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Manchmal sollte man sich erinnern – auch in Ennepetal

Logo EuGH

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[jpg] Erinnern wir uns mal, als die Sinti und Roma in Ennepetal einzogen. Das Geschrei war groß. Hysterisch gingen die Leute verbal aufeinander los. Dabei hatten die Sinti und Roma ziemlich viel Elend in Duisburg erlebt. Im „Problemhaus“ „In den Peschen 3-5“ wurden Sinti und Roma unter den Rechten und der Rotlichtgröße Branko Barisic ohne Ende schikaniert. Letztendlich „flohen“ sie nach Ennepetal-Hasperbach. Kaum hier angekommen, rüsteten die Rechten auf. In den sozialen Medien wurde offen dazu aufgerufen die Häuser anzustecken.

Am Rande kam das Thema EU auf den Plan die EU sollte ja Schuld sein an der Misere. Frei nach, wenn die EU und der Euro nicht wären, hätten wir diese Leute nicht am Hals. Letztendlich sind die Sinti und Roma damit vom Regen in die Traufe gekommen. Nicht ganz. Die Stadt Ennepetal reagierte, indem sie die Kinder der Sinti und Roma einschulte. Denn, das hatten die wenigsten erkannt, diese Menschen waren Bürger der EU. Und für diese galt nun einmal die Freizügigkeit innerhalb der 28 Staaten der EU.

Und dann kam dieses bayrische Element der Menschenverachtung, mit dem Spruch, „Wer betrügt, fliegt“. Denn alle „netten Zeitgenossen“ unterstellten den Sinti und Roma Sozialhilfe oder Hilfen für die Grundsicherung zu bekommen. Und wieder, die EU hätte das so angeordnet oder wir Deutschen wären nicht mehr frei. Aufklärung wurde als Besserwisserei abgetan. Bis heute verstummen diese Stimmen nur deshalb, weil Stadt und Öffentlichkeit eine starke Front gegen diese rechten Stimmen machten.

 

" Foto: Gerichtshof der Europäischen Union"

“ Foto: Gerichtshof der Europäischen Union“

Unserer Redaktion wurde ein Urteil des EuGH in genau dieser Sache zu geschickt. In der Sache Elisabeta Dano, Florin Dano gegen das Jobcenter Leipzig wurde die Klage von Elisabeta Dano, Florin Dano abgewiesen und nach Leipzig zurück überwiesen. Die beiden Danas (Mutter und Sohn) hatten sich seit fünf Jahren in Deutschland aufgehalten und ihre Existenzsicherung durch das Kindergeld und einen Zuschuss der Verwandten über „Wasser“ gehalten. Nach fünf Jahren wurde es den Verwandten offensichtlich zuviel und sie wollten keine Unterstützung mehr gewähren. Elisabeta Dano, Florin Dano gingen zum Jobcenter und beantragten ALG II nach SGB II, also Hilfe zur Grundsicherung. Das Jobcenter lehnte mit der Begründung ab, Elisabeta Dano, Florin Dano hätten sich nicht um eine Arbeit in den fünf Jahren bemüht. Also sollten sie für ihre Existenzsicherung selber aufkommen. Elisabeta Dano, Florin Dano klagten, die Klage wurde an den EuGH überwiesen, der nun entschieden hat. Die beiden Kläger bekommen kein Geld.

Es ist aber nicht so, dass man jetzt pauschal sagen kann, dass grundsätzlich keine Hilfe zur Grundsicherung erbracht werden kann. Vielmehr kann es in bestimmten Fällen zu einem positiven Bescheid kommen. Deshalb hat das EuGH auch entschieden, der Einzelfall soll Grundlage jeder Entscheidung sein.

Damit müsste ja auch jedem klar sein, die EU handelt nach Recht und Gesetz. Und dieses Recht haben unsere Bundeskanzler alle so gewollt, indem sie ihre Zustimmung freiwillig gegeben haben.

Für Interessierte habe ich das gesamte Urteil als auch die uns zugesandte Pressemeldung eingebunden.



Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Ennepetal