BAföG: Erhöhte Fördersätze und Freibeträge

(pen) Bereits im letzten Jahr waren die Fördersätze und Freibeträge beim BAföG deutlich gestiegen. Jetzt haben Bundestag und Bundesrat ein weiteres Plus beschlossen. Die Bedarfssätze der Auszubildenden werden rückwirkend zum 1. Oktober um zwei Prozent angehoben, die Freibeträge um drei Prozent. Auch die Vorsorgeaufwendungen der Eltern der Geförderten werden stärker berücksichtigt. Darauf weist jetzt der Ennepe-Ruhr-Kreis hin, der für alle Anträge im Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung zuständig ist.

Auch die Vereinbarkeit von individueller Familien- und Ausbildungsplanung soll erleichtert werden. So verschiebt sich die Altersgrenze für eine mögliche Förderung künftig genau um die Zeit, in der Auszubildende sich zuvor der Erziehung ihres Kindes gewidmet haben und nur bis zu 30 Stunden erwerbstätig waren. Der Verwaltungsvereinfachung und insbesondere auch der Entlastung der Antragsteller sollen die Pauschalierungen bei Mietkosten dienen.

„Schon die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge im letzten Jahr hat sich auch im Ennepe-Ruhr-Kreis ausgewirkt“, erklärt Volker Lorenz, für BAföG zuständiger Sachgebietsleiter der Kreisverwaltung. „Im vergangenen Jahr hatten wir mit 914 Anträgen und 746 positiven Bescheiden neue Höchstzahlen zu verzeichnen. Insgesamt wurden 1,9 Millionen Euro ausgezahlt, ein Plus von 2,6 Prozent“. Es wird davon ausgegangen, dass durch die jetzt beschlossenen Verbesserungen noch mehr Schüler BAföG erhalten werden.

Nähere Informationen beispielsweise darüber, ob eine Ausbildungsstätte oder ein Ausbildungsgang im Sinne des BAföG als förderfähig anerkannt ist, erhalten Interessierte vom Amt für Ausbildungsförderung bei der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises. Erreichbar sind die Ansprechpartner montags bis donnerstags zwischen 8 und 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter den Telefonnummern 02336/93 2256, 93 2217 und 93 2261. Informationen im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de.

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