Kreistag beschließt Haushalt 2010

Kreistag beschließt Haushalt 2010, Hebesatz bleibt bei 40,81 Prozent

(pen) Die abschließende Beratung über den Kreishaushalt 2010 brachte eine parteiübergreifende Einigkeit an den Tag. Sprecher aller Fraktionen hoben den zunehmend enger werdenden finanziellen Spielraum hervor, betonten, wie notwendig zeitnahe Hilfen sind und sprachen sich für Solidarität zwischen Kreis und Städten aus.

„Wenn die Einrichtung milliardenschwerer Fonds für Banken möglich ist, dann muss dies doch auch für Kommunen möglich sein. Hier geht es schließlich um die Lebensqualität von Millionen.“ „Wir sind solange handlungsunfähig, bis die Handelnden über uns uns wieder handlungsfähig machen.“ „Wenn wir uns heute darüber beklagen, dass Bund und Land die Kommunen in die bedrohliche Lage der Überschuldung gebracht haben, indem sie uns immer neue Aufgaben zugewiesen haben, ohne uns dafür notwendige Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, so ist diese Klage mehr als berechtigt.“ „Wir sitzen alle – Städte und Kreis – in einem Boot und dieses Boot hat ein Leck."

Am Ende der Debatte wurde der Etatentwurf mit großer Mehrheit beschlossen, zudem wurde eine Kommission aus Verwaltung und Politik ins Leben gerufen, die in den nächsten Monaten nach Einsparpotentialen suchen soll. Auf Antrag von SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP bleibt der Hebesatz der Kreisumlage unverändert bei 40,81 Prozent. Effekt für die Städte: Sie werden 2010 im Vergleich zum Vorjahr gut 9,2 Millionen Euro weniger an die Kreiskasse in Schwelm überweisen. Um seinen Haushalt trotz unveränderten Hebesatzes ausgleichen zu können, muss der Kreis 3,3 Millionen Euro mehr als zunächst geplant und damit insgesamt 7,1 Millionen aus der so genannten Ausgleichsrücklage einsetzen. Da es sich hier lediglich um eine virtuelle Rücklage handelt, bedeutet dies faktisch, dass die Kreisverwaltung dafür entsprechend hohe Kredite aufnehmen muss. Mit dem Beschluss des Kreistages reduziert sich die Ausgleichsrücklage, auf die 2011 noch zurückgegriffen werden kann, auf voraussichtlich 4 Millionen Euro.

Der beschlossene Haushalt sieht Ausgaben von rund 430 Millionen Euro vor, sie liegen rund 7,1 Millionen Euro über den Einnahmen. Allein 207 Millionen Euro des Kreisetats stehen im Zusammenhang mit Hartz IV, 24 Millionen Euro davon werden vom Kreis finanziert. Den Rest bilden Bundesmittel und städtische Anteile, die über den Kreishaushalt abgewickelt werden und damit quasi ein durchlaufender Posten sind. Die größten Ausgabenblöcke im laufenden Jahr bilden mit 60,7 Millionen Euro die Umlage, die der Kreis an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zahlt, sowie mit 43,6 Millionen die Aufwendungen für Sozialhilfe, die Leistungen für pflegebedürftige Menschen sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im letztgenannten Bereich ist die Tendenz nach wie vor steigend. In den letzten Jahren mussten hier regelmäßig Mehrausgaben in Millionenhöhe verzeichnet werden.

Die Kreistagsmitglieder entschieden auch über eine Vielzahl von Förderanträgen aus dem Sozialbereich. So erhalten die Träger der Drogen- und Suchtberatung 1,2 Millionen Euro, die Träger der ambulanten psychiatrischen Versorgung 250.000 Euro und die Pro Familia bekommt für ihr Youth-Worker-Programm 35.200 Euro sowie für die Beratungsstelle „sexueller Missbrauch“ 111.500 Euro. Für die Schwangerschaftskonfliktberatung stellt der Kreis in diesem Jahr 92.000 Euro zur Verfügung. Gelder erhalten ebenfalls das Wittener Haus im Park (34.500 Euro), das Café Sprungbrett in Hattingen (6.500 Euro) sowie das Gehörlosenberatungsangebot des Paritätischen NRW (7.200 Euro). Der Antrag der Frauenberatung EN auf einen Zuschuss von rund 83.000 Euro fand hingegen keine Mehrheit. Hier sprach sich der Kreistag für das Beibehalten der bisherigen Fördersumme von 24.000 Euro aus; eventuell höhere Mietkosten für den Standort Witten sollen übernommen werden.

Stichwort Kreisumlage

Mit der Kreisumlage legt der Kreis seinen durch die sonstigen Erträge nicht gedeckten Bedarf auf die Städte um. Bemessungsgrundlage/Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind die Steuerkraft (hauptsächlich die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer) der kreisangehörigen Städte sowie die im laufenden Jahr vom Land fließenden Schlüsselzuweisungen an die Städte. Veränderungen bei Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen verändern für die Städte die Abgaben an den Kreis. Die Kreisumlage wird vom Kreistag jährlich in Form eines Prozentsatzes der Umlagegrundlagen neu festgesetzt. Sie wird in gleichen monatlichen Raten erhoben. Der Umlagesatz darf im jeweils laufenden Jahr nur einmal geändert werden.

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