Für mehr Ruhe für die Anwohner
Ab 17. Mai Nachtfahrverbot in Altstadt von 22 bis 6 Uhr
Am 14. April hat im Rathaus eine Bürgerversammlung stattgefunden, in der Anwohner der Altstadt noch einmal ihre Nöte schilderten und die Stadtverwaltung und die Polizei die bisher gegen die Beschwerden getroffenen Maßnahmen erläuterten. Die Stadtverwaltung teilte seinerzeit mit, dass ein wesentlicher Schritt zur Beruhigung der Situation darin bestehen sollte, die Kölner Straße zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens für den Fahrzeugverkehr zu sperren. Diese verkehrsbeschränkende Maßnahme tritt am 17. Mai in Kraft. Man hofft, damit dem erhöhten und lärmenden Autoverkehr, der viele Anwohner belästigt, Einhalt zu gebieten.
Die Stadt informiert die Anwohner in diesen Tagen mit einem Handzettel. Bürgermeister Jochen Stobbe schreibt darin: "Ich möchte bereits jetzt auf diese Änderung hinweisen, damit Sie die Möglichkeit haben, sich frühzeitig vorzubereiten".
Die Umsetzung soll nun probeweise, zunächst auf 1 Jahr befristet, erfolgen. Das Nachtfahrverbot gilt für alle Fahrzeuge. Fahrzeugbezogene Ausnahmegenehmigungen für Anwohner, Mietwagenunternehmen und Gewerbetreibende, die über einen Stellplatz im Bereich der Altstadt verfügen, werden auf Antrag und in der Erprobungsphase gebührenfrei erteilt.
Die Ausnahmegenehmigungen können in der Parkraumüberwachung beantragt werden. Ansprechpartner zu den Sprechzeiten montags, mittwochs, freitags von 8 bis 12 Uhr und montags von 14 bis 17 Uhr ist Herr André, Zimmer 226 b, in der Moltkestraße 24.
Die Einhaltung des nächtlichen Durchfahrtsverbotes wird von der Polizei überwacht.
Schwelm, den 3. Mai 2010
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