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Bebauungsplan Nr. 23 „Dörnerbusch“, Gevelsberg

baugebiet[Gevelsberg] Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Wirtschaftsförderung hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.11.2014  die von Vertretern der Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH Brilon Bondzio Weiser, Bochum vorgestellte Verkehrsuntersuchung Klostermark / Börkey vom Oktober 2014 zur Kenntnis genommen.

Eine Entscheidung wie die künftige Verkehrsführung und Erschließung des neuen Wohngebietes „Dörnerbusch“ erfolgen soll, wurde noch nicht getroffen.

Um den Anliegern dieses Stadtbereiches Gelegenheit zu geben sich mit den vom Ingenieurbüro ausgearbeiteten fünf unterschiedlichen Möglichkeiten  sowie einer Nullvariante zur Erschließung des Wohngebietes zu befassen, werden Vertreter der Ingenieurgesellschaft und der Verwaltung die Verkehrsuntersuchung

am  12.01.2015, 19.00 Uhr im Ratssaal der Stadt Gevelsberg

in einer öffentlichen Informationsveranstaltung erläutern. Die alternativen Prognosefälle sollen dann zielorientiert diskutiert werden.

Die Verkehrsuntersuchung und das Bebauungskonzept können auf der Webseite der Stadt Gevelsberg unter – Planen und Bauen – Aktuelle Bebauungspläne – eingesehen werden.

 

Ingo Mehner erläutert seine Position in der Causa Wiggenhagen.

[jpg] Nun ist es recht ungewöhnlich wenn ein Pressetermin über das Internet veröffentlicht wird, zumindest für die Stadt Ennepetal in der alles seine Ordnung haben muss. Es hat sich eben alles so über Jahrzehnte eingespielt, nichts sollte und soll sich ändern; denn, da könnte ja jeder kommen.

So lud der am Vortag durch den Wahlausschuss abgelehnte Bürgermeisterkandidat Dr.jur. Mehner hinsichtlich seiner Äußerungen im Zusammenhang mit dem Brandhaus, ehemals Fischer, zu einer Pressekonferenz ein, um seine Sicht der Dinge zu erläutern. Es kam Bernd Hohlweck, sowie ein Redaktionsmitglied von en-mosaik.

Unser Interesse war groß, sind wir doch an einer Aufklärung hinsichtlich der Aussagen des ersten Beigeordneten der Stadt Ennepetal, dem Gevelsberger Wilhelm Wiggenhagen, sehr interessiert. Denn die Attraktivität unserer Stadt liegen unseren Usern aber auch anderen Bürgern doch sehr am Herzen.
Gem. Herrn Dr. Mehner war die einstweilige Verfügung eingegangen, jedoch hatte der zuständige Richter Herrn Dr. Mehner aufgetragen am gleichen Tage noch Stellung zu nehmen. Heißt, der Erlass der einstweiligen Verfügung war noch nicht rechtskräftig. Denn letztendlich kann Herr Dr.Mehner diese einstweilige Verfügung mittels geeigneter Rechtsmittel noch abwehren, so dass diese als Klage in einer Hauptverhandlung geführt wird. Weiterlesen