihre Bauvorhaben nicht zur Verfügung steht. Die bauliche Entwicklung der Innenstadt, mit Hilfe von Fördermitteln, ist ein weiteres gemeinsames Ziel von Politik und den Initiatoren des Bürgerbegehrens. Somit ist neben der pflichtgemäßen Akzeptanz des Bürgerbegehrens, doch Einiges an Übereinstimmung festzustellen.
Wer das Bürgerbegehren unterstützen möchte, kann sich dort über das Kontaktformular oder über info@buergerbegehren-schwelm.de melden.

Der nächste Infostand “In die Mitte der Stadt“ wird am 14. Mai 2016 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr auf dem Bürgerplatz stattfinden. Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern sind in diesem Zusammenhang herzlich willkommen.

 

Den Sommer mit einem Fest begrüßen

Sommerfest Foto: (c) Parlament

Sommerfest Foto: (c) Parlament

[Schwelm] Der Mai ist gekommen und die Nachbarschaft zum Parlament eröffnet mit ihrem Sommerfest die Heimatfest-Saison 2016. Um die finanziellen Mittel für das diesjährige Heimatfest wieder zu erwirtschaften, ist es nicht die schlechteste Idee, dies bei einer tollen Feier zu machen. Daher lädt die Nachbarschaft zum Parlament alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwelm am 27. und 28. Mai 2016 zu ihrem diesjährigen Sommerfest ein. Auf dem Parkplatz am Hallenbad erleben Sie, wie die Schwelmer sich amüsieren und feiern können. Beim Fußballturnier kann jeder Besucher seiner Mannschaft die Daumen drücken. Nach dem Wikinger-Schach können sich die Kinder frisch geschminkt auf der Hüpfburg austoben. In unserem Zelt sind unsere Besucher auch vor schlechtem Wetter geschützt und das auch dann noch, wenn andere Märkte schon Feierabend haben. Unser Musikprogramm lässt auch in diesem Jahr keine Wünsche offen. Für das leibliches Wohl unserer Besucher ist in traditioneller Form gesorgt. Und wer von einem frisch gezapften Bier zu späterer Stunde auf einen Cocktail umsteigen möchte, ist bereits jetzt dazu herzlich eingeladen. Wir freuen uns auch in diesem Jahr auf unsere Gäste. Kinderschminken, Hüpfburg, Wikinger-Schach, Musik, Gewinnspiele, Fußballturnier, Kaffee und Kuchen, leckere Speisen, alles gegen den Durst, damit lässt sich der Sommer begrüßen.

Schwelm, den 24. April 2016

Die Schwelmer Initiative erhält breite Unterstützung durch den Einzelhandel!

v.l. Dr. Ilona Kryl, Norbert Meese, Rainer Zachow Foto: (c) Linde Arndt

v.l. Dr. Ilona Kryl, Norbert Meese, Rainer Zachow Foto: (c) Linde Arndt

[Schwelm] Der Informationsstand der Initiative „Unser Rathaus ! Unsere Entscheidung ! Unsere Zukunft !“ war durchgehend, trotz der kühlen Witterung, gut besucht. Über 400 Bürgerinnen und Bürger kamen gezielt zum Stand, um mit ihrer Unterschrift die Initiative für ein Rathaus in der Mitte zu unterstützen.

„Das wurde aber auch endlich Zeit, dass es losgeht“,

so der einheitliche Tenor vieler Besucher.
Insbesondere die breite Unterstützung durch den Einzelhandel in der FuZo hat die vielen Helfer und Unterstützer des Bürgerbegehrens darin bestärkt mit ihrem Einsatz auf dem richtigen Weg zu sein, stößt doch die Entscheidung des Rates bei vielen der alteingesessenen Händler auf Unverständnis.
Zur Stärkung der vielen Helfer gab es von der Metzgerei Ranft eine leckere Bratwurst, die bei den niedrigen Temperaturen dankbar angenommen wurde.

Interessierte Bürger bei der Infoveranstaltung Foto: (c) Linde Arndt

Interessierte Bürger bei der Infoveranstaltung Foto: (c) Linde Arndt

Die Initiative zum Rathausstandort wird an den nächsten Samstagen zum Informationsaustausch den Bürgerinnen und Bürgern, jeweils von 10.30 Uhr bis 13.00 Uhr am Bürgerplatz zur Verfügung stehen.
Der breite Unterstützerkreis wird in den nächsten Wochen auch von Haustür zu Haustür gehen, um für das Anliegen zu werben und Gelegenheit zur Unterschrift zu geben.
Die Initiatoren bedanken sich auch auf diesem Wege sehr herzlich für die Resonanz und die positive und auch kritische Begleitung dieses demokratischen Prozesses, zeigen doch die Reaktionen, dass Schwelm lebt und die Bürgerinnen und Bürger sich nicht politikverdrossen zurückziehen.

Update 21.04.16/Schwelmer Bürgermeisterin lehnt Gespräche mit ihren Bürgern ab

Update 21.April 2016

Die Bürgerinitiative hat sich entschieden am Samstag den 23. April 2016 
den ersten Infostand durchzuführen. Er dient der Information der Bürger und 
der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren.

Der Infostand wird ab 10:30 Uhr bis 13:00 Uhr für die Bürgerinnen und 
Bürger erreichbar sein.

v.l. Dr. Ilona Kryl, Norbert Meese, Rainer Zachow, Fotos: Bürgerinitiative (Collage:Linde Arnt)

v.l. Dr. Ilona Kryl, Norbert Meese, Rainer Zachow, Fotos: Bürgerinitiative (Collage:Linde Arnt)

[jpg] Demokratie ist für einige Menschen, einfacher Natur, ein schwieriges Geschäft. Es reicht doch wenn man Probleme schön redet oder schön trinkt. Da kann doch kein Mensch gegen solch eine schöne Problemlösung sein. Ich habe Recht und der andere hat Unrecht, eine Gleichung die man bei Pseudodemokraten immer wieder registrieren kann. So versucht eine Minderheit die Mehrheit zu unterdrücken. Projektionen erlauben einem dem anderen mangelndes Vertrauen zu unterstellen. Dabei ist das demokratische System gerade anders aufgebaut, die Mehrheit soll bestimmen. Welche Mehrheit? Die Mehrheit des Parlaments oder des Stadtrates? Stadträte oder Abgeordnete haben nur ein bedingtes Mandat für ihre Wähler zu sprechen. Der Wähler hat das Recht seine Belange in die eigene Hand zu nehmen, wenn er den Entscheidungen des gewählten Politikers nicht folgen mag. Auf der kommunalen Ebene gibt es Bürgerbegehren/Bürgerentscheide die die Entscheidungen des Stadrates außer Kraft setzen  oder andere Entscheidungen herbeiführen können. Das ist demokratisch und auch gut so.

Dieses gesetzlich verbürgte Recht hat die BürgerinitiativeUnser Rathaus ! Unsere Entscheidung ! Unsere Zukunft !“ in Anspruch genommen. Die Stadtverwaltung mit Bürgermeisterin Grollmann an der Spitze ist, nachdem ihr dieses Begehren mitgeteilt wurde, zur Kooperation aufgrund ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet. Jedoch läuft es in Schwelm nicht rund; denn die Bürgermeisterin verweigert ein Gespräch welches Klarheit in das Bürgerbegehren bringen soll. Da ist erst einmal die Fragestellung über die Unterschriftenliste die klar formuliert sein sollte. Schriftlich teil die Bürgermeisterin mit, „ besteht größtenteils Einverständnis“. Was heißt das? Welche Teile des Bürgerbegehrens haben bei der Bürgermeisterin kein Einverständnis? Und sind diese Passagen des Begehrens wesentlich und können evtl. zur Ungültigkeit führen? Da sollte man um der Sache sicher zu sein ein Gespräch führen um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Eitelkeiten sollten hier keine Rolle spielen. Wie gesagt, wir leben in der Demokratie und der Bürger ist der Souverän.

Nachfolgend die Pressemitteilung der Bürgerinitiative:

Unser Rathaus ! Unsere Entscheidung ! Unsere Zukunft !“

Verwaltung lehnt ein Gespräch mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens ab!

Mit Schreiben vom 13.04.2016 haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens

Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft! die Bürgermeisterin um ein Gespräch gebeten, um einige organisatorische Fragen zu klären.

Dies wurde abgelehnt und darum gebeten weiter ausschließlich schriftlich zu kommunizieren. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sind darüber nachhaltig irritiert und enttäuscht, wird die Verwaltungschefin hier doch ihrem eigenen Anspruch, den sie bei Amtsantritt verkündet hat nicht gerecht.

Sie wolle die Bürgermeisterin aller Schwelmer sein und ihre Tür stehe immer offen, waren die Worte von Frau Grollmann.

Der Gesprächsbedarf der Initiatoren ist ausgelöst durch vage und wenig präzise Antworten seitens der Verwaltung und von unserem Wunsch der Verwaltung die Bearbeitung der eingereichten Unterschriftenlisten möglichst einfach zu machen und der Frage, wie die Verwaltung die Übergabe wünscht.

Um hier größtmögliche Transparenz in den Vorgang zu bringen, werden wir den Schriftverkehr auf unserer Internetseite www.buergerbegehren-schwelm.de unter Aktuelles veröffentlichen.

Ungeachtet dieser wenig souveränen Reaktion gegenüber einem demokratisch legitimierten Verfahren, werden wir ab heute mit der Unterschriftensammlung beginnen.

Die zahlreichen Helfer werden die Bürger aufsuchen und um Unterstützung bitten! Natürlich werden wir bei allen öffentlichen Veranstaltungen und in der FuZo in den nächsten Wochen größtmögliche Präsenz zeigen und den Bürgern für ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Wer uns auf dem Weg zu einem Bürgerentscheid unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen und kann jederzeit über unsere Internetseite Kontakt aufnehmen.

Auch ein Spendenkonto bei der Sparkasse Schwelm ist eingerichtet:

IBAN: DE53 4545 1555 0012 1180 14 BIC: WELADED1SLM

Mit herzlichen Grüßen aus der Mitte der Stadt

 

Nachfolgend der Brief an die Bürgermeisterin vom 15.2.2016:

An die

Bürgermeisterin

der Stadt Schwelm

Hauptstraße 14

58332 Schwelm

Schwelm, den 15.02.2016

Bürgerbegehren zum Standort des neuen Rathauses

Mitteilung gemäß § 26 Abs.2 S.3 GO NW und Bitte um Kostenschätzung

Anlage(n):

1 Muster der Unterschriftenliste (vorläufig)

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

gemäß § 26 Abs.2 S.3 GO NW teilen wir Ihnen mit, dass wir beabsichtigen, ein Bürgerbegehren zum Standort des neuen Rathauses durchzuführen.

Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Beschluss des Rates vom 26.01.2016, mit dem die heutige Gustav-Heinemann-Schule als zukünftiger Sitz einer zentralisierten Schwelmer Stadtverwaltung bestimmt worden ist.

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet wie folgt:

Soll sich der zukünftige Sitz einer zentralisierten Schwelmer Stadtverwaltung (neues Rathaus) einschließlich Bürgerbüro, VHS, Musikschule und Stadtbücherei am Standort des heutigen Verwaltungsgebäudes II und des Bürgerbüros in der Moltkestraße 24 (Angrenzend an die Schillerstraße) befinden?

Ansprechpartner ist Herr Norbert Meese. Weitere Daten lassen wir Ihnen zukommen.

Vertretungsberechtigte im Sinne des § 26 Abs.2 S.2 GO NW sind die Unterzeichner dieses Schreibens.

Ein vorläufiges Muster einer Unterschriftenliste ist als Anlage 1 beigefügt.

Wir bitten, uns schriftlich eine Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten (Kostenschätzung) gemäß § 26 Abs.2 S.5 GO NW mitzuteilen.

Durch den mit dem Bürgerbegehren angegriffenen Ratsbeschluss ist die Zentralisierung der Verwaltung an einem anderen Standort bereits festgelegt worden. Die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme im Sinne des § 26 Abs.2 S.5 GO NW ist insofern nicht die Zentralisierung als solche, sondern lediglich die Verlagerung des zukünftigen Sitzes der zentralisierten Schwelmer Stadtverwaltung von der Gustav-Heinemann-Schule (Beschlusslage nach der Sitzung des Rates vom 26.01.2016) in die Moltkestraße 24 (Ziel des Bürgerbegehrens).

Da sich die Kostenschätzung nur auf die verlangte Maßnahme bezieht, gehen wir davon aus, dass nur die nicht durch Erlöse gedeckten (möglichen) Mehrkosten einer Zentralisierung in der Moltkestraße 24 gegenüber der bereits beschlossenen Zentralisierung in der Gustav-Heinemann-Schule Gegenstand der Kostenschätzung sein werden.

Im Übrigen bitten wir im Hinblick auf die in § 26 Abs.2 S.4 GO NW vorgesehene Hilfestellung der Verwaltung um einen fürsorglichen Hinweis, sofern aus Ihrer Sicht rechtliche Bedenken gegen das Bürgerbegehren bestehen.

Wir bitten, im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht auch etwaige Bedenken gegen das beigefügte Muster einer Unterschriftenliste mitzuteilen.

Schließlich bitten wir um Mitteilung, bis zu welchem Tag das Bürgerbegehren – auch unter Berücksichtigung der Hemmung des Fristlaufs gemäß § 26 Abs.3 S.3 GO NW – einzureichen ist und wie viele Unterschriften gemäß § 26 Abs.4 GO NW für das Bürgerbegehren mindestens erforderlich sind.

Für Ihre Bemühungen danken wir bereits jetzt und verbleiben

mit freundlichen Grüßen“

Unsere Redaktion hat sich entschieden die beiden Schriftstücke in den Artikel zu kopieren um den höflichen Tonfall als auch die angemessene Wortwahl der Bürgerinitiative zu dokumentieren.

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Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm

 

Schwelmer Initiative: „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“

v.re:  Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow und Norbert Meese Fotocollage: Linde Arndt

v.re: Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow und Norbert Meese Fotocollage: Linde Arndt

[jpg] Die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ wird von der Funke Mediengruppe (Westfälische Rundschau und Westfalenpost) offensichtlich bewusst oder unbewusst missverstanden. Es ist nicht hilfreich wenn versucht wird Öl in ein Feuer zu gießen, welches nicht entzündet worden ist.
So erreicht uns eine Email die doch einiges klarstellt. Die Bürgerinitiative will keinen „Krieg“ sondern nur ein Gespräch mit der Bürgermeisterin um im Vorfeld jegliche Missverständnisse auszuräumen. Das angestrebte Bürgerbegehren ist dabei demokratisch legitimiert und sollte mit beiderseitigen Respekt abgehalten werden.
Hier die Email in voller Länge:

*in der Berichterstattung der WR und WP Schwelm vom 22. März wurde unter anderem dargestellt „Die Fronten sind verhärtet“. Dies entspricht nicht der Realität. Wir haben uns daher entschieden, als Initiatoren des Bürgerbegehrens einen Leserbrief zu verfassen. Da dies auch für die anderen Medienvertreter interessant sein kann, haben wir sie ebenfalls in den Verteiler genommen. *

*Wir bitten um Veröffentlichung.*

*Wenn zwei das Gleiche tun, ist es lange noch nicht dasselbe.*

Mit einer sehr zufriedenstellenden Resonanz haben wir am Samstag, den 19. März 2016 unseren ersten Stammtisch durchgeführt. Besonders hat uns gefreut, dass viele Bürgerinnen und Bürger, die an diesem Tag am Stammtisch nicht teilnehmen konnten, sich entschuldigt haben und darum gebeten haben, zum nächsten eingeladen zu werden.

Da viele Bürgerinnen und Bürger auf die Informationen aus der Zeitung angewiesen sind, möchten wir hiermit einem Zerrbild entgegenwirken, das durch den Zeitungsbericht vom 22.3.2016 entstehen könnte. Denn niemand hat sich über das Verhalten der Verwaltung ernsthaft beklagt. Natürlich könnte vieles schneller gehen, besonders dann, wenn man, wie wir, unruhig auf den Start der Unterschriftensammlung wartet. Und so geht es vielen Bürgerinnen und Bürgern, die uns immer wieder ansprechen, wann sie denn nun endlich gegen die Entscheidung des Rates ihre Unterschrift leisten können.

Wie in den Wochen zuvor suchen wir trotz unterschiedlicher Meinungen einen gemeinsamen Weg, ein zulässiges Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen, natürlich mit der Absicht, es erfolgreich abzuschließen. In einem ausführlichen vierseitigen Schreiben haben wir inzwischen der Bürgermeisterin und der Verwaltung auf ihr Schreiben geantwortet.

Die in der Berichterstattung vom 22.3.2016 benutzten Vokabeln wurden von uns nicht benutzt, da dies nicht unserem Stil entspricht. Wie könnten wir ein „Gesprächsgebaren“ kritisieren, wenn es noch kein Gespräch gegeben hat? Vielmehr haben wir unsere Argumente für den Standort Moltkestraße erläutert. Hier haben wir unter anderem die gute bestehende ÖPNV-Anbindung erwähnt. Die Verkehre können am Standort Moltkestraße durch bestehende Strukturen besser aufgenommen werden. Dies haben wir als Gegenargument zum Standort „GHS“ angeführt. Hier
werden deutlich mehr Verkehre zur jetzigen Situation entstehen, die notwendige Infrastruktur muss erst noch hergestellt werden. Von einem zu erwartenden „Stauchaos“ wurde nicht gesprochen.

Unser Antwortschreiben ist der Bürgermeisterin zugestellt worden und wir werden entsprechend auf ihre Antwort und ein evtl. Gesprächsangebot warten. Es liegt nicht im Interesse unserer Initiative, einen Konflikt herbei schreiben zu lassen, den es so nicht gibt und den wir auch nicht haben wollen. Die Schwelmer Bürgerinnen und Bürger sollen in Zukunft stolz auf ihr neues Rathaus sein, dass nach unseren Vorstellungen zentral in der Mitte der Stadt entstehen soll.

Wir hoffen, dass die Verwaltung im weiteren Verlauf ein hohes Interesse zeigen wird, uns die rechtlich vorgeschriebene Unterstützung zu geben, um ein zulässiges Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen, denn engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Wohl der Stadt einsetzen, sind doch sicherlich gewünscht.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Meese, Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow

„Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“ Update

Initiatoren des Schwelmer Bürgerbegehrens v.l. Rainer Zachow und Norbert Meese Foto: (c) Linde Arndt

Initiatoren des Schwelmer Bürgerbegehrens v.l. Rainer Zachow und Norbert Meese Foto: (c) Linde Arndt

[jpg] Es geht um den anvisierten Schwelmer Rathausneubau. Bürgermeisterin Gabriele Grollmann hatte ja ein transparentes und partizipatives Entscheidungsverfahren vor ihrer Wahl angekündigt, was ihr offensichtlich im Zusammenhang mit dem Rathausneubau nicht so gelingt. Ein Bürgerbegehren wurde durch Schwelmer Bürger auf den Weg gebracht (Wir schrieben darüber).

Hier stellen wir die Mitteilung der Initiatoren „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“ ungekürzt dar:

Aktuelle Informationen zum Stand des „Bürgerbegehren zum Standort des neuen Rathauses“

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 10.03.2016 ist am 11.03.2016 die Stellungnahme der Verwaltung bei uns eingegangen. Damit antwortet die Bürgermeisterin auf unser Schreiben vom 15.02.2016 und informiert uns über die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des angestrebten Bürgerbegehrens, sowie über einzuhaltende Fristen und zu erreichende Unterstützungsunterschriften.

Trotz der festgestellten Rechtmäßigkeit werden von der Bürgermeisterin noch Fragen aufgeworfen, die sich auf die Motivation des Rates für seine Entscheidung „Pro GHS“, auf eventuelle Bauausführungen, auf die Verwertbarkeit der Liegenschaft GHS und auf den von uns angestrebten und in unserer Fragestellung angestrebten Standort für die neue Verwaltung beziehen.

Um den Fragestellungen der Bürgermeisterin gerecht zu werden, lassen wir diese zurzeit juristisch prüfen.

Wir wären zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an die Öffentlichkeit gegangen, da jedoch das Antwortschreiben den Fraktionen des Rates von der Verwaltungsspitze zur Verfügung gestellt wurde und somit Öffentlichkeit erlangt hat, möchten wir auf diesem Wege den zahlreichen Unterstützern unserer Initiative mitteilen, dass wir auf einem guten Weg und zuversichtlich sind, die Beteiligung der Bürger in der Entscheidungsfindung zum künftigen Standort der zentralisierten Verwaltung zu erreichen.

Kommen wir ins Gespräch.

Das Bürgerbegehren „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“

lädt die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu einem Stammtisch am 19. März 2016 ein. Hier ist Zeit und Raum für Ihre Fragen. Von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr stehen wir den Bürgerinnen und Bürgern im Café Adler für einen Gedankenaustausch zur Verfügung.

Zusätzlich können sie sich auf www.buergerbegehren-schwelm.de informieren. Hier finden Sie auch die Hinweise wie sie das Bürgerbegehren unterstützen können, denn über weitere personelle und auch materielle Unterstützung würden wir uns sehr freuen.

Ein entsprechendes Spendenkonto ist bei der Sparkasse Schwelm eingerichtet IBAN: DE53 4545 1555 0012 1180 14 BIC: WELADED1SLM. Sie finden es auch über die Internetseite.

Schwelm eine clevere Stadt?

Schwelmer Hallenbad Foto: (c) Linde Arndt

Schwelmer Hallenbad Foto: (c) Linde Arndt

[jpg] Das Schwelmer Hallenbad muss in 3 – 8 Jahre saniert oder erneuert werden. Ralf Kämmle von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), erläuterte 2013 dem städtischen Liegenschaftsausschuss die Situation des Hallenbades an der Mittelstraße. Fünf bis zehn Jahre Jahre gab der Architekt dem Hallenbad damals und schlug nach Ablauf der vorgenannten Frist, entweder eine grundlegende Sanierung oder die Schließung des Hallenbades vor. Eine Neuinvestition kommt nicht in Frage, da sich Schwelm im Haushaltssicherungspakt befindet und eine solche Investition der Genehmigung der Regierungspräsidentin Diana Ewert bedarf. Alternativ schlug Herr Kämmle jedoch eine Kooperation mit den Nachbarkommunen vor. Lange Zeit hörte man nichts mehr vom Schwelmer Hallenbad, jetzt funkte es aber durch den Südkreis.

Gevelsberger Schwimm-In Foto: (c) Linde Arndt

Gevelsberger Schwimm-In Foto: (c) Linde Arndt

Schwelm, Ennepetal, Eingangs auch Gevelsberg wollten sich, zwecks eines gemeinsamen Neubaus einer Schwimmhalle, beraten. Der Gevelsberger Bürgermeister winkte höflich ab und machte stattdessen der Nachbarstadt ein Angebot, das Gevelsberger Schwimm-in als gemeinsames Bad zu betreiben. Denn das Schwimm-in befindet sich auf einem guten wirtschaftlichen Weg und hat die 200.000 Besuchermarke überschritten. Und weiter merkte er an, warum sollte er ein Hallenbad, dass immerhin einen Wert von rund 3 Millionen darstellt, zu Gunsten eines Neubaus schließen. Da stellte sich die Frage nach dem wirtschaftlichen Vorteil. Auch Ennepetal hat mit seinem Platsch in den letzten Jahren erhebliche Investitionen getätigt, auch hier steht ein Bad mit einem hohen Zeitwert zur Disposition. Es stimmt zwar das das Schwelmer Hallenbad in den letzten 10 Jahren investiert hat, jedoch konnte man diese Investitionen mehr oder weniger als Erhaltungsaufwand sehen, sprich mehr oder weniger notwendige Reparaturen.

Das Platsch in Ennepetal Foto: (c) Linde Arndt

Das Platsch in Ennepetal Foto: (c) Linde Arndt

Da kommt auf einmal das Thema „interkommunale Zusammenarbeit“, ein Dauerthema der Schwelmer Allianz unter Oliver Flüshöh, ins Spiel. Man will ja nur reden und ausloten, so die Schwelmer Chefetage, ob und  man nicht überhaupt doch etwas zusammen machen kann. Die flammneuen Bäder Schwimm-in oder Platsch könnten ja ruhig weiter betrieben werden, jedoch könnte man an der Stadtgrenze ein neues „größeres“ Bad gemeinsam betreiben. Alle Kommunen ächzen unter der finanziellen Last die das Flüchtlingsthema mit sich bringt und dann sollen sich die Kommunen noch mehr verschulden? Es ist doch heute schon abzusehen, wie solche Verhandlungen ausgehen. Schwelm will ein neues Bad, kann aber nichts dazu beitragen, also müssen Ennepetal und Gevelsberg ins Obligo. Vielleicht hätte sich Schwelm die Belastung mit der Dreifachsporthalle überlegen sollen, die jetzt immerhin mit rund 400.000,– Euro Miete plus Erhaltungskosten in den Haushalt einfließen. Zumal die Schwelmer Basketballer, die zweitklassig in der Pro B Liga den letzten Platz inne haben. Da hätte eine einfache Turnhalle gereicht.

Die Halle ist für die zweite Liga ausgelegt und gebaut worden, kann aber sicher nicht in den nächsten Jahren zweite Liga Mannschaften empfangen. Eine krasse Fehlinvestition für Schwelm.

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Jetzt aber die Nachbarstätte für ein neues Hallenbad zur Kasse zu bitten, kann man sicher unter diesen Umständen als dreist bezeichnen.

Aber was soll es, Flüshöh, Schweinsberg und Grollmann müssen die Zeche nicht aus eigener Tasche bezahlen. Und wenn es brennt, kann Schwelm schnell eine Überlastungsanzeige für Pflichtaufgaben an die Regierungspräsidentin schicken, weil man doch ein Hallenbad und eine Dreifachsporthalle finanzieren muss.

 

Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm

Künstliche Hindernisse beim Schwelmer Bürgerbegehren

Initiatoren des Schwelmer Bürgerbegehrens v.l. Rainer Zachow und Norbert Meese, Foto: (c) Linde Arndt

Initiatoren des Schwelmer Bürgerbegehrens v.l. Rainer Zachow und Norbert Meese, Foto: (c) Linde Arndt

[jpg] Seit 1994 haben die Bürger* innen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen. Sie können sich damit direkt in die Kommunalpolitik einmischen, also an der Politik teilhaben. An und für sich ist das ein einfacher Vorgang, ähnlich der Kommunalwahlen. Stellt nun ein (e) Bürger*In den Antrag auf ein Bürgerbegehren, so hat die Kommune diesen Antrag umgehend zu prüfen und die Kosten für dieses Bürgerbegehren dem Antragsteller mit zuteilen. Gegebenenfalls werden sich Bürgermeister*In und Antragsteller nochmals zu einem Gespräch zusammenfinden um das Bürgerbegehren abzuwenden indem man einen Kompromiss aushandelt. Stadt und Bürger sind ja keine Feinde und sollten es auch nicht werden. Nun ist das in Schwelm anders – wie so oft. Das Bürgerbegehren wurde am 15.Februar von der Gruppe „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ kaum eingereicht, erschien in einigen Blättern der Funke Mediengruppe (Westfälische Rundschau und Westfalenpost) eine Kostenschätzung von 70.000,–Euro. Ob diese Kostenschätzung von der Stadtverwaltung lanciert wurde, war nicht auszumachen, ist aber wahrscheinlich. Denn durch die Höhe von 70.000,– soll die Unangemessenheit dieses Bürgerbegehrens suggeriert werden. Tatsächlich hat zum Beispiel die Stadt Solingen 2014 eine Kostenschätzung für ihre Stadt bei einem Bürgerentscheid rund 35.000,– Euro angegeben (Vorlagennr.3517). Solingen hat rund 160.000 Einwohner und ist also fast sechs mal so groß wie Schwelm. Ob die Journalisten hier Partei für die Bürgermeisterin und die sie unterstützende Allianz von CDU,FDP,FWE,Bündnis90|Die Grünen ergriffen haben, ist hier sicher eine berechtigte Frage. Fakt ist aber auch, dass Bürgermeisterin Gabriele Grollmann eine Politik der Offenheit und Teilhabe versprochen hat. Im Falle des Schwelmer Rathauses wurden zwar die Bürger befragt, nur die Entscheidungen der Bürger wollte man so nicht hinnehmen. Stattdessen wurde die Entscheidung des Bürgermeisteramtes den Schwelmern übergestülpt. Von den letztendlich zur Entscheidung anstehenden zwei Rathausprojekten, Umbau der Gustav-Heinemann-Schule und Neubau des Rathauses auf dem Gelände Moltkestraße/Schillerstraße, wurde von Anfang an der Umbau Gustav-Heinemann-Schule durchgezogen.

Nun ist noch ein zweiter Aspekt zu erkennen; denn die Initiatoren der Bürgerinitiative müssen sich seit der Einreichung des Bürgerbegehrens Fragen der Schwelmer stellen, die sich in dem vergangenen Entscheidungsprozess nicht gestellt hatten. Das wirft die Frage auf, hat sich die Stadt die Entscheidung nicht zu leicht gemacht?

Trotz allem ist die Frist für die Kostenschätzung oder aber eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens überfällig. Vertrauensvoll sollte die Zusammenarbeit zwischen Bürger und Stadt sein, Eitelkeiten sollten einem professionellem Umgang weichen.

So schreibt die Bürgerinitiative:

So haben sich unsere Aktivitäten in den letzten Wochen auf vorbereitende Maßnahmen konzentriert. Es war eine sehr gute und innovative Zeit. Sicherlich konnten wir bereits einige Fragestellungen sammeln, die die Bürgerinnen und Bürger brennend interessieren, mit deren Beantwortung wir aber noch warten müssen, bis wir eine Antwort der Verwaltung bekommen haben. So freuen wir uns auch auf das noch ausstehende Gespräch mit der Bürgermeisterin und der Verwaltung. Wir haben in unserem Schreiben um Unterstützung und Hilfe gebeten und gehen davon aus, dass wir sie erhalten werden.“

Und weiter:

Ein neues Gebäude wird uns mind. 80 Jahre den Rahmen für ein vielfältiges Zusammenleben bieten. Daher ist für uns ein Rathaus kein bloßes Bürogebäude einer Verwaltung, sondern zentraler Bestandteil des Lebens in einer Kommune.“

 

Diesen Argumenten sollten doch zumindest schon längst Gespräche gefolgt sein, zumal die Ansprechpartner in ihrer angemessenen Wortwahl sicher der Stadt nicht feindselig gegenüberstehen. Und den Beschluss im Stadtrat kann man nicht als überzeugend einordnen, sondern nur als ein mehrheitlicher Beschluss der durch die vorgenannte Allianz nebst Bürgermeisterin getragen wird.

Nochmals mit dem Kopf durch die Wand sollte man bei diesem Vorgang, der ja eine Auswirkung von bis zu 80 Jahren hat, nicht gehen.

 

Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm

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Die „familiären“ Highlights

Joschi Wiesbrock und Papa Wiesbrock Foto: Wiesbrock

Joschi Wiesbrock und Papa Wiesbrock Foto: Wiesbrock

[Schwelm] Am 26.2. wird es um 19.30 Uhr im Foyer des Schloss Martfeld ein
einzigartiges Konzert geben. Die komplette Familie Wiesbrock wird Stefan
bei seinen Solohighlights unterstützen und es werden viele Songs zum 1.
Mal gespielt. Seit  12 Jahren gibt es diese Veranstaltung der Stadt Schwelm, die alle 2 Jahre im Haus Martfeld  stattfindet. Das ist schon Tradition! Den Schwelmer Musiker Stefan Wiesbrock braucht man in seiner Heimatstadt keinem mehr vorzustellen.

Ob mit Farfarello (bis 2009), mit Strinx, den Eheleuten, FingerFood, Meet-The-Beatles, Papa & Sohn oder solo – jeder musikbegeisterte Mensch im Kreis hat ihn schon mal auf der Bühne gesehen. Die Solohighlights sind allerdings etwas Besonderes. In der einzigartigen Atmosphäre des Museumssaales im Schloss Martfeld spielt der Gitarrist immer seine momentane Lieblingsmusik. Ob eigene Stücke oder die bekannter Kollegen, ob instrumental, mit Gesang, schon älter oder brandneu – für alle gilt: es sind seine persönlichen Highlights, die mit ausgefuchsten Arrangements und feinfühliger Stilistik und viel Herzblut daherkommen.

Als Gast hat er diesmal seinen 12 jährigen Sohn Joschi eingeladen. Joschi wird im Duo
mit Stefan sein Können auf der Gitarre zeigen und auch singen.  Sie spielen typische Gitarreninstrumentals, Klassiker von Pink Floyd, Sting oder Tom Petty, aber auch topaktuelle  Songs von Ed Sheeren, oder James Bay – virtuos und gleichzeitig  berührend. Songs, die in dieser Besetzung zum 1. Mal  erklingen. Da ist knisternde Premierenatmosphäre angesagt.

Wie vor 2 Jahren ist Sohn Luka am Klavier  wieder mit von der Partie. Seine Frau Anke wird ebenfalls dabei sein. Denn Songs von den Beatles dürfen ebensowenig fehlen wie Ankes
Lieblingskomponist Gregor Meyle.

Das sieht ganz nach einem musikalischen Familienfest aus! Aber fehlt denn da nicht  noch ein Familienmitglied?

Stefan Wiesbrock  –  Gitarren, Gesang
Joschi Wiesbrock   –  Gitarren, Gesang
Anke Wiesbrock    –  Gesang, Flügel, Akkordeon
Luka Wiesbrock     –  Keyboards, Gesang
Anna Wiesbrock    –  Gesang, Cello

14,- € Erwachsene
11,- € Kinder bis 12 Jahre

Vorverkauf: 02336/801273 ( Kulturbüro )
02336/801255 ( Bürgerbüro )
schmittutz@schwelm.de