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Die Klage zum Ratshausneubau ist eingereicht!

Rathaus in der Mitte Collage: Linde Arndt

Rathaus in der Mitte Collage: Linde Arndt

[Schwelm] Die Initiatoren des Bürgerbegehrens

Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!

haben fristgerecht Klage gegen die vom Rat der Stadt Schwelm am 30. Juni 2016 getroffene Entscheidung auf Erklärung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingereicht.
Zur Erinnerung sei noch einmal erwähnt, dass auf sämtliche, auch auf politischer Ebene, angebotenen Kompromisse, wie den Antrag auf Ratsbürgerentscheid von der Verwaltungsspitze und der sie unterstützenden Parteienallianz nicht eingegangen wurde. Somit sind die Initiatoren konsequent ihrer Ankündigung gefolgt und haben die Klageschrift dem Verwaltungsgericht vorgelegt.
Ziel der Klage ist, das sei an dieser Stelle noch einmal deutlich gemacht, in dieser für die Stadt Schwelm bedeutenden und das Stadtbild auf Jahrzehnte prägenden Entscheidung, den Bürger mit einzubeziehen und auf diesem Weg eine breite Zustimmung für, die aus Sicht der Initiatoren beste Lösung, zu erreichen.

„Wenn ein Rathaus für 80 Jahre geplant wird, sollte es anständig gemacht werden.“

 

 

 

 

Britische Verhältnisse in Schwelm – demokratische Kultur perdue

Ratssitzung 30.06.2016 Schwelm Foto: (c) Linde Arndt

Ratssitzung 30.06.2016 Schwelm Foto: (c) Linde Arndt

Der Hintergrund

[jpg] Worum geht es in Schwelm noch einmal? Es geht um ein neues Rathaus indem alles unter einem Dach vereint ist. Da ist die Verwaltung, die Musikschule oder die Stadtbücherei die dem Schwelmer jetzt in einem Gebäude ihr Dienste anbieten sollen. Durch die Musikschule und die Stadtbücherei hätte das neue Rathaus einen größeren Publikumsverkehr in einem Gebäude. Außerdem würden durch Events die Öffnungszeiten des neuen Rathauses ausgeweitet. Ob das nun Lesungen, Buchvorstellungen oder Konzerte sind, sie alle brauchen Räumlichkeiten für Publikum und Personal. In der Diskussion standen letztendlich zwei Standorte, die Gustav­Heinemann­Schule (GHS) und das derzeitige Grundstück auf dem die Verwaltungsgebäude II und III stehen. In weiteren Diskussionen wurde die Option GHS mit einem Bürgerbüro in der Innenstadt erweitert. Die Kosten der GHS wurden nur „oberflächlich“ durch die Firma Drees & Sommer nach der Verfügbarkeit der Daten kalkuliert. Das heißt, die Anforderungen an das neue Rathaus wurde von Seiten der Stadt nicht bis ins Detail aufgegeben. Man kann also die beiden Optionen des Rathausneubaus kostenmäßig nicht vergleichen. So kam denn auch der Rat am 5.11.2015 zum einstimmigen Beschluss:

Die Bürger und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden in zwei Schritten in den weiteren Prozess eingebunden:

  1. Vor der Standortentscheidung bezüglich Neubau an der Moltkestraße oder Umbau der Gustav-Heinemann-Schule zum Rathaus
  2. Nach dem Standortbeschluss für die weitergehende Planung   

 

Man beachte hierbei das Wort „Prozess eingebunden“. Schon hier wollte der Rat keine echte Mitbestimmung zulassen, lediglich eine Mitwirkung. Mitte Dezember im Rahmen einer Bürgerversammlung entschieden sich die Bürger und die städtischen Mitarbeiter für die Option des Rathausneubaus Moltkestraße/Schillerstraße. Die Bürgermeisterin ignorierte die Willensbekundungen der Bürgerversammlung und entschied sich für die GHS. In der Folge wurde die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ gegründet, die ein Bürgerbegehren nach § 26 GO NRW auf den Weg brachte. Die geforderten Unterschriften wurden durch die Initiative mit 3.138 Unterschriften übererfüllt. Da das Bürgerbegehren letztendlich im weiteren Prozedere, bei nicht beitreten des Rates, zu einem Bürgerentscheid mit ungewissem Ausgang führen konnte, griffen die Bürgermeisterin als auch der Fraktionsvorsitzende der CDU Oliver Flüshöh in die juristische „Trickkiste“. Beide griffen das Bürgerbegehren formaljuristisch an, indem sie sich auf ein bestelltes Gutachten des Städte­- und Gemeindebundes Nordrhein­Westfalen e.V., welches Frau Dr.Cornelia Jäger Dezernat I angefertigt hatte, bezogen.  Wenn das Bürgerbegehren nicht formaljuristisch angegriffen worden wäre, hätte der Stadtrat dem Bürgerbegehren beitreten können oder es ablehnen können. Dann wären die Schwelmer insgesamt an die Wahlurnen zur Abstimmung gerufen worden. Eine formaljuristische Ablehnung deutet immer auf eine Angst vor dem Wähler hin. So weit der Sachverhalt bis zur Ratssitzung vom 30. Juni 2016

Ratssitzung vom 30.Juni 2016, die Filibusterei und Wegfall der demokratischen Kultur

Oliver Flüshöh [CDU] Foto: (c) Linde Arndt

Oliver Flüshöh [CDU] Foto: (c) Linde Arndt

Lassen wir uns die Sitzung von hinten aufzäumen, denn Oliver Flüshöh (CDU), der Schwelmer Napoleon und Anführer einer Partei­Allianz die mehr oder weniger politisch kastriert ist, hat die Stichworte für dieses Bubenstück geliefert. Flüshöh erwähnte in seiner Erwiderungsrede einen Vergleich zwischen dem beantragten Schwelmer Bürgerbegehren auf der einen Seite und dem direktdemokratisch umgesetzten Sankt Gotthard Tunnel in der Schweiz und dem Referendum in Großbritannien welches zum „Brexit“ führte. Abgesehen davon, überschüttete Flüshöh   die drei Initiatoren mit einer Häme ohne Gleichen. Kommen wir zu dem Vergleich den Flüshöh bemühte. Die Schweizer Direktdemokratie mit der Schwelmer Demokratie zu vergleichen verbietet sich doch von selber wenn man die Schweizer Verhältnisse einmal bewundern durfte. Der 57 km lange Tunnel wurde von den Schweizern mehrfach abgesegnet und zwar auf allen politischen Ebenen, also von der Gemeinde über den Kanton bis zum Bund. Die Schweizer wurden aufgerufen über die anstehenden Vorhaben abzustimmen. Alle Informationen die ihnen dabei vorgelegt wurden, z.Bsp. die Kosten, wurden zu Beginn auf 12 Milliarden Franken kalkuliert und wurden auch (Nach 17 Jahre) eingehalten, über die sie abstimmen sollten, konnten jederzeit von jedem Schweizer nachvollzogen werden. Erst nachdem das Ja der Schweizer eingeholt war, rückten die Bohrmaschinen an. Der Sankt Gotthard Basistunnel ist ein demokratisches Vorzeigeprojekt und eine demokratische Blaupause. Wobei die technische weltmeisterliche Leistung des 57,1 km langen Tunnels nicht unerwähnt bleiben sollte. Da verbietet sich wohl ein Vergleich mit der demokratischen Leistung im Zusammenhang mit dem Schwelmer Ratshausprojekt. Eher der Vergleich mit dem britischen Referendum würde man als passend durchgehen lassen. Die drei Führer dieses Referendums, Farage, Cameron und Johnson haben mit ihrem Verhalten ein ganzes Volk buchstäblich zerrissen. Während des Wahlkampfes wurde von allen der Parteien gelogen, verdreht, gehetzt oder manipuliert, belastbare Informationen suchte man vergeblich. Vor der Wahl hatten die Briten noch Vertrauen zu ihren Politikern. Als der Brexit durch war, stellte man (Die Briten) mit Entsetzen fest, wir wurden getäuscht und haben aufgrund dieser Täuschung gewählt. Wollte Oliver Flüshöh (CDU) den Schwelmern  damit sagen, die Schwelmer Bürger könnten nicht über das Rathausprojekt entscheiden, weil es keine belastbaren Informationen dazu gibt –  ­ alles erstunken und gelogen? Hat ihn also sein Gewissen geplagt? Man weiß es nicht. Zum Beispiel das Argument, die Regierungspräsidentin hätte sich für die GHS aus Kostengründen ausgesprochen, wer auch immer das von der Allianz durchsteckte ist falsch, vielmehr drängt die Bezirksregierung auf eine Zusammenlegung der einzelnen Verwaltungsgebäude, weil sie darin eine Kosteneinsparung sieht. Von den Standorten wurde nicht einmal gesprochen. Nicht nur die Häme war es die einem demokratisch gewählten Politiker schlecht ansteht, vielmehr war es die Arroganz der Macht die Flüshöh in ein juristisches Mäntelchen kleidete die ihn in ein anderes System beförderte. Nein, ein Demokrat ist Oliver Flüshöh wirklich nicht. Und ein Jurist? Nun, er hat sich noch nie in der Realität beweisen müssen, er hat sich lediglich auf einem bequemen Sessel in einer Organisation wie der Kommunalpolitischen  Vereinigung der CDU des Landes Nordrhein­Westfalen e. V. als Referatsleiter niedergelassen und fristet dort sein Dasein. An der Weiterentwicklung des deutschen Rechtssystems, sind eher die anderen Juristen, wie praktizierende Rechtsanwälte, Richter oder Staatsanwälte in allen Fachbereichen und auf allen Ebenen beteiligt. Zunehmend lässt die Politik ihre Gesetze durch die Verfassungs- ­ oder Verwaltungsgerichte klären, was nicht gerade für den Juristen und Lokalpolitiker Flüshöh spricht. Die Frage ist: Fehlte es den Initiatoren des Bürgerbegehrens an politischer Unterstützung?

Viele interessierte Bürger waren zur Ratssitzung am 30.6.2016 gekommen. Foto: (c) Linde Arndt

Viele interessierte Bürger waren zur Ratssitzung am 30.6.2016 gekommen.
Foto: (c) Linde Arndt

Jaein. So hatte die SPD zur Sitzung den Antrag auf einen Ratsbürgerentscheid vorgelegt, der allerdings eine Zweidrittelmehrheit verlangt, was unrealistisch bei den bekannten Mehrheitsverhältnissen im Rat war. Letztendlich wurde dieser Antrag mit der Mehrheit der Allianz niedergestimmt. Während der Debatte, stellte Jürgen Feldmann (Die Linke) einen Antrag auf geheime Abstimmung, dadurch hätten  die Gegner der Partei Allianz den Antrag „Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens“ ablehnen können. Aber auch dieser Antrag fand keine Mehrheit. Die politischen Kastraten der Allianz, Marcel Gießwein (Bündnis90/Die Grünen), Michael Schwunk (FDP), Jürgen Kranz (SWG jetzt FWE), Dr. Christian Bockelmann (BfS jetzt FWE) brachten noch nicht einmal im Ansatz ein Argument welches für einen vernünftigen und tragbaren Abschluss gesehen werden konnte. Im Gegenteil, Jürgen Kranz warf den Initiatoren bewusste Täuschung der Schwelmer vor, eine Projektion die auf die Allianz zurückfiel. Das war es aber auch schon an herausragenden Äußerungen. Jürgen Feldmann (Die Linke) und später Johanna Burbulla (Die Bürger) beantragten die Schließung der Rednerliste – es hatte keinen Zweck mehr. Es wäre allerdings ungerecht wenn man dieser Sitzung nichts abgewinnen könnte, was zumindest ansatzweise der Schwelmer Demokratie zur Ehre gereichte.

Dr. Ilona Kryl Foto:(c) Linde Arndt

Dr. Ilona Kryl Foto:(c) Linde Arndt

Da ist die engagierte und emotionale Rede von Dr. Ilona Kryl, sie appellierte an den Stadtrat, frei vom parteipolitischen Taktieren zu entscheiden. Naiv? Ja, bei solchen Politikern, die ihr Gewissen an den Fraktionvorsitzenden abgeben, ist das vielleicht naiv. Und sie appellierte, das Rathaus im langfristigen Sinne zu betrachten, wonach jede Stadt seine Mitte mit einem Rathaus „schmückt“. Und weiter, wenn sie als Parteien nicht für ein Bürgerbegehren stimmen können, so unterlassen sie doch zumindest die juristischen Fehleinschätzungen, denn bei einer Klage verlieren wir alle in Schwelm.

Und dann war da noch Thorsten Kirschner (SPD), er analysierte das Gutachten der Stadtverwaltung indem er sich in die Rolle eines Verwaltungsrichters versetzte.

Thorsten Kirschner [SPD] Foto: (c) Linde Arndt

Thorsten Kirschner [SPD] Foto: (c) Linde Arndt

Kirschner, selber Richter, sieht da erheblichen Spielraum für eine Entscheidung zugunsten des Bürgerbegehrens; denn die Stadt selber hat ja ziemlich schwammig formuliert, verlangt aber von den Initiatoren eine Eindeutigkeit die sie selber nicht bereit ist zu geben. Auch er appelliert an die Verpflichtung, eine positive demokratische Kultur in Schwelm aufrechtzuerhalten. Sein Credo, und das ist es was beeindruckt, ihm als Stadtrat wäre nicht wohl dabei, wenn er für die Schwelmer eine Entscheidung treffen würde, die die Schwelmer 80 Jahre bindet. Er, Kirschner, würde es lieber sehen die Schwelmer würden über ihr Rathaus selber bestimmen können. Und die Schwelmer Bürgermeisterin Gabriele Grollmann? Nun, sie hielt sich zur Gänze aus den Beiträgen heraus. Wo war die Bürgermeisterin die für sich eine gemeinsame Politik einsetzen wollte? Heißt gemeinsame Politik eine Politik der CDU und die anderen werden ausgegrenzt?

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Sie hat zumindest tatenlos zugesehen, dass das Tischtuch in Schwelm zerrissen wurde, ohne warnend einzugreifen. Vielleicht dachte sie aber auch über den Beschluss der versprochenen Teilhabe der Schwelmer nach „Vor der Standortentscheidung bezüglich Neubau an der Moltkestraße oder Umbau der Gustav­Heinemann­Schule zum Rathaus“  Für die Zukunft wird sie sich sicher zurückhaltener äußern. Dabei wäre alles ziemlich einfach. Das Bürgerbegehren wäre durchgegangen, der Stadtrat hätte es ablehnen können, danach hätte die Stadtverwaltung einen Bürgerentscheid der Schwelmer organisiert. An das Ergebnis  hätten sich alle halten können. Und der Frieden wäre gewahrt worden. Wie sagt Wilhelm Tell in Schillers gleichnamigen Drama dem Feldschützen Stüssi: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“

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Jürgen Gerhardt für EN­Mosaik aus Schwelm

Wird das Schwelmer Bürgerbegehren durch die Bürgermeisterin torpediert?

Holthausstraße[jpg] Kaum war der letzte Artikel über das Schwelmer Bürgerbegehren veröffentlicht, änderte sich die Sachlage auch schon wieder. Per email ermahnte uns die CDU, dass wir doch auch die Pressemeldung von Bürgermeisterin Grollmann veröffentlichen sollten. Klar, würden wir ja, wenn die Pressemeldung uns auch rechtzeitig vorgelegen hätte. Telefonisch war die Stadtverwaltung auch nicht erreichbar um eine Stellungnahme abzugeben.
Hier veröffentlichen wir den Originaltext von Bürgermeisterin Gabriele Grollmann zu dem Gespräch:

„Standortfrage und Entschuldungsthematik gehören zusammen“
Bürgermeisterin Gabriele Grollmann steht zum Rathaus Standort Holthausstraße
Stand: 18. Mai 2016

„Am 26. Januar 2016 hat der Rat der Stadt Schwelm nach einem jahrelangen Findungs-und Abwägungsprozess über den Standort für die zentralisierte Verwaltung entschieden. Das Votum fiel für den Umbau des städtischen Hauptschulgebäudes in der Holthausstraße aus, das mit Beendigung dieses Schuljahres im Sommer 2016 leer steht.
Dies wurde im Rahmen der Schulentwicklung vom Rat mehrheitlich so festgelegt.
In der Folge haben Initiatoren- Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt- ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht mit dem Ziel, das neue Rathaus auf dem städtischen Grundstück Moltkestraße zu verorten.
Mitunter scheint mir in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt zu werden, das ich als Bürgermeisterin das Bürgerbegehren nicht gut heißen würde. Dem ist nicht so! Das Bürgerbegehren ist ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene, das ich sehr achte.
Daher habe ich mich als Bürgermeisterin zusammen mit der Verwaltung unter Hinzuziehung externer Unterstützung intensiv mit den zugeleiteten Fragen der Bürgerbegehrenden Initiatoren/in beschäftigt und beraten, gestellte Fragen beantwortet und ebenfalls selbst Fragen und zwingend zu erledigende Aufgaben gestellt. Der Bitte, der Verwaltung die finale Fragestellung nochmals vorzulegen, wurde leider nicht gefolgt. Gleichwohl sammeln die Initiatoren Unterschriften. Die ersten Listen sind zur Prüfung bereits im Rathaus eingegangen. Am 12. Mai gab es noch ein persönliches Gespräch mit den Initiatoren Frau Dr. Kryl und Herrn Meese im Rathaus, wo u.a. auch das Thema Finale Fragestellung angesprochen worden ist.
Sie werden sich sicherlich fragen, was die Standortfrage des Rathauses mit der Entschuldungsthematik unserer Stadt zu tun hat.
Das will ich Ihnen daher an dieser Stelle gerne erläutern.
Ich habe mich früh für den Standort Holthausstraße ausgesprochen und in der Ratssitzung vom 26. Januar 2016 auch dafür gestimmt.
Meiner Meinung nach wird in den letzten Monaten aus den Augen verloren, dass die Zentralisierung der Verwaltung ein verbindlicher Beitrag zur Konsolidierung unseres Haushaltes ist. Nur unter diesem Aspekt hat mein Amtsvorgänger Herr Jochen Stobbe das Projekt auf den Weg gebracht. Hierbei handelt es sich konkret um die Umsetzung der Haushaltssanierungsmaßnahme (HSP) Nummer 17 “Neukonzeption der Schulstandorte/Verwaltungsgebäude.“
Wir können und dürfen die Standortfrage für das Rathaus daher nicht von der kommunalen Entschuldung losgelöst betrachten.
Dafür spricht auch, dass die Genehmigung unserer Haushaltsplanung 2016 von der Bezirksregierung Arnsberg mit Auflagen und konkreten „Hausaufgaben“ verbunden ist. So ist explizit die Zentralisierung als HSP Maßnahme zu behandeln.
Ferner ist zu beachten, dass der Ratsbeschluss zur Standortfrage mit einer Deckelung der Kosten verbunden ist. Das ist meiner Ansicht nach ein ganz wesentlicher Punkt und darf auf keinen Fall aus den Augen verloren werden. Wenn wir als Stadt nicht so hoch verschuldet wären, dann würde ich es persönlich auch begrüßen als Standort die Mitte der Stadt zu wählen. Ich habe aber nicht die freie Wahl- es sei denn, mir wäre es egal, beispielsweise um wie viel Hebesatzpunkte die Grundsteuer B dann ansteigen würde, um die Mehrkosten auszugleichen. Der Rat hat sich ebenfalls mehrheitlich für diesen Weg entschieden.
Ergänzend kommt hinzu, dass wir mit zunehmender Digitalisierung fast gar nicht mehr persönlich ins Rathaus der Zukunft gehen müssen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, fragen Sie sich doch bitte einmal, wie oft sie tatsächlich ins Rathaus gehen bzw. wann Sie das letzte Mal und zu welchem Anlass Sie dort waren?
Ein, zwei, maximal dreimal im Jahr?
Für diese „regulären“ Anliegen soll es – so sieht es auch der Ratsbeschluss vom 26. Januar 2016 vor – zukünftig das BürgerInformationsZentrum mittig in der Stadt geben, wo der Bürger kompetent und serviceorientiert bei guten Sprechzeiten all die Dinge erledigen kann, die er verwaltungsmäßig erledigen möchte. Hierbei handelt es sich nicht nur um das klassische Bürgerbüro.
Mich für eine spürbare und konstante Senkung unserer Schulden einzusetzen, habe ich im Wahlkampf betont. Senken wir die Schulden, dann machen wir den Weg frei für die notwendige Weiterentwicklung unserer Stadt. Diesen Weg geht auch der Rat der Stadt Schwelm mit.
Ich bin überzeugt, dass man Wahlversprechen einzulösen hat, damit Menschen das Bürgermeisteramt als verlässliche Instanz erleben. Meiner Meinung nach – unterstützend und basierend auf fachtechnischen Untersuchungen und Ergebnissen – wird ein Rathaus in der Moltkestraße teurer, als ein Umbau des Hauptschulgebäudes. Daher stehe ich zum Standort Holthausstraße.
Ich habe dabei auch im Blick, dass die Aufgabe der beiden alten Verwaltungsgebäude VG II und VG III am Standort Moltkestraße gute Möglichkeiten der Stadtentwicklung für die Bürgerinnen und Bürger bieten.
Diese Chance dürfen und sollten wir nicht ins Leere laufen lassen.
Ich bitte Sie abschließend in Erwägung zu ziehen, dass das Bürgerbegehren unzulässig, zumindest aber inhaltlich fraglich sein könnte, wenn die gestellte Frage nicht eindeutig mit Überzeugung „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann.
Was passiert dann?
Geht es in einen Bürgerentscheid? Läuft es auf eine Klage hinaus? Oder setzen sich die Parteien im Rat zusammen und sprechen Miteinander, wie gemeinsam zum Wohle der Menschen in dieser Stadt das Thema Zentralisierung der Verwaltung weiter verfolgt werden kann.
„Es darf zu keinem Zeitpunkt ein „Dagegen“ sein, nur weil die Anderen „Dafür“ sind.“ Dieses Denken sollte und muss der Vergangenheit angehören.
Auch darf der Gedanke der Haushaltskonsolidierung auf keinen Fall aus den Augen verloren werden.

Gabriele Grollmann
Bürgermeisterin“

v.re: Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow und Norbert Meese Foto: Linde Arndt

v.re: Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow und Norbert Meese Foto: Linde Arndt

Soweit Frau Grollmann. Worauf die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ zu diesem Schreiben Stellung bezog. Nachfolgend die Stellungnahme der Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“:

Unterschriftenliste am 18. April wunschgemäß vorgelegt.

Mit Verwunderung haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens zur Standortfrage des Rathauses die Pressemitteilung der Bürgermeisterin zur Kenntnis genommen.
In dieser Pressemitteilung wird auf das Gespräch zwischen Norbert Meese und Dr. Ilona Kryl sowie von Verwaltungsseite Frau Grollmann, Herrn Schweinsberg, Herrn Striebeck und Frau Rudolph Bezug genommen und Inhalte veröffentlicht. Dies vor dem Hintergrund, dass wir gemeinsam vereinbart haben, Inhalte erst zu veröffentlichen, sobald ein Protokoll seitens der Verwaltung erstellt und von beiden Seiten gegengezeichnet wurde. Dies ist bis heute nicht geschehen.
Dieser Stil enttäuscht die Initiatoren, zumal auch Falschbehauptungen aufgestellt werden. So wird in diesem Zusammenhang dargestellt, Frau Grollmann habe keine Unterschriftenliste erhalten. Wir stellen fest, dass die finale Unterschriftenliste mit Anschreiben am 18. April 2016 per E-Mail zugestellt wurde und einen Tag später das Anschreiben nebst Unterschriftenliste per Bote im Rathaus übergeben wurde.
Eine Antwort erhielten die Initiatoren am 11. Mai 2016 per email. Zu Beginn des Gespräches am 12. Mai 2016 wurde ein weiteres, offensichtlich korrigiertes Anschreiben übergeben, was für Erstaunen sorgte. Für alle Interessierten ist das auch chronologisch nachvollziehbar auf der Homepage des Bürgerbegehrens unter www.buergerbegehren-schwelm.de unter Aktuelles eingestellt.
Norbert Meese, Dr. Ilona Kryl und Rainer Zachow werden den Pfad der sachlichen Auseinandersetzung nicht verlassen und bitten Frau Bürgermeisterin, Schaden vom Amt fernzuhalten und um Klarstellung Ihrerseits.

Soweit die beiden Schreiben in der Gegenüberstellung.

Schaut man sich die Historie der Causa Rathausbau an, so ergibt sich von Seiten der Allianz CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie SWG/BfS(FWE) und der Bürgermeisterin eine unredliche Darstellung des Sachverhalts. Da wird verschwiegen, wird behauptet, weggelassen, oder hinzugefügt, was nicht bewiesen oder auch schlicht und ergreifend bewusst oder unbewusst die Unwahrheit gesagt. Die Allianz mit Bürgermeisterin Grollmann muss wohl in schwerem Fahrwasser sein, wenn sie zu solchen Mitteln greifen muss. Da drängt sich einem die Frage auf, kann es sein, dass vor der Wahl etwas versprochen wurde, was jetzt bezahlt werden muss? Aber lassen wir das.

Kommen wir auf die zentralen Aussagen im Schreiben der Schwelmer Bürgermeisterin Grollmann zu sprechen:

    1. Am 17.Dez.2015 wurde die Standortfrage auf einer Bürgerversammlung durch die Bürger zu Gunsten eines Rathauses in der Mitte der Stadt Schwelm entschieden. Am 26.Januar 16 entschied sich der Rat der Stadt gegen dieses Votum seiner Bürger. Frau Grollmann verschweigt die vorhergegangene Diskussion.
    2. Die Initiatoren des Bürgerbegehren haben sämtlich angeforderten Unterlagen Bürgermeisterin Grollmann zugeleitet, immer mit der Bitte Hinweise zu geben, falls die zugeleiteten Unterlagen nicht der Rechtsnorm entsprechen.Trotz allem versuchte das Bürgermeisteramt das Bürgerbegehren zu verzögern indem geforderte Stellungnahmen nicht zeitnah erfolgten.
    3. Auf das Gespräch vom 12. Mai 2016 wollen wir hier nicht näher eingehen, dieses Gespräch sollte einvernehmlich abgeschlossen werden, deshalb die Forderung der Protokollierung dieses Gesprächs. Diese Protokollierung unterblieb, dies wirft ein fragwürdiges Licht auf die Einstellung der Bürgermeisterin zu einer Übereinkunft.
    4. Der ganze Vorgang wird zur Farce, wenn die Bürgermeisterin unterstellt, die Bürgerinitiative würde die Kostenabhängigkeit mit diesem Rathausprojekt nicht berücksichtigen. Und weiter deutet die Bürgermeisterin an, dass Regierungspräsidentin Diana Ewert in Arnsberg das Rathausprojekt mit der Holthausstraße verortet. Dies ist nachweislich falsch. Arnsberg hat als oberstes Ziel den Spareffekt verlangt. Und dieser Spareffekt sollte im Zusammenlegen der verschiedenen Bereiche zutage treten. Musikschule, Rat, Ausschüsse oder auch noch die Bibliothek ergeben schon an sich einen Effekt. Weitere Effekte ergeben sich aus der energetischen Verbesserung des Rathausgebäudes, der kurzen Wege oder der schnellen Erreichbarkeit der Ämter und der Serviceangebote. Dies ist argumentativ alles besser in einem Rathaus der „Mitte“ umzusetzen. Abgesehen von dem Nebeneffekt, der wirtschaftlichen Innenstadtbelebung.
    5. Kommen wir zur Kostensituation. Die Bürgermeisterin behauptet, ein Rathaus Holthausstraße mit einem Bürgerbüro in der Stadtmitte wäre billiger(!) ,als ein Rathaus an der Moltkestraße. In den vorliegenden vorläufigen Kalkulationen ist die Variante Rathaus Holthausstraße mit Bürgerbüro Stadtmitte, nie aus kalkuliert worden. Abgesehen davon, dass einige Positionen in der Kalkulation überhaupt nicht aufgeführt wurden. Ein Rathaus ist nicht nur ein Behältnis in welchem Verwaltungsangestellte irgendwelche Serviceleistungen für die Bürger erbringen. Ein Rathaus hat auch eine repräsentative Funktion, diesem Gedanken wird noch nicht einmal im Ansatz nachgegangen. Das derzeitige Rathausgebäude war das ehemalige Kreisgebäude, welches die Stadt Schwelm vor rund 60 Jahre gekauft hatte. Dieses Gebäude ist architektonisch eine Ohrfeige an den guten Geschmack einer Stadt. Aber gut, setzen wir die Geschmacklosigkeiten von öffentlichen Gebäuden in Schwelm fort. Fakt ist aber auch, wenn wir schon von Kosten sprechen, es wurden mehrere  Gutachten erstellt die kostenintensiv zu Buche schlugen, diese Kosten hätte man sich sparen können. Die drei zur Verfügung stehenden Varianten hatten als erste Kostenanalysen nur unwesentliche Unterschiede aufzuweisen.
      Wie allgemein bekannt sind solche Kostenanalysen mit Vorsicht zu genießen. Die Kölner Ubahn, der Berliner Flughafen oder auch die Hamburger Philharmonie stehen in Deutschland für falsche Kostenanalysen, die zu vermeiden gewesen wären wenn von Anfang an eine seriöse Kalkulatiuon zu Grunde gelegt worden wäre – so die Bundes- und Landesrechnungshöfe.

Bürgermeisterin Grollmann sollte nicht vergessen, in einer Demokratie hat der Souverän nicht nur das Recht alle 5 Jahre sein Kreuz zu machen, nein, er kann mittels des Bürgerbegehrens die Vertretungslegitimation kassieren um diese Entscheidung, weil sie dem Bürger zu wichtig erscheint, mittels Votum selber fällen.
Ansonsten ist das Schreiben der Bürgermeisterin unredlich indem sie versucht formalrechtliche Spielchen  zu spielen, anstatt sich mit der Problematik, die ja immerhin im Moment über rund 2.000 Bürger bewegt, auseinanderzusetzen. Die Androhung den Hebesatz für die Grundsteuer B anzuheben, wenn es nicht so läuft wie die Bürgermeisterin es möchte, ist doch eine „Erpressung“ dem Bürgern gegenüber und ein weiteres Indiz für die Unredlichkeit der Bürgermeisterin.
Sachliche Auseinandersetzungen sind angesagt, so reklamieren die Initiatoren des Bürgerbegehrens, nur, was ist wenn die Allianz mit ihrer Bürgermeisterin nur das Prinzip Befehl und Gehorsam kennen?
EN-Mosaik hat den Eindruck gewonnen, dass ein Bürgerentscheid und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht unausweichlich scheint, wenn diese formalen Spielchen nicht aufhören.

Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm

Schwelmer Bürgerbegehren zum Standort des neuen Rathauses

Welches Rathaus? Collage: Linde Arndt

Welches Rathaus? Collage: Linde Arndt

[jpg] Ein Bürgerbegehren ist eigentlich ein gutes demokratisches Instrument mit welchem der Souverän, also das Volk, die Legitimation die er an die Politik vergeben hat temporär  außer Kraft setzt. Er will über einen bestimmten Vorfall selber und zwar direkt entscheiden und nicht abwarten bis Fakten geschaffen wurden, die er nicht mehr einholen kann. Die Wahlen sind in weiter Ferne, um eine andere politische Konstellation zu wählen, die seine Interessen nach vorne bringen. Ein Bürgerentscheid ist also Demokratie pur. Damit aber nicht wegen jeder Bagatelle ein Bürgerentscheid durchgeführt wird, hat der Gesetzgeber hohe Hürden vorgeschrieben.

In Schwelm geht es um den Standort des neuen Rathauses. Geht es nach dem Willen der politischen Allianz von CDU, FDP, Bündnis90/Die Grünen, BfS/SWG (FWE), so soll das neue Rathaus in der dann renovierten Gustav-Heinemann-Schule untergebracht werden.  Also im Außenbereich von Schwelm, ohne Verkehrsanbindung. Geht es nach dem Willen der Initiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“, so soll das neue Rathaus mitten in der Stadt an der Moltke-/Schillerstraße erbaut werden. Macht Sinn. Für die Innenstadt wäre dies sicher eine Belebung die man als Argument  nicht beiseite schieben kann. Nun wurden die Unterschriftenlisten ausgelegt und es sieht so aus als wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Unterschriften schon zusammen gekommen wären. Allerdings macht die Initiative mit der Unterschriftensammlung vorbeugend weiter, weil evtl. Duplikate die Anzahl der Unterschriften mindern könnten.

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Auf einmal sehen sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ einem Gesprächsangebot von Bürgermeisterin Gabriele Grollmann ( Die von der Allianz ins Amt gebracht wurde.) gegenüber und parallel beantragt der „Führer“ der Allianz, Oliver Flüshöh (CDU) das Bürgerbegehren formal überprüfen zu lassen. Flüshöh (CDU) zweifelt in seinem Schreiben an die Bürgermeisterin und äußert erhebliche Bedenken. Klar nur um der Initiative zu helfen, versteht sich und nicht um diese zum Scheitern zu bringen.
Man darf an dieser Doppelstrategie allerdings selber seine Zweifel haben; denn die Initiative war von Anfang an offen auf die Stadtverwaltung zu gegangen, wobei die Stadtverwaltung keine Bedenken hinsichtlich des Bürgerbegehrens hatte.

Aber wir wollen den Leser selber entscheiden lassen was für ein „Spiel“ in diesem Zusammenhang gespielt wird, deshalb veröffentlichen wie die Originaltexte, so wie sie uns vorliegen.

Zuerst das Schreiben des Allianzführers Oliver Flüshöh (CDU):

(Wie bekannt sein dürfte, Herr Flüshöh ist Jurist bei der Kommunalpolitische Vereinigung NRW, Bildungswerk e. V.)

„An die
Bürgermeisterin der Stadt Schwelm
Frau Gabriele Grollmann
Rathaus – Hauptstraße 14
58332 Schwelm 16. Mai 2016

Sehr geehrter Frau Grollmann,

Oliver Flüshöh [CDU] Foto: (c) Linde Arndt

Oliver Flüshöh [CDU] Foto: (c) Linde Arndt

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwelm bittet Sie, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Standort eines künftigen Rathauses unter der Annahme prüfen zu lassen, dass die Initiatoren die für eine Zulässigkeit erforderlichen Unterschriften in ausreichender Zahl erhalten und vorlegen werden.
Begründung:
Die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass gefasste Beschlüsse des Rates dauerhafte Bestandkraft erzeugen und umgesetzt werden. In bestimmten Fällen dürfen Ratsbeschlüsse allerdings durch Bürgerbegehren angegriffen werden. Die Durchführung eines Bürgerbegehrens ist aus Gründen der Fairness, Transparenz und Rechtssicherheit jedoch an strenge Regeln gebunden.
1. Hierzu gehört es zunächst, dass die zur Entscheidung zu bringende Fragestellung mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.
Kritisch ist dies in Bezug auf das konkret vorliegende Bürgerbegehren jedenfalls insofern zu sehen, als die darin zur Entscheidung gebrachte Frage zwei Teile enthält. Zum einen die Frage nach dem Standort Moltkestraße, zum anderen die Inanspruchnahme angrenzender Flächen. Derartige Doppelfragen sind dann zulässig, wenn die beiden Fragen sachlich denselben Gegenstand betreffen, wenn die Frageteile gleichsam in einem Verhältnis von Seite und Kehrseite stehen. Zulässig wäre danach zum Beispiel eine Fragestellung, ob ein bestimmter Beschluss zum Ausbau einer Straße aufgehoben werden soll, verbunden mit der ausdrücklichen Entscheidung darüber, bestimmte Ausbaumaßnahmen nicht vorzunehmen. Ein derartiges Verhältnis von Seite und Kehrseite dürfte hier jedenfalls mehr als kritisch zu sehen sein. Beim vorliegenden Bürgerbegehren könnten Bürgerinnen und Bürger ihre Zustimmung zum Standort Moltkestraße geben wollen, aber verbunden mit der Ablehnung einer Inanspruchnahme sämtlicher oder – als weitere Variante – nur bestimmter abgrenzender Flächen. Eine eindeutige Beantwortung der zur Entscheidung gebrachten Frage mit „Ja“ oder „Nein“ ist daher kaum annehmbar.
2. Ferner ist bei der Formulierung der Fragestellung besonders darauf zu achten, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Unterschrift leisten, wissen, wofür sie unterschreiben. Außerdem muss die Verwaltung im Falle eines erfolgreichen Bürgerbegehrens oder Bürgerentscheides konkrete Handlungsaufträge aus der Fragestellung ableiten können. Zu unbestimmt und damit unzulässig ist eine Fragestellung unter anderem dann, wenn sie Raum für unterschiedliche Interpretationen lässt.
Insbesondere die jüngsten Presseberichterstattungen und die darin enthaltenen Verlautbarungen der Initiatoren des Bürgerbegehrens lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung dieses Bestimmtheitserfordernisses und damit an der Zulässigkeit des Begehrens entstehen. So wird zum Beispiel in der Reaktion auf die Ergebnisse der Klausurtagung der Fraktionen von CDU, B´90, FDP sowie SWG/BfS der Eindruck erweckt, als komme für die Initiatoren die Einbeziehung des Wilhelmparks für ein neues Rathaus nicht in Betracht.
Die Fragestellung konkretisiert die ggf. einzubeziehenden, angrenzenden Flächen jedoch nicht weiter. Im Gegenteil wird diese Unbestimmtheit durch die nur exemplarische und nicht konkretisierende Aufzählung in der Begründung des Begehrens noch verstärkt. Die Fragestellung lässt damit Raum für unterschiedliche Interpretationen, die es in der Öffentlichkeit inzwischen gibt. Im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids dürfte sich wohl eine weitere Diskussion in Bürgerschaft, Politik und Verwaltung anschließen, welche Flächen nun für ein Rathaus in Anspruch genommen werden müssen, können oder dürfen. Die Bestimmtheit der Fragestellung ist insofern ebenfalls kritisch zu sehen.
3. Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel an der Konkretheit der Fragestellung in Bezug auf den zugrundeliegenden Ratsbeschluss mit seinen einzelnen Beschlussteilen.
Der Rat hat in seiner Sitzung nicht alleine eine Entscheidung zu einem Standort getroffen, sondern auch weitergehende inhaltliche Aspekte für die Gestaltung eines künftigen Rathauses vorgegeben. Zu erwähnen sind hier die Zielwerte hinsichtlich der Bruttogeschossfläche, einzubindende zukunftsweisende Arbeitsformen, der Kostenrahmen, der Zeitplan oder auch die Einbindung von Fördermitteln. Es bleibt bei der dem Bürgerbegehren zugrundliegenden Frage vollkommen unklar, wie mit diesen Teilen des Ratsbeschlusses umgegangen werden soll, ob sie Bestand haben, ersatzlos aufgehoben oder geändert werden sollen, welche Handlungsanweisung sich aus einem erfolgreichen Bürgerentscheid an die Verwaltung mithin richtet.
Die CDU-Fraktion beurteilt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bereits unter den zuvor beschriebenen Aspekten sehr kritisch.
Um aber gleichwohl eine objektive Entscheidungsgrundlage zu erhalten, bitten wir Sie, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens von Dritten rechtlich bereits jetzt prüfen zu lassen.
Dies bietet unter Umständen die Möglichkeit, auch den Initiatoren noch entscheidende Hinweise vor Ablauf der Frist zu geben.“

Unschwer ist aus diesem Schreiben zu entnehmen: Herr Flüshöh will den angestrebten Standort nicht.

Bürgerinitiative / Foto-Collage (c) Linde Arndt

Bürgerinitiative / Foto-Collage (c) Linde Arndt

Darauf antwortet nun die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ mit Schreiben an Bürgermeisterin Grollmann:

„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

uns ist ein Antrag der CDU vom 16.05.2016 betreffend die Überprüfung der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens zur Kenntnis gelangt.
Die darin aufgezeigten, angeblichen Bedenken gegen die Zulässigkeit teilen wir – auch unter Berücksichtigung der zwischen uns geführten Korrespondenz im Vorfeld – ausdrücklich nicht. Im Einzelnen:
1.
Soweit aus Sicht der CDU die Fragestellung im Hinblick auf eine angebliche Doppelfrage kritisch gesehen wird, trifft dies in mehrfacher Hinsicht nicht zu:
Es liegt schon gar keine Doppelfrage vor, da mit dem Bürgerbegehren nur der zukünftige Standort eines zentralen Rathauses im Bereich der Moltkestraße 24 festgelegt wird, ohne zugleich die konkrete bauliche Ausgestaltung zu regeln.
Dies ist dem Vorgehen des Rates geschuldet, der die Standortfrage vorgezogen hat, ohne dieser Frage zwei beschlussreife Planungen zugrunde zu legen. Auch ein Ratsbeschluss, an dessen Stelle ein erfolgreiches Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid treten würde, hätte bei einer Entscheidung zugunsten der Moltkestraße lediglich einen Standort auf dem Grundstück Moltkestraße 24 – unter Einbeziehung erforderlichenfalls angrenzender weiterer Flächen – festlegen können und müsste sich anschließend mit der konkreten Ausgestaltung befassen.
Die bauliche Ausgestaltung eines neuen Rathauses wird durch das Bürgerbegehren nicht festgelegt, sodass die diesbezüglichen Beschlüsse – im Nachgang der Festlegung eines Standorts – im Rahmen der in der Gemeindeordnung vorgesehenen Instrumente getroffen werden müssen. Unabhängig davon, ob dieses Vorgehen aus Sicht des Einzelnen wünschenswert sein mag, muss es einem Bürgerbegehren möglich sein, über die Standortfrage isoliert zu entscheiden, wenn der Rat sich auf diese Vorgehensweise festgelegt hat.
In der Sache greift unsere Formulierung im Übrigen die von Ihnen erteilen Hinweise in Ihren Schreiben vom 10.03.2016 und 11.04.2016 auf, wonach bei einer Zentralisierung der Verwaltung am Standort Moltkestraße 24 eine Einbeziehung angrenzender Flächen erforderlich werden kann. Durch die Fragestellung wird – Ihren Hinweisen folgend – jedem Unterzeichner verdeutlicht, dass bei einer Entscheidung zugunsten des Standorts Moltkestraße möglicherweise auch angrenzende Flächen einbezogen werden müssen.
2.
Soweit die CDU die Bestimmtheit der Fragestellung rügt, ist – unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen – dem entgegenzuhalten, dass die Fragestellung bewusst keine Festlegungen zur baulichen Ausgestaltung trifft.
Einem Bürgerbegehren bleibt – wie auch dem Rat – die Reichweite der in einem einzelnen Beschluss getroffenen Festlegungen freigestellt. Unser Bürgerbegehren überlässt die bauliche Ausgestaltung – dem Vorgehen des Rates folgend – der weiteren Beschlussfassung. Dies ist jedem Unterzeichner deutlich und fließt in die Entscheidung, ob das Bürgerbegehren unterstützt wird oder nicht, zwingend mit ein.
Die Richtigkeit unserer Rechtsauffassung wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass die Standortentscheidung des einzelnen Bürgers von zahlreichen Faktoren abhängen kann. Denkbar wäre beispielsweise, dass ein Bürger nur für den Standort Moltkestraße ist, sofern das neue Rathaus eine bestimmte Fassadenfarbe oder bauliche Gestaltung (z.B. gläserne Fassade oder eine bestimmte Anzahl an Stockwerken) aufweist. Wenn derartige Festlegungen zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht getroffen werden sollen, muss er sich entscheiden, ob er dennoch für oder im Zweifel gegen den Standort (bzw. gar nicht) stimmt.
3.
Soweit aus Sicht der CDU schließlich der zugrundeliegende Ratsbeschluss in seinen Beschlussteilen nicht hinreichend bezeichnet ist, nehmen wir Bezug auf unsere Korrespondenz im Vorfeld des Bürgerbegehrens. Wir hatten insoweit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht nur die Entscheidungen von der kassatorischen Wirkung umfasst sind, die unmittelbar die Frage des Standortes (Moltkestraße oder Gustav-Heinemann-Schule mit Bürger-Service-Center betreffen). Außerdem hatten wir darauf hingewiesen, dass die kassatorische Wirkung von Gesetzes wegen eintritt, wenn und soweit das Bürgerbegehren im Widerspruch zu Beschlüssen des Rates steht, und insofern von uns im Text des Bürgerbegehrens weder bestimmt werden kann noch muss. Diesen Rechtsauffassungen waren Sie beigetreten.
Wir gehen davon aus, dass Sie insofern – in Übereinstimmung mit der bisher zwischen uns geführten Korrespondenz – unser Bürgerbegehren für rechtlich zulässig erachten und bitten Sie, dies auch hinreichend deutlich klarzustellen.
Abschließend möchten wir unser Befremden über den Antrag der CDU-Fraktion ausdrücken, mit dem die Unterzeichner während eines noch laufenden Bürgerbegehrens verunsichert werden sollen. Der große Zuspruch für unser Begehren in den vergangenen Wochen lässt ein erfreuliches Engagement der Bürgerschaft bei der aktiven Mitgestaltung unserer Stadt erkennen. Der Versuch, dieses Engagement auf Rechtsweg zu behindern, kann der demokratischen Kultur in einer Stadt nicht förderlich sein.“

Es ist schon ein zweifelhaftes Demokratieverständnis der Schwelmer Allianz unter Oliver Flüshöh (CDU) was hier zum Vorschein kommt. Und es drängt sich einem die Frage auf: Warum das Ganze? Die Kosten der beiden Gebäude sind sicher bei näherer Betrachtung gleich. Das nun per Antrag einzuholende Rechtsgutachten belastet den Schwelmer Haushalt unnötig. Da Schwelm im Haushaltssicherungsverfahren ist, sollten unnötige Kosten doch vermieden werden. Aber bei Eitelkeiten, wie es hier offensichtlich der Fall ist, sind einem die städtischen Finanzen egal.
So wie es aussieht, läuft dieser Fall auf eine Klärung vor Gericht hinaus. Denn die Allianz unter ihrem „Führer“ Oliver Flüshöh (CDU) wird sicher das Bürgerbegehren mit fragwürdigen Mitteln versuchen zu Fall zu bringen.
Aus diesem Grunde sieht sich die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ veranlasst vorsorglich einen Spendenaufruf zu tätigen.

So führt die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ weiter aus:

„Die CDU Schwelm versucht in das laufende Bürgerbegehren einzugreifen.

Wir werden als Bürgerbegehren in Kürze die ersten 2000 Unterschriften zur Prüfung vorgelegt haben. Offensichtlich Grund genug für die CDU Fraktion, gezeichnet von Herrn Flüshöh (CDU), einen solchen Antrag bei der Bürgermeisterin vorzulegen. Es befremdet uns sehr, dass die CDU Fraktion während eines noch laufenden Bürgerbegehrens einen Antrag auf Prüfung der Zulässigkeit stellt, mit dem die Unterzeichner während des noch laufenden Bürgerbegehrens verunsichert werden sollen.
Der große Zuspruch für unser Begehren in den vergangenen Wochen lässt ein erfreuliches Engagement der Bürgerschaft bei der aktiven Mitgestaltung unserer Stadt erkennen. Der Versuch, dieses Engagement auf dem Rechtsweg zu behindern, kann der demokratischen Kultur in einer Stadt nicht förderlich sein.
Auch am kommenden Samstag dem 21. Mai 2016 werden wir am Bürgerplatz informieren. Da sich bereits jetzt, durch den Antrag der CDU abzeichnet wie man mit dem Bürgerbegehren umzugehen gedenkt, werden wir auf die finanzielle Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen sein. Daher sei hier noch einmal auf unser Spendenkonto hingewiesen.

Bürgerbegehren-Schwelm IBAN: DE53 4545 1555 0012 1180 14 BIC: WELADED1SLM“

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Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm

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Die Schwelmer Initiative erhält breite Unterstützung durch den Einzelhandel!

v.l. Dr. Ilona Kryl, Norbert Meese, Rainer Zachow Foto: (c) Linde Arndt

v.l. Dr. Ilona Kryl, Norbert Meese, Rainer Zachow Foto: (c) Linde Arndt

[Schwelm] Der Informationsstand der Initiative „Unser Rathaus ! Unsere Entscheidung ! Unsere Zukunft !“ war durchgehend, trotz der kühlen Witterung, gut besucht. Über 400 Bürgerinnen und Bürger kamen gezielt zum Stand, um mit ihrer Unterschrift die Initiative für ein Rathaus in der Mitte zu unterstützen.

„Das wurde aber auch endlich Zeit, dass es losgeht“,

so der einheitliche Tenor vieler Besucher.
Insbesondere die breite Unterstützung durch den Einzelhandel in der FuZo hat die vielen Helfer und Unterstützer des Bürgerbegehrens darin bestärkt mit ihrem Einsatz auf dem richtigen Weg zu sein, stößt doch die Entscheidung des Rates bei vielen der alteingesessenen Händler auf Unverständnis.
Zur Stärkung der vielen Helfer gab es von der Metzgerei Ranft eine leckere Bratwurst, die bei den niedrigen Temperaturen dankbar angenommen wurde.

Interessierte Bürger bei der Infoveranstaltung Foto: (c) Linde Arndt

Interessierte Bürger bei der Infoveranstaltung Foto: (c) Linde Arndt

Die Initiative zum Rathausstandort wird an den nächsten Samstagen zum Informationsaustausch den Bürgerinnen und Bürgern, jeweils von 10.30 Uhr bis 13.00 Uhr am Bürgerplatz zur Verfügung stehen.
Der breite Unterstützerkreis wird in den nächsten Wochen auch von Haustür zu Haustür gehen, um für das Anliegen zu werben und Gelegenheit zur Unterschrift zu geben.
Die Initiatoren bedanken sich auch auf diesem Wege sehr herzlich für die Resonanz und die positive und auch kritische Begleitung dieses demokratischen Prozesses, zeigen doch die Reaktionen, dass Schwelm lebt und die Bürgerinnen und Bürger sich nicht politikverdrossen zurückziehen.