Fassadenprogramm für die Gevelsberger Mittelstraße

Stadtumbaugebiet Gevelsberg „Innenstadt mit einwirkenden Randbereichen“ –  Fassadenprogramm für die Mittelstraße und Verfügungsfonds für das gesamte Stadtumbaugebiet

 

Fassadenprogramm

Der Rat der Stadt Gevelsberg hat am 20.05.2010 Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Fassadenverbesserung und des Wohnumfeldes beschlossen. Die Richtlinien bilden einen weiteren Baustein zur Umsetzung von Stadtgestaltungsmaßnahmen im Stadtumbaugebiet „Innenstadt mit einwirkenden Randbereichen“. Die Förderung wird von der Stadt unter finanzieller Beteiligung des Landes NRW bis zum Jahr 2013 gewährt.

Das in den Richtlinien formulierte Ziel ist es, das Erscheinungsbild der neu gestalteten Mittelstraße und der Fußgängerzone zu verbessern und die dort bereits gewonnene Attraktivität weiter zu steigern.

Im vergangenen Jahr wurden bereits an einigen Häusern Verschönerungsarbeiten durch Fassadenanstriche und Gestaltungen realisiert.

 

   
     

Auch im Jahr 2012 unterstützt die Stadt unter finanzieller Beteiligung des Landes NRW solche Fassadenarbeiten, die zu einer Stadtbildverbesserung beitragen.

Die Stadtverwaltung bittet daher interessierte Eigentümer, sich bis zum 01.05.2012 bei Frau Stutz, Fachbereich 3 Stadtentwicklung, Umwelt, Wirtschaftsförderung, Abteilung F 3.1 (Tel. 02332/771-214) zu melden bzw. entsprechende Antragsunterlagen für eine Zuwendung einzureichen, um abschätzen zu können, in welcher Höhe vorhandene Fördermittel im Jahr 2012 benötigt werden.

Die geltenden Richtlinien inkl. Geltungsbereich und Informationen zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung sind auf der Homepage der Stadt Gevelsberg unter „Planen und Bauen“ / „Stadtentwicklung“ / „Förderung von Maßnahmen zur Fassadenverbesserung und des Wohnumfeldes“ eingestellt.

 
Verfügungsfonds

Im Weiteren unterstützt die Stadt Gevelsberg öffentlichkeitswirksame Maßnahmen im gesamten Stadtumbaugebiet „Innenstadt mit einwirkenden Randbereichen“, welche die aktive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtumbauprozess, die Stärkung des Einkaufs-, Freizeit- und Aufenthaltsfunktion und des Wohnumfeldes der Gevelsberger Innenstadt zum Ziel haben. Die Stadt Gevelsberg hat mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW für drei Jahre (2010 – 2012) einen Verfügungsfonds eingerichtet. In den letzten beiden Jahren wurden aus diesem Fonds Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Organisationen, Vereine wie auch Gewerbetreibende unterstützt, die öffentlichkeitswirksame Maßnahmen im Stadtumbaugebiet durchgeführt haben. Es wurden kleine, in sich geschlossene Maßnahmen ohne Folgekosten kurzfristig und unbürokratisch bezuschusst. Gefördert wurden Maßnahmen wie Workshops, Stadtfeste, Mitmachaktionen, Imagekampagnen, Informationsveranstaltungen, Kunstausstellungen, Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raums und sonstige kreative Maßnahmen. Der Verfügungsfonds steht nur noch in diesem Jahr zur Verfügung. Welche Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssen, können Sie auf der Homepage der Stadt Gevelsberg unter „Planen und Bauen“ / „Stadtentwicklung“ / „Zuwendungen für öffentlichwirksame Maßnahmen“ nachlesen. Förderanträge sind jeweils schriftlich an die Stadt Gevelsberg zu richten, die Reihenfolge der Bearbeitung richtet sich nach dem Eingangsdatum.