Beiträge

Wir diskutieren noch oder sind im Gespräch

 

Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen  Foto: (c) Linde Arndt

Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen Foto: (c) Linde Arndt

[jpg] Ennepetaler Briefwahlscheine sind ungültig. So teilte der Ennepetaler Wahlleiter Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen mit. Unsere Redaktion berichtete sofort in Form einer „Breaking News“ in journalistisch richtiger Form. Denn eine Wahl, sei es auch auf kommunaler Ebene, ist ein existenzielles Grundrecht unserer Demokratie. Und wo ein Recht ist, ist auch eine Pflicht. Und in der Pflicht sind auf allen Ebenen die Organe des Staates.

Nun hat der Staat einen Fehler gemacht. Und wie das so ist bei Fehlern, gibt es immer eine saubere Lösung um den Fehler zu beseitigen. Während Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen mit seiner lokalen Heimatpresse damit beschäftigt war, sich ins rechte Licht zu rücken, er musste sich ja noch mit seiner „Büroleiterin“ Frau Velten Franke  öffentlich wirksam ablichten lassen. Gnadenlos muss da erst geschminkt werden, mindestens ein Zettel muss in die Kamera gehalten werden und, nicht zu vergessen, ein freundliches Lächeln. Mit Photoshop wird das Bild evtl. nachbearbeitet, denn die Botschaft, Piep, piep, piep, wir haben uns ja alle lieb, muss klar rüber kommen.

Screen Wahlchaos 2015

Screenshot „Der Westen vom 2.9.15|20:29 Uhr“

Das es hier um eine ernsthafte Sache, nämlich den evtl. Entzug des verfassungsrechtlich garantiert verbrieften Wahlrechtes geht, ist bei den  Verursachern dieses Fehlers nicht zu erkennen.

He, wir sind doch in der Spaßgesellschaft, was soll´s, könnte man meinen. Dem Ernst der Situation angemessen, wäre ein ernsthaftes Bild des Bürgermeisters hinter seinem Schreibtisch, ernste Mimik und gerade Haltung – ohne wenn und aber.

Es geht aber noch weiter mit diesem Ennepetaler Chaos. Denn die Parteien wollen sich mit ihrer Verwaltung auch noch profilieren.

Nochmals zwischendurch  – die sauberste Lösung dieses Problem wäre, die Wahl für den 13. September 2015 abzusagen und einen neuen Termin anzusetzen. Wenn, wie die Ennepetaler Wahlleitung zur Zeit favorisiert, die Wahl nur durch den Austausch der falschen Wahlscheine weiter fortgesetzt wird, hat diese Entscheidung erhebliche organisatorische und rechtliche Risiken, die im Moment unüberschaubar sind. Der „worst case“ wäre, die Wahl wird abgehalten, es wird geklagt und das Landesverfassungsgericht Münster erkennt, dass die Wahl wiederholt werden muss. Der Klageweg bis zum Landesverfassungsgericht Münster wird jedoch zeitlich erst in zwei Jahren erreicht werden können. Bis dahin würde sowohl ein Landrat als auch ein Ennepetaler Bürgermeister die Amtsgeschäfte führen. Und dann? Die jetzt neue Wahl führt zu einem anderen Ergebnis! Und jetzt? Beim schminken durch die Journalisten der lokalen Heimatzeitung, scheinen irgendwelche Drogen ins Spiel gekommen zu sein.

Die CDU Kandidatin Imke Heymann schreibt denn auch, zuerst soll die Briefwahl neu durch geführt werden und dann soll die gesamte Wahl verschoben werden.

Die SPD Kandidatin Anita Schöneberg äußert sich über ihren Fraktionsführer Volker Rausleff, auch bei ihr wird die Verschiebung des Wahlganges angeregt.

Im Rat der Stadt wurde am Donnerstag debattiert und der Bürgermeister wurde dann beauftragt, der Kreis möge die Wahl verschieben, ansonsten würde man den Klageweg beschreiten. Was hat der Rat der Stadt damit zu tun?

Das ist wieder mal typisch für Ennepetal nur die halbe Wahrheit.

Tatsächlich und richtiger weise, fand nur eine Erörterung mit der Kreisdirektorin Iris Pott, die die Wahlleiterin des Kreises ist, statt. Hat die Stadt Ennepetal offensichtlich die formal rechtliche Würdigung dieses Vorganges nicht vorgenommen?

Rechtlich ist der Ennepetaler Wahlleiter, und das ist zur Zeit Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen, „Herr des Verfahrens“. Das heißt Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen muss/soll/darf entscheiden.

Und diese Entscheidung hat er der übergeordnenden Stelle, also dem Kreis, mitzuteilen. Wie der Kreis auf Nachfrage unserer Redaktion jedoch mitteilt, liegt keine Meldung von Seiten des Ennepetaler Wahleiters ( Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen ) vor. Die Nachfrage bei der Landeswahleiterin Ministerialdirigentin Helga Block aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen ergab auch keine Meldung über eine Ennepetaler Wahlverschiebung. Was heißt das jetzt?

Der Ennepetaler Wahlleiter Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen, hätte formal den Wahltermin 13. September bei Kreisdirektorin Iris Pott aus der Kreisverwaltung des EN-Kreises absagen müssen. Die hätte sich mit der Landeswahleiterin Ministerialdirigentin Helga Block aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen besprochen und abgestimmt und dem Ennepetaler Wahlleiter Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen einen neuen Wahltermin mit geteilt. So einfach kann Verwaltung sein.

Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen als Wahlleiter hat aber bis heute 4. September 2015| 14:40 Uhr die Wahl für den 13. September nicht abgesagt. Das der Rat der Stadt Ennepetal das mit sich machen lässt, schadet seiner politischen Reputation erheblich. Er hätte dem Bürgermeister in seiner Mehrheit eine Rüge wegen Untätigkeit aussprechen müssen – mehr nicht.

 

Wann sagt der Ennepetaler Wahlleiter nun die Wahl ab um eine saubere Lösung zu erreichen?

 

Sorry, das EN-Mosaik  Ennepetal wieder schlecht geredet hat, wo wir doch nur ein schönes Ennepetal haben (mea maxima culpa).

 

Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Ennepetal

 

Update 07.09.2015

Wie das Büro des Bürgermeisters uns auf Anfrage heute mittag telefonisch mitteilte, wird die Wahl am 13. September 2015 durchgeführt. Eine Absage des Wahltermins ist damit vom Tisch. Die Briefwahlscheine müssten inzwischen die Wähler in den Händen haben.

Breaking News 1.9.2015: Wahlen in Ennepetal evtl. schon vorher ungültig

Collage BM- und Landratswahl und Ennepetal  (c) Linde Arndt

Collage BM- und Landratswahl und Ennepetal (c) Linde Arndt

Ennepetaler Wahlen evtl. im Vorfeld ungültig!
[jpg] Das ist ein Hammer. Ennepetal ist immer für eine Überraschung gut. Die von Ennepetal verschickten Wahlzettel entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die für die anstehende Landrats- und Bürgermeisterwahl am 13. September 2015 erstellten Wahlscheine hätten nach Wahlgesetz unterschiedliche Farben und nach Wahlart getrennt sein müssen. Haben sie jedoch nicht. Heute früh 4:30 AM/PM stellte das Bürgermeisteramt diesen fatalen Fehler fest. Nach Rückfrage war das allerdings 16:30 Uhr. Tatsächlich waren jedoch schon bis zu 2.000 Stimmzettel abgegeben worden. Die genaue Zahl ist jedoch unbekannt, da die Briefwahlurnen nicht geöffnet werden durften/konnten. Nach Rückfrage mit dem Kreis, der ja auch betroffen ist, kam man überein die Wahlscheine/Stimmzettel auszutauschen. Diese Aktion ist jedoch rechtlich sehr problematisch. Denn bei der Zusendung dieser Stimmzettel sind Fristen zu beachten, auch der Austausch der schon abgegebenen Stimmen ist rechtlich sehr fragwürdig.

Wahlen  Foto:_(c) Linde Arndt

Wahlen Foto:_(c) Linde Arndt

Denn der Wähler muss terminlich in die Lage versetzt werden, seine persönliche zeitliche Lebensplanung auf diesen Termin auszurichten. Beispielsweise muss der Wähler nach abgegebener Briefwahlstimme nicht damit rechnen, dass seine Stimme für ungültig erklärt oder nicht gezählt wird. Abgesehen davon kann eine Stimme, die rechtlich in gutem Glauben abgegeben wurde, nicht einfach für ungültig erklärt werden.

Stephan Langhard  Foto: (c) Linde Arndt

Stephan Langhard Foto: (c) Linde Arndt

Wie dem auch sei, ab sofort steht den betroffenen WählerInnen der Klageweg offen um gegen diese Wahl grundsätzlich auf Ungültigkeit zu klagen. Der zuständige Fachbereichsleiter Herr Langhard meinte jedoch, dass eine Klage erst nach der Gültigkeitserklärung durch den Wahlleiter erfolgen kann. Der Gesetzgeber schreibt jedoch nach unserer Kenntnisnahme „Ab Kenntnisnahme“ des Rechtsfehlers in der Regel eine Frist zur Klageerhebung vor. Und Kenntnisnahme haben wir mit der Veröffentlichung der Stadtverwaltung JETZT. In den nächsten Tagen wird die Stadtverwaltung anders farbige und getrennte Wahlscheine  dem Wähler  zwecks Austausch zuschicken und hofft damit, es könnte dieser Fehler geheilt werden. Und keiner möge „in unserem schönen Ennepetal“ vor Gericht ziehen und klagen. Grundsätzlich ist das freie Wahlrecht ein hohes Recht in unserer Demokratie und verpflichtet die Verwaltung außerordentlich. Wenn der Wähler dieses Wahlrecht aus einem von ihm nicht zu vertretenen Grund nicht ausüben kann, so ist die Wahl „im Zweifelsfall“ zu wiederholen oder es muss ein anderer Termin angesetzt werden. Die Stadtverwaltung meint jedoch mit dem Austausch der Wahlscheine wäre die ganze Sache erledigt. Diese Einstellung ist eine sehr bequeme Einstellung, die einen Richter nicht die Bohne interessiert. Wer kann nun klagen: Alle Betroffenen können klagen. Das sind alle zugelassene Parteien, alle Kandidaten, alle Wähler und alle Politiker im Rat der Stadt Ennepetal. Eine Klage kann auch zur Niederschrift erklärt werden, falls sich jemand keinen Rechtsanwalt leisten kann. In jedem Gericht gibt es Rechtspfleger.

 

Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Ennepetal