Die jüdische Religion und Kultur auf der Schwelmer Agenda

Frau Dr. Ulrike Schrader Foto: (c) Linde Arndt

Frau Dr. Ulrike Schrader Foto: (c) Linde Arndt

 

[jpg] Vom Verein für Heimatkunde Schwelm e.V. wurden wir für den 17. Tishri 5777 zu einem Referat oder Gespräch geladen. Nein, das Datum zuvor ist ein jüdisches Datum, nach dem gregorianischen Kalender wurden wir zum 19. Oktober 2016 geladen. Kein Problem, für einen Journalisten der mit einer guten Allgemeinbildung ausgestattet ist und sich vorbereitet hat.

Die Referentin Frau Dr. Ulrike Schrader, Stellv. Vorsitzende Begegnungsstätte Alte Synagoge Wuppertal, sprach über das jüdische Fest Sukkot (Laubhüttenfest). Es beginnt und geht vom 15.-23.Tishri 5777 umgerechnet vom 17.-23.Oktober. Es endet am 23. Oktober 2016 mit dem Hoschana Rabba (Hosiana, hilf doch!).

Die religiösen Feste der Juden sind ohne Zweifel sehr anmutende Feste und wenn man sich etwas bemüht, sieht man auch Zusammenhänge mit den christlichen und islamischen Festen. Denn alle drei Religionen haben den gleichen Gott. Nur im Religionskalender unterscheiden sich die Lage und Inhalte der Feste und die Begehung derselben. Das Laubhüttenfest (Sukkot) wird in Israel nur bei den observanten Juden gefeiert, wobei nur der erste Tag und der letzte Tag eine wesentliche Beachtung findet.

Der letzte Tag, auch Hoschana Rabba genannt, ist da schon der wichtigere Tag. Denn dieser Tag ist der letzte Tag an dem der strenggläubige Jude, Gott um ein gnädiges Jahr bitten kann. Hoschana Rabba ist der Tag an dem Gott, dem jüdischen Glauben gemäß, dem Gläubigen für ein Jahr sein Urteil auferlegt. Dieses Urteil richtet sich nach der religiösen Lebensweise in der Vergangenheit.

Wie gesagt, es ist nur für die noch praktizierenden Juden in Israel wichtig, also für die Orthodoxen und Konservativen.

Schön ist jedoch das darauffolgende  Simchat Tora, Torafreude auch Torafreudenfest genannt, hier werden die Kinder mit einbezogen. Kinder müssen an diesem Tage nicht still herumsitzen, sondern sie tanzen, lachen und bekommen von allen Anwesenden Süßigkeiten und Leckereien. Das Laubhüttenfest mit Hoschana Rabba korrespondiert mit dem Jom Kippur Feiertag, es ist der Tag an dem sich der gläubige Jude mit Gott versöhnt, alles ist vergeben.

Die religiösen Regeln und die aktive Religionsausübung wird in der Regel nur von den orthodoxen, konservativen und ultraorthodoxen Religionsanhängern ausgeübt. Anders in der Diaspora (Religionsanhänger in der Fremde), dort hält man sich an die Religionsausübung.

Es war eine schöne Stunde die der Heimatverein für etwa 60 ältere Herrschaften des Verein für Heimatkunde Schwelm e.V. und deren Bekannten ausrichtete.

Mitglieder und Zuhörer des Heimatvereins Foto: (c) Linde Arndt

Mitglieder und Zuhörer des Heimatvereins Foto: (c) Linde Arndt

Denkt man jedoch an das aktuelle politische Tagesgeschehen, wo der Antisemitismus und der Rassismus inzwischen wieder zum Alltag gehört, sollte man sich heute fragen ob es nicht weitergehende Veranstaltungen geben sollte. Und ob solche Veranstaltungen noch zeitgemäß sind.

In solch unruhigen Zeiten sollte man sich positionieren und solidarisieren, gegen den alltäglichen Antisemitismus, so der damalige Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland  Dr. Dieter Graumann anlässlich eines Empfangs in Dortmund.

Die jüdische Religion gehört, wie die christliche und islamische Religion zu Deutschland und damit auch zu Schwelm. Schwelm hatte bis 1939 sogar eine Synagoge die von der jüdischen Gemeinde in Barmen mit genutzt wurde. Wenn jedoch in Schwelm ein Friedensfest gefeiert wird, ( EN-Mosaik berichtete http://en-mosaik.de/abend-des-friedens-schwelmer-friedensfest/) ,welches die jüdische Religion nicht mit einschließt, fragt man sich schon ob die Schwelmer Provinz die Zeichen der Zeit gehört hat.

Dr. Dieter Graumann hat es im Gespräch treffend gesagt: Wir Juden sind wieder da und zwar qicklebendig. Und wenn Frau Dr. Schrader Israel als ein beschauliches Land beschreibt, dann hat sie offensichtlich nicht die vielen Diskussionen über die politische Zukunft Israels in Israel mit bekommen. Die NGO Peace Now, mit Amos Oz oder Amir Peretz als Gründer, sorgte in Israel mehrfach für Druck um die Probleme mit den Palästinensern einer Lösung zu zu führen. Mit Emil Grunzweig gab es schon einen der ersten Toten, die Peace Now zu beklagen hat.

Ministerpräsident Benjamin Netanjahu mag zwar einen Deckel auf die tiefen gesellschaftlichen Diskurse halten, er hat es aber nicht geschafft seine konservative Sicht der politischen Situation in alle Kreise einzuführen. Wir haben wieder jüdisches Leben in Deutschland und das sollten wir pflegen – mit den Juden zusammen.  Hoschana!

Und das bedeutet, wir wollen am Leben der Juden teilhaben.

 

Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm

Stadtverwaltung Schwelm zieht den Eilantrag auf einstweilige Anordnung zurück

v.l.: Rainer Zachow , Dr. Ilona Kryl und Norbert Meese Foto: Linde Arndt

v.l.: Rainer Zachow , Dr. Ilona Kryl und Norbert Meese Foto: Linde Arndt

[Schwelm] Mit Schreiben vom 23.09.2016 hat die Stadt den am 23.08.2016 gestellten Antrag, die Klage des Bürgerbegehrens abzuweisen und im Wege einer einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung festzustellen, wieder zurückgezogen.
In der Begründung für ihren Antrag reklamierte die Schwelmer Stadtverwaltung ein Schutzbedürfnis dahingehend, nicht zu haushaltswidrigem Verhalten gezwungen werden zu können. Weiter führte die Verwaltung aus, dass die Klage des Bürgerbegehrens offensichtlich keine Erfolgsaussichten haben kann.
Nun zieht die Stadt Schwelm ihren Antrag ohne Begründung zurück. Das Gericht beschließt daher am 26.09.2016: Das Verfahren (der Antrag auf einstweilige Anordnung/d.Redaktion) wird eingestellt. Der Antragsteller (Die Stadt Schwelm/d.Redaktion) trägt die Kosten.
Dies wird sicherlich auch unter dem Eindruck der stichhaltig begründeten Erwiderung der Initiatoren des Bürgerbegehrens erfolgt sein. Einen ablehnenden Bescheid und die damit verbundene negative öffentliche Wahrnehmung wollte man wohl vermeiden.
Was bleibt, ist der Eindruck, dass die Stadtverwaltung einen externen Berater bezahlt, der scheinbar der Aufgabe nicht gewachsen ist.
Hätte man von Anfang an der Expertise aus dem eigenen Haus mehr Vertrauen geschenkt, wäre es sicherlich nicht zu den zahlreichen Fauxpas in der Kommunikation mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens gekommen.
Somit ist ein weiteres Mal ein Gericht mit einem Schriftsatz beschäftigt gewesen und ein Prozess ohne vernünftigen Grund erneut in die Länge gezogen worden.
Es bleibt festzustellen, dass die Verwaltungsspitze und die sie unterstützende Parteienallianz mit der Zustimmung zu einem Ratsbürgerentscheid leider nicht auf eine breite, mehrheitsfähige Kompromisslinie eingeschwenkt sind. Somit muss die demokratische Bürgerbeteiligung über ein Gericht eingeklagt werden.
Wir erwarten nun die Terminanberaumung zur Eröffnung des Verfahrens und sehen diesem optimistisch entgegen.

Norbert Meese, Dr. Ilona Kryl und Rainer Zachow für das Bürgerbegehren

[jpg] So weit so gut. Im Hinblick darauf, dass sich die Situation in der Schulpolitik signifikant geändert hat sollte man die Investition,um eine Fehlinvestition zu vermeiden, der Gustav-Heinmann-Schule neu überdenken. Denn durch den Zuzug von Flüchtlingen und Asylanten besteht ein Bedarf an Schulen, die qualitativ anders ausgerichtet, die aber erst bedarfsgerecht umgebaut werden müssen.
Dadurch sollte die Diskussion um das neue Rathaus breiter angelegt und daher neu belebt werden. Vielleicht könnte die Politik und die Verwaltung ihre Eitelkeiten beiseite legen um letztlich eine optimale Ratshauslösung zu finden.

Jürgen Gerhardt für die Redaktion

Dornröschen erwacht

Der Brunnen am Schloss Martfeld - Foto: )c) Linde Aarndt

Der Brunnen am Schloss Martfeld – Foto: (c) Linde Aarndt

[la] Martfeld ist ein  absolutes Sahnehäubchen der Stadt Schwelm mit seinem wunderschönen Park und allen sonstigen Möglichkeiten, die das Gesamtbild in wunderbarer Weise abrunden. Da sind die Sportanlagen,  da ist der große, familiengerechte  Kinderspielplatz, es gibt  den Trauungssaal, die Bibliothek, das Museum und die Ausstellungsräume für Veranstaltungen im Bereich Kunst und Kultur in der oberen Etage.

Aber was wäre das alles, würde der traditionelle Brunnen im Schloßhof nicht mehr sprudeln und die Türen des Restaurants weiter verschlossen bleiben. Als der  neue Pachtvertrag abgeschlossen wurde, konnten alle Bedenken vergessen werden. Denn pünktlich zur Neueröffnung sprudelt auch der Brunnen im Schloßhof wieder. Dafür hatte sich Schwelms Ehrenbürger Wilhelm Erfurt eingesetzt. Ja,  der Brunnen sprudelt wieder.

Es gibt wieder einen Pächter für das Martfeld-Restaurent, daß unter dem Namen „Im Martfeld“ geführt wird.
Martina Spannagel und Till Mundorf unterzeichneten mit Bürgermeisterin Gabriele Grollmann und Thomas Striebeck (städtisches Gebäudemanagement) im Beisein von Julian Saßmann, Martina Spannagels Sohn,  den Pachtvertrag.

v.l.: Bürgermeisterin Gabriele Grollmann, Thomas Striebeck, Martina Spannagel und Till Mundorf Foto: (c) Linde Arndt

v.l.: Bürgermeisterin Gabriele Grollmann, Thomas Striebeck, Martina Spannagel und Till Mundorf Foto: (c) Linde Arndt

UnterschriftMartina Spannagel für die Pächter Foto: (c) Linde Arndt

UnterschriftMartina Spannagel für die Pächter Foto: (c) Linde Arndt

Martina Spannagel wußte noch einmal zu betonen, welch wichtige Rolle  der Zuspruch von Bürgermeisterin Gabriele Grollmann dabei gespielt hat, dass sie sich zu diesem Schritt entschlossen haben. Immerhin sind sie augenblicklich noch voll mit dem Umbau des „Fritz am Brunnen“ beschäftigt. Auch war dieser Schritt nur möglich, weil sich Sohn Julian bereit erklärt hatte die Leitung des Café  Bistro am Martfeld zu übernehmen. Nun ist die Familie vereint in Schwelm und Sohn Julian hat bereits eine Wohnung in Schwelm.

Gastronomie im Blut und alles wird gut
Somit wird das neue Café  Bistro  von Sohn Julian Saßmann (Finanzfachwirt) und dessen Lebensgefährtin Dorothee Irlenborn (Betriebswirtin) geführt, aber auch die beiden Pächter werden das Haus stets repräsentieren, wenn es angesagt ist.
Ihre Tochter Jana Saßmann unterstützt sie  derweil beim „Rufes am Brunnen“, „Fritz am Brunnen“  und  „Aechte de Muer“, das ebenfalls zu ihren Wirkungsstätten in Schwelm gehört. Somit trägt der Familien-Clan dazu bei, daß die großen Aufgaben perfekt gemanagt werden.

Man kann wirklich mit Fug und Recht behaupten, diese Familie ist mit Herzblut in der Gastronomie verwurzelt und das spüren die Gäste auch dementsprechend.

 

Mit Power und Plan ran ans Werk

Ein vielversprechendes Konzept wurde von Martina Spannagel und Till Mundorf aufgestellt, der auch schon beim „Rufes am Brunnen“ und zuletzt beim „Fritz am Brunnen“  tatkräftig die Planungen unterstützt hatte.
„Ohne ein solches Konzept hätte man von Anfang an einen Griff in den Mist getan“ wußte Martina Spannagel zu bemerken.

 

Till Mundorf meinte u.a.: „Wir haben uns in unserer Herangehensweise viele Gedanken gemacht, welche Kunden wir mit dieser Lokalität bedienen wollen. Wir haben das Museum, das Standesamt, den wunderschönen Park, die Vereine wie Tennis, Fußball, Minigolf und den großen Spielplatz. Martfeld hat weniger gute Zeiten hinter sich, also ist es wichtig sich darauf zu konzentrieren, was wichtig ist, um ein gut sortiert aufgestelltes Konzept zum Gelingen zu bringen. So soll es möglich sein, daß auch die Mutter mit Kind zu uns kommen kann, aber auch der Tennisspieler nach einem heissen Match etwas Gesundes essen kann und nicht nur das leckere, kühle Bier.“

v.l.: Bürgermeisterin Gabriele Grollmann, Martina Spannagel, Thomas Striebeck, Till Mundorf und Julian Saßmann Foto: (c) Linde Arndt

v.l.: Bürgermeisterin Gabriele Grollmann, Martina Spannagel, Thomas Striebeck, Till Mundorf und Julian Saßmann Foto: (c) Linde Arndt

Angebot  rund und gesund
Das Café Bistro startet morgens ab 9:00 Uhr mit einem Frühstück im „Baukastenprinzip“, wie Martina Spannagel es bezeichnet. Und zwar darum, weil es von einem einfachen, preislich günstigen, bis zu einem opulenten, preislich höher gelegenen Frühstück mit Lachs, Eiern, Fisch, Käse, Schinken gewählt werden kann. Es gibt Müslis und selbstgemachte  Smoothies.
Mittags gibt es hausgemachte Eintöpfe, Quiche, Flammkuchen, Folienkartoffen mit Lachs oder Filetstreifen.
Der Nachmittag steht ganz im Zeichen des Genießens mit leckeren süßen Köstlichkeiten. Martina Spannagel und Till Mundorf ist es gelungen, für das Cafe-Bistro am Haus Martfeld eine Konditormeisterin zu engagieren, auf die große Herausforderungen und Aufgaben warten.
In Köln gibt es eine Konditorei „Törtchen – Törtchen“, da gibt es viele kleine Leckereien. Traumhafte kleine Köstlichkeiten soll es jetzt auch im Café-Bistro geben. Und damit diese auch ausser Haus verkauft werden können, sind bereits viele kleine Verpackungen bestellt worden.
Die neuen Pächter wollen auch die  „Bergische Kaffeetafel“ mit der Dröppelmina  wieder hochleben lassen, wo Herzhaftes kombiniert mit Süßem angeboten wird.  Sammelgedecke sollen an Stelle von einheitlichem Marken-Porzellan das passende Ambiente zur Kaffeetafel beisteuern. Es wird gute Torten geben.
Alles in Allem sind die Pläne der neuen Gastonomen so reichhaltig und facettenreich, dass man sich wünscht, dass das neue Café Bistro eine gute Zukunft und lange Lebensdauer hat und viele zufriedene  Gäste Schwelm nach einem Besuch (oder einer Hochzeit, Feier, einem Treffen mit Freunden und Familie) in positiver Erinnerung halten und den Ort der vielen Möglichkeiten als gute Adresse weiter empfehlen.
Morgen, am 14. August 2016 ist mit einem musikalischen Frühschoppen Eröffnung.
So wird das Dornröschen „Schloß Martefeld“ in seiner ganzen Pracht dann wieder zu bewundern sein.

 

Linde Arndt  für EN-Mosaik aus Schwelm

 

Die Klage zum Ratshausneubau ist eingereicht!

Rathaus in der Mitte Collage: Linde Arndt

Rathaus in der Mitte Collage: Linde Arndt

[Schwelm] Die Initiatoren des Bürgerbegehrens

Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!

haben fristgerecht Klage gegen die vom Rat der Stadt Schwelm am 30. Juni 2016 getroffene Entscheidung auf Erklärung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingereicht.
Zur Erinnerung sei noch einmal erwähnt, dass auf sämtliche, auch auf politischer Ebene, angebotenen Kompromisse, wie den Antrag auf Ratsbürgerentscheid von der Verwaltungsspitze und der sie unterstützenden Parteienallianz nicht eingegangen wurde. Somit sind die Initiatoren konsequent ihrer Ankündigung gefolgt und haben die Klageschrift dem Verwaltungsgericht vorgelegt.
Ziel der Klage ist, das sei an dieser Stelle noch einmal deutlich gemacht, in dieser für die Stadt Schwelm bedeutenden und das Stadtbild auf Jahrzehnte prägenden Entscheidung, den Bürger mit einzubeziehen und auf diesem Weg eine breite Zustimmung für, die aus Sicht der Initiatoren beste Lösung, zu erreichen.

„Wenn ein Rathaus für 80 Jahre geplant wird, sollte es anständig gemacht werden.“

 

 

 

 

Ein schwarzer Tag für Schwelm?

Im Vordergrund von links: Rainer Zachow, Dr.Ilona Kryl und Norbert Meese Foto: (c) Linde Arndt

Im Vordergrund von links: Rainer Zachow, Dr.Ilona Kryl und Norbert Meese Foto: (c) Linde Arndt

[Schwelm] Wir sind weit gekommen und möchten den über 3138 Bürgerinnen und Bürgern danken. Gemeinsam haben wir unser Unverständnis über die Entscheidung im Rat am 26. Januar 2016 eindrucksvoll deutlich gemacht. Doch wie erwartet haben die Allianzfraktionen mit ihrer Stimmenmehrheit die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht anerkannt. Die Überraschung bei den Initiatoren und ihren Unterstützern hielt sich in Grenzen, die Enttäuschung, vor allem über den Stil in der Debatte, konnten sie allerdings nicht verhehlen.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens werden nun die schriftliche Beschlussmitteilung der Verwaltung abwarten, die Begründung prüfen und zeitnah die Klageschrift an das Verwaltungsgericht auf den Weg bringen.
Somit hält sich die Schwärze des Tages bzgl. der Ratsentscheidung vom 30. Juni 2016 noch in einem tristen Grau, lässt sich die Angelegenheit doch noch richterlich klären.
Was nachhaltig wirken wird und schwarze Wolken aufziehen lässt, ist der Auftritt einiger Protagonisten des Rates, die wie Herr Kranz (SWG) die ganze Tiefe ihrer intellektuellen Bescheidenheit offenbaren und sich zu Recht einen Ordnungsruf der Vorsitzenden einhandelten. Seinen Wortbeitrag damit beginnend, den Initiatoren bewusste Täuschung der Einwohner/innen vorzuwerfen, ist nicht nur ein starkes Stück, sondern entbehrt jeglicher Grundlage und macht die ganze Hilflosigkeit und Verstrickung in eigenen Argumentationswidersprüchen deutlich.
Sein Rats- und Fraktionskollege Herr Dr. Bockelmann (BfS), genau wie Herr Schwunk von der FDP waren sich nicht zu schade, der Öffentlichkeit, die zahlreich anwesend war, zu verdeutlichen, dass sie nicht verstanden haben, warum sie von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden sind. So wollten sie nicht akzeptieren, dass bei Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und einem anschließenden Votum pro Moltkestraße die Politik über die Ausgestaltung der Bauausführung diskutieren und entscheiden muss. Dies müssen sie allerdings auch bei der Gestaltung des Umbaus der Gustav-Heinemann-Schule und sie verdrängen den Umstand, dass sie jedes der Projekte europaweit ausschreiben müssen.
Die fürs Studium erstellte Arbeit ist kein Auftrag der Stadt gewesen. Und daher nicht nutzbar. Offensichtlich haben die Herren da erheblichen Nachholbedarf bei ihrem Demokratie- und Mandatsverständnis.
Herr Kirschner (SPD) selbst Volljurist, hat mit seiner sehr gut strukturierten Rede den Damen und Herren des Rates die rechtliche Ausgangslage, damit die Interpretationsspielräume sehr anschaulich verdeutlicht und klargemacht, dass es sehr wohl möglich ist, dem Bürgerbegehren die Zulässigkeit zuzusprechen.
Die Krokodilstränen über die angeblich falsche Fragestellung waren gerade getrocknet, da öffnete ihnen der Antrag der Fraktionen SPD, Die Bürger und Die Linke auf einen Ratsbürgerentscheid die Tür für einen gesichtswahrenden Kompromiss. Doch selbst die Grünen, für die basisdemokratische Beteiligung sonst eine heilige Kuh ist, haben eben diese zur Schlachtbank geführt und den Antrag abgelehnt. So wurde unter der Führung von Herrn Flüshöh (CDU) deutlich, dass keine demokratische Entscheidung der Bürger gewollt ist.
Am Donnerstag, den 30. Juni 2016 haben die Vertreter der in der Allianz vereinten Parteien ihre Grundwerte mit Füßen getreten und nebenbei in der politischen Debatte Anstand und Stil vergessen und die Ratssitzung zu einer Farce verkommen lassen.

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Das war tatsächlich ein schwarzer Tag für Schwelm und ein Tiefpunkt in der Führung politischer Auseinandersetzungen.

Norbert Meese   |    Dr.Ilona Kryl   |     Rainer Zachow

Britische Verhältnisse in Schwelm – demokratische Kultur perdue

Ratssitzung 30.06.2016 Schwelm Foto: (c) Linde Arndt

Ratssitzung 30.06.2016 Schwelm Foto: (c) Linde Arndt

Der Hintergrund

[jpg] Worum geht es in Schwelm noch einmal? Es geht um ein neues Rathaus indem alles unter einem Dach vereint ist. Da ist die Verwaltung, die Musikschule oder die Stadtbücherei die dem Schwelmer jetzt in einem Gebäude ihr Dienste anbieten sollen. Durch die Musikschule und die Stadtbücherei hätte das neue Rathaus einen größeren Publikumsverkehr in einem Gebäude. Außerdem würden durch Events die Öffnungszeiten des neuen Rathauses ausgeweitet. Ob das nun Lesungen, Buchvorstellungen oder Konzerte sind, sie alle brauchen Räumlichkeiten für Publikum und Personal. In der Diskussion standen letztendlich zwei Standorte, die Gustav­Heinemann­Schule (GHS) und das derzeitige Grundstück auf dem die Verwaltungsgebäude II und III stehen. In weiteren Diskussionen wurde die Option GHS mit einem Bürgerbüro in der Innenstadt erweitert. Die Kosten der GHS wurden nur „oberflächlich“ durch die Firma Drees & Sommer nach der Verfügbarkeit der Daten kalkuliert. Das heißt, die Anforderungen an das neue Rathaus wurde von Seiten der Stadt nicht bis ins Detail aufgegeben. Man kann also die beiden Optionen des Rathausneubaus kostenmäßig nicht vergleichen. So kam denn auch der Rat am 5.11.2015 zum einstimmigen Beschluss:

Die Bürger und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden in zwei Schritten in den weiteren Prozess eingebunden:

  1. Vor der Standortentscheidung bezüglich Neubau an der Moltkestraße oder Umbau der Gustav-Heinemann-Schule zum Rathaus
  2. Nach dem Standortbeschluss für die weitergehende Planung   

 

Man beachte hierbei das Wort „Prozess eingebunden“. Schon hier wollte der Rat keine echte Mitbestimmung zulassen, lediglich eine Mitwirkung. Mitte Dezember im Rahmen einer Bürgerversammlung entschieden sich die Bürger und die städtischen Mitarbeiter für die Option des Rathausneubaus Moltkestraße/Schillerstraße. Die Bürgermeisterin ignorierte die Willensbekundungen der Bürgerversammlung und entschied sich für die GHS. In der Folge wurde die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ gegründet, die ein Bürgerbegehren nach § 26 GO NRW auf den Weg brachte. Die geforderten Unterschriften wurden durch die Initiative mit 3.138 Unterschriften übererfüllt. Da das Bürgerbegehren letztendlich im weiteren Prozedere, bei nicht beitreten des Rates, zu einem Bürgerentscheid mit ungewissem Ausgang führen konnte, griffen die Bürgermeisterin als auch der Fraktionsvorsitzende der CDU Oliver Flüshöh in die juristische „Trickkiste“. Beide griffen das Bürgerbegehren formaljuristisch an, indem sie sich auf ein bestelltes Gutachten des Städte­- und Gemeindebundes Nordrhein­Westfalen e.V., welches Frau Dr.Cornelia Jäger Dezernat I angefertigt hatte, bezogen.  Wenn das Bürgerbegehren nicht formaljuristisch angegriffen worden wäre, hätte der Stadtrat dem Bürgerbegehren beitreten können oder es ablehnen können. Dann wären die Schwelmer insgesamt an die Wahlurnen zur Abstimmung gerufen worden. Eine formaljuristische Ablehnung deutet immer auf eine Angst vor dem Wähler hin. So weit der Sachverhalt bis zur Ratssitzung vom 30. Juni 2016

Ratssitzung vom 30.Juni 2016, die Filibusterei und Wegfall der demokratischen Kultur

Oliver Flüshöh [CDU] Foto: (c) Linde Arndt

Oliver Flüshöh [CDU] Foto: (c) Linde Arndt

Lassen wir uns die Sitzung von hinten aufzäumen, denn Oliver Flüshöh (CDU), der Schwelmer Napoleon und Anführer einer Partei­Allianz die mehr oder weniger politisch kastriert ist, hat die Stichworte für dieses Bubenstück geliefert. Flüshöh erwähnte in seiner Erwiderungsrede einen Vergleich zwischen dem beantragten Schwelmer Bürgerbegehren auf der einen Seite und dem direktdemokratisch umgesetzten Sankt Gotthard Tunnel in der Schweiz und dem Referendum in Großbritannien welches zum „Brexit“ führte. Abgesehen davon, überschüttete Flüshöh   die drei Initiatoren mit einer Häme ohne Gleichen. Kommen wir zu dem Vergleich den Flüshöh bemühte. Die Schweizer Direktdemokratie mit der Schwelmer Demokratie zu vergleichen verbietet sich doch von selber wenn man die Schweizer Verhältnisse einmal bewundern durfte. Der 57 km lange Tunnel wurde von den Schweizern mehrfach abgesegnet und zwar auf allen politischen Ebenen, also von der Gemeinde über den Kanton bis zum Bund. Die Schweizer wurden aufgerufen über die anstehenden Vorhaben abzustimmen. Alle Informationen die ihnen dabei vorgelegt wurden, z.Bsp. die Kosten, wurden zu Beginn auf 12 Milliarden Franken kalkuliert und wurden auch (Nach 17 Jahre) eingehalten, über die sie abstimmen sollten, konnten jederzeit von jedem Schweizer nachvollzogen werden. Erst nachdem das Ja der Schweizer eingeholt war, rückten die Bohrmaschinen an. Der Sankt Gotthard Basistunnel ist ein demokratisches Vorzeigeprojekt und eine demokratische Blaupause. Wobei die technische weltmeisterliche Leistung des 57,1 km langen Tunnels nicht unerwähnt bleiben sollte. Da verbietet sich wohl ein Vergleich mit der demokratischen Leistung im Zusammenhang mit dem Schwelmer Ratshausprojekt. Eher der Vergleich mit dem britischen Referendum würde man als passend durchgehen lassen. Die drei Führer dieses Referendums, Farage, Cameron und Johnson haben mit ihrem Verhalten ein ganzes Volk buchstäblich zerrissen. Während des Wahlkampfes wurde von allen der Parteien gelogen, verdreht, gehetzt oder manipuliert, belastbare Informationen suchte man vergeblich. Vor der Wahl hatten die Briten noch Vertrauen zu ihren Politikern. Als der Brexit durch war, stellte man (Die Briten) mit Entsetzen fest, wir wurden getäuscht und haben aufgrund dieser Täuschung gewählt. Wollte Oliver Flüshöh (CDU) den Schwelmern  damit sagen, die Schwelmer Bürger könnten nicht über das Rathausprojekt entscheiden, weil es keine belastbaren Informationen dazu gibt –  ­ alles erstunken und gelogen? Hat ihn also sein Gewissen geplagt? Man weiß es nicht. Zum Beispiel das Argument, die Regierungspräsidentin hätte sich für die GHS aus Kostengründen ausgesprochen, wer auch immer das von der Allianz durchsteckte ist falsch, vielmehr drängt die Bezirksregierung auf eine Zusammenlegung der einzelnen Verwaltungsgebäude, weil sie darin eine Kosteneinsparung sieht. Von den Standorten wurde nicht einmal gesprochen. Nicht nur die Häme war es die einem demokratisch gewählten Politiker schlecht ansteht, vielmehr war es die Arroganz der Macht die Flüshöh in ein juristisches Mäntelchen kleidete die ihn in ein anderes System beförderte. Nein, ein Demokrat ist Oliver Flüshöh wirklich nicht. Und ein Jurist? Nun, er hat sich noch nie in der Realität beweisen müssen, er hat sich lediglich auf einem bequemen Sessel in einer Organisation wie der Kommunalpolitischen  Vereinigung der CDU des Landes Nordrhein­Westfalen e. V. als Referatsleiter niedergelassen und fristet dort sein Dasein. An der Weiterentwicklung des deutschen Rechtssystems, sind eher die anderen Juristen, wie praktizierende Rechtsanwälte, Richter oder Staatsanwälte in allen Fachbereichen und auf allen Ebenen beteiligt. Zunehmend lässt die Politik ihre Gesetze durch die Verfassungs- ­ oder Verwaltungsgerichte klären, was nicht gerade für den Juristen und Lokalpolitiker Flüshöh spricht. Die Frage ist: Fehlte es den Initiatoren des Bürgerbegehrens an politischer Unterstützung?

Viele interessierte Bürger waren zur Ratssitzung am 30.6.2016 gekommen. Foto: (c) Linde Arndt

Viele interessierte Bürger waren zur Ratssitzung am 30.6.2016 gekommen.
Foto: (c) Linde Arndt

Jaein. So hatte die SPD zur Sitzung den Antrag auf einen Ratsbürgerentscheid vorgelegt, der allerdings eine Zweidrittelmehrheit verlangt, was unrealistisch bei den bekannten Mehrheitsverhältnissen im Rat war. Letztendlich wurde dieser Antrag mit der Mehrheit der Allianz niedergestimmt. Während der Debatte, stellte Jürgen Feldmann (Die Linke) einen Antrag auf geheime Abstimmung, dadurch hätten  die Gegner der Partei Allianz den Antrag „Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens“ ablehnen können. Aber auch dieser Antrag fand keine Mehrheit. Die politischen Kastraten der Allianz, Marcel Gießwein (Bündnis90/Die Grünen), Michael Schwunk (FDP), Jürgen Kranz (SWG jetzt FWE), Dr. Christian Bockelmann (BfS jetzt FWE) brachten noch nicht einmal im Ansatz ein Argument welches für einen vernünftigen und tragbaren Abschluss gesehen werden konnte. Im Gegenteil, Jürgen Kranz warf den Initiatoren bewusste Täuschung der Schwelmer vor, eine Projektion die auf die Allianz zurückfiel. Das war es aber auch schon an herausragenden Äußerungen. Jürgen Feldmann (Die Linke) und später Johanna Burbulla (Die Bürger) beantragten die Schließung der Rednerliste – es hatte keinen Zweck mehr. Es wäre allerdings ungerecht wenn man dieser Sitzung nichts abgewinnen könnte, was zumindest ansatzweise der Schwelmer Demokratie zur Ehre gereichte.

Dr. Ilona Kryl Foto:(c) Linde Arndt

Dr. Ilona Kryl Foto:(c) Linde Arndt

Da ist die engagierte und emotionale Rede von Dr. Ilona Kryl, sie appellierte an den Stadtrat, frei vom parteipolitischen Taktieren zu entscheiden. Naiv? Ja, bei solchen Politikern, die ihr Gewissen an den Fraktionvorsitzenden abgeben, ist das vielleicht naiv. Und sie appellierte, das Rathaus im langfristigen Sinne zu betrachten, wonach jede Stadt seine Mitte mit einem Rathaus „schmückt“. Und weiter, wenn sie als Parteien nicht für ein Bürgerbegehren stimmen können, so unterlassen sie doch zumindest die juristischen Fehleinschätzungen, denn bei einer Klage verlieren wir alle in Schwelm.

Und dann war da noch Thorsten Kirschner (SPD), er analysierte das Gutachten der Stadtverwaltung indem er sich in die Rolle eines Verwaltungsrichters versetzte.

Thorsten Kirschner [SPD] Foto: (c) Linde Arndt

Thorsten Kirschner [SPD] Foto: (c) Linde Arndt

Kirschner, selber Richter, sieht da erheblichen Spielraum für eine Entscheidung zugunsten des Bürgerbegehrens; denn die Stadt selber hat ja ziemlich schwammig formuliert, verlangt aber von den Initiatoren eine Eindeutigkeit die sie selber nicht bereit ist zu geben. Auch er appelliert an die Verpflichtung, eine positive demokratische Kultur in Schwelm aufrechtzuerhalten. Sein Credo, und das ist es was beeindruckt, ihm als Stadtrat wäre nicht wohl dabei, wenn er für die Schwelmer eine Entscheidung treffen würde, die die Schwelmer 80 Jahre bindet. Er, Kirschner, würde es lieber sehen die Schwelmer würden über ihr Rathaus selber bestimmen können. Und die Schwelmer Bürgermeisterin Gabriele Grollmann? Nun, sie hielt sich zur Gänze aus den Beiträgen heraus. Wo war die Bürgermeisterin die für sich eine gemeinsame Politik einsetzen wollte? Heißt gemeinsame Politik eine Politik der CDU und die anderen werden ausgegrenzt?

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Bürgermeisterin Gabriele Grollmann Foto: (c) Linde Arndt

Sie hat zumindest tatenlos zugesehen, dass das Tischtuch in Schwelm zerrissen wurde, ohne warnend einzugreifen. Vielleicht dachte sie aber auch über den Beschluss der versprochenen Teilhabe der Schwelmer nach „Vor der Standortentscheidung bezüglich Neubau an der Moltkestraße oder Umbau der Gustav­Heinemann­Schule zum Rathaus“  Für die Zukunft wird sie sich sicher zurückhaltener äußern. Dabei wäre alles ziemlich einfach. Das Bürgerbegehren wäre durchgegangen, der Stadtrat hätte es ablehnen können, danach hätte die Stadtverwaltung einen Bürgerentscheid der Schwelmer organisiert. An das Ergebnis  hätten sich alle halten können. Und der Frieden wäre gewahrt worden. Wie sagt Wilhelm Tell in Schillers gleichnamigen Drama dem Feldschützen Stüssi: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“

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Jürgen Gerhardt für EN­Mosaik aus Schwelm

Nichts spricht gegen eine Zustimmung zum Bürgerbegehren!

v.l.Norbert Meese, Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow Fotocollage: Linde Arndt

v.l.Norbert Meese, Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow Fotocollage: Linde Arndt

[Schwelm 2016-06-28]  3138 Unterschriften sind ein respektables Ergebnis.
Am Donnerstag, den 30. Juni 2016 ist es soweit!

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause entscheidet der Rat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!
Nachdem es den Initiatoren mit ihren Unterstützern gelungen ist, 3138 gültige Unterstützungsunterschriften vorzulegen, ist der Druck auf die Allianz spürbar gestiegen. Durch die Unterschriften wird eine heftige Empörung über den gefassten Beschluss deutlich. Der Rat wird dieses eindeutige Votum bewerten müssen. Nach Auffassung der Initiatoren sollte der Rat es respektieren und den Bürgerinnen und Bürgern die Chance geben über den Standort abzustimmen. Vor dieser demokratischen Abstimmung muss niemand Angst haben.

Den Initiatoren ist zur Kenntnis gelangt, dass die SPD Fraktion einen erneuten Antrag auf Ratsbürgerentscheid zur Diskussion stellen will, wenn das Bürgerbegehren abgelehnt werden sollte.

Grundsätzlich begrüßen Norbert Meese, Dr. Ilona Kryl und Rainer Zachow die Initiative der SPD, sie gehen aber davon aus, dass dem Bürgerbegehren zugestimmt werden kann.

Wenn der zweite Weg notwendig wird und sich die Fraktionen auf diesem Wege, auf eine, auch für die Initiative akzeptable Fragestellung einigen sollten und dem Bürger das angestrebte Mitspracherecht ermöglichen, könnte der von den Initiatoren im Vorfeld angekündigte Klageweg vermieden werden.
Es ist also die Frage zu beantworten, ob der Politik hier der große Wurf gelingt oder ob man die Entscheidung, den Bürger teilhaben zu lassen, Gerichten überlässt.

Dies wäre aus Sicht der Initiatoren und ihrer Unterstützer das falsche Signal und würde der demokratischen Kultur in der Stadt Schaden zufügen und vorhandene Gräben weiter aufreißen.
Meese, Kryl und Zachow weisen als parteilose Initiatoren darauf hin, dass man sich auch in den Fraktionsgesprächen für ein Miteinander eingesetzt hat und dabei insbesondere die Einwohner/innen mit einbeziehen möge. Mit Spannung wird nun erwartet, ob der Bürgerwille Berücksichtigung findet.

Norbert Meese, Dr. Ilona Kryl und Rainer Zachow

3000er Marke deutlich überschritten

mitte-der-stadt[Schwelm] Am Samstag, den 18. Juni war es soweit, das Bürgerbegehren „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ erhielt die 3000ste Unterschrift. An dieser Stelle danken wir allen Bürgerinnen und Bürgern, die damit eindrucksvoll ihre Meinung zum Standort des Rathauses demonstriert haben.
Viviane Götzen war die Glückliche, mit deren Unterschrift wir die 3000er Marke erreicht haben, zum Dank überreichten wir ihr einen Blumenstrauß. Allein am Samstag wurden 220 Unterschriften am Infostand abgegeben. Trotz des schlechten Wetters und des ungewohnten Standortes konnten abschließend 3200 Unterschriften gezählt werden. Nun obliegt es der Verwaltung, die Unterschriften zu prüfen. Auch Nicht-Schwelmer waren daran interessiert, ihre Unterschrift zu leisten, leider mussten wir ihnen mitteilen, dass sie sich nicht beteiligen dürfen.
Am 22. Juni läuft die Frist für die Einreichung der Unterschriften ab.
Die Sammlung von Unterschriften wird bis zum letzten Tag aktiv fortgeführt. So konnten schon am Sonntag bei Hausbesuchen weitere fast 100 Unterstützungsunterschriften gewonnen werden.
Mittlerweile steht das Bürgerbegehren auf der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 30. Juni. Zulässig oder unzulässig? Dies ist die Fragestellung, über die der Rat entscheiden muss und auf deren Beantwortung die Einwohner/innen mit Spannung warten. Wir hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger das Recht bekommen, über diese wichtige Frage abstimmen zu können. Allen die uns so eindrucksvoll unterstützt haben, sei versichert, wir lassen uns in dieser Frage nicht beirren.

 

Schwelmer Omerta oder diffuse Entscheidungen

Bürgerbegehren „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“, Collage: Linde Arndt

Bürgerbegehren „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“, Collage: Linde Arndt

[jpg] Es geht um das schöne Wetter, welches wir Journalisten verbreiten sollen. EN-Mosaik hat sich noch nicht dem Verlautbarungsjournalismus angeschlossen und bevorzugt weiterhin eine eigene Meinung.

Politisch steht Schwelm durchwachsen da, finanziell geht es der Stadt ziemlich schlecht. Trotz einer finanziellen Misere leistete sich Schwelm eine Dreifeldsporthalle die rund 400.000,– Euro im Jahr kostet. Um nur mal einen Widerspruch aufzuzeigen. Die Basketballer, die einmal diese Halle mit ihren Siegen ehren sollten, steigen in die Regionalliga ab. Jetzt reichte eine ganz normale Turnhalle mit einem Spielfeld und zwei Körben. Das nur am Rande.

Allerdings geht es um eine Investition für das neue Rathaus. Dieses Rathaus soll alle Gebäude in sich vereinen. Unendliche Streitereien zogen eine Entscheidung in die Länge. Es verblieben 2 Optionen für ein neues Rathaus, einmal die Heinemann Schule plus einem Bürgerbüro in der Innenstadt und zum zweiten die derzeitigen Verwaltungsgebäude an der Moltke- und Schillerstraße. Die Heinemann Schule sollte par ordre du mufti durchgedrückt werden; denn die neue Bürgermeisterin sah keine Beteiligungsnot- wendigkeit in dieser Entscheidung. Dagegen regte sich erheblicher Widerstand, Frau Grollmann entschied sich denn zu einer Bürgerversammlung.
Auf dieser Bürgerversammlung entschieden die Bürger sich für die Option Moltke- und Schillerstraße. Da Bürgermeisterin Grollmann sich für die Teilhabe der Bürger an den Entscheidungen der Stadtverwaltung als auch des Stadtrates ausgesprochen hatte, wäre ab diesem Zeitpunkt alles klar gewesen.

Erstaunt rieben sich die Beteiligten die Augen als die Entscheidung Heinemann Schule hieß.

Kein Wunder, dass jetzt ein Bürgerbegehren „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“ auf den Weg gebracht wurde und relativ schnell die notwendigen Unterschriften zusammen kamen.

Kurz danach kam eine Expertise von Stadtrat Oliver Flüshöh (CDU) ins Spiel, der dem Bürgerbegehren formell die Berechtigung absprach und empfahl dieses Bürgerbegehren rechtlich zu überprüfen. Die Kosten sollte logischerweise die Stadt bezahlen. Die Bürgermeisterin meldete nun auch ihre Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieses Bürgerbegehrens an. Ein angesetztes Gespräch zwischen den Initiatoren des Bürgerbegehrens „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“ brachte keine Annäherung, eher das Gegenteil. Von der Stadtverwaltung wurden falsche Informationen in die Öffentlichkeit gesetzt um die Bürger zu manipulieren.

EN-Mosaik begleitete dieses Bürgerbegehren „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“, der letzte Artikel betrübte die CDU wohl zu sehr.

Heinz Joachim Rüttershoff (CDU) unterstellte unserer Redaktion als Kommentator in unserem Artikel, wir würden der neuen Bürgermeisterin grollen und würden die demokratische Wahl von Gabriele Grollmann nicht akzeptieren. Wir sind keine Verlautbarungsjournalisten oder Hofberichterstatter und sind nur einem verpflichtet, der Wahrheit und dem gesunden Menschenverstand.

Auf Facebook wurde unser Artikel von einem Ralf Books breit kommentiert, wobei er die beiden Investitionen gegenüberstellt und zugunsten der Heineman Schule als die billigere Lösung plädierte. Das mag ja alles richtig sein, nur, wenn von den beiden Optionen nur eine kalkuliert und die andere mehr oder weniger geschätzt wurde ist das wohl nicht ganz seriös. Diese Handlungsweise entspricht aber einer immer wieder gängigen Vorgehensweise um bestimmte Investitionen durchzudrücken. Man nimmt zwei Projekte und kalkuliert eines ganz billig und das andere etwas teurer um letztendlich das billigere durchzudrücken. Dem Bürger stellt man diese (billigeren) Projekte als alternativlos hin. Wenn nach 5 oder 10 Jahren das ganze Projekt doppelt so teuer wurde, liegt es an dem Bürger selber der irgendeinen Frosch geschützt sehen wollte. Aktuell: Stuttgart 21 sollte im Jahre 2009 maximal 4, 5 Milliarden Euro kosten, die letzte Meldung der Bahnhof kostet nun 6,5 Milliarden Euro. Grund für die Kostensteigerung wurde den Naturschützern in die Schuhe geschoben, die einen Juchtenkäfer geschützt sehen wollten.

Rüttershoff (CDU) und Books argumentieren unredlich und das bewusst.

Warum sollte das Rathaus nicht in der Mitte der Stadt angesiedelt werden, wo einige hundert Mitarbeiter der Stadtverwaltung auf die Schnelle einkaufen, bummeln oder eine Mittagspause einnehmen könnten. Wohin gegen die Holthauser Straße mit der Heinemann Schule weitab vom „Schuss“ liegt. Und das Argument die Bezirksregierung in Arnsberg würde die billigere Lösung vorziehen, stimmt nicht. Die Bezirksregierung sieht in der Zusammenlegung der fünf Standorte eine nicht zu übersehende signifikante Einsparmaßnahme.

Da ist noch ein anderes moralisches Problem in der Stadtverwaltung sichtbar geworden, die Initiatoren wurden versucht mit Falschbehauptungen einzuschüchtern. Eine Unterschriftenliste die nie angekommen war, konnte nachweislich mit Eingangsvermerk von den Initiatoren des Bürgerbegehrens als eingegangen dargestellt werden.

Dann läuft in der Stadtverwaltung durch die nicht gerade freundliche Presse von EN-Mosaik eine Diffamierungsaktion, in der behauptet wird in der Redaktion von EN-Mosaik wären keine Journalisten. Wir sind zwar keine Hofberichterstatter, sind aber bis hinauf zum Bundespräsidialamt oder bei der europäischen Kommission zugelassene Journalisten. Unsere Reputation ist hier doch weitaus besser als die der lokalen Kollegen.

Um auf die in der Stadtverwaltung aufgebaute Parteien – Hierarchie zu kommen, wird doch nach kolportierter Meinung so verfahren: Die Allianz mit CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SWG/BfS (FWE) ist fest in der Hand von Oliver Flüshöh (CDU), nichts geht ohne ihn. Die anderen Parteien dürfen lediglich eigenständig den Antrag auf einen neuen Kanaldeckel in irgendeiner Straße stellen. Mehr ist nicht.

Oliver Flüshöh (CDU) gibt seine ganzen Anweisungen an Ralf Schweinsberg weiter, der wiederum die Bürgermeisterin auf den Weg schickt, die diese Anweisungen in der Öffentlichkeit vertreten muss. Frau Grollmann vertritt diese Anweisung als eigene Anweisung mit dem für sie in der Öffentlichkeit notwendigem Lächeln. Wie gesagt, wurde dies alles aus der Stadtverwaltung kolportiert. Flüshöh, Schweinsberg und Grollmann spüren natürlich die undichten Stellen in der Stadtverwaltung, können diese aber nicht schließen.

Bekannt wurde uns auch, dass das Bürgerbegehren mit der Mehrheit der Allianz von CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SWG/BfS (FWE) abgewiesen werden soll, so dass es zu einem Bürgerentscheid kommen wird oder kommen könnte.

Unsicher ist nur noch inwieweit Flüshöh eine für ihn genehme juristische Einschätzung aus dem Hut zaubern kann um das ganze Bürgerbegehren zu Fall zu bringen. Die Partei „Die Bürger“ kann hier von einer unangenehmen Erfahrung im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren über die Schwelmer Schulen berichten.

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Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm

 

 

Update vom 7. Juni 2016 per email von den Initiatoren des Bürgerbegehren „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft“ , welches wir ungekürzt nachfolgend veröffentlichen.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens lassen sich nicht von ihrem Weg abbringen!

Die Einschätzung der Verwaltung und des Städte- und Gemeindebundes wird von den Initiatoren des Bürgerbegehrens und ihrem Rechtsbeistand nicht geteilt.
Die Zweifel, die bzgl. der Zulässigkeit geäußert werden und sich vornehmlich auf die Fragestellung be-ziehen, ist aus Sicht des Bürgerbegehrens nur ein weiterer Versuch, die Initiatoren und deren Unterstützer zu verunsichern.
Sollte bei den politisch Handelnden nicht ein Umdenken einsetzen, dass Bürgerbegehren nicht um je-den Preis von Gerichten beurteilen zu lassen sind, wäre das für Schwelm und seine Bürgerinnen und Bürger ein fatales Signal und würde den Unmut gegenüber der Politik weiter verstärken. Es findet keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema statt, es geht scheinbar um Formalien, die geeignet sind, das Verfahren zu stoppen. Empathie ist so nicht zu erkennen.
Das teilweise unprofessionelle Agieren der Verwaltungsspitze, das durch den geführten Schriftverkehr mehr als deutlich wird, stößt zunehmend auch in der Bevölkerung auf Unverständnis und harsche Kritik und führt dazu, dass der Kreis der Unterstützer des Bürgerbegehrens immer größer wird.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens fühlen sich ermutigt und bestätigt in ihrem Handeln und werden auch weiterhin den Bürgerinnen und Bürgern zum Informationsaustausch zur Verfügung stehen und danken auch auf diesem Weg für die mannigfaltige Unterstützung.
Wenn der Weg zum Gericht aus Sicht der Verwaltung und Teilen der Politik ein Teil des Weges zu einem Bürgerentscheid sein muss, brauchen wir sicher noch die finanzielle Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.
Hier zur Information noch einmal die Konto Nr. IBAN: DE53 4545 1555 0012 1180 14 BIC: WELA-DED1SLM , für diejenigen, die dem Bürgerbegehren für die kommenden Aufgaben notwendige Mittel zur Verfügung stellen möchten.

 

mit freundlichen Grüßen

 

Die Unterzeichner:  Norbert Meese, Dr.Ilona Kryl und Rainer Zachow

 

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Wird das Schwelmer Bürgerbegehren durch die Bürgermeisterin torpediert?

Holthausstraße[jpg] Kaum war der letzte Artikel über das Schwelmer Bürgerbegehren veröffentlicht, änderte sich die Sachlage auch schon wieder. Per email ermahnte uns die CDU, dass wir doch auch die Pressemeldung von Bürgermeisterin Grollmann veröffentlichen sollten. Klar, würden wir ja, wenn die Pressemeldung uns auch rechtzeitig vorgelegen hätte. Telefonisch war die Stadtverwaltung auch nicht erreichbar um eine Stellungnahme abzugeben.
Hier veröffentlichen wir den Originaltext von Bürgermeisterin Gabriele Grollmann zu dem Gespräch:

„Standortfrage und Entschuldungsthematik gehören zusammen“
Bürgermeisterin Gabriele Grollmann steht zum Rathaus Standort Holthausstraße
Stand: 18. Mai 2016

„Am 26. Januar 2016 hat der Rat der Stadt Schwelm nach einem jahrelangen Findungs-und Abwägungsprozess über den Standort für die zentralisierte Verwaltung entschieden. Das Votum fiel für den Umbau des städtischen Hauptschulgebäudes in der Holthausstraße aus, das mit Beendigung dieses Schuljahres im Sommer 2016 leer steht.
Dies wurde im Rahmen der Schulentwicklung vom Rat mehrheitlich so festgelegt.
In der Folge haben Initiatoren- Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt- ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht mit dem Ziel, das neue Rathaus auf dem städtischen Grundstück Moltkestraße zu verorten.
Mitunter scheint mir in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt zu werden, das ich als Bürgermeisterin das Bürgerbegehren nicht gut heißen würde. Dem ist nicht so! Das Bürgerbegehren ist ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene, das ich sehr achte.
Daher habe ich mich als Bürgermeisterin zusammen mit der Verwaltung unter Hinzuziehung externer Unterstützung intensiv mit den zugeleiteten Fragen der Bürgerbegehrenden Initiatoren/in beschäftigt und beraten, gestellte Fragen beantwortet und ebenfalls selbst Fragen und zwingend zu erledigende Aufgaben gestellt. Der Bitte, der Verwaltung die finale Fragestellung nochmals vorzulegen, wurde leider nicht gefolgt. Gleichwohl sammeln die Initiatoren Unterschriften. Die ersten Listen sind zur Prüfung bereits im Rathaus eingegangen. Am 12. Mai gab es noch ein persönliches Gespräch mit den Initiatoren Frau Dr. Kryl und Herrn Meese im Rathaus, wo u.a. auch das Thema Finale Fragestellung angesprochen worden ist.
Sie werden sich sicherlich fragen, was die Standortfrage des Rathauses mit der Entschuldungsthematik unserer Stadt zu tun hat.
Das will ich Ihnen daher an dieser Stelle gerne erläutern.
Ich habe mich früh für den Standort Holthausstraße ausgesprochen und in der Ratssitzung vom 26. Januar 2016 auch dafür gestimmt.
Meiner Meinung nach wird in den letzten Monaten aus den Augen verloren, dass die Zentralisierung der Verwaltung ein verbindlicher Beitrag zur Konsolidierung unseres Haushaltes ist. Nur unter diesem Aspekt hat mein Amtsvorgänger Herr Jochen Stobbe das Projekt auf den Weg gebracht. Hierbei handelt es sich konkret um die Umsetzung der Haushaltssanierungsmaßnahme (HSP) Nummer 17 “Neukonzeption der Schulstandorte/Verwaltungsgebäude.“
Wir können und dürfen die Standortfrage für das Rathaus daher nicht von der kommunalen Entschuldung losgelöst betrachten.
Dafür spricht auch, dass die Genehmigung unserer Haushaltsplanung 2016 von der Bezirksregierung Arnsberg mit Auflagen und konkreten „Hausaufgaben“ verbunden ist. So ist explizit die Zentralisierung als HSP Maßnahme zu behandeln.
Ferner ist zu beachten, dass der Ratsbeschluss zur Standortfrage mit einer Deckelung der Kosten verbunden ist. Das ist meiner Ansicht nach ein ganz wesentlicher Punkt und darf auf keinen Fall aus den Augen verloren werden. Wenn wir als Stadt nicht so hoch verschuldet wären, dann würde ich es persönlich auch begrüßen als Standort die Mitte der Stadt zu wählen. Ich habe aber nicht die freie Wahl- es sei denn, mir wäre es egal, beispielsweise um wie viel Hebesatzpunkte die Grundsteuer B dann ansteigen würde, um die Mehrkosten auszugleichen. Der Rat hat sich ebenfalls mehrheitlich für diesen Weg entschieden.
Ergänzend kommt hinzu, dass wir mit zunehmender Digitalisierung fast gar nicht mehr persönlich ins Rathaus der Zukunft gehen müssen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, fragen Sie sich doch bitte einmal, wie oft sie tatsächlich ins Rathaus gehen bzw. wann Sie das letzte Mal und zu welchem Anlass Sie dort waren?
Ein, zwei, maximal dreimal im Jahr?
Für diese „regulären“ Anliegen soll es – so sieht es auch der Ratsbeschluss vom 26. Januar 2016 vor – zukünftig das BürgerInformationsZentrum mittig in der Stadt geben, wo der Bürger kompetent und serviceorientiert bei guten Sprechzeiten all die Dinge erledigen kann, die er verwaltungsmäßig erledigen möchte. Hierbei handelt es sich nicht nur um das klassische Bürgerbüro.
Mich für eine spürbare und konstante Senkung unserer Schulden einzusetzen, habe ich im Wahlkampf betont. Senken wir die Schulden, dann machen wir den Weg frei für die notwendige Weiterentwicklung unserer Stadt. Diesen Weg geht auch der Rat der Stadt Schwelm mit.
Ich bin überzeugt, dass man Wahlversprechen einzulösen hat, damit Menschen das Bürgermeisteramt als verlässliche Instanz erleben. Meiner Meinung nach – unterstützend und basierend auf fachtechnischen Untersuchungen und Ergebnissen – wird ein Rathaus in der Moltkestraße teurer, als ein Umbau des Hauptschulgebäudes. Daher stehe ich zum Standort Holthausstraße.
Ich habe dabei auch im Blick, dass die Aufgabe der beiden alten Verwaltungsgebäude VG II und VG III am Standort Moltkestraße gute Möglichkeiten der Stadtentwicklung für die Bürgerinnen und Bürger bieten.
Diese Chance dürfen und sollten wir nicht ins Leere laufen lassen.
Ich bitte Sie abschließend in Erwägung zu ziehen, dass das Bürgerbegehren unzulässig, zumindest aber inhaltlich fraglich sein könnte, wenn die gestellte Frage nicht eindeutig mit Überzeugung „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann.
Was passiert dann?
Geht es in einen Bürgerentscheid? Läuft es auf eine Klage hinaus? Oder setzen sich die Parteien im Rat zusammen und sprechen Miteinander, wie gemeinsam zum Wohle der Menschen in dieser Stadt das Thema Zentralisierung der Verwaltung weiter verfolgt werden kann.
„Es darf zu keinem Zeitpunkt ein „Dagegen“ sein, nur weil die Anderen „Dafür“ sind.“ Dieses Denken sollte und muss der Vergangenheit angehören.
Auch darf der Gedanke der Haushaltskonsolidierung auf keinen Fall aus den Augen verloren werden.

Gabriele Grollmann
Bürgermeisterin“

v.re: Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow und Norbert Meese Foto: Linde Arndt

v.re: Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow und Norbert Meese Foto: Linde Arndt

Soweit Frau Grollmann. Worauf die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ zu diesem Schreiben Stellung bezog. Nachfolgend die Stellungnahme der Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“:

Unterschriftenliste am 18. April wunschgemäß vorgelegt.

Mit Verwunderung haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens zur Standortfrage des Rathauses die Pressemitteilung der Bürgermeisterin zur Kenntnis genommen.
In dieser Pressemitteilung wird auf das Gespräch zwischen Norbert Meese und Dr. Ilona Kryl sowie von Verwaltungsseite Frau Grollmann, Herrn Schweinsberg, Herrn Striebeck und Frau Rudolph Bezug genommen und Inhalte veröffentlicht. Dies vor dem Hintergrund, dass wir gemeinsam vereinbart haben, Inhalte erst zu veröffentlichen, sobald ein Protokoll seitens der Verwaltung erstellt und von beiden Seiten gegengezeichnet wurde. Dies ist bis heute nicht geschehen.
Dieser Stil enttäuscht die Initiatoren, zumal auch Falschbehauptungen aufgestellt werden. So wird in diesem Zusammenhang dargestellt, Frau Grollmann habe keine Unterschriftenliste erhalten. Wir stellen fest, dass die finale Unterschriftenliste mit Anschreiben am 18. April 2016 per E-Mail zugestellt wurde und einen Tag später das Anschreiben nebst Unterschriftenliste per Bote im Rathaus übergeben wurde.
Eine Antwort erhielten die Initiatoren am 11. Mai 2016 per email. Zu Beginn des Gespräches am 12. Mai 2016 wurde ein weiteres, offensichtlich korrigiertes Anschreiben übergeben, was für Erstaunen sorgte. Für alle Interessierten ist das auch chronologisch nachvollziehbar auf der Homepage des Bürgerbegehrens unter www.buergerbegehren-schwelm.de unter Aktuelles eingestellt.
Norbert Meese, Dr. Ilona Kryl und Rainer Zachow werden den Pfad der sachlichen Auseinandersetzung nicht verlassen und bitten Frau Bürgermeisterin, Schaden vom Amt fernzuhalten und um Klarstellung Ihrerseits.

Soweit die beiden Schreiben in der Gegenüberstellung.

Schaut man sich die Historie der Causa Rathausbau an, so ergibt sich von Seiten der Allianz CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie SWG/BfS(FWE) und der Bürgermeisterin eine unredliche Darstellung des Sachverhalts. Da wird verschwiegen, wird behauptet, weggelassen, oder hinzugefügt, was nicht bewiesen oder auch schlicht und ergreifend bewusst oder unbewusst die Unwahrheit gesagt. Die Allianz mit Bürgermeisterin Grollmann muss wohl in schwerem Fahrwasser sein, wenn sie zu solchen Mitteln greifen muss. Da drängt sich einem die Frage auf, kann es sein, dass vor der Wahl etwas versprochen wurde, was jetzt bezahlt werden muss? Aber lassen wir das.

Kommen wir auf die zentralen Aussagen im Schreiben der Schwelmer Bürgermeisterin Grollmann zu sprechen:

    1. Am 17.Dez.2015 wurde die Standortfrage auf einer Bürgerversammlung durch die Bürger zu Gunsten eines Rathauses in der Mitte der Stadt Schwelm entschieden. Am 26.Januar 16 entschied sich der Rat der Stadt gegen dieses Votum seiner Bürger. Frau Grollmann verschweigt die vorhergegangene Diskussion.
    2. Die Initiatoren des Bürgerbegehren haben sämtlich angeforderten Unterlagen Bürgermeisterin Grollmann zugeleitet, immer mit der Bitte Hinweise zu geben, falls die zugeleiteten Unterlagen nicht der Rechtsnorm entsprechen.Trotz allem versuchte das Bürgermeisteramt das Bürgerbegehren zu verzögern indem geforderte Stellungnahmen nicht zeitnah erfolgten.
    3. Auf das Gespräch vom 12. Mai 2016 wollen wir hier nicht näher eingehen, dieses Gespräch sollte einvernehmlich abgeschlossen werden, deshalb die Forderung der Protokollierung dieses Gesprächs. Diese Protokollierung unterblieb, dies wirft ein fragwürdiges Licht auf die Einstellung der Bürgermeisterin zu einer Übereinkunft.
    4. Der ganze Vorgang wird zur Farce, wenn die Bürgermeisterin unterstellt, die Bürgerinitiative würde die Kostenabhängigkeit mit diesem Rathausprojekt nicht berücksichtigen. Und weiter deutet die Bürgermeisterin an, dass Regierungspräsidentin Diana Ewert in Arnsberg das Rathausprojekt mit der Holthausstraße verortet. Dies ist nachweislich falsch. Arnsberg hat als oberstes Ziel den Spareffekt verlangt. Und dieser Spareffekt sollte im Zusammenlegen der verschiedenen Bereiche zutage treten. Musikschule, Rat, Ausschüsse oder auch noch die Bibliothek ergeben schon an sich einen Effekt. Weitere Effekte ergeben sich aus der energetischen Verbesserung des Rathausgebäudes, der kurzen Wege oder der schnellen Erreichbarkeit der Ämter und der Serviceangebote. Dies ist argumentativ alles besser in einem Rathaus der „Mitte“ umzusetzen. Abgesehen von dem Nebeneffekt, der wirtschaftlichen Innenstadtbelebung.
    5. Kommen wir zur Kostensituation. Die Bürgermeisterin behauptet, ein Rathaus Holthausstraße mit einem Bürgerbüro in der Stadtmitte wäre billiger(!) ,als ein Rathaus an der Moltkestraße. In den vorliegenden vorläufigen Kalkulationen ist die Variante Rathaus Holthausstraße mit Bürgerbüro Stadtmitte, nie aus kalkuliert worden. Abgesehen davon, dass einige Positionen in der Kalkulation überhaupt nicht aufgeführt wurden. Ein Rathaus ist nicht nur ein Behältnis in welchem Verwaltungsangestellte irgendwelche Serviceleistungen für die Bürger erbringen. Ein Rathaus hat auch eine repräsentative Funktion, diesem Gedanken wird noch nicht einmal im Ansatz nachgegangen. Das derzeitige Rathausgebäude war das ehemalige Kreisgebäude, welches die Stadt Schwelm vor rund 60 Jahre gekauft hatte. Dieses Gebäude ist architektonisch eine Ohrfeige an den guten Geschmack einer Stadt. Aber gut, setzen wir die Geschmacklosigkeiten von öffentlichen Gebäuden in Schwelm fort. Fakt ist aber auch, wenn wir schon von Kosten sprechen, es wurden mehrere  Gutachten erstellt die kostenintensiv zu Buche schlugen, diese Kosten hätte man sich sparen können. Die drei zur Verfügung stehenden Varianten hatten als erste Kostenanalysen nur unwesentliche Unterschiede aufzuweisen.
      Wie allgemein bekannt sind solche Kostenanalysen mit Vorsicht zu genießen. Die Kölner Ubahn, der Berliner Flughafen oder auch die Hamburger Philharmonie stehen in Deutschland für falsche Kostenanalysen, die zu vermeiden gewesen wären wenn von Anfang an eine seriöse Kalkulatiuon zu Grunde gelegt worden wäre – so die Bundes- und Landesrechnungshöfe.

Bürgermeisterin Grollmann sollte nicht vergessen, in einer Demokratie hat der Souverän nicht nur das Recht alle 5 Jahre sein Kreuz zu machen, nein, er kann mittels des Bürgerbegehrens die Vertretungslegitimation kassieren um diese Entscheidung, weil sie dem Bürger zu wichtig erscheint, mittels Votum selber fällen.
Ansonsten ist das Schreiben der Bürgermeisterin unredlich indem sie versucht formalrechtliche Spielchen  zu spielen, anstatt sich mit der Problematik, die ja immerhin im Moment über rund 2.000 Bürger bewegt, auseinanderzusetzen. Die Androhung den Hebesatz für die Grundsteuer B anzuheben, wenn es nicht so läuft wie die Bürgermeisterin es möchte, ist doch eine „Erpressung“ dem Bürgern gegenüber und ein weiteres Indiz für die Unredlichkeit der Bürgermeisterin.
Sachliche Auseinandersetzungen sind angesagt, so reklamieren die Initiatoren des Bürgerbegehrens, nur, was ist wenn die Allianz mit ihrer Bürgermeisterin nur das Prinzip Befehl und Gehorsam kennen?
EN-Mosaik hat den Eindruck gewonnen, dass ein Bürgerentscheid und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht unausweichlich scheint, wenn diese formalen Spielchen nicht aufhören.

Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm