Landrat: „Wir bleiben auf 350.000 Euro sitzen“
(pen) „Die Landesregierung muss ihre Ansätze überprüfen und ist gegebenenfalls zur Selbstkorrektur verpflichtet. Außerdem verlangt das Verfassungsgericht in seinem Urteil, dass Kostenprognosen in Zukunft nicht nur grob, sondern im Einzeln nachvollziehbar offen zu legen sind.“ Auch wenn der Verfassungsgerichtshof NRW die Beschwerde von 20 kreisfreien Städten, 3 Kreisen und den Landschaftsverbänden zurückgewiesen hat, ist die Entscheidung für Landrat Dr. Arnim Brux ein Zeichen der Hoffnung. Er geht von einer deutlichen finanziellen Nachbesserung aus.
Anlass des Rechtsstreits: 2008 hatte das Land Aufgaben der Versorgungs- und Umweltverwaltung auf die Kommunen übertragen. Nach dem in der Landesverfassung seit 2004 verankerten strikten Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) ist das Land in der Pflicht, für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Vor Gericht ging es den Kommunen um nachvollziehbare Kriterien für die damit verbundenen Berechnungen.
„Das Elterngeld, die Anerkennung Schwerbehinderter und die Umweltaufgaben sind in den Kommunen gut aufgehoben, und wir haben für einen reibungslosen Ablauf der Reform gesorgt. Aber auch die Erfüllung wichtiger Aufgaben finanziert sich nicht von selbst“, ist sich Brux mit den Hauptgeschäftsführern des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, und des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, einig. Aktuell entstehen dem Ennepe-Ruhr-Kreis durch die vom Land übertragenen Aufgaben beispielsweise ungedeckte Mehrkosten von gut 350.000 Euro pro Jahr.
„Um hier zu einer Lösung zu kommen, ist es wichtig, dass das Land jetzt die tatsächliche Kosten nach den vom Verfassungsgerichtshof festgelegten Maßstäben berücksichtigt und Möglichkeiten zur Nachbesserung nutzt“, macht der Landrat deutlich. Articus und Klein betonen: „Eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Belastungsausgleichs war dringend erforderlich, und das Gericht hat dem Land gleichzeitig auch für die Zukunft Kriterien für eine verfassungskonforme Folgenabschätzung an die Hand gegeben.“
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