[jpg] Wir sollten uns an solche Stunden erinnern, die für die Menschheit ein Schlag ins Gesicht bedeuten. Einer dieser Vorfälle liegt fast 20 Jahre zurück. Als 1994 im afrikanischen Ruanda der Stamm der Hutu mindestens 500.000 Menschen ( Es können auch 1 Million gewesen sein) vom Stamm der Tutsi Minderheit bestialisch abschlachteten. Nach einer Zeit von 100 Tagen lagen im Land überall Leichen verstreut, Flüsse waren blutrot gefärbt, ganze Dörfer nieder gemetzelt oder am Straßenrand lagen Leichen gestapelt herum.
Im Lande gab es damals eine Natotruppe, die jedoch nicht eingriff. Überhaupt stand die Staatengemeinschaft tatenlos diesem Treiben gegenüber. Fakt war jedoch, Ruanda als Staat konnte seine Minderheit, den Stamm der Tutsis nicht schützen. Im „Nachhinein“ wusste man jedoch Ruanda wollte seine Minderheit nicht schützen. Die Tutsis sollten ermordet werden. Es war ein klarer Genozid und die damalige UNO wäre verpflichtet gewesen militärisch einzugreifen. Die im Lande befindliche UNO Truppe wurde sogar noch um 90% auf rund 250 Soldaten reduziert. Und tatsächlich griffen während dieser Zeit belgische und französische Elitetruppen ein um rund 4.000 Ausländer aus dem Krisengebiet zu evakuieren. Die angestellten Tutsi der Ausländer überließ man jedoch den marodierenden Hutus, die das Gemetzel auch ausweiteten.
Wie gesagt es war kein Ruhmesblatt welches die internationale Staatengemeinschaft erbrachte. Viele Politiker schämten sich auch danach und wollten, dass sich so etwas nicht wiederholte.
Im Dezember 2001 wurde die Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, R2P) von der -„International Commission on Intervention and State Sovereignty“ ins Leben gerufen. 2005 auf der UN-Generalversammlung einigten die Staaten sich, dass Souveränität mit der Verantwortung einhergeht, die Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschheit zu schützen. Dies war erst einmal der erste Anspruch, der jedoch noch weiter durchdacht werden sollte. Fortan sprach man von dem Projekt R2P ( Responsibility to Protect). Das europäische Parlament nahm sich den Grundsatz der UNO zu Herzen und entwickelte ihn weiter.
Zur Berichterstatterin wurde von Bündnis90/Die Grünen Dr. Franziska Katharina Brantner aus der Fraktion VERTS/ALE ( Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz) ernannt. Sie berichtete vor dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten unter dem Vorsitz von Elmar Brok.
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„Ein Berichterstatter ist für das Zusammentragen und Auswerten der für den Sachverhalt wichtigen Informationen verantwortlich. Diese Informationen beziehen sich auf das Vergangene und das Gegenwärtige. Daraus wird für den Ausschuss eine Empfehlung erstellt oder abgeleitet, die dann im Ausschuss diskutiert/debattiert wird. Die Empfehlung kann vom Ausschuss mit oder ohne Änderungen angenommen werden und dann dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. In einigen Fällen wird auch ein Schattenberichterstatter beauftragt. Dieser wird von den anderen Fraktionen ernannt und dient einer evtl. abweichenden Empfehlung.“ |
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Brantner betonte in ihrem Bericht die Komplexität dieses Themas, immerhin geht es ja um die Souveränität eines Staates die durch den Eingriff von außen hinfällig ist. Als Konsequenz schlug sie eine interinstitutionelle Arbeitsgruppe vor, welche die Grundlagen für einen Konsens erarbeiten soll. Auch sollte man sich um die beteiligten Interessengruppen, aber auch Akteure der Zivilgesellschaft , bemühen um deren Vorschläge einzuholen und zu berücksichtigen. Letztendlich legte sie ihren Schwerpunkt mehr auf die Prävention, also die Vermeidung und Vorbeugung solcher Konflikte, um eine bewaffnete Auseinandersetzung im Vorfeld zu vermeiden. Allerdings lehnt sie einen Alleingang der EU ohne die UNO ab und empfiehlt die Konsultationen mit der Weltorganisation zu verstärken. Hier sollte die Strategieplanung und die Entwicklung der Fähigkeiten innerhalb der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik angepasst werden, so dass die EU die Schutzverantwortung auch umsetzen kann. Vorbeugende Diplomatie und Vermittlung sollten bei den Delegationen und Botschaften der EU weiter professionalisiert und gestärkt werden. Die Empfehlungen sollten allen, insbesonders der zuständigen Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HV), EU-Aussenministerin Catherine Ashton, zur Information zugeleitet werden.
Ausschusssitzung am 25.02.2013 im "József Antall building" Foto: © Linde Arndt
In der nachfolgenden Debatte konnte sich Großbritannien nicht mit dem Wort Verantwortung, also Schutzverantwortung anfreunden. Hier wurde das Wort Recht, also Schutzrecht vorgeschlagen. Für eine abschließende Beratung würde in der derzeitigen Form unweigerlich ein Veto eingelegt. Auf der anderen Seite wäre nicht geklärt wer und wie man eine Intervention legitimieren könnte. Ohne es zu wollen, könnte sich so ein Konflikt zu einem Flächenbrand entwickeln. Was ist nach einem Konflikt, wie und durch wen werden die erforderlichen Wiederaufbauleistungen koordiniert und kontrolliert. Nach einem Konflikt sieht man in der Regel Millionen von Staatsbürgern in Zeltlager vegetieren – ohne Perspektiven und auf die Weltgemeinschaft angewiesen. Ihr ehemaliger Staat ist nicht in der Lage seine Bürger einzubürgern. Ist das ein Grund um eine humanitäre Intervention anzustrengen?
Zum Abschluss reklamierte Frau Brantner ein glaubwürdiges Konzept für eine Prävention der EU um es gar nicht erst zu einem Konflikt kommen zu lassen. Die EU sollte jedoch mit der UNO und der AU (Afrikanischen Union) Konzepte gemeinsam erarbeiten.
Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Brüssel