Landrat: „Wir werden für Sicherheit sorgen“

(pen) „Sobald der Bundesrat und der Kreistag die Beschlüsse dafür getroffen haben, dass der Ennepe-Ruhr-Kreis Langzeitarbeitslose auch weiterhin in Eigenregie betreuen und vermitteln kann, werden wir die Arbeitsverträge vieler Mitarbeiter von derzeit be- auf zukünftig unbefristet umstellen.“ Mit dieser klaren Aussage reagiert Landrat Dr. Arnim Brux auf die von Personalräten und der Gewerkschaft ver.di formulierte Kritik an der Personalpolitik der JobAgentur EN. „Die rechtlichen Grundlagen, die auf Bundes- und Kreisebene bis Mitte Juli geschaffen werden, sichern den Fortbestand der JobAgentur EN über den 31. Dezember 2010 hinaus. Dies bietet uns dann den Handlungsspielraum, um den Beschäftigten Planungssicherheit zu geben.“ Gleichzeitig stünden den 27.000 Menschen, die im Ennepe-Ruhr-Kreis von Hartz IV leben, damit weiterhin gute und eingearbeitete Ansprechpartner zur Verfügung.

Wenig Verständnis zeigt der Landrat dafür, dass die noch am Beginn stehende Diskussion über eine neue Organisationsform mit der Frage der befristeten Arbeitsverträge vermischt wird. „Noch wissen wir ja gar nicht konkret, ob es die von uns geplante Anstalt des öffentlichen Rechts überhaupt geben kann. Um sie zu realisieren, müssen wir beispielsweise noch Gespräche mit dem Land über die rechtliche Machbarkeit führen. Bis die JobAgentur EN anders organisiert werden kann, schreiben wir vermutlich Januar 2012.“ Was man aber wisse, so Brux, sei, dass die überwiegende Zahl der Mitarbeiter der Job-Agentur EN bereits in wenigen Wochen über Beschäftigungen ohne zeitliche Begrenzung verfügen werden. „Diese Arbeitsplätze sind damit nicht in Gefahr und die Mitarbeiter sollten sich keine unnötigen Sorgen machen.“

Das vom Kreis geplante Verfahren beschreibt Brux wie folgt: Ab Januar 2011 erhalten alle geeigneten Mitarbeiter nahtlos zum bisherigen Beschäftigungsverhältnis einen unbefristeten Vertrag vom Ennepe-Ruhr-Kreis. Dabei übernehme der Kreis auch die Beschäftigten, die bisher einen Arbeitsvertrag mit den Städten gehabt haben. Sollte die geplante Anstalt des öffentlichen Rechts tatsächlich realisiert werden, behalten die Verträge ihre Gültigkeit. „Dies gilt selbstverständlich auch für diejenigen, die aus den Städten in die neue Organisationsform wechseln würden. Auch diese Übergange werden wir im Rahmen der rechtlichen und tariflichen Bestimmungen statussichernd organisieren.“

„Befristete Arbeitsverträge wird es bei der JobAgentur EN wie bei vielen anderen Arbeitgebern aber auch nach dem 31. Dezember 2010 noch geben“, stellt Brux abschließend klar. Dies gelte für Mitarbeiter, die neu anfangen oder noch keine zwei Jahre beschäftigt sind. „Bei entsprechender Eignung beabsichtigen wir auch in diesen Fällen eine Übernahme in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse.“

Stichwort Hartz IV und JobAgentur EN

2005 wurden Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zusammengelegt. Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist eine von bundesweit 69 Optionskommunen und damit selbstständig für die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen verantwortlich. Dieses zunächst bis zum 31.12.2010 befristete Modell soll nach einem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts unbefristet verlängert werden. Der Kreis plant daher gemeinsam mit den Städten die Zukunft der JobAgentur EN.

Ende 2009 betreute die JobAgentur EN rund 27.000 Menschen, die in 14.000 Bedarfgemeinschaften leben. Trotz der Wirtschaftskrise stieg die Zahl der betreuten Langzeitarbeitslosen in 2009 lediglich um 2,1 Prozent, von 9.172 auf 9.361. In den Bereichen Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft, Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten wurden in diesem Zeitraum etwas 200 Millionen Euro bewegt. Aktuell sind in der JobAgentur EN 316 Mitarbeiter beschäftigt.

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