Update 21.04.16/Schwelmer Bürgermeisterin lehnt Gespräche mit ihren Bürgern ab

Update 21.April 2016

Die Bürgerinitiative hat sich entschieden am Samstag den 23. April 2016 
den ersten Infostand durchzuführen. Er dient der Information der Bürger und 
der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren.

Der Infostand wird ab 10:30 Uhr bis 13:00 Uhr für die Bürgerinnen und 
Bürger erreichbar sein.

v.l. Dr. Ilona Kryl, Norbert Meese, Rainer Zachow, Fotos: Bürgerinitiative (Collage:Linde Arnt)

v.l. Dr. Ilona Kryl, Norbert Meese, Rainer Zachow, Fotos: Bürgerinitiative (Collage:Linde Arnt)

[jpg] Demokratie ist für einige Menschen, einfacher Natur, ein schwieriges Geschäft. Es reicht doch wenn man Probleme schön redet oder schön trinkt. Da kann doch kein Mensch gegen solch eine schöne Problemlösung sein. Ich habe Recht und der andere hat Unrecht, eine Gleichung die man bei Pseudodemokraten immer wieder registrieren kann. So versucht eine Minderheit die Mehrheit zu unterdrücken. Projektionen erlauben einem dem anderen mangelndes Vertrauen zu unterstellen. Dabei ist das demokratische System gerade anders aufgebaut, die Mehrheit soll bestimmen. Welche Mehrheit? Die Mehrheit des Parlaments oder des Stadtrates? Stadträte oder Abgeordnete haben nur ein bedingtes Mandat für ihre Wähler zu sprechen. Der Wähler hat das Recht seine Belange in die eigene Hand zu nehmen, wenn er den Entscheidungen des gewählten Politikers nicht folgen mag. Auf der kommunalen Ebene gibt es Bürgerbegehren/Bürgerentscheide die die Entscheidungen des Stadrates außer Kraft setzen  oder andere Entscheidungen herbeiführen können. Das ist demokratisch und auch gut so.

Dieses gesetzlich verbürgte Recht hat die BürgerinitiativeUnser Rathaus ! Unsere Entscheidung ! Unsere Zukunft !“ in Anspruch genommen. Die Stadtverwaltung mit Bürgermeisterin Grollmann an der Spitze ist, nachdem ihr dieses Begehren mitgeteilt wurde, zur Kooperation aufgrund ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet. Jedoch läuft es in Schwelm nicht rund; denn die Bürgermeisterin verweigert ein Gespräch welches Klarheit in das Bürgerbegehren bringen soll. Da ist erst einmal die Fragestellung über die Unterschriftenliste die klar formuliert sein sollte. Schriftlich teil die Bürgermeisterin mit, „ besteht größtenteils Einverständnis“. Was heißt das? Welche Teile des Bürgerbegehrens haben bei der Bürgermeisterin kein Einverständnis? Und sind diese Passagen des Begehrens wesentlich und können evtl. zur Ungültigkeit führen? Da sollte man um der Sache sicher zu sein ein Gespräch führen um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Eitelkeiten sollten hier keine Rolle spielen. Wie gesagt, wir leben in der Demokratie und der Bürger ist der Souverän.

Nachfolgend die Pressemitteilung der Bürgerinitiative:

Unser Rathaus ! Unsere Entscheidung ! Unsere Zukunft !“

Verwaltung lehnt ein Gespräch mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens ab!

Mit Schreiben vom 13.04.2016 haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens

Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft! die Bürgermeisterin um ein Gespräch gebeten, um einige organisatorische Fragen zu klären.

Dies wurde abgelehnt und darum gebeten weiter ausschließlich schriftlich zu kommunizieren. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sind darüber nachhaltig irritiert und enttäuscht, wird die Verwaltungschefin hier doch ihrem eigenen Anspruch, den sie bei Amtsantritt verkündet hat nicht gerecht.

Sie wolle die Bürgermeisterin aller Schwelmer sein und ihre Tür stehe immer offen, waren die Worte von Frau Grollmann.

Der Gesprächsbedarf der Initiatoren ist ausgelöst durch vage und wenig präzise Antworten seitens der Verwaltung und von unserem Wunsch der Verwaltung die Bearbeitung der eingereichten Unterschriftenlisten möglichst einfach zu machen und der Frage, wie die Verwaltung die Übergabe wünscht.

Um hier größtmögliche Transparenz in den Vorgang zu bringen, werden wir den Schriftverkehr auf unserer Internetseite www.buergerbegehren-schwelm.de unter Aktuelles veröffentlichen.

Ungeachtet dieser wenig souveränen Reaktion gegenüber einem demokratisch legitimierten Verfahren, werden wir ab heute mit der Unterschriftensammlung beginnen.

Die zahlreichen Helfer werden die Bürger aufsuchen und um Unterstützung bitten! Natürlich werden wir bei allen öffentlichen Veranstaltungen und in der FuZo in den nächsten Wochen größtmögliche Präsenz zeigen und den Bürgern für ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Wer uns auf dem Weg zu einem Bürgerentscheid unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen und kann jederzeit über unsere Internetseite Kontakt aufnehmen.

Auch ein Spendenkonto bei der Sparkasse Schwelm ist eingerichtet:

IBAN: DE53 4545 1555 0012 1180 14 BIC: WELADED1SLM

Mit herzlichen Grüßen aus der Mitte der Stadt

 

Nachfolgend der Brief an die Bürgermeisterin vom 15.2.2016:

An die

Bürgermeisterin

der Stadt Schwelm

Hauptstraße 14

58332 Schwelm

Schwelm, den 15.02.2016

Bürgerbegehren zum Standort des neuen Rathauses

Mitteilung gemäß § 26 Abs.2 S.3 GO NW und Bitte um Kostenschätzung

Anlage(n):

1 Muster der Unterschriftenliste (vorläufig)

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

gemäß § 26 Abs.2 S.3 GO NW teilen wir Ihnen mit, dass wir beabsichtigen, ein Bürgerbegehren zum Standort des neuen Rathauses durchzuführen.

Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Beschluss des Rates vom 26.01.2016, mit dem die heutige Gustav-Heinemann-Schule als zukünftiger Sitz einer zentralisierten Schwelmer Stadtverwaltung bestimmt worden ist.

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet wie folgt:

Soll sich der zukünftige Sitz einer zentralisierten Schwelmer Stadtverwaltung (neues Rathaus) einschließlich Bürgerbüro, VHS, Musikschule und Stadtbücherei am Standort des heutigen Verwaltungsgebäudes II und des Bürgerbüros in der Moltkestraße 24 (Angrenzend an die Schillerstraße) befinden?

Ansprechpartner ist Herr Norbert Meese. Weitere Daten lassen wir Ihnen zukommen.

Vertretungsberechtigte im Sinne des § 26 Abs.2 S.2 GO NW sind die Unterzeichner dieses Schreibens.

Ein vorläufiges Muster einer Unterschriftenliste ist als Anlage 1 beigefügt.

Wir bitten, uns schriftlich eine Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten (Kostenschätzung) gemäß § 26 Abs.2 S.5 GO NW mitzuteilen.

Durch den mit dem Bürgerbegehren angegriffenen Ratsbeschluss ist die Zentralisierung der Verwaltung an einem anderen Standort bereits festgelegt worden. Die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme im Sinne des § 26 Abs.2 S.5 GO NW ist insofern nicht die Zentralisierung als solche, sondern lediglich die Verlagerung des zukünftigen Sitzes der zentralisierten Schwelmer Stadtverwaltung von der Gustav-Heinemann-Schule (Beschlusslage nach der Sitzung des Rates vom 26.01.2016) in die Moltkestraße 24 (Ziel des Bürgerbegehrens).

Da sich die Kostenschätzung nur auf die verlangte Maßnahme bezieht, gehen wir davon aus, dass nur die nicht durch Erlöse gedeckten (möglichen) Mehrkosten einer Zentralisierung in der Moltkestraße 24 gegenüber der bereits beschlossenen Zentralisierung in der Gustav-Heinemann-Schule Gegenstand der Kostenschätzung sein werden.

Im Übrigen bitten wir im Hinblick auf die in § 26 Abs.2 S.4 GO NW vorgesehene Hilfestellung der Verwaltung um einen fürsorglichen Hinweis, sofern aus Ihrer Sicht rechtliche Bedenken gegen das Bürgerbegehren bestehen.

Wir bitten, im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht auch etwaige Bedenken gegen das beigefügte Muster einer Unterschriftenliste mitzuteilen.

Schließlich bitten wir um Mitteilung, bis zu welchem Tag das Bürgerbegehren – auch unter Berücksichtigung der Hemmung des Fristlaufs gemäß § 26 Abs.3 S.3 GO NW – einzureichen ist und wie viele Unterschriften gemäß § 26 Abs.4 GO NW für das Bürgerbegehren mindestens erforderlich sind.

Für Ihre Bemühungen danken wir bereits jetzt und verbleiben

mit freundlichen Grüßen“

Unsere Redaktion hat sich entschieden die beiden Schriftstücke in den Artikel zu kopieren um den höflichen Tonfall als auch die angemessene Wortwahl der Bürgerinitiative zu dokumentieren.

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Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Schwelm