AUFNAHME STATT ABSCHOTTUNG

hot-spot[jpg] Nachfolgend veröffentlichen wir den „Hilferuf“ von PRO ASYL im Zusammenhang mit dem Türkei Deal, der seit Montag umgesetzt wird. Kontaktieren Sie Ihre Politiker indem Sie sie bitten Einfluss auf die Bundesregierung zu nehmen um die menschenunwürdigen Zustände abzustellen.

[PRO ASYL Info 03/2016] Der Einzelfall zählt! Griechenland wird zum Flüchtlingslager Europas. Seit der Schließung der Balkanroute im März sitzen mehr als 50.000 Schutzsuchende im Land fest. Die Not der Menschen ist ungebrochen: Seit Jahresbeginn sind laut UNHCR mehr als 150.000 Schutzsuchende auf den griechischen Inseln angekommen, zwei Drittel davon Frauen und Kinder. Doch statt humanitärer Lösungen und solidarischer Flüchtlingsaufnahme hat die EU einen schäbigen Deal mit der Türkei abgeschlossen. Die Folgen für Flüchtlinge sind fatal.Die verheerenden Folgen des EU-Türkei-Deals, Helfer stecken inhaftierten Kindern Lebensmittel und Hygieneartikel durch den Zaun.
Seit dem 20. März werden Schutzsuchende, die in Griechenland anlanden, in „HotSpots“ inhaftiert. Ihnen drohe „Rückführungen“ in die Türkei – wo Flüchtlinge keinen Schutzstatus erhalten, Schutzsuchende nach Syrien zurückgeschoben und Abschiebungen nach Afghanistan vorgenommen werden. Aktuell: PRO ASYL zu den Massenabschiebungen in die Türkei Hier sollen wir nur am Leben gehalten werden, aber Schutz ist das nicht.Die Lage für Schutzsuchende in Griechenland ist katastrophal: In aus dem Boden gestampften Massen- und Zeltlagern gibt es weder Strom, Wasser noch eine Grundversorgung. Das Asylsystem ist kollabiert, die Asylbehörden überfordert.Die Menschen wissen nicht, was nun mit ihnen passieren soll. EU plant Abschiebungen nach Afghanistan. Statt Schutz zu bieten will die EU Fluchtbewegungen nach Europa stoppen, koste es, was es wolle.
Einem vertraulichen EU-Diskussionspapier zufolge sollen mehr als 80.000 Schutzsuchende nach Afghanistan abgeschoben werden – trotz lebensbedrohlicher Sicherheitslage im Land. EuGH-Urteil zur Wohnsitzauflage: Ginge es nach Bundesinnenminister de Maizière, müssten Flüchtlinge und subsidiär Geschützte künftig einer Wohnsitzauflage unterliegen. Dass eine Wohnsitzauflage zur besseren Verteilung von Sozialkosten auf Kommunen schlicht unzulässig ist, hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt.

Jürgen Gerhardt für EN-Mosaik aus Ennepetal.