Städte errechnen Mehrkosten durch Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz

Metropole Ruhr (idr). 

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz laufen in den Kommunen der Metropole Ruhr die Taschenrechner heiß. Bis auf Weiteres müssen die Unterstützungsleistungen für Asylbewerber an die Hartz IV- und Sozialhilfesätze angeglichen werden.

Das bedeutet für die Kommunen Mehrausgaben, die die klammen Haushalte zusätzlich belasten. So rechnet die Stadt Dortmund vor, dass eine sofortige Anhebung der Leistungen auf das "Sozialhilfe-Niveau" (Erwachsene um 112 Euro, Jugendliche um 60 Euro) zu Mehraufwendungen von jährlich bis zu einer Million Euro führten. In Dortmund erhalten derzeit 1.115 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, 700 davon beträfe die Regelung. Auch Gelsenkirchen hat bereits eine Rechnung aufgemacht: 59.000 Euro pro Monat, also 708.000 Euro im Jahr muss die Stadt zusätzlich für die Leistungen an Asylbewerber aufbringen. 460 Personen sind betroffen.

In Bochum stehen 600.000 Euro pro Jahr auf der Zusatz-Rechnung, 594 Asylbewreber betrifft die Regelung. Essen rechnet mit 1,5 Millionen Euro jährlichen Zusatzkosten für die derzeit 970 Asylbewerber. Das Urteil war allgemein erwartet worden, deshalb haben die meisten Städte die erwarteten Mehrkosten im kommenden Haushalt bereits berücksichtigt. Ein Problem ergebe sich aber, so heißt es aus Essen, aus der beschlossenen Rückwirkung für 2012 und 2011. In kleineren Städten liegen die Asylbewerberzahlen zwar aufgrund des Verteilerschlüssels deutlich niedriger, die zusätzlichen Kosten bereiten dennoch Sorge.

So hat Moers (Kreis Wesel) zunächst nur die Zahl der Alleinstehenden bzw. der Haushaltsvorstände als Rechenbasis herangezogen: Für die betroffenen 63 Personen muss die Stadt zusätzliche 7.000 Euro pro Monat, also 84.000 Euro pro Jahr aufbringen. Nicht mitgerechent sind die Familienanghörigen. Die derzeitigen Erstattungen des Landes liegen in der Grafenstadt bei 300.000 Euro pro Jahr. Die Stadt müsse aber insgesamt 1,6 Millionen an Kosten für Asylbewerber tragen. Der Städte- und Gemeindebund hat bereits eine vollständige Erstattung der durch das Urteil entstehenden Mehrkosten durch den Bund gefordert.
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