Hinweisschilder: Jagdbehörde und Jäger distanzieren sich

(pen) „Wir weisen daraufhin, dass freilaufende Hunde ab sofort gezielt erlegt werden. Daher: Hunde unter keinen Umständen ohne Leine durch den Wald führen.“ Hinweisschilder mit diesem Text wurden im Ennepetaler Jagdbezirk Vosswinkel an Bäume gehängt. Verantwortlich, so steht es auf den Aushängen, soll die Obere Landesjagdbehörde NRW sein.  „Auch wenn der Hinweis, Hunde im Wald gerade jetzt, wo sie für Jungtiere eine besondere Gefahr sein können, nicht ohne Leine laufen zu lassen, mehr als berechtigt ist, distanzieren sich sowohl die Jagdbehörde als auch die Kreisjägerschaft und die Jagdpächter von der Androhung, freilaufende Hunde ab sofort gezielt zu erlegen“, heißt es dazu aus dem Kreishaus. Dort weiß niemand, wer die Schilder in den Wald gehängt hat.  Mit Blick auf die im Kreis gängige Praxis wird klargestellt: Hundehalter, die sich nicht an die Vorschriften zum Spaziergang mit ihrem Vierbeiner in Wald und Flur halten und dabei gesehen werden, werden in der Regel von den Jägern auf das Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Die Erfahrung zeige, dass so mancher durch ein Gespräch sensibilisiert werden könne. „Unbelehrbare haben allerdings mit Konsequenzen zu rechnen. So müssen Halter, deren Hunde andere Tiere gehetzt, gebissen oder gerissen haben, damit ausgehen, dass ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang angeordnet wird. Außerdem drohen Geldbußen und der als Straftat geltende Vorwurf der Wilderei“, macht die Kreisverwaltung deutlich.  Die Ausgangslage für den Spaziergang im Wald ist eindeutig: Auch wenn viele Besitzer den Wunsch haben, ihrem Hund ausreichende Bewegungsmöglichkeiten zu bieten, wird es rechtlich problematisch, wenn der Hund nicht auf den Wegen bleibt. Stöbert der Vierbeiner beispielsweise querfeldein, ist er eine Gefahr für Bodenbrüter und Jungwild. Als beaufsichtigt gilt ein Hund daher nur dann, wenn er auf den Wegen in Sichtweite und im Einwirkungsbereich von Frauchen oder Herrchen ist. Wird er gerufen, muss er jederzeit und sofort zurückkommen. „Wer also damit rechnen muss, dass sein Hund die Wege verlässt, Wild aufstöbert oder gar jagen geht, der darf ihn grundsätzlich nicht von der Leine lassen“, unterstreicht die Kreisverwaltung.
0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.