Die EU und die Schweiz, eine ambivalente Beziehung
[jpg] Feierabend war in Brüssel angesagt. Feierabend? Als wir auf dem Weg waren die Parlamentsgebäude zu verlassen, bekamen die anwesenden Pressevertreter noch eine Erklärung mit auf den Heimweg. Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, brachte uns ihre Verärgerung über die einseitige Beschränkung des freien Personenverkehrs, der durch den Schweizer Bundesrat entschieden wurde, nahe.
Gerade das Abkommen über Personenfreizügigkeit, dass am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist, ist nach EU Meinung ein Abkommen, welches durchaus Vorteile hat – sowohl für die Schweiz als auch die EU-25 ( Für Bulgarien und Rumänien bestehen noch Übergangsfristen ).
In diesem Abkommen über Personenfreizügigkeit ist eine Schutzklausel ( Ventilklausel) aufgeführt, die es der Schweiz erlaubt, die Zuwanderung nach ihrem Gutdünken zu begrenzen.
Die Begrenzung wird dann aufgerufen wenn die Zahl der neuen Aufenthaltserlaubnisse für Arbeitnehmer und Selbständige aus der EU in einem bestimmten Jahr 10 Prozent über dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre liegt.
Aber wie gesagt, es ist eine Kann-Bestimmung, und ob das letzte Wort hier schon gesprochen wurde, wird sich erst Ende Mai 2013 ergeben, wenn die neuen Zahlen der Statistiker vorliegen.
Zur Information die ungekürzte Meldung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton:
„Ich bedauere die heutige Entscheidung der Schweizer Regierung, die einseitigen Beschränkungen des freien Personenverkehrs für EU-Bürger aus acht Mitgliedstaaten vom letzten Jahr fortzusetzen und diese auf Bürger anderer Mitgliedstaaten auszudehnen.
Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit erlaubt dieses Jahr zum letzten Mal eine Anrufung der Klausel für EU-Bürger aus EU-25 Mitgliedstaaten. Voraussetzung ist, dass die Anzahl der Aufenthaltsbewilligungen für die Bürger dieser 25 Mitgliedstaaten in ihrer Gesamtheit den entsprechenden Schwellenwert überschreitet. Die Maßnahmen, welche die Schweizer Regierung heute beschlossen hat, widersprechen dem Abkommen, da sie zwischen unterschiedlichen Gruppen von Mitgliedstaaten unterscheiden.
Die EU misst der Personenfreizügigkeit im Kontext der gesamten Beziehungen zur Schweiz eine hohe Bedeutung zu. Diese Maßnahmen missachten die großen Vorteile, welche die Personenfreizügigkeit den Bürgern in der Schweiz und in der EU bringt. Ich bedauere die Entscheidung der Schweizer Regierung, vom Vorgehen in 2008 und 2009 abzurücken, als die Ventilklausel nicht angerufen wurde, obwohl die Möglichkeit dazu bestanden hätte.“
Martin Schulz, der Präsident des Europäischen Parlaments, hält diesen Schritt der Schweiz für nicht akzeptabel, zeigte aber auf der anderen Seite Verständnis in der Behandlung dieser Zuwanderungsprobleme.
Othmar Karas, österreichischer Vizepräsidenten des Europaparlaments und damit Ranghöchster Österreicher in Brüssel, den man zumindest ein freundschaftliches Verhältnis zur Schweiz nachsagt, diktierte auch sein Bedauern über diesen Schweizer Schritt.
Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Brüssel.
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