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Wird das Schwelmer Bürgerbegehren durch die Bürgermeisterin torpediert?

Holthausstraße[jpg] Kaum war der letzte Artikel über das Schwelmer Bürgerbegehren veröffentlicht, änderte sich die Sachlage auch schon wieder. Per email ermahnte uns die CDU, dass wir doch auch die Pressemeldung von Bürgermeisterin Grollmann veröffentlichen sollten. Klar, würden wir ja, wenn die Pressemeldung uns auch rechtzeitig vorgelegen hätte. Telefonisch war die Stadtverwaltung auch nicht erreichbar um eine Stellungnahme abzugeben.
Hier veröffentlichen wir den Originaltext von Bürgermeisterin Gabriele Grollmann zu dem Gespräch:

„Standortfrage und Entschuldungsthematik gehören zusammen“
Bürgermeisterin Gabriele Grollmann steht zum Rathaus Standort Holthausstraße
Stand: 18. Mai 2016

„Am 26. Januar 2016 hat der Rat der Stadt Schwelm nach einem jahrelangen Findungs-und Abwägungsprozess über den Standort für die zentralisierte Verwaltung entschieden. Das Votum fiel für den Umbau des städtischen Hauptschulgebäudes in der Holthausstraße aus, das mit Beendigung dieses Schuljahres im Sommer 2016 leer steht.
Dies wurde im Rahmen der Schulentwicklung vom Rat mehrheitlich so festgelegt.
In der Folge haben Initiatoren- Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt- ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht mit dem Ziel, das neue Rathaus auf dem städtischen Grundstück Moltkestraße zu verorten.
Mitunter scheint mir in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt zu werden, das ich als Bürgermeisterin das Bürgerbegehren nicht gut heißen würde. Dem ist nicht so! Das Bürgerbegehren ist ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene, das ich sehr achte.
Daher habe ich mich als Bürgermeisterin zusammen mit der Verwaltung unter Hinzuziehung externer Unterstützung intensiv mit den zugeleiteten Fragen der Bürgerbegehrenden Initiatoren/in beschäftigt und beraten, gestellte Fragen beantwortet und ebenfalls selbst Fragen und zwingend zu erledigende Aufgaben gestellt. Der Bitte, der Verwaltung die finale Fragestellung nochmals vorzulegen, wurde leider nicht gefolgt. Gleichwohl sammeln die Initiatoren Unterschriften. Die ersten Listen sind zur Prüfung bereits im Rathaus eingegangen. Am 12. Mai gab es noch ein persönliches Gespräch mit den Initiatoren Frau Dr. Kryl und Herrn Meese im Rathaus, wo u.a. auch das Thema Finale Fragestellung angesprochen worden ist.
Sie werden sich sicherlich fragen, was die Standortfrage des Rathauses mit der Entschuldungsthematik unserer Stadt zu tun hat.
Das will ich Ihnen daher an dieser Stelle gerne erläutern.
Ich habe mich früh für den Standort Holthausstraße ausgesprochen und in der Ratssitzung vom 26. Januar 2016 auch dafür gestimmt.
Meiner Meinung nach wird in den letzten Monaten aus den Augen verloren, dass die Zentralisierung der Verwaltung ein verbindlicher Beitrag zur Konsolidierung unseres Haushaltes ist. Nur unter diesem Aspekt hat mein Amtsvorgänger Herr Jochen Stobbe das Projekt auf den Weg gebracht. Hierbei handelt es sich konkret um die Umsetzung der Haushaltssanierungsmaßnahme (HSP) Nummer 17 “Neukonzeption der Schulstandorte/Verwaltungsgebäude.“
Wir können und dürfen die Standortfrage für das Rathaus daher nicht von der kommunalen Entschuldung losgelöst betrachten.
Dafür spricht auch, dass die Genehmigung unserer Haushaltsplanung 2016 von der Bezirksregierung Arnsberg mit Auflagen und konkreten „Hausaufgaben“ verbunden ist. So ist explizit die Zentralisierung als HSP Maßnahme zu behandeln.
Ferner ist zu beachten, dass der Ratsbeschluss zur Standortfrage mit einer Deckelung der Kosten verbunden ist. Das ist meiner Ansicht nach ein ganz wesentlicher Punkt und darf auf keinen Fall aus den Augen verloren werden. Wenn wir als Stadt nicht so hoch verschuldet wären, dann würde ich es persönlich auch begrüßen als Standort die Mitte der Stadt zu wählen. Ich habe aber nicht die freie Wahl- es sei denn, mir wäre es egal, beispielsweise um wie viel Hebesatzpunkte die Grundsteuer B dann ansteigen würde, um die Mehrkosten auszugleichen. Der Rat hat sich ebenfalls mehrheitlich für diesen Weg entschieden.
Ergänzend kommt hinzu, dass wir mit zunehmender Digitalisierung fast gar nicht mehr persönlich ins Rathaus der Zukunft gehen müssen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, fragen Sie sich doch bitte einmal, wie oft sie tatsächlich ins Rathaus gehen bzw. wann Sie das letzte Mal und zu welchem Anlass Sie dort waren?
Ein, zwei, maximal dreimal im Jahr?
Für diese „regulären“ Anliegen soll es – so sieht es auch der Ratsbeschluss vom 26. Januar 2016 vor – zukünftig das BürgerInformationsZentrum mittig in der Stadt geben, wo der Bürger kompetent und serviceorientiert bei guten Sprechzeiten all die Dinge erledigen kann, die er verwaltungsmäßig erledigen möchte. Hierbei handelt es sich nicht nur um das klassische Bürgerbüro.
Mich für eine spürbare und konstante Senkung unserer Schulden einzusetzen, habe ich im Wahlkampf betont. Senken wir die Schulden, dann machen wir den Weg frei für die notwendige Weiterentwicklung unserer Stadt. Diesen Weg geht auch der Rat der Stadt Schwelm mit.
Ich bin überzeugt, dass man Wahlversprechen einzulösen hat, damit Menschen das Bürgermeisteramt als verlässliche Instanz erleben. Meiner Meinung nach – unterstützend und basierend auf fachtechnischen Untersuchungen und Ergebnissen – wird ein Rathaus in der Moltkestraße teurer, als ein Umbau des Hauptschulgebäudes. Daher stehe ich zum Standort Holthausstraße.
Ich habe dabei auch im Blick, dass die Aufgabe der beiden alten Verwaltungsgebäude VG II und VG III am Standort Moltkestraße gute Möglichkeiten der Stadtentwicklung für die Bürgerinnen und Bürger bieten.
Diese Chance dürfen und sollten wir nicht ins Leere laufen lassen.
Ich bitte Sie abschließend in Erwägung zu ziehen, dass das Bürgerbegehren unzulässig, zumindest aber inhaltlich fraglich sein könnte, wenn die gestellte Frage nicht eindeutig mit Überzeugung „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann.
Was passiert dann?
Geht es in einen Bürgerentscheid? Läuft es auf eine Klage hinaus? Oder setzen sich die Parteien im Rat zusammen und sprechen Miteinander, wie gemeinsam zum Wohle der Menschen in dieser Stadt das Thema Zentralisierung der Verwaltung weiter verfolgt werden kann.
„Es darf zu keinem Zeitpunkt ein „Dagegen“ sein, nur weil die Anderen „Dafür“ sind.“ Dieses Denken sollte und muss der Vergangenheit angehören.
Auch darf der Gedanke der Haushaltskonsolidierung auf keinen Fall aus den Augen verloren werden.

Gabriele Grollmann
Bürgermeisterin“

v.re: Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow und Norbert Meese Foto: Linde Arndt

v.re: Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow und Norbert Meese Foto: Linde Arndt

Soweit Frau Grollmann. Worauf die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ zu diesem Schreiben Stellung bezog. Nachfolgend die Stellungnahme der Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“:

Unterschriftenliste am 18. April wunschgemäß vorgelegt.

Mit Verwunderung haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens zur Standortfrage des Rathauses die Pressemitteilung der Bürgermeisterin zur Kenntnis genommen.
In dieser Pressemitteilung wird auf das Gespräch zwischen Norbert Meese und Dr. Ilona Kryl sowie von Verwaltungsseite Frau Grollmann, Herrn Schweinsberg, Herrn Striebeck und Frau Rudolph Bezug genommen und Inhalte veröffentlicht. Dies vor dem Hintergrund, dass wir gemeinsam vereinbart haben, Inhalte erst zu veröffentlichen, sobald ein Protokoll seitens der Verwaltung erstellt und von beiden Seiten gegengezeichnet wurde. Dies ist bis heute nicht geschehen.
Dieser Stil enttäuscht die Initiatoren, zumal auch Falschbehauptungen aufgestellt werden. So wird in diesem Zusammenhang dargestellt, Frau Grollmann habe keine Unterschriftenliste erhalten. Wir stellen fest, dass die finale Unterschriftenliste mit Anschreiben am 18. April 2016 per E-Mail zugestellt wurde und einen Tag später das Anschreiben nebst Unterschriftenliste per Bote im Rathaus übergeben wurde.
Eine Antwort erhielten die Initiatoren am 11. Mai 2016 per email. Zu Beginn des Gespräches am 12. Mai 2016 wurde ein weiteres, offensichtlich korrigiertes Anschreiben übergeben, was für Erstaunen sorgte. Für alle Interessierten ist das auch chronologisch nachvollziehbar auf der Homepage des Bürgerbegehrens unter www.buergerbegehren-schwelm.de unter Aktuelles eingestellt.
Norbert Meese, Dr. Ilona Kryl und Rainer Zachow werden den Pfad der sachlichen Auseinandersetzung nicht verlassen und bitten Frau Bürgermeisterin, Schaden vom Amt fernzuhalten und um Klarstellung Ihrerseits.

Soweit die beiden Schreiben in der Gegenüberstellung.

Schaut man sich die Historie der Causa Rathausbau an, so ergibt sich von Seiten der Allianz CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie SWG/BfS(FWE) und der Bürgermeisterin eine unredliche Darstellung des Sachverhalts. Da wird verschwiegen, wird behauptet, weggelassen, oder hinzugefügt, was nicht bewiesen oder auch schlicht und ergreifend bewusst oder unbewusst die Unwahrheit gesagt. Die Allianz mit Bürgermeisterin Grollmann muss wohl in schwerem Fahrwasser sein, wenn sie zu solchen Mitteln greifen muss. Da drängt sich einem die Frage auf, kann es sein, dass vor der Wahl etwas versprochen wurde, was jetzt bezahlt werden muss? Aber lassen wir das.

Kommen wir auf die zentralen Aussagen im Schreiben der Schwelmer Bürgermeisterin Grollmann zu sprechen:

    1. Am 17.Dez.2015 wurde die Standortfrage auf einer Bürgerversammlung durch die Bürger zu Gunsten eines Rathauses in der Mitte der Stadt Schwelm entschieden. Am 26.Januar 16 entschied sich der Rat der Stadt gegen dieses Votum seiner Bürger. Frau Grollmann verschweigt die vorhergegangene Diskussion.
    2. Die Initiatoren des Bürgerbegehren haben sämtlich angeforderten Unterlagen Bürgermeisterin Grollmann zugeleitet, immer mit der Bitte Hinweise zu geben, falls die zugeleiteten Unterlagen nicht der Rechtsnorm entsprechen.Trotz allem versuchte das Bürgermeisteramt das Bürgerbegehren zu verzögern indem geforderte Stellungnahmen nicht zeitnah erfolgten.
    3. Auf das Gespräch vom 12. Mai 2016 wollen wir hier nicht näher eingehen, dieses Gespräch sollte einvernehmlich abgeschlossen werden, deshalb die Forderung der Protokollierung dieses Gesprächs. Diese Protokollierung unterblieb, dies wirft ein fragwürdiges Licht auf die Einstellung der Bürgermeisterin zu einer Übereinkunft.
    4. Der ganze Vorgang wird zur Farce, wenn die Bürgermeisterin unterstellt, die Bürgerinitiative würde die Kostenabhängigkeit mit diesem Rathausprojekt nicht berücksichtigen. Und weiter deutet die Bürgermeisterin an, dass Regierungspräsidentin Diana Ewert in Arnsberg das Rathausprojekt mit der Holthausstraße verortet. Dies ist nachweislich falsch. Arnsberg hat als oberstes Ziel den Spareffekt verlangt. Und dieser Spareffekt sollte im Zusammenlegen der verschiedenen Bereiche zutage treten. Musikschule, Rat, Ausschüsse oder auch noch die Bibliothek ergeben schon an sich einen Effekt. Weitere Effekte ergeben sich aus der energetischen Verbesserung des Rathausgebäudes, der kurzen Wege oder der schnellen Erreichbarkeit der Ämter und der Serviceangebote. Dies ist argumentativ alles besser in einem Rathaus der „Mitte“ umzusetzen. Abgesehen von dem Nebeneffekt, der wirtschaftlichen Innenstadtbelebung.
    5. Kommen wir zur Kostensituation. Die Bürgermeisterin behauptet, ein Rathaus Holthausstraße mit einem Bürgerbüro in der Stadtmitte wäre billiger(!) ,als ein Rathaus an der Moltkestraße. In den vorliegenden vorläufigen Kalkulationen ist die Variante Rathaus Holthausstraße mit Bürgerbüro Stadtmitte, nie aus kalkuliert worden. Abgesehen davon, dass einige Positionen in der Kalkulation überhaupt nicht aufgeführt wurden. Ein Rathaus ist nicht nur ein Behältnis in welchem Verwaltungsangestellte irgendwelche Serviceleistungen für die Bürger erbringen. Ein Rathaus hat auch eine repräsentative Funktion, diesem Gedanken wird noch nicht einmal im Ansatz nachgegangen. Das derzeitige Rathausgebäude war das ehemalige Kreisgebäude, welches die Stadt Schwelm vor rund 60 Jahre gekauft hatte. Dieses Gebäude ist architektonisch eine Ohrfeige an den guten Geschmack einer Stadt. Aber gut, setzen wir die Geschmacklosigkeiten von öffentlichen Gebäuden in Schwelm fort. Fakt ist aber auch, wenn wir schon von Kosten sprechen, es wurden mehrere  Gutachten erstellt die kostenintensiv zu Buche schlugen, diese Kosten hätte man sich sparen können. Die drei zur Verfügung stehenden Varianten hatten als erste Kostenanalysen nur unwesentliche Unterschiede aufzuweisen.
      Wie allgemein bekannt sind solche Kostenanalysen mit Vorsicht zu genießen. Die Kölner Ubahn, der Berliner Flughafen oder auch die Hamburger Philharmonie stehen in Deutschland für falsche Kostenanalysen, die zu vermeiden gewesen wären wenn von Anfang an eine seriöse Kalkulatiuon zu Grunde gelegt worden wäre – so die Bundes- und Landesrechnungshöfe.

Bürgermeisterin Grollmann sollte nicht vergessen, in einer Demokratie hat der Souverän nicht nur das Recht alle 5 Jahre sein Kreuz zu machen, nein, er kann mittels des Bürgerbegehrens die Vertretungslegitimation kassieren um diese Entscheidung, weil sie dem Bürger zu wichtig erscheint, mittels Votum selber fällen.
Ansonsten ist das Schreiben der Bürgermeisterin unredlich indem sie versucht formalrechtliche Spielchen  zu spielen, anstatt sich mit der Problematik, die ja immerhin im Moment über rund 2.000 Bürger bewegt, auseinanderzusetzen. Die Androhung den Hebesatz für die Grundsteuer B anzuheben, wenn es nicht so läuft wie die Bürgermeisterin es möchte, ist doch eine „Erpressung“ dem Bürgern gegenüber und ein weiteres Indiz für die Unredlichkeit der Bürgermeisterin.
Sachliche Auseinandersetzungen sind angesagt, so reklamieren die Initiatoren des Bürgerbegehrens, nur, was ist wenn die Allianz mit ihrer Bürgermeisterin nur das Prinzip Befehl und Gehorsam kennen?
EN-Mosaik hat den Eindruck gewonnen, dass ein Bürgerentscheid und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht unausweichlich scheint, wenn diese formalen Spielchen nicht aufhören.

Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm

Schwelmer Bürgerbegehren zum Standort des neuen Rathauses

Welches Rathaus? Collage: Linde Arndt

Welches Rathaus? Collage: Linde Arndt

[jpg] Ein Bürgerbegehren ist eigentlich ein gutes demokratisches Instrument mit welchem der Souverän, also das Volk, die Legitimation die er an die Politik vergeben hat temporär  außer Kraft setzt. Er will über einen bestimmten Vorfall selber und zwar direkt entscheiden und nicht abwarten bis Fakten geschaffen wurden, die er nicht mehr einholen kann. Die Wahlen sind in weiter Ferne, um eine andere politische Konstellation zu wählen, die seine Interessen nach vorne bringen. Ein Bürgerentscheid ist also Demokratie pur. Damit aber nicht wegen jeder Bagatelle ein Bürgerentscheid durchgeführt wird, hat der Gesetzgeber hohe Hürden vorgeschrieben.

In Schwelm geht es um den Standort des neuen Rathauses. Geht es nach dem Willen der politischen Allianz von CDU, FDP, Bündnis90/Die Grünen, BfS/SWG (FWE), so soll das neue Rathaus in der dann renovierten Gustav-Heinemann-Schule untergebracht werden.  Also im Außenbereich von Schwelm, ohne Verkehrsanbindung. Geht es nach dem Willen der Initiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“, so soll das neue Rathaus mitten in der Stadt an der Moltke-/Schillerstraße erbaut werden. Macht Sinn. Für die Innenstadt wäre dies sicher eine Belebung die man als Argument  nicht beiseite schieben kann. Nun wurden die Unterschriftenlisten ausgelegt und es sieht so aus als wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Unterschriften schon zusammen gekommen wären. Allerdings macht die Initiative mit der Unterschriftensammlung vorbeugend weiter, weil evtl. Duplikate die Anzahl der Unterschriften mindern könnten.

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Auf einmal sehen sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ einem Gesprächsangebot von Bürgermeisterin Gabriele Grollmann ( Die von der Allianz ins Amt gebracht wurde.) gegenüber und parallel beantragt der „Führer“ der Allianz, Oliver Flüshöh (CDU) das Bürgerbegehren formal überprüfen zu lassen. Flüshöh (CDU) zweifelt in seinem Schreiben an die Bürgermeisterin und äußert erhebliche Bedenken. Klar nur um der Initiative zu helfen, versteht sich und nicht um diese zum Scheitern zu bringen.
Man darf an dieser Doppelstrategie allerdings selber seine Zweifel haben; denn die Initiative war von Anfang an offen auf die Stadtverwaltung zu gegangen, wobei die Stadtverwaltung keine Bedenken hinsichtlich des Bürgerbegehrens hatte.

Aber wir wollen den Leser selber entscheiden lassen was für ein „Spiel“ in diesem Zusammenhang gespielt wird, deshalb veröffentlichen wie die Originaltexte, so wie sie uns vorliegen.

Zuerst das Schreiben des Allianzführers Oliver Flüshöh (CDU):

(Wie bekannt sein dürfte, Herr Flüshöh ist Jurist bei der Kommunalpolitische Vereinigung NRW, Bildungswerk e. V.)

„An die
Bürgermeisterin der Stadt Schwelm
Frau Gabriele Grollmann
Rathaus – Hauptstraße 14
58332 Schwelm 16. Mai 2016

Sehr geehrter Frau Grollmann,

Oliver Flüshöh [CDU] Foto: (c) Linde Arndt

Oliver Flüshöh [CDU] Foto: (c) Linde Arndt

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwelm bittet Sie, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Standort eines künftigen Rathauses unter der Annahme prüfen zu lassen, dass die Initiatoren die für eine Zulässigkeit erforderlichen Unterschriften in ausreichender Zahl erhalten und vorlegen werden.
Begründung:
Die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass gefasste Beschlüsse des Rates dauerhafte Bestandkraft erzeugen und umgesetzt werden. In bestimmten Fällen dürfen Ratsbeschlüsse allerdings durch Bürgerbegehren angegriffen werden. Die Durchführung eines Bürgerbegehrens ist aus Gründen der Fairness, Transparenz und Rechtssicherheit jedoch an strenge Regeln gebunden.
1. Hierzu gehört es zunächst, dass die zur Entscheidung zu bringende Fragestellung mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.
Kritisch ist dies in Bezug auf das konkret vorliegende Bürgerbegehren jedenfalls insofern zu sehen, als die darin zur Entscheidung gebrachte Frage zwei Teile enthält. Zum einen die Frage nach dem Standort Moltkestraße, zum anderen die Inanspruchnahme angrenzender Flächen. Derartige Doppelfragen sind dann zulässig, wenn die beiden Fragen sachlich denselben Gegenstand betreffen, wenn die Frageteile gleichsam in einem Verhältnis von Seite und Kehrseite stehen. Zulässig wäre danach zum Beispiel eine Fragestellung, ob ein bestimmter Beschluss zum Ausbau einer Straße aufgehoben werden soll, verbunden mit der ausdrücklichen Entscheidung darüber, bestimmte Ausbaumaßnahmen nicht vorzunehmen. Ein derartiges Verhältnis von Seite und Kehrseite dürfte hier jedenfalls mehr als kritisch zu sehen sein. Beim vorliegenden Bürgerbegehren könnten Bürgerinnen und Bürger ihre Zustimmung zum Standort Moltkestraße geben wollen, aber verbunden mit der Ablehnung einer Inanspruchnahme sämtlicher oder – als weitere Variante – nur bestimmter abgrenzender Flächen. Eine eindeutige Beantwortung der zur Entscheidung gebrachten Frage mit „Ja“ oder „Nein“ ist daher kaum annehmbar.
2. Ferner ist bei der Formulierung der Fragestellung besonders darauf zu achten, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Unterschrift leisten, wissen, wofür sie unterschreiben. Außerdem muss die Verwaltung im Falle eines erfolgreichen Bürgerbegehrens oder Bürgerentscheides konkrete Handlungsaufträge aus der Fragestellung ableiten können. Zu unbestimmt und damit unzulässig ist eine Fragestellung unter anderem dann, wenn sie Raum für unterschiedliche Interpretationen lässt.
Insbesondere die jüngsten Presseberichterstattungen und die darin enthaltenen Verlautbarungen der Initiatoren des Bürgerbegehrens lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung dieses Bestimmtheitserfordernisses und damit an der Zulässigkeit des Begehrens entstehen. So wird zum Beispiel in der Reaktion auf die Ergebnisse der Klausurtagung der Fraktionen von CDU, B´90, FDP sowie SWG/BfS der Eindruck erweckt, als komme für die Initiatoren die Einbeziehung des Wilhelmparks für ein neues Rathaus nicht in Betracht.
Die Fragestellung konkretisiert die ggf. einzubeziehenden, angrenzenden Flächen jedoch nicht weiter. Im Gegenteil wird diese Unbestimmtheit durch die nur exemplarische und nicht konkretisierende Aufzählung in der Begründung des Begehrens noch verstärkt. Die Fragestellung lässt damit Raum für unterschiedliche Interpretationen, die es in der Öffentlichkeit inzwischen gibt. Im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids dürfte sich wohl eine weitere Diskussion in Bürgerschaft, Politik und Verwaltung anschließen, welche Flächen nun für ein Rathaus in Anspruch genommen werden müssen, können oder dürfen. Die Bestimmtheit der Fragestellung ist insofern ebenfalls kritisch zu sehen.
3. Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel an der Konkretheit der Fragestellung in Bezug auf den zugrundeliegenden Ratsbeschluss mit seinen einzelnen Beschlussteilen.
Der Rat hat in seiner Sitzung nicht alleine eine Entscheidung zu einem Standort getroffen, sondern auch weitergehende inhaltliche Aspekte für die Gestaltung eines künftigen Rathauses vorgegeben. Zu erwähnen sind hier die Zielwerte hinsichtlich der Bruttogeschossfläche, einzubindende zukunftsweisende Arbeitsformen, der Kostenrahmen, der Zeitplan oder auch die Einbindung von Fördermitteln. Es bleibt bei der dem Bürgerbegehren zugrundliegenden Frage vollkommen unklar, wie mit diesen Teilen des Ratsbeschlusses umgegangen werden soll, ob sie Bestand haben, ersatzlos aufgehoben oder geändert werden sollen, welche Handlungsanweisung sich aus einem erfolgreichen Bürgerentscheid an die Verwaltung mithin richtet.
Die CDU-Fraktion beurteilt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bereits unter den zuvor beschriebenen Aspekten sehr kritisch.
Um aber gleichwohl eine objektive Entscheidungsgrundlage zu erhalten, bitten wir Sie, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens von Dritten rechtlich bereits jetzt prüfen zu lassen.
Dies bietet unter Umständen die Möglichkeit, auch den Initiatoren noch entscheidende Hinweise vor Ablauf der Frist zu geben.“

Unschwer ist aus diesem Schreiben zu entnehmen: Herr Flüshöh will den angestrebten Standort nicht.

Bürgerinitiative / Foto-Collage (c) Linde Arndt

Bürgerinitiative / Foto-Collage (c) Linde Arndt

Darauf antwortet nun die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ mit Schreiben an Bürgermeisterin Grollmann:

„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

uns ist ein Antrag der CDU vom 16.05.2016 betreffend die Überprüfung der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens zur Kenntnis gelangt.
Die darin aufgezeigten, angeblichen Bedenken gegen die Zulässigkeit teilen wir – auch unter Berücksichtigung der zwischen uns geführten Korrespondenz im Vorfeld – ausdrücklich nicht. Im Einzelnen:
1.
Soweit aus Sicht der CDU die Fragestellung im Hinblick auf eine angebliche Doppelfrage kritisch gesehen wird, trifft dies in mehrfacher Hinsicht nicht zu:
Es liegt schon gar keine Doppelfrage vor, da mit dem Bürgerbegehren nur der zukünftige Standort eines zentralen Rathauses im Bereich der Moltkestraße 24 festgelegt wird, ohne zugleich die konkrete bauliche Ausgestaltung zu regeln.
Dies ist dem Vorgehen des Rates geschuldet, der die Standortfrage vorgezogen hat, ohne dieser Frage zwei beschlussreife Planungen zugrunde zu legen. Auch ein Ratsbeschluss, an dessen Stelle ein erfolgreiches Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid treten würde, hätte bei einer Entscheidung zugunsten der Moltkestraße lediglich einen Standort auf dem Grundstück Moltkestraße 24 – unter Einbeziehung erforderlichenfalls angrenzender weiterer Flächen – festlegen können und müsste sich anschließend mit der konkreten Ausgestaltung befassen.
Die bauliche Ausgestaltung eines neuen Rathauses wird durch das Bürgerbegehren nicht festgelegt, sodass die diesbezüglichen Beschlüsse – im Nachgang der Festlegung eines Standorts – im Rahmen der in der Gemeindeordnung vorgesehenen Instrumente getroffen werden müssen. Unabhängig davon, ob dieses Vorgehen aus Sicht des Einzelnen wünschenswert sein mag, muss es einem Bürgerbegehren möglich sein, über die Standortfrage isoliert zu entscheiden, wenn der Rat sich auf diese Vorgehensweise festgelegt hat.
In der Sache greift unsere Formulierung im Übrigen die von Ihnen erteilen Hinweise in Ihren Schreiben vom 10.03.2016 und 11.04.2016 auf, wonach bei einer Zentralisierung der Verwaltung am Standort Moltkestraße 24 eine Einbeziehung angrenzender Flächen erforderlich werden kann. Durch die Fragestellung wird – Ihren Hinweisen folgend – jedem Unterzeichner verdeutlicht, dass bei einer Entscheidung zugunsten des Standorts Moltkestraße möglicherweise auch angrenzende Flächen einbezogen werden müssen.
2.
Soweit die CDU die Bestimmtheit der Fragestellung rügt, ist – unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen – dem entgegenzuhalten, dass die Fragestellung bewusst keine Festlegungen zur baulichen Ausgestaltung trifft.
Einem Bürgerbegehren bleibt – wie auch dem Rat – die Reichweite der in einem einzelnen Beschluss getroffenen Festlegungen freigestellt. Unser Bürgerbegehren überlässt die bauliche Ausgestaltung – dem Vorgehen des Rates folgend – der weiteren Beschlussfassung. Dies ist jedem Unterzeichner deutlich und fließt in die Entscheidung, ob das Bürgerbegehren unterstützt wird oder nicht, zwingend mit ein.
Die Richtigkeit unserer Rechtsauffassung wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass die Standortentscheidung des einzelnen Bürgers von zahlreichen Faktoren abhängen kann. Denkbar wäre beispielsweise, dass ein Bürger nur für den Standort Moltkestraße ist, sofern das neue Rathaus eine bestimmte Fassadenfarbe oder bauliche Gestaltung (z.B. gläserne Fassade oder eine bestimmte Anzahl an Stockwerken) aufweist. Wenn derartige Festlegungen zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht getroffen werden sollen, muss er sich entscheiden, ob er dennoch für oder im Zweifel gegen den Standort (bzw. gar nicht) stimmt.
3.
Soweit aus Sicht der CDU schließlich der zugrundeliegende Ratsbeschluss in seinen Beschlussteilen nicht hinreichend bezeichnet ist, nehmen wir Bezug auf unsere Korrespondenz im Vorfeld des Bürgerbegehrens. Wir hatten insoweit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht nur die Entscheidungen von der kassatorischen Wirkung umfasst sind, die unmittelbar die Frage des Standortes (Moltkestraße oder Gustav-Heinemann-Schule mit Bürger-Service-Center betreffen). Außerdem hatten wir darauf hingewiesen, dass die kassatorische Wirkung von Gesetzes wegen eintritt, wenn und soweit das Bürgerbegehren im Widerspruch zu Beschlüssen des Rates steht, und insofern von uns im Text des Bürgerbegehrens weder bestimmt werden kann noch muss. Diesen Rechtsauffassungen waren Sie beigetreten.
Wir gehen davon aus, dass Sie insofern – in Übereinstimmung mit der bisher zwischen uns geführten Korrespondenz – unser Bürgerbegehren für rechtlich zulässig erachten und bitten Sie, dies auch hinreichend deutlich klarzustellen.
Abschließend möchten wir unser Befremden über den Antrag der CDU-Fraktion ausdrücken, mit dem die Unterzeichner während eines noch laufenden Bürgerbegehrens verunsichert werden sollen. Der große Zuspruch für unser Begehren in den vergangenen Wochen lässt ein erfreuliches Engagement der Bürgerschaft bei der aktiven Mitgestaltung unserer Stadt erkennen. Der Versuch, dieses Engagement auf Rechtsweg zu behindern, kann der demokratischen Kultur in einer Stadt nicht förderlich sein.“

Es ist schon ein zweifelhaftes Demokratieverständnis der Schwelmer Allianz unter Oliver Flüshöh (CDU) was hier zum Vorschein kommt. Und es drängt sich einem die Frage auf: Warum das Ganze? Die Kosten der beiden Gebäude sind sicher bei näherer Betrachtung gleich. Das nun per Antrag einzuholende Rechtsgutachten belastet den Schwelmer Haushalt unnötig. Da Schwelm im Haushaltssicherungsverfahren ist, sollten unnötige Kosten doch vermieden werden. Aber bei Eitelkeiten, wie es hier offensichtlich der Fall ist, sind einem die städtischen Finanzen egal.
So wie es aussieht, läuft dieser Fall auf eine Klärung vor Gericht hinaus. Denn die Allianz unter ihrem „Führer“ Oliver Flüshöh (CDU) wird sicher das Bürgerbegehren mit fragwürdigen Mitteln versuchen zu Fall zu bringen.
Aus diesem Grunde sieht sich die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ veranlasst vorsorglich einen Spendenaufruf zu tätigen.

So führt die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ weiter aus:

„Die CDU Schwelm versucht in das laufende Bürgerbegehren einzugreifen.

Wir werden als Bürgerbegehren in Kürze die ersten 2000 Unterschriften zur Prüfung vorgelegt haben. Offensichtlich Grund genug für die CDU Fraktion, gezeichnet von Herrn Flüshöh (CDU), einen solchen Antrag bei der Bürgermeisterin vorzulegen. Es befremdet uns sehr, dass die CDU Fraktion während eines noch laufenden Bürgerbegehrens einen Antrag auf Prüfung der Zulässigkeit stellt, mit dem die Unterzeichner während des noch laufenden Bürgerbegehrens verunsichert werden sollen.
Der große Zuspruch für unser Begehren in den vergangenen Wochen lässt ein erfreuliches Engagement der Bürgerschaft bei der aktiven Mitgestaltung unserer Stadt erkennen. Der Versuch, dieses Engagement auf dem Rechtsweg zu behindern, kann der demokratischen Kultur in einer Stadt nicht förderlich sein.
Auch am kommenden Samstag dem 21. Mai 2016 werden wir am Bürgerplatz informieren. Da sich bereits jetzt, durch den Antrag der CDU abzeichnet wie man mit dem Bürgerbegehren umzugehen gedenkt, werden wir auf die finanzielle Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen sein. Daher sei hier noch einmal auf unser Spendenkonto hingewiesen.

Bürgerbegehren-Schwelm IBAN: DE53 4545 1555 0012 1180 14 BIC: WELADED1SLM“

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Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm

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Schwelm Trödelmarkt – VER leitet Busse um

Am Sonntag, den 22. Mai 2016, findet in der Schwelmer Innenstadt der traditionelle Trödelmarkt statt. Aus diesem Grund kann die Wilhelmstraße in der Zeit von Samstag, den 21. Mai (14 Uhr), bis Sonntag, den 22. Mai (21 Uhr) von den Buslinien SB37 / 550 / 556 / 568 und 608 nicht befahren werden.
Umleitung: Alle Busse werden über die Kaiserstraße umgeleitet. Die Haltestellen Möllenkotten, Kreishaus und Wilhelmstraße können nicht angefahren werden. Als Ersatz wird der Haltepunkt „Schule Kaiserstraße“ bedient.

VER-KundenCenter am 21. Mai geschlossen.

Wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung bleibt das VER-KundenCenter  in Schwelm, Bahnhofplatz 2, am Samstag, den 21. Mai, geschlossen.

Weiterhin viel Erfolg, ich habe schon unterschrieben.

 Bürgerbegehren Foto-Collage: Linde Arndt

Bürgerbegehren Foto-Collage: Linde Arndt

Die Schwelmer Initiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ teilte uns folgenden Stand des Bürgerbegehrens bis gestern mit:

[Schwelm] Sehr häufig hörten die Initiatoren und Unterstützer des Bürgerbegehrens am Samstag an ihrem Infostand: „Weiterhin viel Erfolg, ich schicke Ihnen noch meinen Mann/meine Frau zum Unterschreiben“. Damit zeichnet sich die Arbeit der letzten drei Wochen aus, in denen die ersten 1400 Unterschriften gesammelt werden konnten. Wir erleben eine angenehme Gesprächskultur, so Norbert Meese, als einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Viele Bürgerinnen und Bürger kommen gezielt zum Infostand, um ihre Unterschrift leisten zu können. Dr. Ilona Kryl brachte am Samstag 300 Unterschriften mit, die bei ihr abgegeben wurden oder persönlich mit weiteren Unterstützern gesammelt werden konnten. Sehr häufig wurde nach leeren Unterschriftenlisten gefragt, um sie in der Hausgemeinschaft, im Freundeskreis oder im Verein auslegen zu können. Es entwickelt sich, auch gerade bei den Hausbesuchen, ein zunehmendes Interesse an der Standortfrage des Rathauses. So hat allein am vergangenen Sonntag ein Unterstützter des Bürgerbegehrens 130 Unterschriften bei Hausbesuchen gesammelt.

Die „Allianz“ (CDU,FDP,Bündnis90/Die Grünen und FWE, die Redaktion) entdeckt Gemeinsamkeiten mit dem Bürgerbegehren.
Mit Freude haben die Initiatoren gelesen, dass der Wilhelmpark nicht bebaut werden soll. Nach Untersuchung der Verwaltung, vorgestellt auf der Bürgerinformationsveranstaltung, so Rainer Zachow, reicht der vorhandene Platz in der Moltkestraße für das Rathaus völlig aus. Damit wird aber auch den Planern von Wohnbebauung am Standort der Moltkestraße deutlich gemacht, dass der Wilhelmpark für Ihre Bauvorhaben nicht zur Verfügung steht. Die bauliche Entwicklung der Innenstadt, mit Hilfe von Fördermitteln, ist ein weiteres gemeinsames Ziel von Politik und den Initiatoren des Bürgerbegehrens. Somit ist neben der pflichtgemäßen Akzeptanz des Bürgerbegehrens, doch Einiges an Übereinstimmung festzustellen.
Wer das Bürgerbegehren unterstützen möchte, kann sich dort über das Kontaktformular oder über info@buergerbegehren-schwelm.de melden.

Der nächste Infostand “In die Mitte der Stadt“ wird am 14. Mai 2016 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr auf dem Bürgerplatz stattfinden. Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern sind in diesem Zusammenhang herzlich willkommen.

 

Den Sommer mit einem Fest begrüßen

Sommerfest Foto: (c) Parlament

Sommerfest Foto: (c) Parlament

[Schwelm] Der Mai ist gekommen und die Nachbarschaft zum Parlament eröffnet mit ihrem Sommerfest die Heimatfest-Saison 2016. Um die finanziellen Mittel für das diesjährige Heimatfest wieder zu erwirtschaften, ist es nicht die schlechteste Idee, dies bei einer tollen Feier zu machen. Daher lädt die Nachbarschaft zum Parlament alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwelm am 27. und 28. Mai 2016 zu ihrem diesjährigen Sommerfest ein. Auf dem Parkplatz am Hallenbad erleben Sie, wie die Schwelmer sich amüsieren und feiern können. Beim Fußballturnier kann jeder Besucher seiner Mannschaft die Daumen drücken. Nach dem Wikinger-Schach können sich die Kinder frisch geschminkt auf der Hüpfburg austoben. In unserem Zelt sind unsere Besucher auch vor schlechtem Wetter geschützt und das auch dann noch, wenn andere Märkte schon Feierabend haben. Unser Musikprogramm lässt auch in diesem Jahr keine Wünsche offen. Für das leibliches Wohl unserer Besucher ist in traditioneller Form gesorgt. Und wer von einem frisch gezapften Bier zu späterer Stunde auf einen Cocktail umsteigen möchte, ist bereits jetzt dazu herzlich eingeladen. Wir freuen uns auch in diesem Jahr auf unsere Gäste. Kinderschminken, Hüpfburg, Wikinger-Schach, Musik, Gewinnspiele, Fußballturnier, Kaffee und Kuchen, leckere Speisen, alles gegen den Durst, damit lässt sich der Sommer begrüßen.

Schwelm, den 24. April 2016

Die Schwelmer Initiative erhält breite Unterstützung durch den Einzelhandel!

v.l. Dr. Ilona Kryl, Norbert Meese, Rainer Zachow Foto: (c) Linde Arndt

v.l. Dr. Ilona Kryl, Norbert Meese, Rainer Zachow Foto: (c) Linde Arndt

[Schwelm] Der Informationsstand der Initiative „Unser Rathaus ! Unsere Entscheidung ! Unsere Zukunft !“ war durchgehend, trotz der kühlen Witterung, gut besucht. Über 400 Bürgerinnen und Bürger kamen gezielt zum Stand, um mit ihrer Unterschrift die Initiative für ein Rathaus in der Mitte zu unterstützen.

„Das wurde aber auch endlich Zeit, dass es losgeht“,

so der einheitliche Tenor vieler Besucher.
Insbesondere die breite Unterstützung durch den Einzelhandel in der FuZo hat die vielen Helfer und Unterstützer des Bürgerbegehrens darin bestärkt mit ihrem Einsatz auf dem richtigen Weg zu sein, stößt doch die Entscheidung des Rates bei vielen der alteingesessenen Händler auf Unverständnis.
Zur Stärkung der vielen Helfer gab es von der Metzgerei Ranft eine leckere Bratwurst, die bei den niedrigen Temperaturen dankbar angenommen wurde.

Interessierte Bürger bei der Infoveranstaltung Foto: (c) Linde Arndt

Interessierte Bürger bei der Infoveranstaltung Foto: (c) Linde Arndt

Die Initiative zum Rathausstandort wird an den nächsten Samstagen zum Informationsaustausch den Bürgerinnen und Bürgern, jeweils von 10.30 Uhr bis 13.00 Uhr am Bürgerplatz zur Verfügung stehen.
Der breite Unterstützerkreis wird in den nächsten Wochen auch von Haustür zu Haustür gehen, um für das Anliegen zu werben und Gelegenheit zur Unterschrift zu geben.
Die Initiatoren bedanken sich auch auf diesem Wege sehr herzlich für die Resonanz und die positive und auch kritische Begleitung dieses demokratischen Prozesses, zeigen doch die Reaktionen, dass Schwelm lebt und die Bürgerinnen und Bürger sich nicht politikverdrossen zurückziehen.

Update 21.04.16/Schwelmer Bürgermeisterin lehnt Gespräche mit ihren Bürgern ab

Update 21.April 2016

Die Bürgerinitiative hat sich entschieden am Samstag den 23. April 2016 
den ersten Infostand durchzuführen. Er dient der Information der Bürger und 
der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren.

Der Infostand wird ab 10:30 Uhr bis 13:00 Uhr für die Bürgerinnen und 
Bürger erreichbar sein.

v.l. Dr. Ilona Kryl, Norbert Meese, Rainer Zachow, Fotos: Bürgerinitiative (Collage:Linde Arnt)

v.l. Dr. Ilona Kryl, Norbert Meese, Rainer Zachow, Fotos: Bürgerinitiative (Collage:Linde Arnt)

[jpg] Demokratie ist für einige Menschen, einfacher Natur, ein schwieriges Geschäft. Es reicht doch wenn man Probleme schön redet oder schön trinkt. Da kann doch kein Mensch gegen solch eine schöne Problemlösung sein. Ich habe Recht und der andere hat Unrecht, eine Gleichung die man bei Pseudodemokraten immer wieder registrieren kann. So versucht eine Minderheit die Mehrheit zu unterdrücken. Projektionen erlauben einem dem anderen mangelndes Vertrauen zu unterstellen. Dabei ist das demokratische System gerade anders aufgebaut, die Mehrheit soll bestimmen. Welche Mehrheit? Die Mehrheit des Parlaments oder des Stadtrates? Stadträte oder Abgeordnete haben nur ein bedingtes Mandat für ihre Wähler zu sprechen. Der Wähler hat das Recht seine Belange in die eigene Hand zu nehmen, wenn er den Entscheidungen des gewählten Politikers nicht folgen mag. Auf der kommunalen Ebene gibt es Bürgerbegehren/Bürgerentscheide die die Entscheidungen des Stadrates außer Kraft setzen  oder andere Entscheidungen herbeiführen können. Das ist demokratisch und auch gut so.

Dieses gesetzlich verbürgte Recht hat die BürgerinitiativeUnser Rathaus ! Unsere Entscheidung ! Unsere Zukunft !“ in Anspruch genommen. Die Stadtverwaltung mit Bürgermeisterin Grollmann an der Spitze ist, nachdem ihr dieses Begehren mitgeteilt wurde, zur Kooperation aufgrund ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet. Jedoch läuft es in Schwelm nicht rund; denn die Bürgermeisterin verweigert ein Gespräch welches Klarheit in das Bürgerbegehren bringen soll. Da ist erst einmal die Fragestellung über die Unterschriftenliste die klar formuliert sein sollte. Schriftlich teil die Bürgermeisterin mit, „ besteht größtenteils Einverständnis“. Was heißt das? Welche Teile des Bürgerbegehrens haben bei der Bürgermeisterin kein Einverständnis? Und sind diese Passagen des Begehrens wesentlich und können evtl. zur Ungültigkeit führen? Da sollte man um der Sache sicher zu sein ein Gespräch führen um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Eitelkeiten sollten hier keine Rolle spielen. Wie gesagt, wir leben in der Demokratie und der Bürger ist der Souverän.

Nachfolgend die Pressemitteilung der Bürgerinitiative:

Unser Rathaus ! Unsere Entscheidung ! Unsere Zukunft !“

Verwaltung lehnt ein Gespräch mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens ab!

Mit Schreiben vom 13.04.2016 haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens

Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft! die Bürgermeisterin um ein Gespräch gebeten, um einige organisatorische Fragen zu klären.

Dies wurde abgelehnt und darum gebeten weiter ausschließlich schriftlich zu kommunizieren. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sind darüber nachhaltig irritiert und enttäuscht, wird die Verwaltungschefin hier doch ihrem eigenen Anspruch, den sie bei Amtsantritt verkündet hat nicht gerecht.

Sie wolle die Bürgermeisterin aller Schwelmer sein und ihre Tür stehe immer offen, waren die Worte von Frau Grollmann.

Der Gesprächsbedarf der Initiatoren ist ausgelöst durch vage und wenig präzise Antworten seitens der Verwaltung und von unserem Wunsch der Verwaltung die Bearbeitung der eingereichten Unterschriftenlisten möglichst einfach zu machen und der Frage, wie die Verwaltung die Übergabe wünscht.

Um hier größtmögliche Transparenz in den Vorgang zu bringen, werden wir den Schriftverkehr auf unserer Internetseite www.buergerbegehren-schwelm.de unter Aktuelles veröffentlichen.

Ungeachtet dieser wenig souveränen Reaktion gegenüber einem demokratisch legitimierten Verfahren, werden wir ab heute mit der Unterschriftensammlung beginnen.

Die zahlreichen Helfer werden die Bürger aufsuchen und um Unterstützung bitten! Natürlich werden wir bei allen öffentlichen Veranstaltungen und in der FuZo in den nächsten Wochen größtmögliche Präsenz zeigen und den Bürgern für ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Wer uns auf dem Weg zu einem Bürgerentscheid unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen und kann jederzeit über unsere Internetseite Kontakt aufnehmen.

Auch ein Spendenkonto bei der Sparkasse Schwelm ist eingerichtet:

IBAN: DE53 4545 1555 0012 1180 14 BIC: WELADED1SLM

Mit herzlichen Grüßen aus der Mitte der Stadt

 

Nachfolgend der Brief an die Bürgermeisterin vom 15.2.2016:

An die

Bürgermeisterin

der Stadt Schwelm

Hauptstraße 14

58332 Schwelm

Schwelm, den 15.02.2016

Bürgerbegehren zum Standort des neuen Rathauses

Mitteilung gemäß § 26 Abs.2 S.3 GO NW und Bitte um Kostenschätzung

Anlage(n):

1 Muster der Unterschriftenliste (vorläufig)

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

gemäß § 26 Abs.2 S.3 GO NW teilen wir Ihnen mit, dass wir beabsichtigen, ein Bürgerbegehren zum Standort des neuen Rathauses durchzuführen.

Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Beschluss des Rates vom 26.01.2016, mit dem die heutige Gustav-Heinemann-Schule als zukünftiger Sitz einer zentralisierten Schwelmer Stadtverwaltung bestimmt worden ist.

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet wie folgt:

Soll sich der zukünftige Sitz einer zentralisierten Schwelmer Stadtverwaltung (neues Rathaus) einschließlich Bürgerbüro, VHS, Musikschule und Stadtbücherei am Standort des heutigen Verwaltungsgebäudes II und des Bürgerbüros in der Moltkestraße 24 (Angrenzend an die Schillerstraße) befinden?

Ansprechpartner ist Herr Norbert Meese. Weitere Daten lassen wir Ihnen zukommen.

Vertretungsberechtigte im Sinne des § 26 Abs.2 S.2 GO NW sind die Unterzeichner dieses Schreibens.

Ein vorläufiges Muster einer Unterschriftenliste ist als Anlage 1 beigefügt.

Wir bitten, uns schriftlich eine Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten (Kostenschätzung) gemäß § 26 Abs.2 S.5 GO NW mitzuteilen.

Durch den mit dem Bürgerbegehren angegriffenen Ratsbeschluss ist die Zentralisierung der Verwaltung an einem anderen Standort bereits festgelegt worden. Die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme im Sinne des § 26 Abs.2 S.5 GO NW ist insofern nicht die Zentralisierung als solche, sondern lediglich die Verlagerung des zukünftigen Sitzes der zentralisierten Schwelmer Stadtverwaltung von der Gustav-Heinemann-Schule (Beschlusslage nach der Sitzung des Rates vom 26.01.2016) in die Moltkestraße 24 (Ziel des Bürgerbegehrens).

Da sich die Kostenschätzung nur auf die verlangte Maßnahme bezieht, gehen wir davon aus, dass nur die nicht durch Erlöse gedeckten (möglichen) Mehrkosten einer Zentralisierung in der Moltkestraße 24 gegenüber der bereits beschlossenen Zentralisierung in der Gustav-Heinemann-Schule Gegenstand der Kostenschätzung sein werden.

Im Übrigen bitten wir im Hinblick auf die in § 26 Abs.2 S.4 GO NW vorgesehene Hilfestellung der Verwaltung um einen fürsorglichen Hinweis, sofern aus Ihrer Sicht rechtliche Bedenken gegen das Bürgerbegehren bestehen.

Wir bitten, im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht auch etwaige Bedenken gegen das beigefügte Muster einer Unterschriftenliste mitzuteilen.

Schließlich bitten wir um Mitteilung, bis zu welchem Tag das Bürgerbegehren – auch unter Berücksichtigung der Hemmung des Fristlaufs gemäß § 26 Abs.3 S.3 GO NW – einzureichen ist und wie viele Unterschriften gemäß § 26 Abs.4 GO NW für das Bürgerbegehren mindestens erforderlich sind.

Für Ihre Bemühungen danken wir bereits jetzt und verbleiben

mit freundlichen Grüßen“

Unsere Redaktion hat sich entschieden die beiden Schriftstücke in den Artikel zu kopieren um den höflichen Tonfall als auch die angemessene Wortwahl der Bürgerinitiative zu dokumentieren.

.

Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm

 

Schwelmer Initiative: „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“

v.re:  Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow und Norbert Meese Fotocollage: Linde Arndt

v.re: Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow und Norbert Meese Fotocollage: Linde Arndt

[jpg] Die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ wird von der Funke Mediengruppe (Westfälische Rundschau und Westfalenpost) offensichtlich bewusst oder unbewusst missverstanden. Es ist nicht hilfreich wenn versucht wird Öl in ein Feuer zu gießen, welches nicht entzündet worden ist.
So erreicht uns eine Email die doch einiges klarstellt. Die Bürgerinitiative will keinen „Krieg“ sondern nur ein Gespräch mit der Bürgermeisterin um im Vorfeld jegliche Missverständnisse auszuräumen. Das angestrebte Bürgerbegehren ist dabei demokratisch legitimiert und sollte mit beiderseitigen Respekt abgehalten werden.
Hier die Email in voller Länge:

*in der Berichterstattung der WR und WP Schwelm vom 22. März wurde unter anderem dargestellt „Die Fronten sind verhärtet“. Dies entspricht nicht der Realität. Wir haben uns daher entschieden, als Initiatoren des Bürgerbegehrens einen Leserbrief zu verfassen. Da dies auch für die anderen Medienvertreter interessant sein kann, haben wir sie ebenfalls in den Verteiler genommen. *

*Wir bitten um Veröffentlichung.*

*Wenn zwei das Gleiche tun, ist es lange noch nicht dasselbe.*

Mit einer sehr zufriedenstellenden Resonanz haben wir am Samstag, den 19. März 2016 unseren ersten Stammtisch durchgeführt. Besonders hat uns gefreut, dass viele Bürgerinnen und Bürger, die an diesem Tag am Stammtisch nicht teilnehmen konnten, sich entschuldigt haben und darum gebeten haben, zum nächsten eingeladen zu werden.

Da viele Bürgerinnen und Bürger auf die Informationen aus der Zeitung angewiesen sind, möchten wir hiermit einem Zerrbild entgegenwirken, das durch den Zeitungsbericht vom 22.3.2016 entstehen könnte. Denn niemand hat sich über das Verhalten der Verwaltung ernsthaft beklagt. Natürlich könnte vieles schneller gehen, besonders dann, wenn man, wie wir, unruhig auf den Start der Unterschriftensammlung wartet. Und so geht es vielen Bürgerinnen und Bürgern, die uns immer wieder ansprechen, wann sie denn nun endlich gegen die Entscheidung des Rates ihre Unterschrift leisten können.

Wie in den Wochen zuvor suchen wir trotz unterschiedlicher Meinungen einen gemeinsamen Weg, ein zulässiges Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen, natürlich mit der Absicht, es erfolgreich abzuschließen. In einem ausführlichen vierseitigen Schreiben haben wir inzwischen der Bürgermeisterin und der Verwaltung auf ihr Schreiben geantwortet.

Die in der Berichterstattung vom 22.3.2016 benutzten Vokabeln wurden von uns nicht benutzt, da dies nicht unserem Stil entspricht. Wie könnten wir ein „Gesprächsgebaren“ kritisieren, wenn es noch kein Gespräch gegeben hat? Vielmehr haben wir unsere Argumente für den Standort Moltkestraße erläutert. Hier haben wir unter anderem die gute bestehende ÖPNV-Anbindung erwähnt. Die Verkehre können am Standort Moltkestraße durch bestehende Strukturen besser aufgenommen werden. Dies haben wir als Gegenargument zum Standort „GHS“ angeführt. Hier
werden deutlich mehr Verkehre zur jetzigen Situation entstehen, die notwendige Infrastruktur muss erst noch hergestellt werden. Von einem zu erwartenden „Stauchaos“ wurde nicht gesprochen.

Unser Antwortschreiben ist der Bürgermeisterin zugestellt worden und wir werden entsprechend auf ihre Antwort und ein evtl. Gesprächsangebot warten. Es liegt nicht im Interesse unserer Initiative, einen Konflikt herbei schreiben zu lassen, den es so nicht gibt und den wir auch nicht haben wollen. Die Schwelmer Bürgerinnen und Bürger sollen in Zukunft stolz auf ihr neues Rathaus sein, dass nach unseren Vorstellungen zentral in der Mitte der Stadt entstehen soll.

Wir hoffen, dass die Verwaltung im weiteren Verlauf ein hohes Interesse zeigen wird, uns die rechtlich vorgeschriebene Unterstützung zu geben, um ein zulässiges Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen, denn engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Wohl der Stadt einsetzen, sind doch sicherlich gewünscht.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Meese, Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow

„Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“ Update

Initiatoren des Schwelmer Bürgerbegehrens v.l. Rainer Zachow und Norbert Meese Foto: (c) Linde Arndt

Initiatoren des Schwelmer Bürgerbegehrens v.l. Rainer Zachow und Norbert Meese Foto: (c) Linde Arndt

[jpg] Es geht um den anvisierten Schwelmer Rathausneubau. Bürgermeisterin Gabriele Grollmann hatte ja ein transparentes und partizipatives Entscheidungsverfahren vor ihrer Wahl angekündigt, was ihr offensichtlich im Zusammenhang mit dem Rathausneubau nicht so gelingt. Ein Bürgerbegehren wurde durch Schwelmer Bürger auf den Weg gebracht (Wir schrieben darüber).

Hier stellen wir die Mitteilung der Initiatoren „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“ ungekürzt dar:

Aktuelle Informationen zum Stand des „Bürgerbegehren zum Standort des neuen Rathauses“

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 10.03.2016 ist am 11.03.2016 die Stellungnahme der Verwaltung bei uns eingegangen. Damit antwortet die Bürgermeisterin auf unser Schreiben vom 15.02.2016 und informiert uns über die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des angestrebten Bürgerbegehrens, sowie über einzuhaltende Fristen und zu erreichende Unterstützungsunterschriften.

Trotz der festgestellten Rechtmäßigkeit werden von der Bürgermeisterin noch Fragen aufgeworfen, die sich auf die Motivation des Rates für seine Entscheidung „Pro GHS“, auf eventuelle Bauausführungen, auf die Verwertbarkeit der Liegenschaft GHS und auf den von uns angestrebten und in unserer Fragestellung angestrebten Standort für die neue Verwaltung beziehen.

Um den Fragestellungen der Bürgermeisterin gerecht zu werden, lassen wir diese zurzeit juristisch prüfen.

Wir wären zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an die Öffentlichkeit gegangen, da jedoch das Antwortschreiben den Fraktionen des Rates von der Verwaltungsspitze zur Verfügung gestellt wurde und somit Öffentlichkeit erlangt hat, möchten wir auf diesem Wege den zahlreichen Unterstützern unserer Initiative mitteilen, dass wir auf einem guten Weg und zuversichtlich sind, die Beteiligung der Bürger in der Entscheidungsfindung zum künftigen Standort der zentralisierten Verwaltung zu erreichen.

Kommen wir ins Gespräch.

Das Bürgerbegehren „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“

lädt die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu einem Stammtisch am 19. März 2016 ein. Hier ist Zeit und Raum für Ihre Fragen. Von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr stehen wir den Bürgerinnen und Bürgern im Café Adler für einen Gedankenaustausch zur Verfügung.

Zusätzlich können sie sich auf www.buergerbegehren-schwelm.de informieren. Hier finden Sie auch die Hinweise wie sie das Bürgerbegehren unterstützen können, denn über weitere personelle und auch materielle Unterstützung würden wir uns sehr freuen.

Ein entsprechendes Spendenkonto ist bei der Sparkasse Schwelm eingerichtet IBAN: DE53 4545 1555 0012 1180 14 BIC: WELADED1SLM. Sie finden es auch über die Internetseite.