Zentralisierung der Verwaltung in Schwelm II
[jpg] Es erreicht uns der gemeinsame Antrag der CDU/FDP/Bündnis90|Die Grünen/SWG/BfS zum Thema Rathauszentralisierung in Schwelm. Im Gegensatz zur SPD/Die Bürger zielt dieser Antrag auf die Nutzung der Gustav-Heinemann-Schule plus die Erstellung eines Bürgerbüros in der Innenstadt.
[Schwelm] Zentralisierung der Verwaltung
Sehr geehrte Frau Grollmann,
die oben genannten Fraktionen bitten Sie, die nachfolgenden Anträge dem Rat und seinen Gremien zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
1. Der Rat der Stadt Schwelm beschließt, das Objekt „Gustav-Heinemann-Schule“ als zentralen Sitz der
Schwelmer Stadtverwaltung zu nutzen.
2. Das Flächen- und Raumkonzept ist möglichst sparsam und kostengünstig zu planen. Als Zielwert soll eine Nutzfläche von 5200 qm (8000 – 8500 qm BGF) angestrebt werden. Grundlage für die Ermittlungen soll die Arbeitsstättenverordnung sein. Moderne und zukunftsweisende Arbeitsformen wie Telearbeitsplätze sind in der Planung zu berücksichtigen. Auf einen zusätzlichen Neubau am Standort soll – sofern wirtschaftlich sinnvoll – möglichst verzichtet werden. Als Basis soll von der
durch PWC ermittelten Anzahl von 150 Bildschirmarbeitsplätzen ausgegangen werden, wobei die aktuelle Entwicklung Berücksichtigung finden soll.
3. Musikschule und VHS sollen ebenfalls am Standort „Gustav-Heinemann-Schule“ verortet werden. Das Gebäude soll auch einen Multifunktionssaal enthalten, der sowohl für Sitzungen des Rates und seiner Gremien, als auch für Konzerte der Musikschule und weitere Veranstaltungen genutzt werden kann.
4. Um den Bürgerinnen und Bürgern einen kompetenten Service auch mitten in der Innenstadt zu bieten, soll im Kern der Innenstadt ein BürgerServiceCenter (modernes Bürgerbüro) als sogenanntes frontoffice mit bürgerfreundlichen Öffnungszeiten entstehen. Die genaue Ausgestaltung soll gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt vor der endgültigen Festlegung erörtert werden.
5. Der Rat der Stadt spricht sich dafür aus, dass auch die künftige Bücherei am Standort des BürgerServiceCenters verortet werden soll. Insgesamt soll eine Ansiedlung der Bücherei und des BürgerServiceCenters jedoch nicht zu Mehrkosten oder einer Dezentralisierung der Verwaltung führen.
6. Für das Vorhaben soll ein Kostenrahmen auf Basis der zurzeit bekannten Erhebungen gelten. Vor Beginn von Umsetzungsmaßnahmen ist zur Gesamtfinanzierung des Projektes durch den Stadtrat ein Finanzierungsbeschluss auf der Basis der dann konkret vorliegenden Maßnahmen- und Kostenplanungen herbeizuführen. Diese Kostenplanung ist durch externe Begleitung zu untermauern.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Sommer 2016 einen Zeitplan sowie Arbeits- und Maßnahmenplan für die Realisierung und Umsetzung des Vorhabens vorzulegen. Hierbei soll auch geprüft werden, ob und in welcher Form von Beginn an externe Begleitung zur Sicherstellung der Zielsetzung (Zeit- und Kostenrahmen) eingebunden werden soll.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und in welchem Umfang neben dem Kommunalinvestitionsfördergesetz weitere Fördermittel für die Umsetzung des Vorhabens generiert werden können.
9. Es wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit den weiteren Verfahrensschritten auseinandersetzt. Die Arbeitsgruppe soll sich aus je zwei Vertretern aus den beiden großen und einem Vertreter aus den übrigen Ratsfraktionen sowie Vertretern der Stadtverwaltung zusammensetzen. Bei Bedarf können weitere sach- und fachkundige Personen zur Beratung hinzugezogen werden.
Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich.
Oliver Flüshöh | Marcel Gießwein | Michael Schwunk | Jürgen Kranz
(CDU) | (B´90/Die Grünen) | (FDP) | (SWG/BfS)
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