Wird das Schwelmer Bürgerbegehren durch die Bürgermeisterin torpediert?

Holthausstraße[jpg] Kaum war der letzte Artikel über das Schwelmer Bürgerbegehren veröffentlicht, änderte sich die Sachlage auch schon wieder. Per email ermahnte uns die CDU, dass wir doch auch die Pressemeldung von Bürgermeisterin Grollmann veröffentlichen sollten. Klar, würden wir ja, wenn die Pressemeldung uns auch rechtzeitig vorgelegen hätte. Telefonisch war die Stadtverwaltung auch nicht erreichbar um eine Stellungnahme abzugeben.
Hier veröffentlichen wir den Originaltext von Bürgermeisterin Gabriele Grollmann zu dem Gespräch:

„Standortfrage und Entschuldungsthematik gehören zusammen“
Bürgermeisterin Gabriele Grollmann steht zum Rathaus Standort Holthausstraße
Stand: 18. Mai 2016

„Am 26. Januar 2016 hat der Rat der Stadt Schwelm nach einem jahrelangen Findungs-und Abwägungsprozess über den Standort für die zentralisierte Verwaltung entschieden. Das Votum fiel für den Umbau des städtischen Hauptschulgebäudes in der Holthausstraße aus, das mit Beendigung dieses Schuljahres im Sommer 2016 leer steht.
Dies wurde im Rahmen der Schulentwicklung vom Rat mehrheitlich so festgelegt.
In der Folge haben Initiatoren- Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt- ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht mit dem Ziel, das neue Rathaus auf dem städtischen Grundstück Moltkestraße zu verorten.
Mitunter scheint mir in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt zu werden, das ich als Bürgermeisterin das Bürgerbegehren nicht gut heißen würde. Dem ist nicht so! Das Bürgerbegehren ist ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene, das ich sehr achte.
Daher habe ich mich als Bürgermeisterin zusammen mit der Verwaltung unter Hinzuziehung externer Unterstützung intensiv mit den zugeleiteten Fragen der Bürgerbegehrenden Initiatoren/in beschäftigt und beraten, gestellte Fragen beantwortet und ebenfalls selbst Fragen und zwingend zu erledigende Aufgaben gestellt. Der Bitte, der Verwaltung die finale Fragestellung nochmals vorzulegen, wurde leider nicht gefolgt. Gleichwohl sammeln die Initiatoren Unterschriften. Die ersten Listen sind zur Prüfung bereits im Rathaus eingegangen. Am 12. Mai gab es noch ein persönliches Gespräch mit den Initiatoren Frau Dr. Kryl und Herrn Meese im Rathaus, wo u.a. auch das Thema Finale Fragestellung angesprochen worden ist.
Sie werden sich sicherlich fragen, was die Standortfrage des Rathauses mit der Entschuldungsthematik unserer Stadt zu tun hat.
Das will ich Ihnen daher an dieser Stelle gerne erläutern.
Ich habe mich früh für den Standort Holthausstraße ausgesprochen und in der Ratssitzung vom 26. Januar 2016 auch dafür gestimmt.
Meiner Meinung nach wird in den letzten Monaten aus den Augen verloren, dass die Zentralisierung der Verwaltung ein verbindlicher Beitrag zur Konsolidierung unseres Haushaltes ist. Nur unter diesem Aspekt hat mein Amtsvorgänger Herr Jochen Stobbe das Projekt auf den Weg gebracht. Hierbei handelt es sich konkret um die Umsetzung der Haushaltssanierungsmaßnahme (HSP) Nummer 17 “Neukonzeption der Schulstandorte/Verwaltungsgebäude.“
Wir können und dürfen die Standortfrage für das Rathaus daher nicht von der kommunalen Entschuldung losgelöst betrachten.
Dafür spricht auch, dass die Genehmigung unserer Haushaltsplanung 2016 von der Bezirksregierung Arnsberg mit Auflagen und konkreten „Hausaufgaben“ verbunden ist. So ist explizit die Zentralisierung als HSP Maßnahme zu behandeln.
Ferner ist zu beachten, dass der Ratsbeschluss zur Standortfrage mit einer Deckelung der Kosten verbunden ist. Das ist meiner Ansicht nach ein ganz wesentlicher Punkt und darf auf keinen Fall aus den Augen verloren werden. Wenn wir als Stadt nicht so hoch verschuldet wären, dann würde ich es persönlich auch begrüßen als Standort die Mitte der Stadt zu wählen. Ich habe aber nicht die freie Wahl- es sei denn, mir wäre es egal, beispielsweise um wie viel Hebesatzpunkte die Grundsteuer B dann ansteigen würde, um die Mehrkosten auszugleichen. Der Rat hat sich ebenfalls mehrheitlich für diesen Weg entschieden.
Ergänzend kommt hinzu, dass wir mit zunehmender Digitalisierung fast gar nicht mehr persönlich ins Rathaus der Zukunft gehen müssen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, fragen Sie sich doch bitte einmal, wie oft sie tatsächlich ins Rathaus gehen bzw. wann Sie das letzte Mal und zu welchem Anlass Sie dort waren?
Ein, zwei, maximal dreimal im Jahr?
Für diese „regulären“ Anliegen soll es – so sieht es auch der Ratsbeschluss vom 26. Januar 2016 vor – zukünftig das BürgerInformationsZentrum mittig in der Stadt geben, wo der Bürger kompetent und serviceorientiert bei guten Sprechzeiten all die Dinge erledigen kann, die er verwaltungsmäßig erledigen möchte. Hierbei handelt es sich nicht nur um das klassische Bürgerbüro.
Mich für eine spürbare und konstante Senkung unserer Schulden einzusetzen, habe ich im Wahlkampf betont. Senken wir die Schulden, dann machen wir den Weg frei für die notwendige Weiterentwicklung unserer Stadt. Diesen Weg geht auch der Rat der Stadt Schwelm mit.
Ich bin überzeugt, dass man Wahlversprechen einzulösen hat, damit Menschen das Bürgermeisteramt als verlässliche Instanz erleben. Meiner Meinung nach – unterstützend und basierend auf fachtechnischen Untersuchungen und Ergebnissen – wird ein Rathaus in der Moltkestraße teurer, als ein Umbau des Hauptschulgebäudes. Daher stehe ich zum Standort Holthausstraße.
Ich habe dabei auch im Blick, dass die Aufgabe der beiden alten Verwaltungsgebäude VG II und VG III am Standort Moltkestraße gute Möglichkeiten der Stadtentwicklung für die Bürgerinnen und Bürger bieten.
Diese Chance dürfen und sollten wir nicht ins Leere laufen lassen.
Ich bitte Sie abschließend in Erwägung zu ziehen, dass das Bürgerbegehren unzulässig, zumindest aber inhaltlich fraglich sein könnte, wenn die gestellte Frage nicht eindeutig mit Überzeugung „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann.
Was passiert dann?
Geht es in einen Bürgerentscheid? Läuft es auf eine Klage hinaus? Oder setzen sich die Parteien im Rat zusammen und sprechen Miteinander, wie gemeinsam zum Wohle der Menschen in dieser Stadt das Thema Zentralisierung der Verwaltung weiter verfolgt werden kann.
„Es darf zu keinem Zeitpunkt ein „Dagegen“ sein, nur weil die Anderen „Dafür“ sind.“ Dieses Denken sollte und muss der Vergangenheit angehören.
Auch darf der Gedanke der Haushaltskonsolidierung auf keinen Fall aus den Augen verloren werden.

Gabriele Grollmann
Bürgermeisterin“

v.re: Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow und Norbert Meese Foto: Linde Arndt

v.re: Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow und Norbert Meese Foto: Linde Arndt

Soweit Frau Grollmann. Worauf die Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ zu diesem Schreiben Stellung bezog. Nachfolgend die Stellungnahme der Bürgerinitiative „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“:

Unterschriftenliste am 18. April wunschgemäß vorgelegt.

Mit Verwunderung haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens zur Standortfrage des Rathauses die Pressemitteilung der Bürgermeisterin zur Kenntnis genommen.
In dieser Pressemitteilung wird auf das Gespräch zwischen Norbert Meese und Dr. Ilona Kryl sowie von Verwaltungsseite Frau Grollmann, Herrn Schweinsberg, Herrn Striebeck und Frau Rudolph Bezug genommen und Inhalte veröffentlicht. Dies vor dem Hintergrund, dass wir gemeinsam vereinbart haben, Inhalte erst zu veröffentlichen, sobald ein Protokoll seitens der Verwaltung erstellt und von beiden Seiten gegengezeichnet wurde. Dies ist bis heute nicht geschehen.
Dieser Stil enttäuscht die Initiatoren, zumal auch Falschbehauptungen aufgestellt werden. So wird in diesem Zusammenhang dargestellt, Frau Grollmann habe keine Unterschriftenliste erhalten. Wir stellen fest, dass die finale Unterschriftenliste mit Anschreiben am 18. April 2016 per E-Mail zugestellt wurde und einen Tag später das Anschreiben nebst Unterschriftenliste per Bote im Rathaus übergeben wurde.
Eine Antwort erhielten die Initiatoren am 11. Mai 2016 per email. Zu Beginn des Gespräches am 12. Mai 2016 wurde ein weiteres, offensichtlich korrigiertes Anschreiben übergeben, was für Erstaunen sorgte. Für alle Interessierten ist das auch chronologisch nachvollziehbar auf der Homepage des Bürgerbegehrens unter www.buergerbegehren-schwelm.de unter Aktuelles eingestellt.
Norbert Meese, Dr. Ilona Kryl und Rainer Zachow werden den Pfad der sachlichen Auseinandersetzung nicht verlassen und bitten Frau Bürgermeisterin, Schaden vom Amt fernzuhalten und um Klarstellung Ihrerseits.

Soweit die beiden Schreiben in der Gegenüberstellung.

Schaut man sich die Historie der Causa Rathausbau an, so ergibt sich von Seiten der Allianz CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie SWG/BfS(FWE) und der Bürgermeisterin eine unredliche Darstellung des Sachverhalts. Da wird verschwiegen, wird behauptet, weggelassen, oder hinzugefügt, was nicht bewiesen oder auch schlicht und ergreifend bewusst oder unbewusst die Unwahrheit gesagt. Die Allianz mit Bürgermeisterin Grollmann muss wohl in schwerem Fahrwasser sein, wenn sie zu solchen Mitteln greifen muss. Da drängt sich einem die Frage auf, kann es sein, dass vor der Wahl etwas versprochen wurde, was jetzt bezahlt werden muss? Aber lassen wir das.

Kommen wir auf die zentralen Aussagen im Schreiben der Schwelmer Bürgermeisterin Grollmann zu sprechen:

    1. Am 17.Dez.2015 wurde die Standortfrage auf einer Bürgerversammlung durch die Bürger zu Gunsten eines Rathauses in der Mitte der Stadt Schwelm entschieden. Am 26.Januar 16 entschied sich der Rat der Stadt gegen dieses Votum seiner Bürger. Frau Grollmann verschweigt die vorhergegangene Diskussion.
    2. Die Initiatoren des Bürgerbegehren haben sämtlich angeforderten Unterlagen Bürgermeisterin Grollmann zugeleitet, immer mit der Bitte Hinweise zu geben, falls die zugeleiteten Unterlagen nicht der Rechtsnorm entsprechen.Trotz allem versuchte das Bürgermeisteramt das Bürgerbegehren zu verzögern indem geforderte Stellungnahmen nicht zeitnah erfolgten.
    3. Auf das Gespräch vom 12. Mai 2016 wollen wir hier nicht näher eingehen, dieses Gespräch sollte einvernehmlich abgeschlossen werden, deshalb die Forderung der Protokollierung dieses Gesprächs. Diese Protokollierung unterblieb, dies wirft ein fragwürdiges Licht auf die Einstellung der Bürgermeisterin zu einer Übereinkunft.
    4. Der ganze Vorgang wird zur Farce, wenn die Bürgermeisterin unterstellt, die Bürgerinitiative würde die Kostenabhängigkeit mit diesem Rathausprojekt nicht berücksichtigen. Und weiter deutet die Bürgermeisterin an, dass Regierungspräsidentin Diana Ewert in Arnsberg das Rathausprojekt mit der Holthausstraße verortet. Dies ist nachweislich falsch. Arnsberg hat als oberstes Ziel den Spareffekt verlangt. Und dieser Spareffekt sollte im Zusammenlegen der verschiedenen Bereiche zutage treten. Musikschule, Rat, Ausschüsse oder auch noch die Bibliothek ergeben schon an sich einen Effekt. Weitere Effekte ergeben sich aus der energetischen Verbesserung des Rathausgebäudes, der kurzen Wege oder der schnellen Erreichbarkeit der Ämter und der Serviceangebote. Dies ist argumentativ alles besser in einem Rathaus der „Mitte“ umzusetzen. Abgesehen von dem Nebeneffekt, der wirtschaftlichen Innenstadtbelebung.
    5. Kommen wir zur Kostensituation. Die Bürgermeisterin behauptet, ein Rathaus Holthausstraße mit einem Bürgerbüro in der Stadtmitte wäre billiger(!) ,als ein Rathaus an der Moltkestraße. In den vorliegenden vorläufigen Kalkulationen ist die Variante Rathaus Holthausstraße mit Bürgerbüro Stadtmitte, nie aus kalkuliert worden. Abgesehen davon, dass einige Positionen in der Kalkulation überhaupt nicht aufgeführt wurden. Ein Rathaus ist nicht nur ein Behältnis in welchem Verwaltungsangestellte irgendwelche Serviceleistungen für die Bürger erbringen. Ein Rathaus hat auch eine repräsentative Funktion, diesem Gedanken wird noch nicht einmal im Ansatz nachgegangen. Das derzeitige Rathausgebäude war das ehemalige Kreisgebäude, welches die Stadt Schwelm vor rund 60 Jahre gekauft hatte. Dieses Gebäude ist architektonisch eine Ohrfeige an den guten Geschmack einer Stadt. Aber gut, setzen wir die Geschmacklosigkeiten von öffentlichen Gebäuden in Schwelm fort. Fakt ist aber auch, wenn wir schon von Kosten sprechen, es wurden mehrere  Gutachten erstellt die kostenintensiv zu Buche schlugen, diese Kosten hätte man sich sparen können. Die drei zur Verfügung stehenden Varianten hatten als erste Kostenanalysen nur unwesentliche Unterschiede aufzuweisen.
      Wie allgemein bekannt sind solche Kostenanalysen mit Vorsicht zu genießen. Die Kölner Ubahn, der Berliner Flughafen oder auch die Hamburger Philharmonie stehen in Deutschland für falsche Kostenanalysen, die zu vermeiden gewesen wären wenn von Anfang an eine seriöse Kalkulatiuon zu Grunde gelegt worden wäre – so die Bundes- und Landesrechnungshöfe.

Bürgermeisterin Grollmann sollte nicht vergessen, in einer Demokratie hat der Souverän nicht nur das Recht alle 5 Jahre sein Kreuz zu machen, nein, er kann mittels des Bürgerbegehrens die Vertretungslegitimation kassieren um diese Entscheidung, weil sie dem Bürger zu wichtig erscheint, mittels Votum selber fällen.
Ansonsten ist das Schreiben der Bürgermeisterin unredlich indem sie versucht formalrechtliche Spielchen  zu spielen, anstatt sich mit der Problematik, die ja immerhin im Moment über rund 2.000 Bürger bewegt, auseinanderzusetzen. Die Androhung den Hebesatz für die Grundsteuer B anzuheben, wenn es nicht so läuft wie die Bürgermeisterin es möchte, ist doch eine „Erpressung“ dem Bürgern gegenüber und ein weiteres Indiz für die Unredlichkeit der Bürgermeisterin.
Sachliche Auseinandersetzungen sind angesagt, so reklamieren die Initiatoren des Bürgerbegehrens, nur, was ist wenn die Allianz mit ihrer Bürgermeisterin nur das Prinzip Befehl und Gehorsam kennen?
EN-Mosaik hat den Eindruck gewonnen, dass ein Bürgerentscheid und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht unausweichlich scheint, wenn diese formalen Spielchen nicht aufhören.

Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm